zur Gemeinde-Krankenkasse“ für diejenigen Kosten, welche durch Ver— waltung dieser Kasse sowie für den muthmaßlichen Zuschuß der Gemeinde zu den Ausgaben derselben entstehen, Vorsehung zu treffen. Die Größe des letzteren ist nach dem Bedarf im Rechnungsjahr 1889/90 zu bemessen.
13. Von den Spar- und Leihkassen werden die seitherigen Beiträge zu den Kosten der Industrieschulen wieder bezahlt. Vorsebung derselben hat unter Rubrik 22 zu erfolgen.
14. Die Beiträge der waldbesitzenden Gemeinden zu den Besol— dungen der Oberförster sind nach der Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 19. Jauuar 1889, Reg. Blatt Beilage Nr. 2 zur Vorsehung zu bringen.
andern Falls unausbleiblichen Folgen: Unordnungen im Gemeindehaus halt, Verlegenheiten für die Gemeindekasse und Kassenanlehen für laufende Ausgaben vermieden werden.
16. Endlich erwarten wir, wie auch zu den vorigen Voranschlägen 1
schon bemerkt, daß auf Tilgung von Schulden und insbesondere auf Tilgung der älteren Kriegsschulden Bedacht genommen wird. Dr. Braden.
Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1896/92. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Kirchenvorst
Wir empfeblen Ihnen dafür Sorge zu tragen, daß die zur Begründung der kirchlichen Verordnung über Verwaltung des Kirchenvermögens vom
lichen Auszüge— siehe Art. 20 der
Laufe des Monats September in den Besitz der Großherzoglichen Bürgermeistereien
nicht aufgehalten wird.
Friedberg den 30. August 1890. ände des Kreises.
gelangen, Dr. Braden.
Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1891½½2.
Friedberg den 30. August 1890.
Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Schulvorstände des Kreises.
Unter Bezugnahme auf§ 20 der Instruktion Nachweisungen über die in die 1891/9 2er Gemeindevoranschläge tember d. J. den Großherzoglichen Bürgermeistereien zuzustellen.
für die Schulvorstände vom 21. September 1874 laden wir Sie ein, die erforderlichen für Bedürfnisse der Schulen aufzunehmenden Kredite bis längstens zum 30. Sep-
Dr. Braden.
Betreffend: Beitreibung der Schulstrafen. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
Wir erwarten Erledigung unserer Verfügung rubr. Betreffs vom 30. April
von Strafverfügung.
Friedberg den 28. August 1890.
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
l. J. seitens der Rückständigen binnen 3 Tagen bei Meidung Dr. Braden.
Betreffend: Den Landkalender für 1891.
Friedberg am 3. September 1890.
Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 28. Juni d. J.— Oberh. Anzeiger Nr. 76— beauftragen wir Sie andurch, die
Polizeidiener anzuweisen für gelegentliche Abholung der nunmehr bei unserem Gehülfen Kreuder zur
zu sein.
Dr. Braden.
Betreffend: Vertilgung der Kleeseide.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des
Wir erinnern Sie auch in diesem Jahre an die zur Vertilgung der Kleeseide erlassenen Vorschriften(vergl.
1886, Kreisblatt Nr. 106) und beauftragen Sie, die erwählten Commissionen, sowie die Feldschützen müssen, wenn sie aufmerksam sind, die Kleeseide bei ihrem Auftreten immer alsbald entdecken,
wir Kleeseide entdecken.
Friedberg den 4. September 1890.
Kreises.
Ausschreiben vom 7. Sept. Feldschützen zur strengsten Achtsamkeit anzuhalten. Die wir deßhalb gegen sie einschreiten, wo Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Nach Mittheilung des Großherzoglichen Kreisamts B festgestellt und Geböfisperre angeordnet worden. Friedberg den 4. September 1890.
üdingen ist in Wenings bei einem Stück Rindvieh die Maul und Klauenseuche 1
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Donnerstaa den 11. September d. J., von Nachmittags 4 bis 7 Uhr, Eine Stunde vor Anfang des Schießens wird eine roth-weiße
auf der Seewies« Schießen mit scharfer Munition statt.
mauer, als Zeichen, daß das Schießen seinen Anfang nehmen wird, aufgehißt werden. gegend wird wegen der damit verbundenen Gefahr hiermit ausdrücklich gewarnt.
Vorstehende Bekanntmachung des Bezirks Kommandos haben die Großherzoglichen Bürge
besonders durch die Schelle bekannt machen zu lassen. Friedberg den 4. September 1890.
findet auf dem hinter der Stadt Friedberg gelegenen Schießstande
Flagge an der Schieß⸗
Vor Betreten des Schießstandes und der nächsten Um⸗ Bezirks-Kommaudo Friedberg i. H.
J. V.: v. Grundherr-Altenthann. rmeistereien der zunächst gelegenen Orte noch Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Bekanntmachung. Betreffend: Die Coneessionkrung und Prüfung der Dampfkessel bei den Elsenbahnen und den militärfiscalischen Anlagen. Die nachstehenden von Großherzoglichem Ministerum des Innern und der Justiz in rubricirtem Betreffe erlassenen Bestimmungen bringen
wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß Friedberg den 4 September 1890.
1. Eine besondere Concesstonirung der Lokomotiven der Haupt- und Nebenbahnen findet nach§ 9 des Bahnpoltzetreglements für die Eisenbahnen Deutsch⸗ lands vom 30. November 1885 und nach§8 10 der Bahnordnung für Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 nicht statt.
2. Die Coneessionirung sämmtlicher stationären Dampfkessel, Schiffs dampf— kessel, Lokomobilen der E senbabnen und der milttärfiscalischen Anlagen, der Lokomo— tiven für Matertaltransportbabnen und sonstige dem öffentlichen Verkehr nicht dienende Bahnen, sowie der als Lokomobilen verwandten Lokomotiven hat nach§ 48 III. 12 des Gesetzes betr die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen vom 12 Juni 1874 durch die Kreisausschüsse zu geschehen.
Die technische Begutachtung der Coneessionsgesuche und die Abnahmeprüfung erfolgt durch die Großh. Prüfungseommission für Dampfkessel.
Diejenigen Privatbahnverwaltungen, bei welchen Regterungscommissäre bestellt sind, haben die Coneessionsgesuche an Letztere einzureichen, welche die Weitergabe an das Kreisamt veranlassen werden.
3. Die periodischen äußeren und inneren Revisionen und die in Verbindung mit letzteren vorgenommenen Druckproben der Lokomotiven, stattonären Dampfkessel,
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Schiffsdampfkessel und Lokomobilen der hessischen und nicht hessischen Staatsbahnen bleiben den Direktionen dieser Bahnen überlassen.
4. Die periodischen äußeren und inneren Revisionen und die in Verbindung mit letzteren vorgenommenen Druckproben der Lokomotiven, statlonären Dampfkessel, Schiffs dampfkessel, Lokomobilen der Privateisenbahnen(Hauptbahnen, Nebenbahnen und Materlaltransportbahnen) und der militärfiscalischen Anlagen, sowie der als Lokomobilen verwandten Lokomotiven erfolgen durch Großh. Prüfungscommission, fl Dampfkessel, insoweit nicht bestimmte Beamte der betreffenden Verwaltungen diesselts, soweit Eisenbahnen in Betracht kommen, im Einvernehmen mit Großh. Ministerlum der Finanzen zur Vornahme solcher Revistonen und Druckproben ausdrücklich er mächtigt sind.
Den bei einzelnen Bahnen bestellten Revisionen und Druckproben aufgenommenen
5. Durch gegenwärtige Verfügung wird unsere Verfügung vom 22. Februar 1 zu Nr. M. J. 2886 an Großh. Oberforst⸗ und Domänendirektion Abtheilung für Bergwesen wegen Revision der militärfiscalischen Dampfkessel aufgehoben und 9
Regterungscommissären sind die über die Verhandlungen zur Einsicht mitzutheilen,
der Ministerialverordnung vom 4. August 1857 entsprech end abgeändert.
Wetterauer Obst bauverein, Sektion Vilbel. sindet in Klein-Karben im Saale des
Sonntag den 7. September, Nachmittags 3 Uhr, sammlung statt, wozu alle Obstfreunde und Mitglieder eingeladen sind.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Obige Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt geben.
Tagesordnung: Besprechung über Obsternte und Obstmarkt. Der Vorsitzende der Sektion: J. V.: Dr. H. don Pete
Dr. Braden.
Abgabe bereit liegenden Landkalender besorgt
Gasthofes zum Schwanen eine Monatsber⸗
15. Auf Vorsehung eines den Verhaͤltnissen der Gemeinden ent. 9 sprechenden baaren Betriebskapitals ist entschieden hinzuwirken, damit die 4 80
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Ausgaben in den Gemeindevoranschlägen erforder⸗ 0 6. Juni 1832— rechtzeitig, d. h. längstens im damit die Fertigstellung der Gemeindevoranschläge
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