Ausgabe 
3.6.1890
 
Einzelbild herunterladen

A

90.

Dienstag den 3. Juni.

M 64.

18

Oberhessischer Anzeiger.

Bd hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch a und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.

Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von werden stets durch die Post nachgenommen.

ee 8

el Amtlicher Theil.

. fend: Das Ober-Ersatz-Geschäft pro 1890. Friedberg den 23. Mai 1890. uugi

d

f fo Das diesjährige Ober-Ersatz Geschäft für den Kreis Friedberg findet Stühle, 0 dem untenstehenden Reiseplan am 9., 10., 11. und 12. Juni l. J., han ba in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt.

Hierbei haben zu erscheinen:

Die von den Truppen-(Marine) Theilen abgewiesenen Einjährig⸗ Freiwilligen;

sämmtliche, in diesem Jahre von Großherzoglicher Ersatz⸗Com⸗ mission Friedberg oder von fremden Ersatz Commissionen gemusterten, inzwischen in den Kreis Friedberg verzogenen Militärpflichtigen,

.

daferne dieselben nicht auf ein Jahr zurückgestellt worden sind. Gemüthskranke, Blödsinnige sowie augenscheinlich zum Militär Untaugliche, welche sich hier zum Ersatz⸗Geschäfte gestellt haben, haben nicht zu erscheinen.

Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den

f Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz⸗Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.

Anzeige erstatten. Bei Zugängen ist der Loosungsschein des Betreffen den der Anzeige beizulegen.

Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen bedeuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Bestimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortige zwangsweise Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den ge⸗ nannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Ge

meinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.

Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzcommission vorzulegenden Reklamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reklamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern

manu i ärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, das die⸗oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der en reinlich und sämmtlich präcis zu der in der Ladung auge⸗ Reklamationen irgendwie in Frage kommen, wollen sie auf den Tag, an * gelenen Stunde erscheinen. welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vor⸗ Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober-Ersatz-J mittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militärpflichtige geladen Fonmission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aushebungs ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf die n en k verziehen, oder solche, in anderen Aushebungsbezirken Gemusterten[Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen. zhre resp. Gemeinden einziehen, so wollen Sie hiervon sofort anber Dr. Braden. 30 Un Deutsche Wehrordnung. 1§ 26. 7. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden J(§. 26, 7). R. M. G. 6. 33. b. Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche An⸗ 1 ut puͤnktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe J sprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Seite, so können den!»wurkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen.] sie von den verstärkten Ober⸗Ersatzeommissionen dieser Vergünstigungen nur dann als betabeft moerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vorthelle der Loosung(8. 66)] verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt r bu! snogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt,[erfolgt ist. R. M. G. 58 30, 4b und 33. Unter gleicher Voraussetzung können bebien on liegen die Vorausetzungen des§ 150 D. Str. G. vor, so sind sie unbeschadet der] solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere Dienstpflichtige sofort en ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige(8. 66, e c) zu behandeln.] zur Einstellung gebracht und durch die Bezirkscommandeure einem Infantertetruppen- E 8 ist die Versäumniß der Gestellungspflicht durch Umstände herbeigeführt, deren[ü theil bezw. der nächsten Arbeiterabtheilung(§. 30, 4) oder dem nächsten in Betracht l, Beltigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorer-[kommenden Marinetheil(Matrosendivistonen:§. 23, za, d und 8, Werftdivision: ee Finten Folgen nicht ein. R. M. G. 8. 33.§. 23, 20 und d) überwiesen werden(F. 68, 83). d. Ist die Versäumniß durch Um⸗ ra§. 66, 8. a. Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem stände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militär⸗ en den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termin nicht pünktlich erschienen und denen pflichtigen lag, so treten die unter a bis e erwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.§ 33. 5 dltalb von den Ersatzkommissionen die Vortheile der Loosung entzogen worden sind 1 5 2 1 1 5 9 Reiseplan für das Aushebungs-Geschäft der 49. Infanterie⸗Brigade für 1890. Fendt Datum. Wochentag Ort 3011 1 ö ambutg, a 8 a Reisetour und Angabe der täglichen Dienstverrichtungen. eee, eee ee und Beginn des Geschasts. des Geschl. 0 2 stverrichtung l lionat.] Tag. 5 8 Reise nach Friedberg, Liste B, C, D, Beilage 1 bis 3, e gun 9. Montag, Uhr Morgens, Friedberg. Feld⸗Dienstunfähige, Invaliden. Revision der alphab. und Restantenlisten u 2 1 1 10. Dienstag, 8 Uhr Morgens, Liste E. 1-- 1 4. 4%* 11.] Mittwoch, 8 ½ Uhr Morgens, 2 A me 12.] Donnerstag, Uhr Morgens, 3 2 Liste E. 2 n Reise nach Lich. rl 15. ae. ac. Friedberg am 31. Mai 1890.

beo. Die Wahlen zum XXVII. Landtag.

die Großherzoglich Faue

0 en Bürgermeistereien Friedberg, Butzbach Fh Göns, Münster, Hausen, Münzenberg, Trais⸗Münzenberg, Nach den Bestimmungen der Art. 47 und 48 des Gesetzes vom 8. November 1872, gende und die Wahlen der Abgeordneten betreffend, haben demnaͤchst i ien Zwecks Ersatzes der austretenden Abgeordneten durch Neuwahlen

daß die Gemeinden Ho

Indem wir andurch bestimmen, Trals-Münzen

u Oes, sowie die Gemeinden Münzenberg und r Wahlmännerwahl dem Bürgermeister der am meisten be Junzenberg zusteht, und daß in jeder der vorgenannten verein Iuwohnern zu der zu bildenden Wahlcommisston zu wählen hat. Mit naͤchster Post werden wir Ihnen die Wahlformu N ckten Art. 6, 7 und 8 des Gesetzes vom 8. November 1872,

Die Pro

larien zu

ch⸗Weisel, berg behufs des Wahlgeschaͤfts vereinigt werden, völkerten Gemeinde, igten Gemeinden der Gemeinderath eine U

wie solche durch Gesetz vom

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

rbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hoch⸗Weisel, Maibach, Bodenrod,

Langenhain, Nieder-Moͤrlen, Nieder-Weisel, Ober-Mörlen, Oppershofen, Ostheim, Pohl-Göns und Rockenberg.

die Zusammensetzung der beiden Kammern der n der Kreisstadt Friedberg, sowie im III. Wahlbezirk der Provinz Ober ue Wahlmännerwahlen stattzufinden.

Maibach und Bodenrod, weiter die Gemeinden Münster und Hausen bemerken wir, daß die Leitung sohin den Büurgermeistern von Hoch Weisel, Münster und rkundsperson aus den stimmberechtigten tokolle hierüber sind demnächst dem Wahlprotokoll als Anlage B beizufügen. enden und beauftragen Sie mit Bezugnahme auf die nachstehend abge J. Juni 1885 geandert wurden, mit der Bildung

ne