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nzeiger.
Donnerstag den 16. Mai.
und Freitag Abend ausgegeben.
Felsen a1 188 k r und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 5 f f Erscheint dreimal wöchentlich und Di Alreisblatt für den Kreis Friedberg. i e
dliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von
1 umoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behör 4 haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
auswärtigen Einsendern soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns
Amtlicher Theil.
Land und forstwirthschaftliche Unfallversicherung.
1. Aufforderung.
schaft.) Nachmltta 8 9 g adentlahe aun
ng: 1 keit 4 Auf Grund des§. 5 der Verordnung vom 11. Juli 1888— Regierungsblatt Nr. 21— fordern wir hiermit die im Grundsteuer⸗ ndertheilung u kbataster vorgetragenen Besitzer, welche ihren Grundbesitz entweder ganz oder theilweise nicht selbst bewirthschaften, auf, bei der Großherzoglichen 5 vürgermeisterei derjenigen Gemeinde, in deren Gemarkung die Grundstücke liegen oder der die Gemarkung in polizeilicher Hinsicht zugetheilt ist, a uhriftlich oder mündlich zu Protokoll den Antrag zu stellen, daß der auf die Steuerkapitalien ihrer Grundstücke oder einzelner derselben entfallende
id hiermit elngelh
er Loisgenden Heitrag zur Berufsgenossenschaft von einem andern, als Betriebsunternehmer zur Zahlung Verpflichteten erhoben werde. Anträge, die die
pp Pleiser yl. Hemarkung Wickstadt betreffen, sind bei dem Pollizei-Commissariat Wickstadt zu stellen. — Bei der Antragstellung, welche zu jeder Zeit und auch für mehrere Rechnungsjahre im Voraus erfolgen kann, ist das Rechtsverhältniß
rung. Pacht 2e.) anzugeben, kraft dessen der als Betriebsunternehmer Bezeichnete(Pächter 2c.) seit dem 1. Januar 1889 den versicherungspflichtigen
0 betrieb auf den näher zu bezeichnenden Grundstücken für eigene Rechnung ausübt. ö dem Betriebsunternehmer(Pächter ꝛc.) ausgestelltes hin—
0 Auf Erfordern ist näherer Nachweis zu bringen. Als solcher genügt ein von scchtlich seiner Aechtheit zu keinem Bedenken Anlaß geben
1 Friedberg den 14. Mai 1889.
getreffend: Die Ausführung des Reichsgesetzes vom 5. Mai 18
engefüh Fhnen etwa in polizeilicher Beziehung zugetheilte Gemar
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr.
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irektors:
— 8 J 0 0 es llaage hbar, zu vermleile zu abgegeben wah et. N t der Skabllleche igem Eintritt gesl . eim, Pußzgesch
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hüte zu 2 Mol fein gefüttert dun rme in I0Oten, zus ur gegen bar in
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iserstraße,
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iederholt in ortsüblicher Weise publiciren zu las Ueber die bei Ihnen gestellt werdenden Anträge
ie Register müssen: 1. Die einem jeden Paͤchter ꝛc. zur Bewirthscha fgefüh
I rt werden.
988 wird von 0 von Grundstlücken,
Bezüglich der in entsprechender schriftlicher F egister eingetragen werden, unter dem Hinweis auf die Die Register, sowie die etwa gestellt werdend
5. Juni d. J. an uns einsenden.
Nach Art. 17 des Gesetzes vom 4. April 1888 Betrieben beschäftigten Personen betreffend, bezw. folgenden Grundstucken ein Beitrag zur Beruf
7 fel von allen Gebäuden nebst zugehörigen Hofräum def von Grundstücken aus Betrieben, deren Sitz au 4 5 Mark, bi von steuerpflichtigen Grundstücken, deren land⸗
gehört hat, sei es, daß an Stelle der Land— Ackers in einen Steinbruch). Die unter lit. a bis e fallenden Grundstücke m
1 gon Amts wegen ermittelt.
ndenhül Soweit sich das die Befreiung rechtfertigende Verhäl ir mt assen, die Befreiung bei der Bürgermeisterei derjenigen uschir N 0 Auf Grund der vorstehend angegebenen Bestimmungen binde, Befreiungsgründe von der Beitragspflicht zur Berufsgen ‚ als bezw. dem Polizei⸗Commissariat Wickstadt zur Anmeldung zu bringen. inschettl Friedberg den 14. Mai 1889.
getreffend wie oben.
Das Gr. Kreisamt Friedbe
Die vorstehende Bekanntma
chung wollen Sie a
gecuelee hierauf eingehenden Anmeldungen, insoweit sie von Ihne 4 15. Juni d. J. an uns einzusenden.
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In Art. 18 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom
blatt Nr. 12) ist Folgendes bestimmt: .„Liegt ein Theil des zu einem versicherten B
hiervon unter Angabe des Flächeninhaltes und der
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Grundstücke gehören, hierdur erstatten. den 14. Mai 1889.
Landes gelegene
obliegende Anzeige zu N Friedberg
Indem wir Sie auf die vorstehende Aufforderung hinweisen, beau sen und daß dies geschehen bis zun
rten Verordnung beigefügten Formulars A— Regierungsblatt Nr.
ern von dem Genossenschaftsvorstand in Darmstadt unentgeltlich geliefert.
2. In der Spalte„Bemerkungen“ muß angegeben werden, orm eingereichten
welche zu einem land- oder forstwirthschaftlichen
rg an die Gr. Bürgermeiste
6% h 1905 Betriebs sich befindet, Anzeige zu erstatten.
mag u g 855 05 Verpflichtung innerhalb der von den ö 11 15 liegt der Strafbestimmung des§. 124 des Reichsgesetzes. bee Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung werden a
ch aufgefordert bis spätestens
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Friedberg den 14. Mai 1889. Polizeicommissariat Wickstadt.
ftragen wir Sie, solche sofort an drei aufeinanderfolgenden Tagen 22. d. Mts. uns berichtlich anzuzeigen.
haben Sie ein Register nach der Zeitfolge der Anträge unter Beuutzung des der oben— 21 von 1888— für die eigene Gemeindegemarkung und für die Das erforderliche Formularpapier wird Ihnen auf Anfor⸗ mündlich zukommenden Anträge in
des Anerkenntniß.
86, die Unfall- und Kranken-Versicherung der
in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr.
kung fortlaufend zu führen. Bei dem Eintragen der Ihnen
ftung für eigene Rechnung überlassenen Grundstücke nach Flur und Nummer geordnet
für welche Zeitdauer die Bewirthschaftung an Dritte überlassen ist.
Anträge genügt es, daß nur die Namen der Antragsteller in das Haupt⸗
Anlage 1, 2 ꝛc. beizufügenden schriftlichen Anträge der Grundbesitzer.
und die dazu gehörenden Nachweise wollen Sie spätestens bis zum Dr. Braden.
als en Anträge selbst
2. Aufforderung. „die Ausführung der Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaft⸗ nach F. 10 der Ausführungsverordnung vom 11. Juli 1888, Regierungsblatt Nr. 21, sgenossenschaft nicht erhoben: Betrieb überhaupt nicht gehören; 18 Haus- und Ziergärten; 70
alb des Landes gelegen ist; 7 Benutzung dauernd eingestellt ist, sei es, daß jede Nutzung auf—
liche Benutzung getreten ist(z. B. Verwandlung eines
en, ßerh und forstwirthschaftliche oder Forstwirthschaft eine gewerb
it ihren resp. Steuerkapitalien werden bei Aufstellung des Umlagekatasters soweit möglich
tniß indessen der amtlichen Kenntniß entzieht, bleibt es den Steuerpflichtigen über— Gemarkung, in welcher das Grundstück gelegen ist, rechtzeitig zu beantragen. fordern wir nunmehr die bezüglichen Grundbesitzer hiermit auf, etwa eingetretene bis zum 15. Juni d. J. bei den Großherzoglichen Bürgermeistereien Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Friedberg den 14. Mai 1889.
as Polizeicommissariat Wickstadt.
holt ortsüblich publiciren lassen. Die
dem Antragsregister spätestens bis zum Dr. Braden.
ossenschaft spätestens
reien des Kreises und d lsbald und längstens bis zum 20. d. Mts. wieder u als richtig bescheinigt werden, sind zugleich mit
3. Aufforderung. 4. April 1888 die Ausführung des rubricirten Reichsgesetzes betreffend(siehe Regierungs— sens, so ist der Betriebsunternehmer verpflichtet,
ieb gehörigen Grundbesitzes außerhalb Hef in deren Bezirk der Sitz des
teuerbelastung dieses Besitzes derjenigen Bürgermeisterei, glichen Bürgermeistereien bekannt zu machenden Frist nicht nachkommt, unter⸗ Ordnungsstrafe bis zu 300 M.)
Grundbesitzer zu deren land- oder forstwirthschaftlichem Betrieb außer zum 15. Juni d. J. den Großherzoglichen Bürgermeistereien die ihnen Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
n Großherzo (D. i. lle diejenigen


