Ausgabe 
9.1.1890
 
Einzelbild herunterladen

sowit

1890.

Donnerstag den 9. Januar.

M4.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

ͤü

Amtlicher Theil.

Betreffend: Schuß der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.

Friedberg den 7. Januar 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien Dorheim, Griedel, Kloppenheim, Münzenberg, Reichelsheim, Rockenberg, Staden, Trais⸗Münzenberg, Wickstadt Der Einsendung der rubc. Ueberwachungsbogen oder, falls solche nicht geführt werden, entsprechender Berichte sehen wir binnen

24 Stunden entgegen. Betreffend: Die Statistik und Rechnungsführung der Krankenkassen.

Dr. Braden. Friedberg den 7. Januar 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereten der Orte, in denen im Jahre 1889 die Gemeindekrankenversicherung noch bestand oder jetzt noch besteht die Vorstaͤnde der Ortskrankenkassen, die im Jahre 1889 schon bestanden, sowie die eingeschriebenen Hülfskassen des Kreises.

*

Wir erinnern Sie daran, daß bis zum 1. März die nach§§. 9 und 41 des Krankenversicherungsgesetzes und nach§. 27 des

Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen zu liefernden Nachweisungen bei uns eingereicht sein müssen. Jahr 1888 zum ersten Male zur Anwendung gekommenen neuen Formularien in doppelter Ausfertigung aufzustellen.

Dieselben sind auf den für das Wir verweisen in

dieser Beziehung auf unser sämmtlichen Vorständen zugegangenes Amtsblatt vom 6. Januar 1888, in dem auch über Bezug der Formularien das

Nähere angegeben ist.

Damit wir nicht genöthigt sind, die eingelangten Nachweisungen wiederholt zur Richtigstellung zurückzugeben, empfehlen

wir Ihnen dringend die genaueste Ausfüllung derselben nach Maßgabe des Vordrucks, der Anmerkungen und unseres erwähnten Amts⸗

blatts.

Der Einsendungstermin(1. März) muß unbedingt eingehalten werden, da wir selbst weitere Vorlage zu machen haben.

Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur offentlichen Kenntniß, daß die Maul- und Klauenseuche in Rodheim v. d. H. erloschen ist. Die Gemarkungs⸗ sperre, sowie die für den Umkreis von 3 Stunden von Rodheim angeordneten besonderen Vorschriften sind aufgehoben.

Friedberg den 6. Januar 1890.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

In der Schafherde zu Dorn⸗Assenheim ist die Räude ausgebrochen.

Friedberg den 6. Januar 1890.

Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Dortelwell.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Montag den 13. l. Mts., Vormittags von 10 bis 11 Uhr, findet die Entgegennahme der Wünsche bezüglich der Zutheilung der neuen

Grundstücke im 1. Bereinigungsfeld statt. Parzellen enthalten und vom Eigenthümer unterschrieben sein.

Die Wünsche sind schriftlich einzureichen, müssen Gewann und Nummer der zusammenzulegenden Ausdrücklich hervorgehoben wird, daß diejenigen Wünsche in erster Linie Berück⸗

sichtigung finden können, welche auch ein thatsächliches Zusammenlegen der Grundstücke eines Besitzers bezwecken.

Friedberg den 8. Januar 1890.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Wisselsheim.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund Eigenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche be sitzen, unterschriftlich für die Feldbereinigung in der Gemarkung Wissels heim erklärt haben, und nachdem ferner die gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhobenen Einwendungen erledigt sind, hat die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feldbereinigungsarbeiten für die Gemarkung Wisselsheim verordnet und den Unterzeichneten zum Vollzugs-Commissär ernannt.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich zeitig sämmtliche betheiligten Grund ⸗Eigenthümer zu der in Gemäßheit des Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887

auf Mittwoch den 22. Januar 1890, Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhause zu Wisselsheim stattfindenden Versammlung ein.

Diese Versammlung hat:

1. Zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschatzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Bei

Genehmigte

Der Vollzugs Commissär: Dr. Wallau.

Bekanntmachung.

träge nach Bedürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;

2. Die zur Vollzugs⸗-Commission zu berufenden Sachverstandigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schieds gerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.

Außerdem koͤnnen Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung bat jeder anwesende betheiligte Grund Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat zu 1) die Vollzugs Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und

zu 2) die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sach verständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

Friedberg den 3. Januar 1890.

Der Vollzugs Commissär: Dr. Wallau.

Verloosungen.

Dem Pferdemarkt⸗Comité zu Friedberg wurde gestattet, gelegentlich des Frühjahrs- und Herbst-Pferdemarkts je 10,000 Loose à M. 1.50

im Großherzogthum zur Ausgabe gelangen zu lassen.

Betreffend: Das Vormundschaftswesen.

Friedberg den 28. Dezember 1889.

Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Vormünder und Curatoren im Amtsgerichtsbezirk. Wir sehen der Einreichung der Rechenschaftsberichte und des Nachweises der Zinsenbeischreibung, unter Vorlage der Einlagebüchlein, bis

laͤngstens 1. Februar 1890 entgegen.

Die für das Jahr 1889 zu stellenden Vormundschafts rechnungen sind längstens bis zum 30. April k. J. einzureichen. dieser Fristen hat unnachsichtlich eine Ordnungsstrafe von 3 Mark zur Folge.

Nichteinhaltung

Sellheim. Weber.