Ausgabe 
15.6.1889
 
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1889.

Famstag den 15. Zuni.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf.,

die l lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben, b 1

g a Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung, die Viehpreisvertheilung zu Vilbel betreffend.

1 Die diesjährige Viehpreisvertheilung des landwirthschaftlichen

ereins von Oberhessen soll durch den landwirthschaftlichen Bezirks perein Friedberg am Dienstag den 9. und Mittwoch den 10. Juli d. J. u Vilbel abgehalten werden. g Mit derselben ist eine Ausstellung von Produkten landwirthschaft icher Thätigkeit, sowie von Maschinen und Geräthen verbunden. Prämiirt werden: I. Pferde und zwar: 1. Zuchtstuten mit Fohlen, 0 2. Zuchtstuten, bezüglich deren diesjähriger Deckschein vorliegt, . 3. Fohlen, die nicht mehr saugen. II. Rindvieh und zwar: 1. Die Simmenthaler Race und andere fremde Racen, 2. die einheimische Vogelsberger Gebirgsrace, 3. die Kreuzung der vorgenannten Racen: im Einzelnen a. Bullen von Privaten, Gemeinden und Gemeindebullenhaltern im Alter von 12 Jahren, b. Rinder, die sichtbar trächtig sind, von 23 Jahren, c. Zuchtkühe, d. ganze Zuchten von Rindvieh. III. Schweine und zwar: 1. Mutterschweine, trächtig oder mit Ferkeln, 2. Eber, 3. Zuchtschweine im Alter von wenigstens ½ Jahr. W. Schafe und zwar: 1. Zuchtschafe in Loosen von wenigstens 3 Stück, 2. Böcke. Vom Aussteller selbst gezüchtete Thiere werden höher prämiirt, ils gekaufte. Letztere müssen, insofern sie im Besitze von Privaten sind,

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ine bestimmte Zeit lang angekauft sein und zwar Stuten mit Fohlen

indestens 1 Jahr, Bullen, Rinder, Zuchtkühe und Zuchtschweine ½ Jahr.

Fohlen, welche bis zum Alter von Jahren noch nicht ein espannt worden sind, sollen vor anderen den Vorzug haben.

Die Bewerber haben amtliche Bescheinigungen über die sezüglich der Thiere geforderten Voraussetzungen beizubringen.

Unrichtige Angaben des Ausstellers in Bezug auf die bestimmten unforderungen an die concurrirenden Thiere haben zur Folge, daß etwa nerkannte Prämien wieder zurückgezahlt werden muͤssen, und daß der hussteller in solchem Falle durch 5 Jahre von der Zulassung zu Prämi⸗

hungen ausgeschlossen ist.

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Es kann nur wirklich preiswürdiges, den verlangten Leistungen kitsprechendes Vieh prämiirt werden.

Eigenthümer solchen Viehes, welche wegen zu starker Concurrenz tiine Prämien erlangen konnten, deren Vieh aber von den Preisrichtern besonders ausgeschieden wurde, erhalten auf Verlangen eine durch die Preisrichter festzusetzende Wegentschädigung, wenn sie über 10 Kilometer

eit hergekommen sind, und zwar 10 Pf. für den Kilometer.

Die Musterung des Viehs durch die Preisrichter beginnt am 9. Juli, des Vormittags 9 Ahr. Während der Dauer dieser Musterung ist dem Publikum der Zutritt zu den Viehstände nicht gestattet. Das Vieh muß bis längstens 9 Uhr auf dem Ausstellungsplatze eingetroffen sein.

Die Namen der Aussteller dürfen den Preisrichtern vor der Prämtirung nicht mitgetheilt werden.

Die Thiere sind nach Nummern vorzuführen.

Zur Preisbewerbung sind alle Angehörigen der Provinz zugelassen.

Viehhändler als solche sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Thiere, welche bereits bei einer Preisvertheilung eines Provinzial vereins, oder des ganzen Landes prämiirt worden sind, können in der selben Kategorie nicht wiederholt einen Preis bei der bevorstehenden Preisvertheilung erhalten. 5

Ein Aussteller kann auf der bevorstehenden Ausstellung in einer Kategorie nur einen der bewilligten Geldpreise erhalten.

Mit der Ausstellung ist eine Verloosung von Vieh, landwirth schaftlichen und sonst nützlichen Geräthen, sowie Maschinen verbunden.

Jeder Aussteller hat die Ausstellungszeit bei Meidung des Ver lustes der zuerkannten Prämie oder Wegentschädigung auszuhalten.

Eine Erhebung von Standgeld findet nicht statt.

Den auszustellenden Maschinen, Geräthen, Werkzeugen ꝛc. c. sind die Verkaufspreise anzuheften.

Die Größe der einzelnen Preise wird von den Preisrichtern be stimmt. Bei den aus dem Staatsfonds fließenden 1600 Mark werden dieselben bei Großvieh nicht unter 60 Mark und bei Kleinvieh nicht unter 30 Mark pre Stück oder Loos betragen. Im Uebrigen erfolgt die Zuerkennung der Preise nach Maßgabe der die landwirthschaft lichen Vereine gültigen, in Nr. 7 der Zeitschrift für die landwirth schaftlichen Vereine von 1882 abgedruckten Prämiirungsordnung.

Im Ganzen stehen zur Verfügung:

1. Aus dem Staatsfonds

2. Aus Provinzialvereinsmitteln 600

3. Aus dem Bezirksverein Friedberg 600 zusammen 2800 M.

Die Einlieferung von auszustellenden Erzeugnissen der Landwirth schaft, insofern solche nicht dem Verderb ausgesetzt sind, landwirthschaft lichen Maschinen und Geräthen wolle, wenn möglich, bis spätestens zum 8. Juli an die Ausstellungscommission in Vilbel erfolgen.

Die Vorführung und Prämiirung der von den Preisrichtern mit Preisen bedachten Thiere findet am 10. Juli, um 10½ Uhr Vormit tags, auf dem Festplatze statt. Derselben geht die Versteigerung des in der Schweiz einzukaufenden Viehes, Simmenthaler Race, um 9 Uhr voraus.

Friedelhausen am 25. Mai 1889.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen

1600 M.

Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.

Programm für die landwirthschaftliche Haushaltungsschule

Li im von dem landwirthschaftlichen Verein für die Provinz Ober⸗ 75. Bezirksverein Büdingen gegründete Haushaltungs⸗ Mädchen im Alter von 15 bis 20 8 5 die N

a i jenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung 5 1 chen, ba gerte Sagen 8 i nd, sie an Reinlichkeit un ünktlichkeit, Ordnung und r⸗ 1 N im Haushalt zu gewöhnen, und auch auf Geist und i irken. 5. e 8 erhalten die Mädchen Unterricht und praktische Anleitung r Kochen, indem die Unterweisung hierin abtheilungsweise erfolgt und auf die Ellernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen sog. Haus riummekan 05 ücßtet ist, im Conserviren von Nahrungsmitteln, wie Einmachen von 5 Flüchten, Einsalzen und Räuchern von Fleisch und Wurstmachen, im 3 as 85 r der Behandlung der Wäsche und Kleidung, im Bügeln, Putzen, im Molkereiwesen ild zwar in der Behandlung der Milch und Bereitung von Butter und Käse in. ängerichteten Molkereianstalt, in der Bestellung und Ausnutzung des Gemüsegarten sbrie Unterricht in der Zucht und Pflege des Schweines und des Geflügels. Sie varden auch in der Fertigung weiblicher Handarbeiten gründlich unterwiesen. 8 In Stricken, Flicken, Stopfen und Weißnähen mit der Hand und mit der case ine ind Kleidermachen, wobei sie sich für den eigenen Bedarf und für denjenigen ihrer

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strule hat die Aufgabe,

zu Lindheim, Provinz Oberhessen. Familie beschäftigen dürfen. Auch wird in den Fortbildungsfächern, namentlich im Rechnen, Schreiben, in der Abfassung von Aufsätzen und Briefen und in der Buch⸗ führung Unterricht ertheilt, wie auch Unterweisung in den Anfangsgründen der Ge⸗ sundheits⸗ und Krankenpflege erfolgt.

Endlich ist für eine geist- und gemüthsbildende Lectüre gesorgt, und wird der Gesang gepflegt.

Die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung der Anstalt ist einer Vorsteherin (Hausmutter) und einer Assistentin(Industrielehrerin) übertragen, welche beide in dem Anstaltsgebäude wohnen. Außerdem ertheilen in der Anstalt noch der Großh. Kreisarzt zu Büdingen, ein Landwirthschaftslehrer und ein Volksschullehrer Unterricht. Es finden jährlich 2 Unterrichtskurse von je 5 Monaten statt, wobei jede Schülerin an Lehrgeld 15 Mk. bei dem Eintritt und an Kost⸗, Wohnungs⸗ und Ver⸗ pflegungsgeld per Tag 80 Pfennig in Monatsraten praenumerando zu errichten hat. Außerdem sind nur noch etwaige Ausgaben für den Arzt und die Apotheke zu bestreiten.

Vom Tag des Eintritts an, also während des Curses, dürfen die Mädchen ohne Erlaubniß oder Auftrag der Haus mutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren und haben sie sich der eingeführten Hausordnung unweigerlich zu unterwerfen. Ins besondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen das Aufsichts⸗ und Lehrerpersonal, Freundlichkeit, Verträglichkeit und liebe⸗