Ausgabe 
13.5.1890
 
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1890.

Dienstag den 13. Mai.

* 56.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

1 noncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

In Gemaͤßheit der Instruction vom 30 acht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen

Friedberg den 5. Mai 1890.

Jahren aus dem Großherzogthum Hessen aus Konrad Eichenauer von Rödges(Kreis

Erledigt.

er⸗Exlen bach. Unerledigte frühere Ausschreiben. Rein Friedberg den 6. Mat 1890.

Die Ausschreiben gegen Bernhard

Amtlicher Theil. Bekanntmachung.

August 1887 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete

Kenutniß gebracht,

190 sich mit einem Ausschlage von fünf vom Hundert für den Centner berechnen wie folgt: Haf

gewiesen. Gießen)

tn in den Gemeinden des Kreises Friedberg untersagt.

Hußlein von

hard Schäfer von Alsfeld.

daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat April

er M. 9.25, Heu M. 3.40, Stroh M. 3.95. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Jakob Winkel aus Metenbach, Kreis Dielenbach, wurde auf Grund des§ 3 Absatz 2 des Freizügigkeits⸗Gesetzes auf die Dauer von

wurde auf die Dauer von 3 Jahren unter Polizeiaufsicht gestellt und ihm der Aufent⸗

Landshut, durch Gendarm Freund in Mainz; Paul Seickel von Harbach, durch Gendarm Scheer in

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Krämer.

Deutsches Reich Friedberg, 10. Mal. Heute Nachmittag Uhr kam S. K. H. der Großherzog und J. Gr. H. H. die Prinzessinnen Victoria und x, nebst den Kindern der ersteren, Prinzessinnen Liz und Victoria von Battenberg, mit Extrazug

her an, an der Bahn empfangen von Kreisrath

Ir. Braden, Major Winter, Amtmann Wallau

ud Bürgermeister Steinhäußer. Zum Empfang

n Großh. Schlosse hatten sich die Spitzen der

dehörden eingefunden, im Schloßhofe hatte sich dir Kriegerverein aufgestellt. Im Gefolge der Werhöchsten Herrschaften befanden sich Freiin n Grancy, Frl. von Fabrice, Oberhofmar call von Westerweller, Oberstallmeister Freih. Jordeck zur Rabenau und Flügeladjudant Hauptm. zreih. Röder von Diersburg. Die Allerhöchsten an wurden allenthalben mit lebhaften sochrufen begrüßt, die Stadt hatte überreich eflaggt. Ueberall gab sich die lebhafte Freude erkennen, den geliebten Landesherrn auf lngere Zeit in unseren Mauern zu wissen. 1. Mai. S. K. H. der Großherzog und hrinzessin Victoria fuhren heute 9 Uhr zur bahn, um J. J. K. H. H. den Prinzen und die Jrinzessin Heinrich von Preußen abzuholen, die zit dem Kasseler Schnellzuge von Berlin ein⸗ unfen. Um 1 Uhr kam Ihre Majestät die daiserin Friedrich nebst den Prinzessinnen Toͤchtern n Homburg zum Besuch. Um 2 Uhr fand iafel statt, zu der Kreis rath Dr. Braden, Major Einter und Bürgermeister Steinhaußer geladen zaren, und bei welcher die Musik des 116. Regts. n Gießen concertirte. Um 5 Uhr fuhr Ihre Wajestät die Kaiserin Friedrich nebst Prinzes⸗ sunen Töchtern wieder nach Homburg zurück. 2. K. H. der Großherzog machte mit gesammter Lerhöchsten Familie eine Spazierfahrt nach ad⸗Nauheim. 12. Mai. Heute früh 8 Uhr ihr S. K. H. der Großherzog nach Bad⸗Nau⸗ m, um im Badehaus daselbst einige Anord⸗ ungen zu treffen; um 10 Uhr machten die ilerhöchsten Herrschaften eine Spazierfahrt; um % Uhr begab sich S. K. H. Prinz Heinrich st Gemahlin zum Besuche Ihrer Mafestaͤt der kiserin Friedrich nach Homburg.

Am 6. Mat kam im Preußischen

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5 diePetition des Bürgermeisters teinhäußer zu Friedberg und Genossen,

gertreter Großherzoglich hessischer Gemeinden,

che bitten, von der für den Bau einer ihn von Hanau nach Friedberg vom greußischen Staate geforderten Entschaͤdigung

Privatunternehmern das Gelände zu verschaffen.

Abstand zu nehmen zur Sprache. Der Bericht: erstatter Martins beantragt, über diese Petition zur Tagesordnung überzugehen. Hierauf er- greift Ur. Miquel das Wort und führte aus: Meine Herren, wenn man den Satz ausspricht: Quid- quid delirant reges plectuntur achivi, so empfindet man unwillkürlich ein gewisses Mitleid mit den achivi, und ich rufe dies Mitgefühl, dies Billigkeitsgefühl des Herrenhauses an, indem ich mich gegen den Antrag der Commission und für die Petitton, wenigstens für den Sinn derselben ausspreche. Der vorliegende Fall ist ein extraordinärer. Preußen führte 1866 Krieg mit Hessen. Es kommt ein Friedensvertrag; in diesen Frie⸗ densvertrag wird aufgenommen, daß Hessen sich ver⸗ pflichtet, einen Bahnbau zu gestatten, der den hessischen Interessen nicht entsprach, vielmehr den hessischen Bahnen wohl erheblichen Abbruch that, einen Bahnbau zwtschen Friedberg und Hanau, um dadurch eine große direkte Verbindung zwischen Ost- und Westdeutschland, nament⸗ lich mit Bayern herzustellen. Hessen hatte damals ein Gesetz, welches es selbst später als unbrauchbar und un billig wieder aufhob, in welchem, wie zu Gunsten von Privatunternehmern, die Bestimmung aufgenommen war, daß bei Konzessionen eines Eisenbahnbaues an Private die Gemeinden verpflichtet sein sollen, zu einem bestimmten Preis, erheblich unter dem wirklichen Werth, dtesen In diesem Staatsvertrag, dem Friedensvertrag zwischen Preußen und Hessen, wird nun die Anwendbarkeit dieses Gesetzes auf die Bahn Friedberg Hanau ausgesprochen, welches nach der ursprünglichen Intentlon desselben sonst wohl keine Anwendung gefunden hätte. Die Bahn wird gebaut, und zwar bereits vor länger als 12 Jahren; es wird aber nicht verfahren nach Maßgabe der Be stimmungen des fraglichen hessischen Gesetzes bei der g Expropriatton. Die hessischen Gemeinden protesttren sogar gegenüber den preußischen Beamten, welche die Bahn bauten, gegen die Anwendung des fraglichen Ge setzes und die preußtschen Beamten so berichten mir sämmtliche Bürgermeister sagen: das Gesetz wird ja doch nicht angewandt, das sind wir in Preußen nicht gewohnt; sorgt nur dafür, daß wir das Texraln billig bekommen. In Folge dessen strengen sich die Gemeinden aufs äußerste an und solche Gemeindevertretungen haben ja darauf einen sehr bedeutenden Einfluß und die Besitzer geben ihr Terrain, wie die Gemeinden be haupten, außerordentlich billig her. So ist alle Welt zufrieden. Jetzt auf einmal, nach den langen Jahren, nachdem kaum Jemand mehr an das alte hessische Gesetz denkt, kommt auf einmal die preußische Staatsregierung und sagt: In dem Staatsvertrag ist die Anwendbarkeit dieses Gesetzes vorgesehen, wir haben mehr bezahlt, als wir nach dem Gesetz hätten zu bezahlen brauchen, wir fordern nunmehr diese Differenz. Das ist doch wirklich ein auffallendes Vorgehen. Nimmt man dies zusammen mit den Gerüchten, die ich ja nicht kontroltren kann und will, daß erhebliche Meinungsverschtedenheiten zwischen dem Preußischen Staat und dem Großherzogthum Hessen wegen Elsenbahnfragen gegenwartig bestehen, so komme ich unwillkürlich auf den lateinischen Satz, den ich von Anfang an ausgesprochen habe. Diese Gemeinden von Oberhessen, die Welteraugemeinden, sind überhaupt auf den Preußlschen Staat lhüsofern sehr angewlesen wegen aller ihrer Verkehrs verhältnisse, well Oberhessen fast

sind,

ganz von Preußen umschlossen ist. Ich selbst in meiner Eigenschaft als Frankfurter habe an dem Wohlergehen

dieser Wetterau von Oberhessen das größte Interesse. Ich wünsche im Interesse derselben, daß die Verkehrs⸗ verbindungen von diesem Bezirk nicht durch eine ein⸗ seitige Politik um Frankfurt herum geleitet werden, ich wünsche dringend, daß der Friedensvertrag auch auf dem Eisenbahngebiet geschlossen und in dieser Beziehung von der anderen Seite Entgegenkommen gezeigt wird. Ich will nach der Richtung hin unserer Staatsregierung in keiner Weise entgegentreten; aber ich meine, wir, die wir doch nicht direkt an diesen Verhandlungen interessirt wir könnten doch die Billigkeit, aequitas unter den geschilderten Verhältnissen in höherem Grade walten lassen, als das vielleicht die Staatsregierung inmitten dieser jetzt schwebenden Verhandlungen aus formellen Gründen zu thun in der Lage war. Daß hier die Rechtsfrage vielleicht zum Vortheil Preußens entschieden werden würde, halte ich auch für sehr möglich. Aber sicher bin ich doch noch nicht, und ich kenne sehr tüchtige Rechtsanwälte, die der Meinung sind, daß nach der Geschichte, die ich vorhin erzählt habe, die Frage, ob Preußen in diesem Prozeß siegreich sein würde, doch noch sehr zweifelhaft ist. Um so weniger hätten wir vielleicht Veranlassung, auf dem äußeren Schein, wie die Gemeinden sich ausdrücken, zu bestehen, und sollten eine nochmalige Erwägung der Regierung anheimgeben. Meine Herren, ich bin allerdings der Ansicht, daß es sehr an⸗ gezeigt wäre, daß, wenn den Gemeinden geholfen werden soll, dies nicht allein auf Kosten des Preußischen Staates, sondern doch unter Coneurrenz derjenigen Staatsregierung geschieht, die diesen Staatsvertrag geschlossen und den Gemeinden diese Lasten auferlegt hat, für eine Bahn, die rein durchgehender Natur ist, das Gelände und die kostbaren Gemarkungen in der Wetterau durchschneidet und die nicht im wesentlichen Interesse der Gemeinden selbst liegt und ich würde daher der Meinung sein, es wäre eigentlich das Richtige, wenn wir, statt über die Petition zur Tages-Ordnung überzugehen, beschließen wollten, dieselbe der Königlichen Staatsregierung zur wohlwollenden Erwägung zu überweisen und dieselbe insbesondere aufzufordern, wegen einer Erleichterung der betreffenden Gemeinden mit der Großherzoglich hes sischen Staatsregterung in Verhandlung zu treten; damit präjudiziren wir ja unserer Staatsregierung noch durch aus nicht; wir geben aber doch zu erkennen, daß wir als ein großer Staat und als die führende Macht in Deutschland nicht bloß unseren eigenen Unterthanen, sondern auch den übrigen Reichs angehörigen in einem Falle entgegenkommen wollen, wo preußische Interessen allerdings bei Anlegung der Eisenbahn in hervorragender Weise in Betracht gekommen sind, und daß wir wenigstens unsererselts alles thun wollen, um etwaige bittere Er innerungen aus der Zeit des Jahres 1866 zu verwischen. Hierauf entgegnete der Regierungscommissär: Die Königliche Staatsregierung mußte bel der Beur⸗ tbellung des vorliegenden Falles davon ausgehen, daß die rechtliche Verpflichtung der Gemeinden zur Leistung der vollen von ihnen geforderten Beiträge unfraglich feststeht. Das Großherzoglich hessische Gesez vom Jahre 1867, welches nicht etwa lediglich Privatunternebmern besondere Vergünstigungen gewahrt, sondern das darin bezeichnete Vorzugsrecht in erster Linte für den Staat selbst statuirt, ist allerdings später durch das Gesetz von 1874 wieder aufgehoben worden. In dlesem letzteren ist aber die aus drückliche Bestimmung enthalten, daß das alte Gesetz fort dauernde Gültigkeit behalten soll für solche Bahnen, auf welche es beretts für anwendbar erklärt ist oder in der Zukunft in Folge bereits eingegangener Verpflichtungen