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13890. Samstag den 5. Juli. 1 18.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 1 2 1 a Erscheint dreimal wöchentli 0 Dienst und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. sc0 Venter eg and e e
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Cnnoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
detreffend: Die im Jahre 1889 durch die Großherzoglichen Landgestütsbeschäler bedeckten Stuten 5 2 N und die davon gefallenen Fohlen f Friedberg den 3. Juli 1890.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
f In die Ihnen mit nächster Post kurzer Hand zugehenden Verzeichnisse über die im Jahre 1889 durch die Großherzoglichen Landgestüts— beschäler bedeckten Stuten wollen Sie einzeichnen, ob und welche Fohlen gefallen und uns die Verzeichnisse sodann alsbald mit Datum, Unter⸗ schrift und Siegel versehen, zurücksenden. Dr. Braden.
Wetterauer Obstbauverein. *. MN Sonntag den 6. Juli, Nachmittags ½4 Uhr, findet in Pohlgöns eine Versammlung statt:
5 Tagesordnung: Vorträge„Ueber Beerenweinbereitung“;„über Obstbau.“ gm u Zu zahlreichem Besuch wird freundlichst eingeladen. Der Präsident: Der Vorsitzende der Sektion Butzbach: en Dr. Braden. Reuß. keit 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Obige Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise zur Kenntniß bringen. Dr. Braden. a ee
7. Bekanntmachung, 8 In Gehöfte des Wilhelm Kötter II. in Nieder Erlenbach ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt und deshalb Gehöftsperre angeordnet worden. 1 Friedberg den 2. Juli 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Becker.. Setreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober Wöllstadt. Bekanntmachung. Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundbesitzer,] grundstücken, ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben, oder ob 1 eiche mehr als die Halfte der betheiligten Fläche besitzen, unterschriftlich[die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen. „fr die Feldbereinigung in der Gemarkung Ober-⸗Wöllstadt erklärt haben, 3. die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen und
und nachdem ferner die gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Ergebnisses erhobenen Einwendungen erledigt sind, hat die Großherzog— Stellvertreter zu wählen. 1 5 2 8 liche Obere kandwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feldbereinigungs⸗ Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten urbeiten für die Gemarkung Ober-⸗Woöͤllstadt verordnet und den Unter- vorgebracht und berathen werden. i 3 geichneten zum Vollzugscommissär ernannt. Jn dieser Versammlung hat jeder zanwesende betheiligte Grund⸗ f Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich— Eigenthümer; eine Stimme: die 0 erfordern zu ihrer Gülugkeit jen zeitig saͤmmliche betheiligte Grund⸗Eigenthümer zu der in Gemäßheit des eine Mehrheit von Zweidrüttheilen der Anwesenden und sind unter dieser
1 „ s 94 887 Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich. 9.* Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 auf Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat
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777 Montag den 21. Juli l. J., Vormittags 10 Uhr, u 1. durch Vermessung der Grundstücke die Ermittelung des Hl unn dem Natbhaase zu Ober⸗Wollstadt stattfindenden Versammlung ein. lächengehalts derselben 0 5 st 8 „, Diese Versammlung hat: zu 2. die Vollzugs-Commission die erforderlichen Beschlüsse zu feli, 1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- und Flurbuch ent⸗Afassen und hinst. Ein; altenen Größenangaben, oder ob die durch Vermessung zu ermittelnden zu 3. die Großherzogliche Obere landwirthschaftliche Behörde die Flächengehalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind, f Sachverstaͤndigen und Schiedsrichter zu ernennen. recht We. 2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden Friedberg den 30. Juni 1890. e 5 det ollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungs-⸗ Der Vo lußs. emmsste alu ö verth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse- 2717 Dr. Wallau.
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g i Gemarkung Rendel. Bekanntmachung.
1 0 3 28 Jul l. Is., liegen die Arbeiten des II. Abschnittes rubr. Verfahrens nämlich: 4 Band Besitzsstandsverzeichniß, a 5 Band Gütergeschosse, 2718 56 Stück Originalbonitirungskarten,
Protokollbuch und das 1 über die Obstbäume und deren Werth im J. Bereinigungsbezirk ö anf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Rendel zur Einsicht der Betheiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Ein—
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an 68 15 21. Juli l. J., Vormittags von 10 bis 11 Uhr, in dem 0 ind Rendel, ; a. N se einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgef lossen sind.
gozu ich die un 11 18 e N Der Vollzugs⸗Commissär.
Friedberg den 30. Dr. Wallau.
5 5 in der Gemarkung Harheim. Bekanntmachung.' i i ö e d Vlaleang des rubre. Verfahrens beantragt, solches von der Großherzoglichen Oberen landwirthschaftlichen Behörde als 4 1 N 43 Unterzeichnete zum Commissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung 9 13 15 17 Grundbesther auf Mittwoch den 23. Juli l. J., Vormittags von 10 bis 12 Ahr, in das Ralhhaus zu Harhenn aube aum 5 ae betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Abstimmungstagfahrt, weder persönlich noch durch gehörig Bevoll⸗ 1 1 ls für die Bereinigung stimmend angesehen. z ihrer“ sen ei dee 50 ich 95— die 0 des Berelnigungs-Bezirkes wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen
1 Bereinigsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt. N gebez 30. Juni 1890. 2719 Der Vollzugs-Commissär. Friedberg den 30. Jun 90. Dr. Warna;
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