1590. Dienstag den 14. Januar. V6.
5 Sberhessicher Anzeiger. 1
1 9 9 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 9 Erscheint dreima wöchentlich und zwar Dienstag,
Wag pro 9 und Freitag Abend ausgegeben. Kr eisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.
Annoncen: Die eiuspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., 2 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von nen auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Wett—**.—— 2. Amtlicher Theil. 2 f Betreffend: Reichstagswahten. Friedberg den 11. Januar 1890. dezent 8 1 2 1 1— 1 5 2* + er 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
* Nach Kaiserlicher Verordnung sind die Reichstagswahlen 1 den 20. Februar l. J. anberaumt.
1 Zufolge Verfügung Großh. Staats Ministeriums vom 9. Mis. zu Nr. St.⸗M. 119 laden wir Sie daher ein, mit Aufstellung der
beibel. Wählerlisten zu der demnächst stattfindenden Reichstagswahl 11 zu beginnen und deren Fertigstellung dergestalt zu beschleunigen, daß die Auslegung der Waͤhlerlisten unfehlbar Donnerstag den 23. 1. Mis. erfolgen kann. Bet Aufstellung dieser Listen, welche für jeden N i in doppelter Ausfertigung und genau nach dem vorgeschriebenen Formular zu erfolgen hat, sind die Bestimmungen in den 88. 1 bis tl. 3, 7 und 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mat 1869(Bundesgese blatt von 1869 Sete 145) und in F. 1 des Reglements zur 1 Ausführung dieses Wahlgesetzes vom 28. Mai 1870(Bundesgesetzblatt von 1870, Seite 275) zu beachten. 2 Bezüglich des Eintrags des Alters in Spalte 4 des Formulars zur Wählerliste genügt es jedoch, wenn dieser Eintrag dahin vollzogen „ wird, daß der zum Wählen Berechtigte das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat. i Auf Grund des§. 7 des Wahlgesetzes für den Reichstag und§§. 6 und 7 des Ausführungsreglements hierzu werden zugleich füt die naͤchste Reichstagswahl und zwar sowohl für die ersten Wahlen als auch etwaige Ersatzwahlen nachstehende Vorschriften ertheilt, welche Sie,
IIe insoweit 8. Ihre Gemeinden betreffen, ortsüblich bekannt machen lassen und daß dies geschehen, anher anzeigen wollen. t i Jede Bürgermeisterei des Kreises Friedberg— mit Ausnahme von Friedberg und Vilbel— bildet einen Wahlbezirk; die selbst⸗ 80 65 ständige 5 Wickstadt wird für die bevorstehende Reichstagswahl der Bürgermeisterel Assen gem, Bainhards der Bürgermeisterei Ober⸗ Born. Rosbach, Straßheim der Bürgermeisterei Ockstadt, Hasselheck der Bürgermeisterei Ober Mörlen und Oes der Bürgermeisterei Hausen angeschlossen. — 2. Die Stadt Friedberg wird in zwei Wahlbezirke getheilt: der erste Wahlbezirk umfaßt die Wahlberechtigten der Hausnummern von en Nr. 1 bis 290, der zweite Bezirk die übrigen Hausnummern. verteg/ feln 3. Die Stadt Vilbel wird ebenmaͤßig in zwei Wahlbezirke getheilt: den ersten Wahlbezirk bilden sämmtliche auf der rechten Seite der lere e Nidda gelegenen Hofraithen sowie Marktplatz, Lohstraße und Hanauerstraße eiaschließlich der angrenzenden Nebenstraßen, den zweiten Bezirk die u tente. saͤmmtlichtn übrigen Straßen und Hofraithen. 181 4. Die Auslegung der Waͤhlerlisten(§. 8 des Wahlgesetzes vom 31. Mat 1869 und F. 2 des Reglements vom 28. Mat 1870) bat
— unfehlbar von Donnerstag den 23. Januar l. J. Morgens bis Donnerstag den 30. Januar l. J. Abends stattzu⸗
4 finden und haben Sie deßhalb Dienstag den 21. und Mittwoch den 22. l. Mts. in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, daß die Listen f der Wähler zum Reichstage von Donnerstag den 23. Januar bis Donnerstag den 30. Januar l. J.— beide Tage einschließlich— auf t utrtl dem Gemeindehause bezw. dem etwa sonst hierfür bestimmten Locale zu Jedermanns Einsicht ausgelegt seten und daß Einsprachen gegen die eint Richtigkeit und Vellständigkeit dieser Listen innerhalb 8 Tagen nach Beginn der Auslegung bei Meidung des Ausschlusses den betreffenden Bürger— * vg meistereten +„ seien. 5 Am 23. Mis. sehen wir Ihrer berichtlichen Anzeige darüber entgegen, daß, nachdem Sie am 21. und 22. l. Mts. die Bekannt⸗ . machung bezüglich 1 Offenlegung der Waͤhlerlisten er haben, diese Offenlegung von Donnerstag den 23. l. Mts., und zwar von Morgens Sedandlun an, erfolgt ist. 1* N 7 N Die nothwendigen Formularien zu den Waͤhlerliste vozu die erforderlichen Einlagebogen mit der Feder herzustellen sind, sowie die Formularien zu den Wahlprotokollen werden Ihnen mit nächster Post zugesendet. 3 f Weitere Anweisung in Betreff des Wahlgeschäfts folgt in der Kürze. Dr. Braden. 1„ zn Betreffend: Das Relnigen der Schotnstelne. f 5 ö Friedberg am 10. Januar 1890. — Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. ö fte Wir sehen uns durch eine Beschwerde aus dem Kehrbezirk Vilbel veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß in der Regel eine dreimalige L 7 Fegung für Schornsteine, in welche nur im Winter in Gebrauch befindliche Feuerungen münden, genügt, wahrend bei Feuerungen, welche das ganze Jahr hindurch benutzt werden, Schornsteine alle drei Monate in gleichen Zwischen räumen— also viermal im Jahr— gefegt werden
Vigner. müssen. Einmal im Jahr ist mit der Fegung ein Ausbrennen zu verbinden. Für eine oͤftere Fegung der Schornsteine darf der Schornstein— feger nur dann Gebühren erheben, wenn dieselbe entweder auf ausdrückliches Verlangen der Hauseigenthümer erfolgt ist oder von der Orts—
sische poltzeibehöͤrde in Gemaͤßheit der§§. 7 und 14 des Regulativs vom 26. Januar 1875(Regierungsblatt Seite 85) für bestimmte Schornsteine schriftlich angeordnet wurde. Dr. Braden. „ e Betreffend: Die Menutzung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken auf der Landesuntversität. Friedberg am 10. Januar 1890. el. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. „ uri, Diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden im Jahr 1889 Todesfälle solcher Personen vorgekommen sind, deren Leichen nach unserm
— n Amtsblatt Nr. 11 vom 3. Juli 1877 an die Anatomie zu Gießen abzuliefern sind(vgl. auch Küchler's Handbuch, Band II., Seite 591), wollen Schnitt. innerhalb 14 Tagen berichten, ob die Ablieferung geschehen bezw. aus welchen Gründen sie unterblieben ist. Ersternfalls ist Name, Stand, e Alter, Geschlecht, Wohnort, Zeit und Ort des Todes bezw. der Auffindung, sowie Zeit der Ablieferung an die Anatomie anzugeben.
* Dr. Braden.*
1 Betressend: Die Einsendung der für die Landes ⸗Walsen⸗Anstalt zu erhebenden Colleeten und Buͤchsengelder, Friedber g am 11. Januar 1890.
9% Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizei-Commissartat Wickstadt. 1 emed. Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt Nie 5 von 1877 weisen wir Sie an, die in Ihren Geweilnden vorhandenen Waisenbüchsen
am 31. I. Mis, unter Zuziehung des Controleurs zu öffnen und die hieraus entnommenen Beträge bis längstens zum 31. März l. J. volle,, durch eine, Kosten nicht veranlassende Gelegenheit an uns abzultefern. Wir erwarten zünkliche Einhaltung des Einsendungs- Termins. Dr. Braden.
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10 nagasse. Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Luft, Johannes, umherzlehender Korbmacher, und dessen Ehefrau, belde von Haufen bel Bußbach, 2 Friedberg am 4. Januar 1890. Der Großherzogliche Amtsanwalt gun, Krämer. N 0 f* Ignat, Deutsches Re ich.— Der Amtsgerichtsdiener Schneider in Distriktseinnehmer Hauschild in Beerfelden zum
Darmstadt. Der Beerdigung in Berlin[ Homberg wurde zum Amtsgerichtsdiener in Hauptsteueramtsassistent in Offenbach und der
wohnte der Erbgroßherzog statt des Großherzogs[Zwingenberg, der Hobolst Witt zum Amtsge⸗Hauptsteueramtsassistent Magel in Offenbach zum
2 Derselbe war von dem Flügelabjutanten richtsdiener in Homberg, der Calculator bei der] Distriktseinnehmer in Beerfelden, der Gerichts— on
Grancy begleitet. Hauptstaatskasse Petry zum Buchhalter, der kvollzieher Schnur zu Ulrichstein zum Gerichts 7740 41 —— a + N 15 1 5 2


