Ausgabe 
11.11.1890
 
Einzelbild herunterladen

R

*

1890. Dienstag den 11. November. 4 133.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch; 4;: Erscheint dreimal a 5 und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 14290 Aenerten m e 1

* Nate nnoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von

Winti 8 g. f g 8 auswärtigen Einsendern ssoweit Letztere nicht Jahresconko bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. west, 0 25 F* FN. an. Amtlicher Theil. er Dan etreffend: Anleitung zum weiblichen Handarbetts-Unterricht in den Volksschulen von L. Götz, Lehrerin an de f z Industrieschule des Aliee- Vereins für Frauenbildung und Erwero zu 5 97 8 f Friedberg den 8. November 1890.

dtn, Die Großberzogliche Kreis-⸗Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.

Im Verlage von Joh. Waitz in Darmstadt ist vor Kurzem das obengenannte Werk in zweiter Auflage erschienen. Dasselbe besteht aus e 2 Theilen, und kostet der 1. Theil(Stricken und Häkeln) 1 M. 45 Pf. und der 2. Theil(Nähen, Zeichnen, Zuschneiden, Wäschenähen, Flicken,

Stopfen, Sticken) 2 M. 75 Pf. Die oberste Schulbehoͤrde hat uns durch Entschließung zu Nr. M. J. 27561 vom 3. d. Mts. empfohlen, die ict Lu uns unterstellten Schulvorstände hierauf mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß dieses Werk als Leitfaden für die Ertheilung des Unter bt und ichts in weiblichen Handarbeiten sehr geeignet sei, und vorkommenden Falles die Anschaffung desselben für die Volksschulen zu genehmigen.

mmol. Diesem Auftrage entsprechend empfehlen wir Ihnen sich hiernach zu bemessen. J. V.: Dr. Wallau. bier Bekanntmachung. Die Maul⸗ und Klauenseuche im Gehöfte des Friedrich Heidorn und Friedrich Fuchs in Assenheim ist erloschen. bun Friedberg den 8. November 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 1 J. V. Dr. Wallau. 2 2 8 Bekanntmachung. lung Bei Kaspar Wenzel II. und Karl Nikolaus Grohmann von Ober-Ros bach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und Gehöft 12 perre angeordnet worden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. ichse Friedberg den 8. November 1890. J. V.: Dr. Wallau. 8 Bekanntmachung. Nach Mittheilung des Königlichen Landrathsamts Hanau ist auf acht Gehöften der Gemeinde Dörnigheim sowie unter dem Rindvieh des Gutspachters Koch zu Bruderdiebacher-Hof die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 8. November 1890. J. V.: Dr. Wallau. Bletdese 4+ lreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Bauernheim II. Sache. Bekanntmachung. e., Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundbesitzer, stücken, ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben, oder ob die 4 welche mehr als die Halfte der betheiligten Fläche besitzen, für die Feld Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen; 35 bereinigung in der Gemarkung Bauernheim erklärt haben und nachdem[ 2. die zur Vollzugs-Commission zu berufenden Sachverständigen und dbl nerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zulässig deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen keit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat Stellvertreter zu wählen. N die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feld Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten n. bereinigungs⸗Arbeiten in der Gemarkung Bauernheim verordnet und denn vorgebracht und berathen werden. f Unterzeichneten zum Vollzugs ⸗Commissär ernannt. In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich Eigenthümer eine Stimme, die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültig 1. gitig sämmtliche betheiligte Grund-Eigenthümer zu der in Gemäßheit keit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter rtr, des Artikels 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 dieser eee 0. verbindlich. j ommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat i e 9 nde 1. J., VBormittagß 11 Uhr, zu 1) die Vollzugs Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und in dem ö athhause zu Bauernheim stattfindenden Versammlung ein. zu 2) die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sachver indet, Diese Versammlung hat: ständigen und Schiedsrichter zu ernennen. been. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, Friedberg den 7. November 1890. 6 ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungswerth Der Vollzugs ⸗Commissär: E der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Massegrund-[ 4385 Dr. Wallau. en Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Okarben II. Sache. Bekanntmachung. 1 Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund stücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben, oder aud, Ligenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen; eil der am 10. September l. Is. stattgehabten Abstimmung für die 2) die zur Vollzugs-Commission zu berufenden Sachverstaͤndigen und E peldbereinigung in der Gemarkung Okarben erklärt haben, und nach deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und geen tem innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zu dessen Stellvertreter zu wählen. haet, lissigkeit oder Rechtsbestaͤndigkeit des Ergebnisses erhoben worden sind, Außerdem können Wuͤnsche und Anträge seitens der Betheiligten bit die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der vorgebracht und berathen werden. Feldbereinigungsarbeiten verordnet und den Unterzeichneten zum Voll Ju dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund zugs⸗Commissär ernannt. Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültig nn, Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich-] keit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter fig sämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des dieser Voraussetzung auch fur die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich. n tikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat doi Mittwoch den 10. Dezember l. Is., Vormittags 9 Uhr, zu 1) die Vollzugs Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen; in dem Rathhause zu Okarben stattfindenden Versammlung ein. zu 2) die Großh. Obere landwirthschaftliche Behoͤrde die Sachverstaͤn 5 Diese Versammlung hat: digen und Schiedsrichter zu ernennen. 1 J) zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, Friedberg den 7. November 1890. l ob durch Ausschlag auf den Flaͤchengehalt, oder den Abschätzungswerth Der Vollzugs Commissär: der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Massegrund- 4411 Dr. Wallau. 14 Steckbrief.

Der unten näher bezeichnete Rekrut Ludwig Acker des Landwehr-Bezirks Friedberg hat sich der Gestellung entzogen, Sämmillche Civil, und Milltärbehörd en den bienstergebenst ersucht, gefälligst auf denselben eln wachsames Auge zu haben, ihn im Ergrelfungsfalle zu arrettren, und an die nächste Milttärbeböide abliefern zu lassen.

Sigualement: J. Name: Ludwig Acker, 2. Geburtsort: Orb, 3. Kreis: Gelnhausen, 4. Geboren: 21. Mai 1870, 5. Größe: m 695 em, 6. Religkon: hollsch, 7. Stand oder Gewerbe: Knecht, 8. Letzter Aufenthaltsort: Bönstadt, Kreis Friedverg, 9. Besondere Kennzeichen: Keine.

Frlkedberg den 9. November 1890. Winter, 9 Oberstlieutenant z. D. und Kommandeur des Landwehr Bezirks Friedberg.

er

.

n