Ausgabe 
15.11.1890
 
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Betreffend: Die Herbst Controlversammlungen für 1890 im Kreise Friedberg.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizei⸗Commissariat Wickstadt, Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Landwehrbezirks-Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren Gemeinden auf orts⸗

übliche Weise publiciren lassen. Den Mannschaften des Beurlaubtenstaandes, welche auf

betreffende Großherzogliche Bürgermeisterei von der nachstehenden

Friedberg den 3. Novbr. 1890.

isolirt gelegenen Gehöften, Forsthaͤusern Bergwerken nc. wohnen, ist durch dle Bekanntmachung entweder durch Sie selbst oder durch sonst eine verpflichtete

Person(Polizeidiener, Feldschütz ꝛc.) Kenntniß zu geben, damit sich dieselben, wenn sie bei der Controlversammlung fehlen, nicht darauf berufen

können, von der Bekanntmachung keine Kenntniß gehabt zu haben.

J. V.: Dr. Wallau.

Bekanntmachung. f Die Herbst⸗Controlversammlungen für 1890 im Bezirk des Haupt⸗Meldeamts Friedberg werden in nachstehender Weise abgehalten:

a. In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel.

Am 20. November 1890, Vormittags 10 ½ Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten, die zur Dis⸗ position der Ersatzbehörden entlassenen und die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften aller Waffen, sowie diejenigen Wehrmänner ersten Aufgebots, welche im Herbst d. Is. zur Landwehr zweiten Aufgebots überzuführen sind(das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1878 in den activen Militärdienst eingetreten sind) aus den Orten Büdes heim, Dortelweil, Groß Karben, Harheim, Heldenbergen, Klein Kar ben, Kloppenheim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Esch bach, Ober⸗Erlenbach, Ober⸗Eschbach, Peterweil, Rendel, Vilbel.

b. In Assenheim, an der Gabelung der Straße nach Bönstadt und Nieder⸗Wöllstadt.

Am 20. November 1890, Nachmittags Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften der vorstehend un ter a genannten Dienstklassen aus den Orten Altenstadt, Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg-Gräfenrode, Höchst a. d. N., Ilben stadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Nieder-Wöllstadt, Oberau, Ober Florstadt, Okarben, Rodheim, Staden Stammheim, Wickstadt.

c. In Friedberg auf dem Burgplatz

für die Kontrolpflichtigen aus den Ortschaften Bad Nauheim, Bauern heim, Beienheim, Berstadt, Bingenheim, Bisses, Blofeld, Dorheim, Dorn⸗Assenheim, Echzell, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Gettenau, Heuchelheim, Holzhausen, Leidhecken, Melbach, Nieder- Mörlen, Nie der⸗Rosbach, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, Ober-Wöllstadt, Ockstadt, Ossenheim, Reichelsheim, Rödgen, Schwalheim, Södel, Steinfurth, Weckesheim, Wisselsheim, Wohnbach, Wölferheim.

Erste Versammlung am 35 1 1890, Vormittags

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Hierbei haben zu erscheinen Ammtiiche Reservisten, die zur Dis position der Ersatzbehörden entlassenen und die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften der Infanterie, sowie die jenigen Wehrmänner ersten Aufgebots der Infanterie, welche im Herbst d. Is. zur Landwehr zweiten Aufgebots überzuführen sind(das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1878 in den activen Militärdienst eingetreten sind.)

Zweite Versammlung am 75 5 1890, Vormittags 1 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmiliche Reservisten, die zur Dis

position der Ersatzbehörden entlassenen und die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften aller Waffen mit Aus- nahme der Infanterie. Ferner diejenigen Wehrmänner ersten Aufge⸗ bots(ausschließlich Infanterie), welche im Herbst d. Is. zur Landwehr zweiten Aufgebots überzuführen sind,(das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1878 in den activen Militärdienst eingetreten sind.) 1 0 d. In Butz bach auf dem Viehmarktplatz.

Am 21. November 1890, Vormittags. 11 ½ Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten, die zur Dis position der Ersatzbehörden entlassenen und die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften aller Waffen, sowie diejenigen Wehrmänner ersten Aufgebots, welche im Herbst d. Is. zur Landwehr zweiten Aufgebots überzuführen sind(das sind solche Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. Sept. 1878 in den activen Militärdienst eingetreten sind) aus den Orten Bodenrod, Butz bach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch Weisel, Kirch-Göns, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Pohlgöns, Rocken berg, Trais⸗Münzenberg.

1. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen, und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mit zubringen haben.

2. Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse Ge⸗ suche um Entbindung vom Erscheinen zur Control-Versammlung vor bringen wollen, so sind diese von der Ortsbehörde beglaubigt min destens 8 Tage vor der betreffenden Versammlung an das Hauptmelde amt des Bezirks-Commandos Friedberg einzureichen. Nur für außer ordentliche Fälle ist kürzere Frist zulässig.

Wer Befreiung von der Controlversammlung erhält, hat sich per sönlich spätestens 14 Tage nach derselben beim zuständigen Bezirksfeld webel zur Nachcontrole zu melden.

3. Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien er sucht, die Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam machen zu wollen, daß besondere Befehle zur Ge stellung nicht ausgegeben werdeu. ö

4. Schließlich werden die an den Control Versammlungen theil-

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nehmenden Mannschaften hiermit noch darauf aufmerksam gemacht, daß

sie für den ganzen Tag, an welchem sie zar Control-Versammlung ein⸗

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berufen sind, zum activen Heere gehören und den Militärgesetzen unter-] Vernd

worfen sind. Das Großherzogliche Bezirks-Commando Friedberg.

Betreffend: Die Instandhaltung der Feldwege.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Zur Instandhaltung der Feldwege werden in verschiedenen Kreisen bezw. Gemeinden des Gloßherzogthums sog.

Friedberg den 11. November 1890.

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welche sich, eingezogener Erkundigungen nach, sehr gut bewähren. Im hiesigen Kreise ist ein solcher Weghobel bereits seit mehreren Jahren von

der Gemeinde Wisselsheim angeschafft worden und in dortiger Gemarkung in Benutzung Der Ausschuß des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg hat sich sehr für Anschaffung und Verwendung von Weghobel aus

gesprochen und dürfte sich deren Anschaffung, zumal der Preis eines solchen sich nur auf ca. 40 Mark stellt, für alle Gemeinden oder für

mehrere Nachbargemeinden zusammen sehr empfehlen.

schaffung beschlossen wird, diese zu bethätigen.

V.: Dr. Wallau.

Bekanntmachung. Im Gehöfte des Pachters Reif in Dorheim ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Friedberg den 13. November 1890.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. Dr. Wallau.

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Die Maul⸗ und Klauenseuche in den Gehöften des Ludwig Kopp, des Pachter Schäfer, des K. J. Moscherosch in Ossenheim, den n wer Wilhelm Keller Wittwe in Bauernheim, sowie in Okarben ist erloschen und die Gemarkungssperre aufgehoben worden. N

Friedberg den 14. November 1890.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 1 J. V.

: Dr. Wallau.

Bekanntmachung, n 2 Maul- und Klauenseuche zu Wieseck, hier Verbot des Gießener Viehmarktes betreffend. Nachdem in 3 Gehöften zu Wieseck der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden i §˖. 28 des Reichsviehseuchengesetzes die Abhaltung des auf 18. und 19. November l. J. anberaumten Rindvieh- und Schweinemarktes zu Gießen untersagt. Da die Händler das Marktverbot wiederholt in der Weise umgangen haben, daß sie an den Markttagen in Gast- oder Privat

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stallungen des Marktortes oder der Umgebung ihr Vieh zum Verkauf ausgeboten haben, untersagen wir zugleich für 18. und 19. l. Mts. daß def

Feilbieten von Rindvieh und Schweinen durch Händler in Gießen und dessen Umgebung in einem Umkreise von 3 Stunden.

Zuwiderhandlungen werden gesetzlich bestraft. Gießen den 12. November 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern.