* *. 1 ich Sie hierdurch wiederholt an, nur diejenigen Militärpflichtigen zur diesseitigen Musterung vorzuladen, welche sich in Ihren res 105 Gemeinden thatsächlich und nicht etwa nur vorübergehend aufhalten, f f J„ d Ebeuso wollen Sie diejenigen Leute, welche in Octen anderer Musterungsbezirke geboren sind, sich aber in Gemeinden des Kreis 15ů 0 Friedberg aufhalten und bis jetzt sich etwa zur Stammrolle Ihrer Gemeinde nicht gemeldet haben, da sie beabsichtigen, sich in ihrem Heimathz 1 kreise zu stellen, anhalten, die Anmeldung noch nachträglich zu bewirken und dafür sorgen, daß dieselben auch hier zur Vorstellung kommen a Treten derartige Faͤlle ein, wollen Sie Nachtraas Stammxolle aufstellen und diese mit den betreffenden Geburts- oder Loosungsscheinen sofor 0 anber einsenden. Die Geburtslisten zu den Stammrollen der drei letzten Jahre(1888, 1889 und 1890) sind zum Ersatzgeschäf 0 mitzubringen. Ur. Braden.— 5 Betreffend: Controle der Personen des Beurlaubtenstandes.
Friedberg den 2. April 1890.
Betreffend; Das Turnen in den Volksschulen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 0 Wir lassen Ihnen ein von der Kreisschuleommission ausgebenes Amtsblatt in der betreffenden Sache in je 1 Exemplar zugehen un empfehlen Ihnen mit der Großherzoglichen Kreisschuleommission, bezw. unserm Kreisschulinspector und den Bezirksbauaufsehern, die wi
Dr. Braden. Friedberg den 3. April 1890.
hierzu besonders beauftragt haben, an Ihrem Theil mit darüber zu wachen, daß die Bestimmungen desselben genau beobachtet und uns kei 14 Beschwerden hiergegen vorgetragen werden. Dr. Braden. 5
Betreffend: Das Schlachten von Vieh an Sonntagen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir baben in Erfahrung gebracht, daß in einzelnen Gemeinden an Sonntagen Vieh geschlachtet wird. Wir weisen Sie darauf hin, daß un
riedberg den 2. April 1890. 9
dies— von Nothschlachtungen abgesehen— dem Artikel 224 des Polizeistrafgesetzbuchs zuwiderläuft und deshalb durchaus nicht geduldet werd
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darf. Den Fleischbeschauern wird— abgesehen von Nothschlachtungen— strengstens untersagt, an Sonntagen die Fleischbeschau vorzunehmeg en 9 Wenn in besonderen Fällen z. B. nach mehreren Festtagen das Schlachten an einem Sonntag ausnahmsweise gestattet werden muß, so ist hier ten unsere Genehmigung einzuholen. Dr. Braden. 0 1 Betreffend: Die Versicherung der Felderzeugnisse gegen Hagelschaden. Bekanntmachung. 9 in die Da die Jahreszeit, in welcher Hagelschläge vorzukommen pflegen herannaht, so machen wir die Laudwirthe darauf aufmerksam, daß ihnen n bis durch eine Anzahl im Großherzogthum Hessen concessionirter Versicherungs Gesellschaften Gelegenheit zu Versicherung ihrer Feld-Erzeugnisse gegen ibn Hagelschaden geboten ist. Zugleich bemerken wir, daß aus diesem Grund von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz Collecken zue d für Hagelbeschädigte grundsätzlich nicht gestattet werden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. hade Friedberg den 3. April 1890. Dr. Braden. e i hung p Bekanntmachung. 1 Nachstehende Polizeiverordnung der Stadtgemeinde Friedrichsdorf bringen wir hierdurch zur allgemeinen Kenntniß. le Friedberg den 2. April 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. gen Dr. Braden. Eder Polizei⸗ Verordnung. Laegebt Auf Grund der§§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landestheilen vom 20. Sep— ede tember 1867(Gesetz-Sammlung von 1867 Seite 1529) und der§§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom* 30. Juli 1883 wird unter Zustimmung des Gemeinderathes für die Stadtgemeinde Friedrichsdorf verordnet was folgt: § 1. Um die Krümmung der hiesigen Ortsstraßen darf nur im Schritte gefahren oder geritten werden. § 2. Das Klatschen oder Knallen mit der Peitsche auf den Straßen ist untersagt. Bü § 3. Zuwiderhandlungen werden, im Falle nicht nach§ 366 pos. 2 des Strafgesetzbuches eine höhere Strafe einzutreten hat, bis zu! 20. 9 Mark ev im Falle des Unvermögens mit entsprechender Haft bestraft. § 4. Gegenwärtige Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Publication im Kreisblatt in Kraft. sich Friedrichsdorf am 26. März 1890. Der Bürgermeister. Un Ad. Garnier. De Steckbrief. Gegen den Johann Jakob Engel, Bäckerlehrling, von Frankfurt, zuletzt in Vilbel, ist von Großherzoglichem Amtsgericht Vilbel unterm 22. März l. J, l wegen der Anschuloigung, am 26. Februar 1. J. zu Vilbel fremde bewegliche Sachen, nämlich 8 bis 10 Mark Kundengelder, welche er für seinen Lehrmelster, den Bäcker Kramer daselbst, einkassirt hatte, sich rechtswidrig zugeeignet zu haben, Haftbefehl erlassen worden. Es wird ersucht, den ꝛc. Engel zu verhaften, Großherzoglichem Aus nige gericht Vilbel vorzuführen und sofort Nachricht anber gelangen zu lassen. An Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Johannes Muth, 19 Jahre alt, gebürtig aus Vilbel, zuletzt Dienstknecht zu Groß 0 Karben, Reinhardt Schäfer von Alsfeld, zuletzt Dlenstknecht auf Hof Haselheck, Georg Nachtigal von Allertshausen, zuletzt Dienstknecht auf Hof Haselheck und Anton Pfelssr 0 von Helden bergen, zuletzt Dienstknecht auf Hof Haselheck. Erledigt. Die Ausschreiben gegen Severin Hahn aus Glashütten, Bertha Regner von Heilbronn und Heinrich Musstal von Bornheim. sich Frtedberg den 31. März 1890. Der Großherzogliche Amtsanwalt. Ba Krämer. 1.8 Deutsches Reich. bahn Gesellschaft übertragen, der Steuerkommissa-sadel beschränken, sondern auf den Adel der Oe. Zw Darmstadt. Dem Oberkonsistorialrath riatsgehilfe Johannes Rüger zu Seligenstadtssinnung erweitert werden und daß auch Söhne die Geheimerath Melior wurde die Krone zum Kom⸗ wurde auf Nachsuchen in den Ruhestand versetztsehrenwerther bürgerlicher Häuser, in welchen dah thurkreuz II. Klasse des Philippsordens verliehen, und der Bremser bei den Oberhessischen Eisen-J die Liebe zu König und Vaterland, die Neigung in; der außerord. Professor Dr. Vossius in Königsberg bahnen Heinrich Schneider zum Schaffner bei zum Soldatenstande und eine christliche Gesinnung herz zum ordentlichen Professor in der medizinischen diesen Bahnen ernannt. gepflegt werden, nicht allein Söhne von Adeligen ö Fakultät in Gießen ernannt, der Amtsgerichts— Bezlin, 5. April. Nach neuesten Dispo Officieren und Beamten, zum Officierstande herauf Fort diener Wambold in Groß-Gerau auf Nachsuchen,fsitionen wird der Kalser seine Mutter, die Kaiserin gezogen werden sollen. Seine entschiedene Miß Un unter Anerkennung seiner Dienste in den Ruhe- Friedrich, nach Homburg begleiten, um einige billigung spricht der Kaiser darüber aus, daf J stand versetzt und den Mitgliedern der Frei⸗ Tage später mit der Königin Victoria von Eng⸗ einzelne Commandeure den Eintritt in da Ihe willigen Feuerwehr zu Ober-Hilbersheim, Dor- land bei einem gemeinsamen Besuche in Darm-JOfficiercorps von zu hohen Anforderungen a du wagen und Schmitt das Ehrenzeichen für Mit- stadt zusammenzutreffen. die pekuniäre Zulage aus Privatmitteln abhängih e glieder Freiwilliger Feuerwehren ertheilt, der— 8. April. Der„Reichsanzeiger“ ver- machen. Er bestimmt, daß für die Officiere den 1 u
Kulturingenieur Karl Lüdecke aus Göttingen ist mit der Versehung der Stelle eines dritten Kulturingenieurs beauftragt worden, der außer— ordentlichen Professor bei der philosophischen Fakultät der Landesuniversität Dr. Ferdinand Dümmler wurde auf Nachsuchen aus dem Dienste entlassen, dem Finanzaspiranten Heinrich
öffentlicht eine kaiserliche Cabinetsordre, welche den Reichstag auf den 6. Mai einberuft.
— Beim Grafen Herbert Bismarck fand heute Abend eine größere Gesellschaft statt. Auch der Kaiser war zugegen. Der Kaiser zeichnete den Grafen Bismarck wiederholt durch längere freundliche Unterhaltung mit ihm aus.
Infanterie, der Jäger, der Fußartillerie und den
Pioniere fortan eine monatliche Privatzulage von
45 M. zu fordern sei; die Zulage bei den Officieren der Feldartillerie wird auf 75 M
bei der Cavallerie auf 150 M. monatlich fest⸗ gesetzt. e ziehung seien geeignet, das Ansehen des Officien
Uebertriebene Ansprüche in dieser Ber
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Koch aus Villingen wurde die Stelle eines— Eine kaiserliche Cabinetsordre bestimmt, corps zu beeinträchtigen. Der Kaiser schaͤtze 8 Gehülfen des kontrolierenden Beamten bei dem daß sich in Zukunft die Kreise der Ergänzungf besonders diejenigen Regimenter hoch, in welchen Freund Rechnungswesen der Hessischen Ludwigs-Eisen- des Officiercorps nicht allein auf den Geburts— 1 f
die Officiere mit geringen Mitteln ihre Pflicht


