1 ienstag den 23. Zuli. Wah Dienstag den 23. Zuli
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
; f E int dreimal wöchentli d Di 1 und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. schein Donne n e lenstug
imnoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg 1* 9 Pf. Annoncen vor auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
19 Für die Monate August und September kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei N 0 der Verlags⸗Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnirt werden. Amtlicher Theil. letreffend: Vorrichtungen über den Gebrauch von Bierdruck-Vorrichtungen. Friedberg den 20. Juli 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Vir erinnern die Rückständigen wiederholt an Erledigung unserer Auflage vom 25. Juni, binnen 2 Tagen, bei Meidung unangenehmer Verfügung. Dr. Braden.
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Bekanntmachung. Am 29., 30. und 31. d. Mts. finden seitens der Garnison Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer Munition auf dem dortigen großen (rerzierplatze statt. Indem wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, laden wir die Großherzoglichen Bürgermeistereien der zunächst
glegenen Orte ein, in Ihren Gemeinden noch besondere Bekanntmachung zu erlassen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 1 Friedberg den 20. Juli 1889. Dr. Braden.
Erledigung. Mein unterm 20. Februar l. J. gegen Hüller, Joseph, von Heimersberg, erlassenes Ausschreiben nehme ich als erledigt zurück.
Bahnhof präcts dn 7 Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: 1. Ludwig, Louis, ledig, Wollspinner von Köppern; 2. Horn, Johann Korneltus, ledig, Knecht Der Vorsanm n Frickhofen, beide zuletzt in Ober⸗Eschbach bedienstet; 3. Erb, Peter, von Odenhausen, zuletzt Taglöhner bei Heinrich Puth in Massenheim.
5„ Friedberg den 19. Juli 1889. Der Großherzogliche Amtsanwalt.
lsenkellet 1 Krämer.
. Bekanntmachung. Die Abgabe der Kapitalrentesteuer⸗Erklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1889/90.
Nach Art. 14 des Gesetzes, die Einführung einer Kapitalrentesteuer betreffend, vom 8. Juli 1884 erfolgt die Heranziehung zu dieser eteuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie r etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Einschätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das n Großherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen aut bedeutende 80 en oder verschlossen, jährlich spatestens bis zum 1. Juli, ohne daß der Pflichtige deßhalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der ben und bite. Pärgermeisterei des Wohnorts abzuliefern. Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im ein— ihn, in der e emen Fall besondere Aufforderung der Einschätzungscommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar voraus— um e gegangenen Steuerjahr bereits zur Kapitalrentesteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von dle ungen“ dd) M. jährlich erreichende Einkommensverbesserung aus Kapitalzinsen erlangt haben. Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben ladet her eule, i, Kapitalrentesteuererklärung abzugeben: f
I. für minderjährige, vermißte, oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;. I 2. für moralische Personen(Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmassen, D H. 1 Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter;
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3. in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Ver—
mögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbststaͤndig zur Kapitalrentesteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat.
V 0 1004 Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Kapitalrentesteuererklärungen ver— f pfsichtete
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n Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum genannten 1. Juli d. J. an die betreffenden
Uirgermeistereien gelangen zu lassen, von wo sie, und zwar insoweit verschlossen uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungs⸗
Gummissionen übersendet werden. Das Formular zu den Kapitalrentesteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche Das Ci. nihere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen. 1
d weinen Pa Friedberg am 1. Juni 1889.. Die Großherzoglichen Steuercommissariate. 2
auf n. ö Büdingen: Hoos. Butzbach: Hechler. Friedberg: Schober. Hungen: Snell.
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31005 8% Bekanntmachung. 0 0 Letreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. f a 5 5. Tattoffell 1 Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse[während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten 0 Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen,[unnd zu verpflegen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge een hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und lachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle hernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte 19) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs⸗Commission] Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodaun wird de ir a in dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-⸗Attest ae Hef stellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den 1 g e die Vebethiigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht[Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, on vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme dt Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten N. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein⸗ Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und f schrigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April Realschulen I. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz⸗ Afelben Jahres zu erbringen. 55 ordnung(I. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen. 5 hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 1 5 erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. und 94 der angeführten Erfatzorduung verwiesen. 3
* 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts⸗ Großherzoglich Hessische Prüfungs⸗Commission Aaniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormunds mit für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.
ö N Erklärung über Bereitwilligkeit und Fahigkeit, den Freiwilligen Dr. Zeller.
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