Ausgabe 
9.8.1890
 
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1890. Samstag den 9. August. ½ 93.

,GOberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo: 73 5 a N i i öchentli Di und Freitag Abend ausgegeben. 0 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. eit eren un Se Dienstag,

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oncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. An auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets 2 9 Po dh 55

Amtlicher Theil. treffend: Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahr 1890. Friedberg den 7. August 1890. as Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt. Wie in den vorderen Jahren hat auch in diesem Jahre eine Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags suttzufinden. Unter Bezugnahme auf unsere gedruckte Verfügung vom 30. Mai 1883, sowie unser Ausschreiben vom gleichen Datum(Kreisblatt r. 65) beauftragen wir Sie, genau nach Maßgabe der daselbst ertheilten Justruction zu verfahren und die erforderlichen Aufnahmen unter Niwirkung von zu bildenden Commissionen und etwaiger Zuziehung weiterer orts und sachkundiger Personen vorzunehmen.

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Zugleich machen wir Sie darauf aufmerksam, zur Vermeidung unvollständiger Angaben in Bezug auf die geernteten Futtermengen, wie st namentlich bei den Aufstellungen für das verflossene Jahr vorgekommen sind, daß der Ertrag der Wiesen und der mit Klee angebauten Flächen 1. cht nur die als Heu geernteten, sondern auch die grün verfütterten Futtermengen letztere in Heu angeschlagen zu umfassen hat.

Mi diesen Ermittelungen ist zufolge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. April v. J., zu . M. J. 10614 und vom 15. Mai v. J., zu Nr. M. J. 13099, eine Echebung über den Umfang der Hagelwetter und die durch 3 agelschlag hervorgerufenen Ernteschäden von Anfang des laufenden Jahres an verbunden. Zu diesem Zwecke ist dem Formular für die 3 tmittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags als Anlage ein weiteres Formular beigegeben, auf welchem bei ein zetendem Hagelwetter die erforderlichen Angaben jedesmal zu vermerken sind. dal td · dun Hierzu bemerken wir erläuternd das Folgende: Für die seit Anfang dieses Jahres verflossene Zeit sind die Angaben noch nachträglich eien in machen. Es sind alle Hagelwetter, also auch solche zu notiren, die einen nachweisbaren Ernteschaden nicht verursacht haben; im letzteren Falle Cenmisu ind jedoch in die Spalten 712 des Formulars Querstriche() zu setzen. In Spalte 10 ist derjenige Werthbetrag aufzunehmen, um welchen em 6. d. 1 der Ertrag durch den Eintritt des Hagelschlags thatsächlich gemindert ist. Es ist also hierbei der Ausfall nicht gegenüber einer Normalernte in Gong der gegenüber dem etwa versicherten Ertrage, sondern gegenüber dem bei dem vorhandenen Fruchtbestande zu erwartenden Ertrage zu schätzen

Wan und ist bei den nicht totalen Schäden die spätere Entwickelung der verhagelten Fläche stets mit zu berücksichtigen.

det Disne Das zur Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und der Ernteerträge sowie das zu Angaben vorgekommener Hagelschläge othwendige Formular wird Ihnen in je 2 Exemplaren durch die Post zugehen. Das eine Exemplar dient als Concept und ist bei Ihren Akten aufzubewahren, das andere aber nach ordnungsmäßiger Ausfüllung bis längstens 1. November l. J. an uns einzusenden.

6 Cu U. W J. V.: Dr. Wallau. 5 I. 1 3 g Zetreffend: Die Ausführung des Reichsgeseßes vom 3. Jult 1883 wegen Abwehr und 1 9 455

e Unterdrückung 5 Reblauskrankheit. Friedberg den 7. August 1890. erticht, Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und die Lokalcommissionen. f terte l Es ist wiederholt vorgekommen, daß trotz der entgegenstehenden Vorschrift des§ 4 Absatz 2 des rubricirten Gesetzes bewurzelte Reben

betet d b Weinbaubezirk des Großherzogthums eingeführt worden sind. Eine Bestrafung der Schuldigen war

nus einem fremden Weinbaubezirk in einen N ein vielen Fällen nicht mehr möglich, da die Zuwiderhandlungen vielfach erst nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist für die Strafverfolgung

aur Anzeige gelangten. 5

9 5 Wir weisen Sie deshalb wiederholt daher auf die Bestimmungen des Ausschreibens des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und

ver Justiz vom 19. April 1886 zu N N J 8789 Ministerial-Amtsblatt Nr. 3 hig und beauftragen Sie, bei Fällen von Zuwider

pbaandlungen gegen die vorerwähnte Gesetzesbestimmung alsbaldige Anzeige zu erstatten, damit die Schuldigen zur Bestrafung gezogen werden können.

rr Nach Maßgabe des Ausschreibens vom 9. November 1883, zu Nr. M. J. 25315 Ministerial-Amtsblatt Nr. 17 und vom 21. April 1884 zu Nr. 8812 und 9333 Ministerial-Amtsblatt Nr. 7 bilden die sämmtlichen Gemarkungen der Provinz Rheinhessen

Kastel und Kostheim einen Weinbaubezirk für sich, ebenso alle Gemarkungen der Provinz Starkenburg unter sich

mit Ausnahme der Gemarkungen 0 n 10 und alle Gemarkungen der Provinz Oberhessen unter sich; es ist deshalb selbstverständlich auch die Einführung bewurzelter Reben aus einem e ieser Bezirke in den anderen unzulässig und strafbar. J. V.: Dr. Wallau. eller. Betreffend: Die Ferien in den Volksschulen. Friedberg den 6. August 1890.

Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. J für alle Schulen begonnen; trotzdem fehlt noch aus einer ziemlichen Anzahl von

00 Die Sommer-(Ernte-) Ferien haben jetzt sicherlich Orten die vorgeschriebene Anzeige hierüber. cl N Die 5 8 Jhnen wollen dieselbe ohne Verzug erstatten und Sie alle wollen die nächsten Herbstferien, unter Angabe der

Dauer, rechtzeitig anzeigen. Bei Festsetzung derselben durch die Gesammtschulvorstände ist zu beachten, daß Ihnen, ausschließlich der für die Feiertage

1. s w. bestimmt len, noch 42 Tage im ganzen zur Vertheilung bleiben, welche wir nicht überschreiten lassen dürfen. s w. bestimmten Ferien, noch 9 J. V.: Dr. Wallau.

Etörtctu

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zal Bekanntmachung.

f In Gemäßheit der Instruction vom 30. August 1887 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Acne Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kennkniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Juli 6 1 1 5

acel

890 sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert für den Centner berechnen wie folgt: Hafer M. 9.55, Heu M. 3.40, Stroh M. 3.95. sich sscheag Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

1 riedberg den 7. August 1890. 7 lage. 8 5 5 J. Vi Dr. Wallau. 0 0 4m de Bekanntmachung. In neuerer Zeit ist eine interessirte Firma bestrebt dem Saccharin Verwendung bei der Brauerei zu verschaffen. Der Zusatz dieses eren Beschaffenheit zu geben, andererseits bei ver

Stoffes zum Bier soll den Zweck haben, einerseits minderwerthigem Bier den Schein einer bess dorbenem, insbesondere bei sauer gewordenem Biere die eingetretene mangelhafte Beschaffenheit zu verdecken..

Da eine solche Art der Verwendung des Saecharins unter die Bestimmungen des 5. 10 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 fällt, o verwarnen wir hiermit alle Bierbrauer und Gastwirthe des Kreises vor Verwendung des Saccharins zu dem angegebenen Zwecke und eröffnen

deuselben gleichzeitig, daß wir bei uns zur Kenntniß kommenden Uebertretungsfällen unnachsichtlich die Bestrafung der Betreffenden veranlassen werden. Friedberg den 7. August 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr. Wallau.

cher

hof.

durch Gendarm Schreck in Homberg; Friedrich Schack von Weitramsdorf, durch

ttel, Erledigt. Die Ausschrelben gegen Karl Friedrich Göring von Goldlauter, f Bu vile Gendarmen Bach und Steinbach in Frtedberg, und Nikolaus Braun von Klein⸗Steinhelm, durch Gendarm Steinbach in Friedberg. 5 15 Frtebberg den 6. August 1890. Der Großherzogliche Amts anwalt! 2 f 0 Krämer. * 7 ee. 4 25 1 1 4 8

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