Ausgabe 
1.7.1890
 
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Dienstag den 1. Juli.

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Oberhessischer Anzeiger.

ird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

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Kreisblatt für den

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.

noncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

f treffend: Den Landkalender für 1891. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die

Friedberg den 28. Juni 1890. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

1 In den nächsten Tagen werden Ibnen die Landkalender-Bestellzettel für 1891 zugehen, welche Sie den betr. Polizeidienern mit geeigneter Leisung behaͤndigen und nachdem sie ausgefüllt worden gelegentlich wieder an uns oder unseren Gehülfen Kreuder einsenden wollen. Wir empfehlen Ihnen, auf möglichste Verbreitung bezw. auf möglichst großen Absatz des genannten Kalenders hinzuwirken.

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treffend: Das Sachregister zum Großherzoglichen Regierungsblatt.

Dr. Braden. Friedberg den 28. Juni 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Kirchenvorstände des Kreises. Wir benachrichtigen Sie andurch, daß die in Folge unseres Ausschreibens vom 2. Mai l. J. Oberhessischer Anzeiger Nr. 53 stellten Exemplare der Fortsetzung des rubr. Sachregisters Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt werden und empfehlen Ihnen dafür besorgt

1 sein, daß der Subscriptionsbetrag von M. 1.35 an die Kreiskasse dahier, welche die Vorlage geleistet hat,

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baldigst bezahlt wird. Dr. Braden.

die Großherzoglichen Bürgermeistereien Friedberg, Butzbach,

Unter Bezugnabme auf unsere Verfügung vom 31. Mai l. J.

Pberhessischer Anzeiger Nr. 64. und nachdem, laut Ihrer Berichts zeig

stattungen, die Aufstellung der Listen der Urwähler und der Listen er nach Art. 9 des Gesetzes vom 8. November 1872, die Zusammen gung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abge Edneten betreffend, zu Wahlmännern wählbaren stimmberechtigten Ur⸗ gähler erfolgt und den betreffenden Großherzogl. Steuercommissariaten uin Amtshandlung mitgetheilt worden sind, sowie ferner in der Vor Aussetzung, daß die Wahl der Urkundspersonen zu der zu bildenden Vahlcommission vorschriftsmäßig stattgefunden, verfügen wir zufolge Kuftrags Großherzoglichen Staatsministeriums vom 28. l. Mts. nun⸗

nehr das Folgende: 1. Mit der Offenlegung der Wählerlisten ist Montag den 7. Juli l. J. u beginnen; es hat deßhalb Seitens der Wahl-Commission die er Irderliche Bekanntmachung Formular F. alsbald zu erfolgen. Daß, und wann dies geschehen, ist bis längstens 5. k. Mts. an uns

berichten. g 2. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist, also am 10. Juli l. J.,

t Bescheinigung über die geschehene Offenlegung auf Formular F. aus- ufertigen. Ueber etwaige Einwendungen hat die Wahl-Commission zu eutscheiden und ist im Falle eines Recurses uns Zwecks Herbeiführung der Entscheidung des Kreisausschusses darüber alsbald Vorlage zu gnachen. Auf Grund der Entscheidung der Wahlcommission oder solcher s Kreis-Ausschusses sind die Listen zu ergänzen oder zu berichtigen. fiernach, oder sofern Einwendungen nicht stattfanden, hat die Fest⸗ lung in der nach F. 21 Absatz 4 und 5 der Wahlanleitung vor schriebenen Weise zu erfolgen. 4 5 3. Die Wahlmännerwahlen haben am 23. Juli. an finden. Local, Tag und Stunde der Wahl sind spätestens am 19. Juli (Anlage G. zum Wahlprotokoll.) In dieser ekanntmachung ist ausdrücklich zu verkündigen, daß Diejenigen, Pe t der Entrichtung ihrer schuldigen direkten Staatssteuer, oder fa 1 zu einer solchen nicht herangezogen sind, sich mit ihrer Communal zuer länger als zwei Monate im Rückstande befinden, nur dann zur Asstimmung zugelassen werden können, wenn sie diesen Rückstand noch is zur Wahl abführen, und daß solches geschehen, der Wahlcommission zurch Vorzeigung ihrer Steuerquittung nachweisen. 4 4. Etwa während der Offenlage der Listen vorgebrachte Rekla⸗ nationen müssen bis zu jenem Termin(23. Juli l. J.) zur Erledigung (ehe oben) gebracht worden sein.

S männer. Seelenzahl. Wahlmänner. 1 17 5 5 Fauerbach v. d. H. 504 1 mit Burgwald(als Gambach 1408 2 eigener Wahlbezirk) 5002 20 Irlede l, 804 1 III. Wahlbezirk. Hoch Welsel mit Mal N Gemeinden: bach und Bodenrod 975 1 hbach 2832 5 Kirch Goͤns. 639 1

Friedberg am 30. Juni 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

Fanerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hoch-Weisel, Maibach, Bodenrod, uch Göns, Münster, Hausen, Münzenberg, Trais-Müͤnzenberg, Langenhain, Nieder-Mörlen, Nieder-Weisel, Ober-Mörlen, Oppershofen, Ostheim, b Pohl⸗Göns und Rockenberg.

5. Auch hat nach Feststellung der Liste der Stimmberechtigten die Wahlcommission diese Liste der betreffenden Großherzogl. Districts-Ein nehmerei, sowie demnächst dem Gemeinde-Einnehmer, mit dem Ersuchen zuzustellen, die Namen derjenigen darin aufgeführten Personen, welche mit der Entrichtung ihrer Staatssteuer, oder falls sie zu einer solchen nicht herangezogen sind, ihrer Communalsteuer, länger als zwei Monate sich im Rückstande befinden, in der SpalteBemerkungen mitSt. R. bezw.C. R.(Restant) in rother Tinte zu bezeichnen und ihr, nach⸗ dem solches geschehen, die Liste möͤglichst beschleunigt zurückzugeben. Den Gemeinde-Einnehmern ist dabei zu bemerken, daß sie nur solche Communalsteuerpflichtigen Personen als Restanten

bezeichnen dürfen, welche eine Staatssteuer überhaupt

nicht entrichten.

6. Die Zustellung der Wählerlisten an die bezüglichen Erheber hat Seitens der Wahlcommissionen so zeitig zu geschehen, daß solche vor dem Wahltermin wieder in Ihre Hände gelangt sein können.

7. Bei Abhaltung der Wahl werden die Wahlcommissionen sich genau nach den Vorschriften der Wahlanleitung,§§. 25 und folgende, und der Ihnen mit unserem Ausschreiben vom 20. Mai 1887 mit⸗ getheiltenAenderungen der Anleitung zur Vornahme der Wahlen der Wahlmänner für die Ernennung der Landtagsabgeordneten richten.

8. Zur Vermeidung von Irrthümern wollen wir hier noch aus drücklich hervorheben, daß in Wahlgemeinden, welche aus mehreren Gemeinden zusammengesetzt sind, die Wahl in der am meisten bevöl⸗ kerten Gemeinde vorzunehmen sei, wohin sich die Stimmberechtigten aus der anderen Gemeinde zur Abstimmung zu begeben haben(vergl.

24 der Wahlanleitung) und daß auch in diesem Wahlorte die Offenlage der Listen der Stimmberechtigten und Wählbaren der aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Wahlgemeinde stattzufinden habe(vergl.§. 15 der Wahlanleitung).

9. Eine Uebersicht über die Wahlgemeinden, ihre Seelenzahl und die Zahl der zu wählenden Wahlmänner in jeder Wahlgemeinde folgt unten.

10. Schließlich machen wir noch darauf aufmerksam, daß im Falle der Zuziehung eines Protokollführers, solcher vorher zu dieser Handlung von uns besonders verpflichtet und daß dies geschehen, in den Wahlakten beurkundet sein muß. Eintretenden Falles wollen Sie daher rechtzeitig die Sistirung des erwählten Protokollführers zur Verpflichtung(an einem Amtstag) veranlassen.

Bezüglich Offenlegung der Wahllisten ist, wie oben gesagt, bis zum 5. k. Mts. und bezüglich etwaiger Reklamationen gegen die Listen ist am 10. k. Mts. berichtliche Anzeige anher zu erstatten.

Dr. Braden. Seelenzahl. Wablmünner.

Wahlmänner. 1325 5

Seelenzahl. Nieder-⸗Welsel.

Münster mit Hausen

und Oes.. 354 1 Ober-Mörlen mit Münzenberg mit Trals⸗ Hasselheck 1908 3 Münzenberg... 1042 2 Oppershofen 633 1 Langenhain mit Ziegen⸗ Ostheim 419 1 i 1 Pohl Goͤns. 619 1 Nleder⸗Mörleng. 707 1 Rockenberg. 1255 2

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