—
.
1 Tirrtene
— *
N innoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahrese
N
1890.
Donnerstag den 3. Mai.
2 54.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
onto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von
Amtlicher Theil.
treffend: Die Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbefallszählkarten von März und April 1890.
5
—
K
lebt nl. Ulia
ehböt r. ane . 55 50 Dinbeir
Arten
* ntteffend: Maßregeln gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche. f Nachdem die Maul- und Klauenseuche nunmehr im Kreis
Bekanntmachung.
Friedberg den 6. Mai 1890.
a Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche mit obiger Einsendung noch im Ruͤckstande sind, wollen dieselbe unfehlbar binnen 3 Tagen bei Meidung on Strafe an Großherzogliches Kreisgesundheitsamt Friedberg bewirken.
Dr. Braden.
K e Büdingen— durch Handelsvieh eingeschleppt— wieder aufgetreten ist, bringen r hierdurch zur öffentlichen Keuntniß, daß vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung im Kreisblatt an für den Kreis Büdingen an telle der seitherigen Bestimmungen wieder die in unserer Bekanntmachung vom 16. November 1889(Kreisblatt Nr. 139) veröffentlichten, von Froßherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz mit Verfügung vom 9. November 1889 zu Nr. M. J. 28037 auf Grund des§ 20 faßt 2 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 erlassenen Anordnungen in Kraft treten.
Hiernach gelten bis auf Weiteres für den Transport von Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen aus einer Ge— arkung in eine andere im Kreise Büdingen gelegene Gemarkung folgende Bestimmungen:
1. Jeder Händler, der Vieh transportirt oder transportiren läßt, bedarf hierzu eines von einem praktischen Thierarzte aus— stellten Gesundheitsscheins, in welchem bescheinigt wird, daß die fraglichen Thiere sich mindestens seit 7 Tagen in seuchefreiem Zustande
dem 1 2
ittlichen
Orte der Untersuchung befunden haben.
Wird von einem Händler Vieh aus einem außerhalb des Großherzogthums Hessen gelegenen Orte eingeführt, so muß in dem thier— Zeugnisse außerdem bescheinigt sein, daß die Gemarkung, aus welcher die Thiere eingefuhrt werden, vollständig seuchenfrei ist.
3. Jeder(Händler, Metzger, Landwirth) der Vieh auf einen Viehmarkt auftreibt oder von einem Viehmarkt wegbringt, hat
d Seuchefreiheit der Thiere durch ein thierärztliches Zeugniß nachzuweisen.
4. Die erwähnten Zeugnisse sind 5 Tage gültig und müssen enthalten: Ort und Datum der Ausstellung, den Namen des Besitzers
i zu transportirenden Thiere, jedes mitzuführende Stück Rindvieh nach Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen, die Zahl der mitzuführenden Echafe, Schweine und Ziegen. Die Zeugnisse müssen von dem Aussteller unterzeichnet und mit seinem Siegel versehen oder von der Ortspolizei—
hörde beglaubigt sein. 5.
Ar. Wag
1
Keines Gesundheitsscheines bedürfen Landwirthe zum Transport selbstgezogenen Viehs(Ausnahme siehe 3.) und Metzger zum
wekten Transport von Schlachtvieh von den Verkäufern in ihr Schlachthaus. Ausnahme siehe 3.)
6. Direkte Eisenbahntrausporte von Vieh nach dem Schlachtviehhof oder dem Sanitätsstall zu Frankfurt a. M. sind ohne besondere
kescheinigung zulässig.
Der Transport solchen Viehs nach den Bahnhöfen muß jedoch per Wagen geschehen.
Sollen die Thiere nach den
kahnhöfen getrieben werden, so muß deren Seuchefreiheit durch thierärztliches Zeugniß nachgewiesen werden.
5 Büdingen den 30. April 1890.
Zuwiderhandlungen werden nach§ 66 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 mit Geldstrafe bin zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft.
Großherzogliches Kreisamt Büdingen. J. V. Dr. Göttelmann, Amtmann.
Deutsches Reich Darmstadt. Der Kreisarzt Medizinalrath Dr. PHesse in Worms wurde zum Kreisarzt in Mainz, d Kreisarzt Dr. Fertig in Oppenheim zum Kreis— tet in Worms, der Kreis arzt Dr. Lehr in Heppen— hem zum Kreisarzt in Oppenheim und der Kreis— küstenzarzt Dr. Haberkorn in Mainz zum Kreis— it in Heppenheim ernannt.
— Post⸗Personal-Veränderungen. Der Postanwärter üthardt in Darmstadt ist als Postassistent angestellt zulden; ernannt ist der Telegraphenassistent Appenhetmer Fürth zum Postverwalter; versetzt wurde der Tele— toshenassistent Spahn von Elberfeld nach Lauterbach; n Postassistent Merz in Mainz ist gestorben.
Berlin, 6. Mai. Heute Mittag 12 Uhr eröff— eder Kaiser den Reichstag mit folgender Thron— ne:„Geehrte Herren! Nachdem Sie durch die Aawahlen zu gemeinsamer Arbeit mit den verbün—
un Regierungen berufen worden sind, heiße Ich bei dem Eintritt des Reichstages in die achte
Fslaturperiode willkommen. Ich hoffe zuver—
lich, daß es Ihnen gelingen wird, die bedeut—
nen Fragen der Gesetzgebung, die an Sie haantreten, einer befriedigenden Lösung entgegen— ihren. Ein Theil dieser Fragen ist so dring— ter Natur, daß es nicht thunlich erschien, die
kiberufung des Reichstages länger“ hinauszu— üben. Ich rechne dahin vornehmlich den heren Ausbau der Arbeiterschutz Gesetzgebung. im Laufe des verflossenen Jahres in einigen destheilen vorgekommenen Ausstandsbeweg— been haben Mir Anlaß gegeben, eine Prüfung Frage herbeizuführen, ob unsere Gesetzgebung nunerhalb der staatlichen Ordnung berechtigten J erfüllbaren Wünschen der arbeitenden Be—
trägt.
der Frauen- und Kinderarbeit.
machten Vorschläge ihrem wesentlichen Inhalte nach ohne Nachtheil für andere Interessen zu gesetzlicher Geltung gebracht werden können. Im Zusammenhange damit hat sich aber noch eine Reihe weiterer Bestimmungen als der Verbesser— ung bedürftig und fähig erwiesen. Hierzu gehören insbesondere die gesetzlichen Anordnungen zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit, sowie über den Erlaß von Arbeitsordnungen. Auch die Vorschriften gegenüber der zunehmenden Zuchtlosigkeit jugend— licher Arbeiter, sowie über die Arbeitsbücher bedürfen einer Ergänzung zu dem Zwecke, um das elterliche Ansehen gegenuber der zunehmenden Zuchtlosigkeit jugendlicher Arbeiter zu stärken. Die hiernach erforderliche Umgestaltung und weitere Ausbildung der Gewerbeordnung findet ihren Ausdruck in einer Vorlage, welche Ihnen unverzüglich zugehen wird. Eine weitere Vor lage erstrebt die bessere Regelung der gewerb— lichen Schiedsgerichte und zugleich eine Organi— sation derselben, die es ermöglicht, die Gerichte bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Alrbeitsverhältnisses als Einigungsaͤmter anzurufen.
rung in ausreichendem Maße Rechnung
Es handelte sich dabei in erster Linie Ihnen um die den Arbeitern zu gewährleistende Sonn- stimmung der gesetzgebenden Körperschaften und tagsruhe, sowie um die durch Rücksichten der damit einen bedeutsamen Fortschritt in der fried— Menschlichkeit und im Hinblick auf die natür- lichen Entwickelung unserer Arbeiterverhältuisse lichen Entwickelungsgesetze gebotene Beschränkung herbeizuführen.
vorgeschlagene Reform eine Ueberein—
Je mehr die arbeitende Bevölke—
Die verbündeten rung den gewissenhaften Erust erkennt, mit wel— Regierungen haben sich überzeugt, daß die vonschem das Reich ihre Lage befriedigend zu gestalten dem letzten Reichstage in dieser Beziehung ge- bestrebt ist, desto mehr wird sie sich der Gefahren
bewußt werden, die ihr aus der Geltendmachung maßloser und unerfüllbarer Anforderungen er— wachsen müssen. In der gerechten Fürsorge für die Arbeiter liegt die wirksamste Stärkung der Kräfte, welche, wie Ich und Meine hohen Ver— bündeten berufen und willens sind, jedem Ver— suche, an der Rechtsordnung gewaltsam zu rütteln, mit unbeugsamer Entschlossenheit entgegenzutreten. Immerhin kann es sich bei dieser Reform nur um solche Maßnahmen handeln, welche ohne Gefaͤhrdung der vaterländischen Gewerbthätigkeit und damit der wichtigsten Lebensinteressen der Arbeiter selbst ausführbar sind. Unsere Industrie bildet nur ein Glied in der wirthschaftlichen Arbeit derjenigen Volker, welche an dem Wett— betrieb auf dem Weltmarkte theilnehmen. Mit Rücksicht hierauf habe Ich es Mir angelegen sein sassen, unter den in gleichartiger Wirth— schaftslage befindlichen Staaten Europas einen Austausch der Meinungen darüber herbeizuführen, bis zu welchem Maße sich eine gemeinsame An- erkennung der gesetzgeberischen Aufgaben bezüglich des Arbeiterschutzes feststellen und durchführen laßt. Es verpflichtet Mich zu dankbarer Aner— kennung, daß diese Anregung bei allen bethei—
Ich vertraue ligten Staaten und besonders auch dort eine auf Ihre bereitwillige Mitwirkung, um über die gute Staͤtte gefunden hat, wo der gleiche Gedanke


