e, 1890. Samstag den g. März. 2 29.
Oberhessischer Anzeiger.
ö 5 hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
und Freitag Abend ausgegeben. Donnerstag und Samstag.
——. 2 K Aasse Mhoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von 1 zuswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
— Amtlicher Theil. abc Weh ffend: Uebungen der Mannschaften des Beurlaubtenstandes, hier Dispensationsgesuche. Friedberg den 5. März 1890. 4 Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt.
Unser Ausschreiben obigen Betreffs vom 5. August 1885, Amtsblatt Nr. 2 de 1886, bringen wir hiermit zur genauesten Beachtung Einreichung von Gesuchen in Erinnerung und bemerken Ihnen zugleich, daß wir Diejenigen von Ihnen, welche durch nicht genaue Befolgung
Na dels Ausschreibens zu unnöthigen Schreibereien Veranlassung geben, in Strafe nehmen werden. Dr. Braden. Tala ffend: Den Rundgang der Feldgeschworenen. 8 9 Friedberg den 6. März 1890. „ Kl Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. e, La ö Indem wir an unser Ausschreiben vom 3. v. Mts.(Oberhessischer Anzeiger Nr. 16) erinnern, empfehlen wir Ihnen, die erforderlichen buen nunmehr mit dem Eintritt gelinderer Witterung vornehmen zu lassen. Bericht erwarten wir bis Ende des Monats.
Dr. Braden.
»ffend: Den Rundgang der Wiesenvorstände. 1 Friedberg den 6. März 1890.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, in deren Gemarkungen der Wiesengang noch nicht vorgenommen worden ist, wollen für umgehende Erledigung (Ir ge tragen. Zugleich wollen Sie bei der jetzt eingetretenen gelinden Wutterung die Beseitigung der vorgefundenen Mängel ungesäumt veran⸗ In. Der Einsendung der fraglichen Protokolle von Seiten der Rückständigen sehen wir unfehlbar bis zum 15. I. Mts., Ihren Berichten
mes iht den Vollzug der Verbesserungsarbeiten ebenso bis zum Ende des Monats entgegen. Dr. Braden. 0 Bekanntmachung. 0 In Gemäßbeit der Instruction vom 30. August 1887 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete W terkig Poht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Februar 80) sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert för den Centner berechnen wie folgt: Hafer M. 8.65, Heu M. 3.40, Stroh M. 4.10. 17 Friedberg den 6. März 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 7 2 1 Dr. Braden. „ Bekanntmachung. NN Landwirthschaftlicher Bezirksverein, Sektion Friedberg. Sonntag den 9. März, Nachmittags ½4 Uhr findet in Wohnbach im„Berliner Hof“ eine Versammlung statt, in der Herr Landwirth⸗ „ en sgettslehrer Engel über Bodenbearbeitung sprechen wird. Zu zahlreichem Besuche ladet ergebenst ein. — Der Vorsitzende der Sektion Aen. a Dienst. 1 Landwirthschaftlicher Bezirksverein, Sektion Butzbach.
— Sonntag den 9. März, Nachmittags 3 Uhr, findet eine Versammlung des landwirthschaftlichen Vereins in Nieder-Weisel im„Gasthof zum — Per“ statt. Tagesordnung: Vortrag des Herrn Landwirihschaftslehrer Dr. von Peter„Ueber praktische Düngungsversuche in der eigenen E thschaft.“ Zu zahlreichem Besuch ladet ergebenst ein. Der Vorsitzende der Sektion.
Hechler. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die Herren Bürgermeister der betreffenden Sektionen wollen obige Bekanntmachungen in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise zur Röffentichung bringen. 1 Friedberg den 5. März 1890. ee eee Dr. Braden. Wel, 11 Angabe über den Aufenthaltsort des Wilhelm Möbus von Borsdorf wird ersucht. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. f* Friedberg den 6. März 1890. n Dr. Braden. . Bekanntmachung.
1 Filz Die diesjährige Hauptversammlung der Mathildenstiftung für die Provinz Oberhessen findet Freitag den 14. März l. Is., Vor⸗
nir tags 11½ Uhr, im Regierungsgebäude zu Gießen statt, wozu die verehrlichen Mitglieder der Stiftung ergebenst eingeladen werden.
nelech. Azesordnung: 1) Prüfung der Rechnung pro 1888.. l a 2) Vertheilung der im Voranschlag pro 1889 zur Unterstützung gemeinnütziger Anstalten vorgesehenen 980 Mark.
ren 3) Feststellung des Voranschlags pro 1890. Len 8 4) Ergänzungswahl des Vorstandes. olle Gießen, am 1. März 1890. Der Vorstand der Mathildenstiftung für die Provinz Oberhessen
v. Gagern, Provinzial-Direktor.
WWbesfend: Dle Reviston der Hypothekenbücher vom Jahre 1889/90. Friedberg am 5. Marz 1890.
* Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an sämmtliche Ortsgerichte des Amtsgerichtsbezirks Friedberg. 33 9 Wir benachrichtigen Sie, daß in der Kürze mit der Revision der Hypothekenbücher vom Jahre 1889/90 begonnen werden wird, und uo en Sie an, alle seit der letzten Revision stattgehabten Eintrage und Loͤschungen nebst dem Register und topographischen Pfandverzeichniß vor her, bestimmten Termine, der Ihnen noch näher bekannt gegeben wird, einer genauen Prüfung nach Maßgabe Ihrer Instruktion zu untwerfen, I dabei vorgefundenen Mangel zu beseitigen, auch die Acten instruktionsmaßig zu ordnen.„ 5 1 Diese von Ihnen vor dem Revisionstermine vorzunehmende jaͤhrliche Pruͤfung, worüber Sie ein Protokoll aufzunehmen und wozu Sie Ihnen noch mitgetheilt werdende gedruckte Formular zu verwenden haben, hat sich vorzugsweise auf mangelnde Beglaubigungen und Unter- — sten, fehlende oder wesentlich mangelhafte Eintrage von Hypotheken oder Loͤschungen im Register, unvollständige Abschrift der amtsgericht⸗ een Verfügungen, sowie Auslassung von Worten, unrichtige Angabe des Datums der gerichtlichen Verfügungen und unterlassenen Unterstreichung f eben bet neuer richteten Hypotheken, sowie instruktlonswidrig vollzogene Loͤschungen zu erstrecken. 8 1 Dieses Protocoll über die ortsgerichtliche Vorreviston ist sauber zu schreiben, da wir es der hoheren Behoͤrde vorzulegen haben. Die
che A bvoll unterlassene Berichtigung vorbemerkter Mängel unterliegt angemessener Ahndung(Verweis und selbst Geldstrafe). Sellheim. Weber.
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