Ausgabe 
22.10.1889
 
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Alreisblatt für den Areis Friedberg.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),

Annoncen von welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

dus Gr. Die Herbst-Controlversammlungen für 1889 im Kreise Friedberg.

Amtlicher Theil.

Friedberg den 23. Oktober 1889.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Landwehrbezirks-Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren Gemeinden auf orts

Den Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche auf isolirt gelegenen Gehöften, Forsthäusern, Bürgermeisterei von der nachstehenden Bekanntmachung entweder durch Sie selbst oder durch

15 Weise publieiren lassen.

bitreffende Großherzogliche erson(Polizeidiener, Feldschütz ꝛc.) Kenntniß zu geben, damit sich dies kunen, von der Bekanntmachung keine Keuntniß gehabt zu haben.

Bekannt

Bergwerken ꝛc. wohnen, ist durch die sonst eine verpflichtete elben, wenn sie bei der Controlversammlung fehlen, nicht darauf berufen J. V.: Dr. Wallau.

machung.

Die Herbst-Controlversammlungen für 1889 im Kreise Friedberg, 1. und 3. Compagnie des Landwehr-Bezirks Friedberg, werden in

chstehender Weise abgehalten: In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel. Am 11. November 1889, Vormittags 10½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten, die zur Dis⸗ position der Ersatzbehörden entlassenen und die zur Disposition der ruppentheile beurlaubten Mannschaften aller Waffen, sowie diejenigen ehrmänner ersten Aufgebots, welche im Herbst dieses Jahres zur Land⸗ hehr zweiten Aufgebots überzuführen sind(das sind solche Mannschaften, gelche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1877 in un aktiven Mlitärdienst eingetreten sind); aus den Orten Büdesheim, Tortelweil, Groß-Karben, Harheim, Heldenbergen, Klein-Karben, Massen⸗ im, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Ober-Erlenbach, Ober⸗Eschbach, 1 Vilbel. In Nieder⸗Wöllstadt, am Eisenbahn⸗Viaduct über der Friedberger Chaussee. . Am 11. November 1889, Mittags 122 U hr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Dienst⸗ assen aus den Orten Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg⸗Gräfen⸗ de, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kloppenheim, Nieder-Florstadt, lieder⸗Rosbach, Nieder-Wöllstadt, Ober-⸗Florstadt, Ober-Rosbach, Ober Voöllstadt, Okarben, Petterweil, Rodheim, Staden, Stammheim, Wickstadt. 3. In Friedberg auf dem Burgplatz. 0 Am 13. November 1889, Vormittags 9 Uhr. 0 Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Dienst⸗ lassen aus den Orten Bad⸗Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Dorheim, born⸗Assenheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Melbach, Nieder-Mörlen, Ober⸗Mörlen, Ockstadt, Ossenheim, Reichelsheim, Rödgen, Schwalheim, Södel, Steinfurth, Weckesheim, Wisselsheim, Wölfersheim.

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4. In Butzbach, auf dem Viehmarktplatz.

Am 13. November 1889, Nachmittags Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Dienst⸗ klassen aus den Orten Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Göns, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder-Weisel, Oppers hofen, Ostheim, Pohl-Göns, Rockenberg, Trais⸗Münzenberg, Wohnbach.

Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen, und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mitzu⸗ bringen haben.

Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse Gesuche um Entbindung vom Erscheinen zur Control-Versammlung vorbringen wollen, so sind diese von der Ortsbehörde beglaubigt mindestens 8 Tage vor der betreffenden Controlversammlung dem zuständigen Bezirksfeld webel vorzulegen. Nur für außerordentliche Fälle ist kürzere Frist zulässig.

Wer Befreiung von der Control-Versammlung erhält, hat sich spätestens 14 Tage nach derselben beim Bezirksfeldwebel zur Nachcontrole zu melden.

Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, die Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam machen zu wollen, daß besondere Befehle zur Gestellung nicht ausgegeben werden.

Schließlich werden die an den Control-Versammlungen theilnehmen⸗ den Mannschaften hiermit noch darauf aufmerksam gemacht, daß sie für den ganzen Tag, an welchem sie zur Control-Versammlung einberufen sind, zum activen Heere gehören und den Militärgesetzen unterworfen sind.

Das Großherzogliche Bezirks-Kommando Friedberg.

4 getreffend: Die Poltzeistunde im Kreis Friedberg.

Das Großherzogliche

4 Indem wir an unser Ausschreiben obigen Betreffs vom 28

.

berichtlichen Aeußerungen bis zum 1 erichten, gleichviel ob die gedachten

Februar

0. November l. J. an uns gelangen zu lassen, Ausnahmen in ihrem Bezirk bestehen oder nicht.

Friedberg den 19. Oktober 1889.

Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

geben wir Ihnen auf, die darin bezeichneten und zwar haben sämmtliche Bürgermeistereien des Kreises zu

. Jexinnern,

J. V.: Dr. Wallau.

betreffend: Maßnahmen gegen das Zigeunerunwesen.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Es ist zu unserer Kenntniß gelangt, daß inländische

enselben bei strenger Handhabung der§8. 5⁵ ff a ets, wenn Ihnen von Zigeunern Gewerbescheine vorgezeigt 8 sstellenden Behörde entnehmen und umgehend

Großh.

einzuholen und

Behörde ö . Auch über den Mangel an Strenge bei gigeuner unter dem

zu verschaffen wissen, we d Ihnen strengstens die Ausstellung derartiger als Zwiß

behufs der Erneuerung ihrer etwa verloren gegangenen .

Vorgeben, ihre Legitimationspapiere verloren zu haben, über diesen a 5 lche demnächst als Legitimation benutzt werde und häufig Anerkennung finde.

chenlegitimationspapiere verwendbarer Bescheinigungen und beauftragen Sie, die Zigeuner Papiere stets an diejenige Behörde zu verweisen, welche die Papiere ausgestellt haben soll.

Friedberg den 22. Oktober 1889. Bürgermeistereien und die Gendarmerie des Kreises.

Zigeuner sich noch häufig im Besitze von Wandergewerbescheinen befinden, welche der Gewerbeordnung hätten versagt werden sollen. Zur Feststellung solcher Fälle wollen Sie werden, aus denselben die genaue Namenangabe, Ort und Zeit der an uns berichten, damit wir im Stande sind eine Meinungsäußerung der betreffenden

auf die Zurücknahme oder demnächstige Versagung des Gewerbescheins hinzuwirken. der Ausstellung sonstiger Legitimations papiere, und insbesondere darüber ist geklagt worden, daß

Ausstellung und

Verlust von der Behörde des jeweiligen Aufenthaltsortes Wir untersagen

J. V.: Dr. Wallau.

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betreffend: Reviston neuer Feuerungsanlagen.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an

Wir sehen uns veranlaßt, wiederholt darauf hinzuweisen,

Friedberg den 24. Oktober 1889.

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. daß nach der Verordnung vom 18. Juli 1887(Regierungsblatt Seite 137) nicht zugezogen zu werden braucht. J. V.:

Dr. Wallau.

enn Kaminfeger zur Revision neuer Kamine und Feuerungsanlagen

Die Maul- und

Balthaser Hofmann I. zu Friedberg den

Rodheim v. d. H. ausgebrochen. 24. Oktober 1889.

Bekanntmachung. Klauenseuche ist in dem Gemeindefaselstall zu Rodheim v. d. H.,

sowie in den Ställen des Balthaser Holl VII. und Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr. Wallau.