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1889. Donnerstag den 19. September. 1 III.
Oberhessischer Anzeiger.
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Edpeh. 50 us Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
1 90000 und Freitag Abend ausgegeben. Donner n 14 5 Unnoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von Ichin. 1 Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Ferlsch N Amtlicher Theil. ich und 3 1 in 1889, hier Liquidation der Vergütung für Lieferungen und Leistungen für Friedberg am 16. September 1889. ell, Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen andurch diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden Truppen einquartirt waren, die Liquidationen über die Vergütung
M. R ür etwa gelieferte Fourage, wozu Sie das Formular bei uns beziehen können, alsbald aufzustellen und längstens bis zum 1. k. Mts. in doppelter keuss. fusfertigung an uns einzusenden. N Es ist darauf zu achten, daß die Aufstellung sorgfältig und vorschristsmäßig nach dem Muster im Reichsgesetzblatt Nr. 35 von 1887, ituten Seite 477—480, erfolgt und nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Juni 1887, Reichsgesetzblatt Nr. 20, und der Instruction vom gulbsei 0. August 1887, Reichsgesetzblatt Nr. 35, die Durchschnittsmarktpreise des dem Lieferungsmonat vorausgegangenen Monats, unter welchen sich 0 etzt ein Zuschlag von fünf vom Hundert bereits befindet, richtig eingetragen werden. Die Quittungen über geleisteten und unbezahlt gebliebenen Vorspann sind kurzer Hand an uns einzusenden.
hsäck Die Quittungen über Biwaksfuhren werden uns von den betreffenden Truppentheilen direct zugesandt werden.
k N Die Quartierbescheinigungen sind, nachdem die Servisvergütung nach Maßgabe der Auleitung im Reichsgesetzblatt Nr. 4 von 1885, Seite 10 und 11, auf Grund des Tarifs vou 1878, Seite 244 und folgende des Reichsgesetzblatts bezw. für enge oder Nothquartiere nach
cher er Vorschrift in§. 2 pos. c. von Art. I. des Gesetzes vom 21. Juni 1887(Abänderung bezw. Ergänzung des Quartierleistungsgesetzes vom
5. Juni 1868) darauf berechnet und eingetragen worden, mit Datum und Unterschrift versehen, ebenfalls kurzer Hand an uns einzusenden.
tetscher. Dr. Braden betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden für 1890/91. Friedberg am 16. September 1889. 11 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die Aufstellung der Gemeinde-Voranschläge hat im October und die Einsendung derselben an uns bis zum 15. November l. J. zu
1 5 05 folgen. Indem wir die pünktliche Einhaltung dieser Termine erwarten, empfehlen wir Ihnen bei der Aufstellung die Instruction und die . 7
chend in Tuche Fntschließungen zu den Voranschlägen der letzten Jahre genau zu beachten. Insbesondere machen wir noch auf Folgendes aufmerksam: g
altunen Dull. 1. Die Kosten der Unterhaltung der gemeinheitlichen Gebäude, Wege ꝛc. sind durch Ueberschläge von Technikern, die Bedürfnisse für
nnen t.(irchen und Schulen durch Auszüge aus den Kirchenbudgets und resp. detaillirte Anforderungen der Schulvorstände zu begründen.
„ 2. Als Beitrag zur Kreiskasse ist der für 2889/90 erforderliche Betrag vorzusehen. ö
8 3. Die Beiträge der Gemeinden zu den Besoldungen der Oberförster sind nach den in der Bekanntmachung Großherzogl. Ministeriums
Strauß. ses Innern und der Justiz vom 19. Januar 1889— Beilage Nr. 2 zum Regierungsblatt für 1889 festgesetzten Beträgen vorzusehen.
. 4. Die gehörig erfolgte Einladung des Vertreters oder der Vertreter der Forensen zur Berathung des Voranschlags ist im Falle des 8 lusbleibens derselben stets besonders zu bescheinigen. In allen Gemeinden, in welchen der Fiscus ein Steuerkapital von 500 fl.& 857 M.
Ar U 1 ind darüber besitzt und wo demselben nicht iu Folge des Gesetzes vom 3. Mai 1858 ein Stimmrecht im Gemeinderath zusteht, ist der Vor—
am Bühelkursuh üuschlag nach der Berathung durch den Gemeinderath sofort in einem Exemplar der Oberförsterei zur Einsicht mitzutheilen. b
, sich in men 5. Für Beschaffung eines den Verhältnissen der Gemeinde entsprechenden baaren Betriebskapitals ist Sorge zu tragen. Ebenso ist, wo
urg anzuneln. s die Verhältnisse zulassen, auf allmählige Tilgung der vorhandenen Schulden Bedacht zu nehmen.
bumtvoll er 6. Für die Gemeinde Oes und die Gemarkung Straßheim sind die Voranschläge für die Rechnungsperiode 1890/93 mit zergliederten
„ bermögensverzeichnissen aufzustellen. 5 Dr. Braden.
6 1 f reffiad: Die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1890/91. Friedberg den 16. September 1889. 13 U 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die evang. Kirchenvorstände des Kreises. i sch hlerduc 0 Wir empfehlen Ihnen dafür Sorge zu tragen, daß die zur Begründung der kirchlichen Ausgaben in den Gemeindevoranschlägen erfor—
derslbe aut„ vrlichen Auszüge— siehe Art. 20 der Verordnung über Verwaltung des Kirchenvermögens vom 6. Juni 1832— rechtzeitig, d. h. längstens uus Ende dieses Monats in den Besitz der Großherzoglichen Bürgermeistereten gelangen, damit die Fertigstellung der Gemeindevoranschläge nicht
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indslehte aifgehalten wird. Dr. Braden.
und liegt 1 5 Letreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1890/91. Friedberg den 16. September 1889.
doe Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Schulvorstände des Kreises.
zrünert, Unter Bezugnahme auf§. 20 der Instruction für die Schulvorstände vom 21. September 1874 laden wir Sie ein, die erforderlichen Tonzlehrtt Nachweisungen über die in die 1890/9 ler Gemeindevoranschläge für die Bedürfnisse der Schulen aufzunehmenden Credite bis längstens zum urg ef 0. dieses Monats den Großherzoglichen Bürgermeistereten zuzustellen. Dr. Braden.
dor u g Fri 7. S 8 n Letreffend: Die Ziegeleiberufsgenossenschaft. f f Bieres den 25 September 1889.
ach ante Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. ayattel, Wir laden sie ein binnen 14 Tagen zu berichten, ob sich in Ihren Gemarkungen Ziegeleibetriebe vorfinden. Bejahenden Falles
üschube fl. ollen Sie angeben: 1. Namen und Wohnort des Betriebsinhabers; 2. Tag und Jahr der Eröffnung des Betriebes; 3. Zahl der in dem
Letrieb beschäftigten Arbeiter; 4. jährliche Production von gefertigten Steinen. Dr. Braden. el. 3 „ bunnhe. Letreffend: Prämiirung von Dienstboten aus dem Mathildenstift Friedberg-Butzbach in 1889. Friedberg den 6. September 1889. 2 An die Großherzoglichen Bürgermeistereien im Sparkassebezirk Friedberg- Butzbach. U Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 21. Februar d. J., theilen wir nachstehend das Verzeichniß der Dienstboten, welche über 5 Jahre bei ein und derselben Herrschaft gedient, sich gut betragen haben, unverheirathet sind und in Kost und Wohnung bei der Herrschaft sich
haas befinden, unter dem Anfügen mit, daß denselben für 1889 je 10 Mark als Prämie verwilligt worden sind, welche alsbald bei der Kasse, zu „ nelcher die Gemeinde, in der der Dienstbote wohnt, gehört, erhoben oder verzinslich angelegt werden können.
l Die betreffenden Großh. Bürgermeistereien wollen die Dienstboten hiernach entsprechend bedeuten. Dr. Braden. 1 338 a. Kassebezirk Friedberg.
Inner.* Schů f im: Thristine Stamm. Bad⸗Nauheim: Margaretha Fink. Bad⸗Nauheim: Louise Kraft. feat 0 Asenheim: 19 8 5 1 Bad⸗Nauheim. Burk. a Ellsabetbe 28 8 Juliane Reich 5 4 siblil ö Und⸗Nauhelm: Eva Gräf. Christine Ludwig. Philippine Becker. N Karoline van Baßhuisen. fel 8 Heinrich Becher. Eda Lung. Karoline Weitz. Bauernheim: Katharina Holler. nuf 35 Katharina Morschel. Maria Schaaf. Dorothea Geck. Elise Göbler.


