Ausgabe 
1.4.1890
 
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0 2 Dienstag den 1. April. 39.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 25 8 5 0 und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. e e Dieußßag.

unoncen: Die einspaltige Vetitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet icht J. ostet 9 A auswärtigen Einsendern(oweit Letztere nicht 0 Jahresconto b bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets. die Post 1 2

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A Theil. etreffend: Das Militärersatz Geschäft pro 1890. Friedberg den 28. März 1890. Bekanntmachung.

Das diesjährige Musterungsgeschäft wird für den Kreis Friedberg ärztliches Attest zu übergeben. Nach§ 66 der Wehrordnung ist das ö zu Friedberg im Rathhaussaale Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es . Weise vorgenommen: wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersaztommifston Montag den 14. April l. J., Vormittags 9 Uhr, Muste- die Loosungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Die eng der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad Nau⸗ jenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben im und Bauernheim. verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und köunen keinen

n 3 stag den 15. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste- Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer 1 unn ing der Militär pflichtigen aus den. Beienheim, Bodenrod,[dem wird gegen dieselben das im§ 49 der Wehrordnung angedeutete

Mittwoch den 16. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste- sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen, oder in ihrer Gemeinde ge ug der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Dorheim, Dorn Assen- stellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der ihnen kurzer Hand im, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Fauerbach v. d. H., und Friedberg, wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine us der Gemeinde Friedberg jedoch nur die im Jahre Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammtrolle 7 68 und 1869 geb 8 Weil! N f Körperliche 3 der Militärpfli ichtigerwelche durch die vorzu Donnerstag den April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste- nehmende ärztliche Unte ersuchung nicht unbedingt constatirt werden kön, ien, bug der Militärpfl 9 aus den 8 Friedberg und zwar wie Har khörigkeir Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte im Jabre 1870 un dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. net fämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, f Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten

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f onstadt, Bruchenbrücken, Büdesheim, Burg-Gräfenrode und Butzbach. Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzogl. Bürgermeistereien haben 1 1

iedel und Groß Karben. f drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich N Freitag den 18. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung zu erhärten haben. Wenn ein Mllitärpflichtiger wegen Gebrechen oder

Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Harheim, Hausen mit Oes, Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er Uwenbergen, Hoch⸗Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kirch-Göns sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher d Klein⸗Karben. Auschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, Samstag den 19. April l. J, Vormittags 8 Uhr, Muste- bezw. eine Bescheinigung des Wers zu erbringen. Ist ein Militär

ig der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Kloppenheim, Langen- pflichtiger wegen gerichtlicher? Bestrofung des Militärdienstes unwürdig, zn mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzen so haben die Großherzogl. Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu g, Nieder⸗Erlenbach, Nieder-Eschbach und Nieder-Florstadt. machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken Montag den 21. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste- und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche

ag der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Mörlen, Nieder- sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin sbach, Nieder Weisel, Nieder-Wöllstadt, Ober Erlenbach, Ober-Esch- vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines 1b und Ober⸗Florstadt. Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien

Dienstag den 22. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste- angehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzcommission

ig der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober-Mörlen, Ober- einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatzcommission nicht vorge

a. Asbach, Ober⸗Wöllstadt, Ockstadt, O)bkarben, Oppershofen und Ossenheim. legen haben, werden von der Großherzogl. Ober⸗Ersatzcommission un⸗ d e. Mittw och den 23. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste-! nachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Ver 7 g der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ostheim, Petterweil,[anulassung zu der Reclamation erst nach dem Ersatzgeschaͤft entstanden ist. 0 2 Göuns, Reichelsheim, 1 Rockenberg und Rodheim. Mit dem Ersatzgeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehr * Donnerstag den 24. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste- maunschaften, der Ersatzreservisten, sowie der ausgebildeten Mann * ig der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwalheim, schaften des Landsturms zweiten Aufgebots(siehe Anmerkung) verbunden.

* 3 N. Arete

em enn del, Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg und Vilbel, Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den obenzeichneten 1 us der Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1868 Tagen di Classificirung derselben rnücksichtlich ihrer haͤuslichen und gewerb Me 7 d 1869 geborenen Militärpfle chtigen. lichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im 9 Freitag den 25. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können

* n Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Vilbel und zwar die im glauben, an den bezeichneten T Tagen, Vormittags ½1 1 1 br, zu neller, Jhre 1870 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen ferner erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten 9 sirimtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden Weckesheim, Wick- einzureichen sind, näher zu begründen. Die Großherzogl. Bürgermeister hut, Wissersheim, een und Wohnbach. g oder Beigeordneten haben mit den Milstärpflichtigen ihrer Gemeinden

10 Samstag den 26. April l. J., Vormittags 8 Uhr, im anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten

Ithhaussaale zu Friedberg Loos ziehung sämmtlicher Militär- Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und Motigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1870. während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Ver 6 In den genannten Musterungs-Terminen haben sich saͤmmtliche halten beobachten. 18 g

Miärpflichtigen des Jahrgangs 1870 mit Ausnahme der zum Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzeommission des Kreises Friedberg jährig⸗ freiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Dr. Braden.

elamatlon erhoben wird sowie diejenigen Militärpflichtigen b 5 f

früheren Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch] Anmerkung: Als ausgebildete Mannschaften sind zu betrachten:

. erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. 1) Alle Ersatz Reservisten, welche gebt haben,

Imo. ltienigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male er 2) Ersatz-Rekruten, welche mindestens 1 Jahr activ gedient haben und NN shelnen, haben ihre Loosungsscheine mit zubringen. Für Militärpflichtige, 3) Einjährig-Freiwillige, welche mindestens neun Monate getiv ge

wulche durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein dient haben.

erte/ 5 Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg

iti,. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei- Commissariat Wickstadt.

tete, Die vorstehende Bekanntmachung wollen Ste alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise 1 die Militaͤrpflichtigen, bell, 10 wulthe gestellungspflichtig sind, speziell darnach bedeuten und fut selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestunmungen 1 llich zur Ausführung kommen. Da es vorgekommen ist, daß Mllitarpflichtige, welche im Kreise Friedberg geboren sind, aber in Orten Sn, 1 5 anderen Musteruugsbezirkes sich aufhalten(als Gesellen, Commis, Dienstboten de.), sonach in der Gemeinde ihres Aufenthalts- 50 1 aumelpe, und gestellungs pflichtig sind, von Ihnen aber dennoch zur hiesigen Musterung und bezw. Aushebung vorgeladen wurden, weise