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1889. 5 Dienstag den 1. Bctober. M 116.
Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mitt 5; f g und Freitag 4 555. woch Kreisblatt für den Areis Friedberg.
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Einsendung der Tage- und Handbuchs-Aus züge und der Kassesturzprotokolle, sowie der 8 S 3 Kostenverzeichnisse der Kreisboten. 5 Friedberg am 25. September 1889.
N Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg unn die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, die Kirchen- und Stiftungs-Vorstände, die Vorstände der israelitischen ö Religionsgemeinden und die Rechner der betreffenden Fonds. . Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 13. September 1888— Oberhessischer Anzeiger Nr. 109— und vom 25. März 1889 — Oberhessischer Anzeiger Nr. 38— bringen wir die mit Anfang des nächsten Monats zu erfolgen habende Einsendung der Kassesturzprotokolle, er Hand- und Tagebuchs-Auszüge und der Abschriften der Kostenverzeichnisse der Kreisboten pro II. Quartal 188990 andurch in Erinnerung. Hierbei verweisen wir auf die Vorschrift in§. 16 der Instruction zur Dienstführung der Gemeinde-Einnehmer vom 4. Dezember 1877 bezw. in F. 15 der Instruction zur Geschäftsfürung der Rechner von Kirchen, Stiftungen und Schulen vom 18. September 1835, welche, wie vir mehrfach wahrzunehmen Gelegenheit hatten, nur in einzelnen Fällen vollständig befolgt wird, und beauftragen die Rechner andurch bei den
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monatlichen Abschlüssen des allgemeinen Tagebuchs dem Abschluß stets folgende Anmerkung beizufügen:
„Nach dem heute gleichzeitig mit vorstehendem Abschlusse vorgenommenen Kassesturz waren in Kasse baar vorhanden M. Pf.
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Beugen e fehler sind mehr in der Kasse, c ð M. Pf. welche von mir zugeschossen(in der Kasse belassen) worden sind.“ (Datum.)(Unterschrift.)
Wir erwarten, daß diese Vorschrift nunmehr genau befolgt wird und werden Nachlässigkeiten in dieser Beziehung ahnden.
Die Vorstände wollen die Rechner hiervon noch besonders benachrichtigen. Dr. Braden.
Polizeiverordnung
i den Verkehr der Radfahrer auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen betreffend.
8 Auf Grund des§ 366 pos. 2, 3 und 10 des Reichsstrafgesetzbuchs wird für den Kreis Friedberg unter Zustimmung des Kreisausschusses nit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 12. Juli 1889 zu Nr. M. J. 18502 hinsichtlich des Radfahr⸗ N Velociped-) Verkehrs auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen verordnet, wie folgt: i ö
N§. 1. Das Fahren mit Velocipeden ist nur auf Fahrwegen gestattet. Trottoirs, Bankette und Fußwege dürfen nicht befahren werden.
N§. 2 Der Radfahrer ist zur gehörigen Vorsicht in der Leitung seines Fahrzeuges verpflichtet. Derselbe hat bei der Fahrt die rechte
Seite der Fahrbahn einzuhalten und entgegenkommenden Fuhrwerken, Reitern, Radfahrern, Viehtransporten und dergleichen rechtzeitig und soweit
sechts auszuweichen, daß das sichere Vorbeifahren ermöglicht wird. Falls dies die Umstände oder die Oertlichkeit nicht gestatten, hat derselbe vlange einzuhalten, bis die Bahn frei ist. Letzteres hat insbesondere zu geschehen beim Zusammentreffen mit marschirenden Militärabtheilungen, ffentlichen Aufzügen, Leichenzügen und dergleichen. Das Vorbeifahren an eingeholten Fuhrwerken, Reitern, Radfahrern, Viehtransporten und Neergleichen hat auf der linken Seite zu erfolgen. f 1 a f 1 2 i §. 3. Durch Ortschaften sowie an entgegenkommenden und eingeholten Fuhrwerken ꝛc. darf nur mit mäßiger Fahrgeschwindigkeit in ungemessener Entfernung und von mehreren Radfahrern nur hintereinander in einfacher Reihe vorbeigefahren werden. Ebenso ist an Straßen- bvendungen und Straßenkreuzungen so langsam zu fahren, daß das Fahrzeug erforderlichen Falls auf der Stelle zum Anhalten gebracht werden
unn. Scheut ein Pferd bei dem Zusammentreffen mit dem Velociped, so hat der Radfahrer sofort anzuhalten. g l §. 4. Das Umkreisen von Fuhrwerken, Reitern und ähnliche Bewegungen, welche geeignet sind, den Verkehr zu stören und Menschen
des Eigenthum zu gefährden, sind verboten. g 8 f 1 N 2 57 Ide e bpesudliche Velociped muß mit einer leicht zu handhabenden, helltönenden Signalglocke und zur Nachtzeit mit
ein.
N 1755 n Dt 1 von ihm eingeholten und zur Nachtzeit auch die ihm begegnenden Fußgänger, Fuhrwerke, Reiter, Rad⸗
sehrer Vehtransporte und dergleichen durch laute Glockensignale und wenn diese unwirksam bleiben, mit der Pfeife auf seine Annäherung recht—
a en zu machen. Auch an Straßenwendungen und Straßenkreuzungen ist rechtzeitig ein Glockensignal abzugeben. a
N 1 7 Führer von Fuhrwerken, Reiter, Begleiter von Viehtransporten u. s. w. haben entgegenkommenden oder sie einholenden Rad—
N f 1 f Sei ter Seite hin angemessen auszuweichen.
e 1 e. e Fuß danger, 75 Leiter uch Fuhrwerken oder Viehtransporten ein solches Verhalten zu
leobachten, welches denselben das Einhalten der ihnen obliegenden Verpflichtungen ermöglicht, insbesondere ist jede Handlung verboten„welche
dahin abzielt den Radfahrer am Fahren muthwillig zu verhindern, ihm solches zu erschweren oder seine Person und sein Fahrzeug zu gefährden. 5 9 Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, soweit nicht durch dieselben auf Grund anderer Sun n Haͤhere
1 9 0 5 sind, gemäß F. 366 pos. 10 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu sechzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn
Tagen bestraft.
Friedberg den 28. September 1889. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
b Kiel. S. M. Kanonenboot„Iltis“, Comm.] Rumänien ist gestern mit ihrer Mutter, der
Laubach ee Königin von Cap. Lieut. Ascher, ist am 25. September Fürstin Wied, zu längerem Aufenchalte hier ein⸗ imänien Ane Cousine des Grafen von Lau- und beabsichtigt am 1. October wieder in See e 1„ be
9„ im hiesigen Schloß zum Besuch in Hiogo angekommen und beabsichtigt am 5. Oct. Ba d en⸗Daden, 28. Sept. Der Groß⸗
buch, kam gestern 9 nach Nagasaki wieder in See zu gehen. S. M. herzog von Baden ist heute hier eingetroffen
i Wiesbaden. 8— 2 2 u und reiste. 85 Gesandtschaft des Kreuzer„Habicht“, Comm. Corv Cap. Rittmayer, und nach dem Schlosse gefahren, wo er Woh— br ird am Montag vom sist am 25. September in San Paolo de Loandasfnung genommen hat.
r werden. Sie über- angekommen und beabsichtigt am 10. October München. Es erregt hier Aufsehen, daß niser Wilhe 0 5.
f. f Di Bismarck wieder in See zu gehen. S. M. Schiffsjungen- der Prinz-Regent das Huldigungs-Telegramm
biingt dem Kaiser ee ee e e schulschiff„Ariadne“, Comm Cap. z. See Claussen[des Katholikentages bis jetzt unbeantwortet
1 en 5 Gesandtschaft im Aus⸗ von Fink, ist am 26. September in St. Vincent gelassen hat. 2 8 5 i
bin. estern wu en; sie überreichte dem angekommen und beabsichtigt am 3. October Stuttgart, 27. Sept. Der König, we cher rärtigen Amte n Briefe des Sultans wieder in See zu gehen. f sich gastrisch unwohl fühlt, blieb gestern auf den
1 5. Fürsten Bismarck. Wiesbaden, 28. Sept. Die Königin von Rath des Arztes hin im Bett.
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