4390. Samstag den 1. März. M 26.
Oberhessischer Anzeiger.
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* de Id hier und in Bad⸗Nauheim M 9 erf . N. zeim Montag, Mittwoch 1 73 8 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Diensta 1 und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. f 1 ig un 7 Samstag 3 ö f und Se ag. 3 1 1 2 8 2 Unsacen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von
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iswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets dur ie Post nachgenommen.
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Amtlicher Theil. fend: Die Reichstags wablen Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Zusammenstellung und Verkündigung des Wahlresultats der engeren Wahl I. Reichstagswahlkreise des Großherzogthums Hessen Dienstag den 4. März l. J., Vormittags 11 Uhr,
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g dem Rathhaussaale zu Friedberg stattfindet. . Friedberg den 27. Februar 1890. Der Wahl⸗Commissär für den II. Wahlkreis des Großherzogthums Hessen. Dr. Braden, Großherzoglicher Kreisrath. n koffend: Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahre 1889. Friedberg den 27. Februar 1890.
Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bruchenbrücken, Friedberg, Münzenberg, Ober-Erlenbach, Staden und Steinfurth.
Wir sehen der Einsendung der berichtigten Tabellen(vul. unser Ausschreiben vom 30. Januar und 20. Februar l. J. binnen 3 Tagen gen. Dr. Braden.
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bg send: Das akademische Hospital, hier: Bestimmung der Pfleggeldsätze in demselben. Friedberg den 26. Februar 1890. 0 Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Vorstände der Ortekrankenkassen des Krei Nachstehende Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Janern und der Justiz theilen wir Ihnen zur Nachachtung mit. 1 Dr. Braden. 1 Das akademische Hospital, hier: Bestimmung der Pfleggeldsätze in demselben. Darmstadt den 19. Februar 1890. 1 Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisamter. Nachdem die neuen Kliniken an der Landes--Universität so weit fertig gestellt sind, daß deren Eröffnung im Herbst dieses Jahres zu Arten ist, erschien es angezeigt, die Vergütung für die Verpflegung und die Behandlung im akademischen Hospital und in der Frauenklinik u regeln und die Pfleggeldsätze mit dem thatsächlichen Kostenaufwand und den an andern Hospitälern bestehenden Sätzen mehr in Einklang ngen. Auf Grund der stattgehabten Ermittelungen haben wir nunmehr die Pfleggelder 1 für die I. Klasse auf 6 M., für die II. Klasse auf 3 M., für die III. Klasse auf 1 M. 50 Pf., für IV. Klasse auf 70 Pf. eden Tag mit Wirkung vom 1. April 1890 an festgesetzt und bemerken dabet noch ausdrücklich, daß der Satz von 70 Pfennig auch für die kosten von Gemeinden, Krankenkassen und Berufsgeuossenschaften aufgenommenen Kranken zu zahlen ist.
Zugleich bestimmen wir, daß die Kranken bei ihrer Aufnahme eutsprechenden Vorschuß zu leisten und jeweils zu erneuern, oder eine liche Einweisung Seitens der Gemeinden, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften vorzulegen haben, welche genau angiebt, bis zu welchem unkt die betreffenden Verbände die Pflegekosten übernehmen.
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Finger. Achenbach.
Bekanntmachung.
1 Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenutniß, daß der Wohnsitz des Forstmeisters des Forstamts Friedberg vom 20. l. Mts. ab nach Bu Nauheim verlegt worden ist. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 27. Februar 1890. Dr. Braden.
Obstbaucursus am pomologischen Garten der Ackerbauschule zu Friedberg.
An der Ackerbauschule zu Friedberg soll auch in diesem Jahre ein Obstbaukursus in der Gesammtdauer von 8 Wochen abgehalten werden. lbe zerfällt in einen praktischen und einen theo retisch praktischen Theil. Ersterer wird vom 17. bis 29. Marz als Wandercursus für Baum— Runter Leitung des Obstbautechnikers, letzterer vom 9. bis 30. April und im August in Friedberg stattfinden.
Die Schüler können entweder zu dem ganzen Cursus, oder nur zu dem II. Theil als sogenannte Hospitanten angenommen werden. müssen sämmtlich das 16. Lebensjahr vollendet haben und ein Wohlverhaltungszeugniß ihrer Bürgermeisterei beibringen. Für solche, welche “Tbeile besuchen und seitens einer Gemeinde, oder eines landwirthschaftlichen Bezirksvereins als zukünftige Baumwärter empfohlen werden, er Unterricht frei, auch können Stipendien gewahrt werden, um welche durch Vermittlung der Bürgermeisterei bei dem Direktor des be— luden landwirthschaftlichen Bezirksvereins eingekommen werden muß. Die Hospitanten haben ein Unterrichtsgeld von M. 10 zu entrichten. Die Gesammtzahl der Theilnehmer soll über 12 nicht hinausgehen, und behält sich die Schulleitung das Recht vor, unter den Ange⸗
Iten die Auswahl zu treffen. l g 8 985 1. N Am Schluß des Kursus sindet eine Prüfung statt, und wird ein Zeugniß ausgestellt, womit jedoch die Schule keine Verantwortung für
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akt. rauchbarkeit als Baumwärter übernimmt, dagegen soll eine solche übernommen werden, wenn eine weitere einjährige Ueberwachung und eine
WI, alige theoretisch-praktische Prüfung günstige Ergebnisse zeigt.. 2 f net Für die Dauer des rein praktischen 14tägigen Wandercursus wird darauf gesehen werden, daß die Schüler Kost und Logis oder . 7 1.—1.50 Tagelohn für ihre praktischen Arbeiten beziehen. a.. a 0 Viebig Anmeldungen sind bis spätestens 8. Maͤrz an den Vorsteher des pomologischen Gartens hiesiger Ackerbauschule, Herrn Dr. von Peter, 1 1 ihten. Der Aufsichtsrath der Ackerbauschule zu Friedberg:
„ Friedberg den 10. Februar 1890. Dr. Braden.
Friedberg den 10. Februar 1890.
15 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 9 10 Obige Bekanntmachung des Aufsichtsrathes der Ackerbauschule wollen die Herren Bürgermeister in ihren Gemeinden auf ortsübliche a1 weße age bekannt geben und sich bemühen, daß junge Leute zur Ausbildung als Baumwärter sich melden. 1 1 Zu Unterstützungen wollen Sie nur geeignete Personen vorschlagen, welche sich verpflichten, seinerzeit in der betreffenden Gemeinde
des gun Beruf eines Baumwärters ausüben zu wollen. Mit dem auszubildenden Baumwaͤrter müßte demnach ein Vertrag abgeschlossen werden,
% derselbe sich verpflichtet, die Unterstützungssumme zurückzuzahlen, sobald er die Beschäftigung mit der A e oder r. Braden.
bde⸗ Selten gewerbe aufgibt. n 1
g 1 Erledigt: Das Ausschrelben gegen Valentin Kreutzer von Pfordt, durch die Gendarmen Hofmann und Weingärtner in Groß Karben und 2 in Friedberg g 0 Moschreiben gezen Gustav Koch von Münzenberg. Der Großtzerzogliche Amtsanwalt: 1 1 20 890 Krämer: — 0 Irtebberg den 25. Februar 1890. . e


