Ausgabe 
12.3.1889
 
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Dienstag den 12. März. 2 l.

Oberhessischer Anzeiger.

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0 8e 8 getreten siger Husl deigt ddt Pasile dn 2 i f 5 a N 2 ä f nacht, Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 3 01:;; Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, aten 0 und Freitag Abend ausgegeben. f Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 10 Bee e 11 ane 70 duden d. auf Husen in senn moncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von

0 ben 200 auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. e Tube. VC 1 8

ilen, 1 0 i 8 San n ö Amtlicher Theil. der Magen 0 ö treffend: Uebungen der Mannschaften des Beurlaubtenstandes, hier Dispensatlonsgesuche. Friedberg den 9. März 1889.

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* 8 bas Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. 5 U 1 2 7

es nicht. 1 Unser Ausschreiben obigen Betreffs vom 5. August 1886, Amtsblatt Nr. 2 de 1886, bringen wir hiermit zur genauesten Beachtung

dene Udet ba Einreichung von Gesuchen in Erinnerung und bemerken Ihnen zugleich, daß wir Diejenigen von Ihnen, welche durch nicht genaue Befolgung eus weh I'peses Ausschreibens zu unnöthigen Schreibereien Veranlassung geben, in Strafe nehmen werden. Dr. Braden. (e treffend: Die deutsche Wehrordnung. Friedberg den 9. März 1889.

as Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Wir machen Sie auf die in Nr. 5 des Regierungs-Blattes vom 27. Februar l. Is. enthaltene Bekanntmachung, wonach die Wehrord ing vom 28. September 1875 aufgehoben ist und an deren Stelle nunmehr die Bestimmungen der dem genannten Regierungs-Blatte beigefügten

ehrordnung in Anwendung kommen, aufmerksam und empfehlen Ihnen, sich mit den Bestimmungen der Letzteren vertraut zu machen.

len Leiden, denen ö er Gebrauch der Dr. Braden.

Pastillen von! . Wc(etreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Ober-Erlenbach. B 2 k anntma ch un g. eln die nach dem! Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigen Grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben,

. 1 ö amer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, bei oder ob die Kosten durch Kapital-Aufnahme aufgebracht werden i sollen;

Hkonmen bewihn br am 7. November 1888 stattgehabten Abstimmung für die Feldberei ngung in der Gemarkung Ober-Erlenbach erklärt haben, und nachdem 2. die zur Vollzugs-Commission zu berufenden Sachverstaͤndigen und

dener Ninenul sener die gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und von Aetgten deck eshobenen Einwendungen erledigt sind, hat die Großherzogliche Landes- dessen Stellvertreter zu wählen.

, wee bommission für Feldbereinigung den Beginn der Feldbereinigungs-Ar⸗ Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten nden, einen baten für die Gemarkung Ober-Erlenbach verordnet und den Unterzeichneten vorgebracht und berathen werden. 5 ee zun Vollzugs-Commissär ernannt. i 9855 In dieser Versammlung hat jeder auwesende betheiligte Grund hener Mineral Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit en Wiltels ber. Itig sämmtliche betheiligte Grund⸗Besitzer zu der in Gemäßheit des eine Mehrzahl von Zweidrittheilen der Anwesenden und sind unter dieser welche ihm das fetikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich. g Freitag den 29. März l. Js., Vormittags 11 Uhr Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat zu 1. die Voll⸗ 5 llt in dem Gemeindehause zu Ober-Erlenbach stattfindenden Versammlung. zugs⸗Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen; zu 2. die Landes⸗ 5 ihrer Hellkre Diese Versammlung hat: Commission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

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d die lobende ö 5 1 diner J. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, Friedberg den 4. März 1889. 1 4 5 Anwendung dir ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungs⸗ Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung:

ö werth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse⸗ Dr. Wallau.

thellen, daß dit nüglichen reg e Eppettorotion 1 teln troßte, sih

en ist.

Bekanntmachung. und IV. bis VII. der Gemarkung Kloppenheim. Grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben,

detreffend: Die Feldbereinigung in den Fluren I., II.,

ö an- Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigen⸗ n, f f

1 llümer, 1 25 als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, bei oder ob die Kosten durch Kapital-Aufnahme aufgebracht werden Atarr 117 dr am 16. Februar l. Is. stattgehabten Abstimmung für die Feldbe sollen; N 2*.

iure Hin 7 zünigung in der Gemarkung Kloppenheim erklärt haben, und nachdem 2. die zur Vollzugs⸗Commission zu berufenden Sachverständigen und u 2u lassen. ener keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständig⸗ deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und

. f oben worden sind, hat die Großherzogl. Landes dessen Stellvertreter zu wählen.. 1585 2 e den 1 9 70 der Feldbereinigungs-Ar Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten

ür di i t und den Unterzeichneten vorgebracht und berathen werden. e r f In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund⸗

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0 2 issä unt. 5 5 0 2 g 2 g 8 10 0 n e e e e öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich- Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit ner Gemen(tig sämmtliche betheiligte Grund ⸗Besitzer zu der in Gemäßheit des eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser rt 16(Se i 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich. ä 6 Monta 1 25 März 1889, Vormittags 10 Uhr Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat zu 1. die Voll⸗ n, d ee u Kloppenheim stattfindenden Versammlung. zugs⸗Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen; zu 2. die Landes⸗ 15 i Diese Dae hat: Commission die e e 1 zu ernennen. 1b 3 im je di reinigungskosten aufgebracht werden sollen, Friedberg den 8. ärz 1 8 5 0 9 2 55 ae e b den cage, oder den Abschätzungs Der Ke 17 Feldbereinigung: 8 N. 3. allau. tut Peg 10 ö werth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse⸗ r 9 ne 0 8 1 katreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung wel. Bekanntma chung.

chnittes des ersten Feldbereinigungs⸗Bezirkes, Zutheilung der neuen Planstücke, umfassend die Fluren VIII

gelen, Die Arbeiten des III. Abs 1* 181 4 f J 156, bel J, 5 f in d it vom 11. bis einschließlich 26. Maͤrz 1889 auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen fee 1 dee ll der Gemarkung Mech 1 fen und findet Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen gegen solche

. bin i i edermanns 1 fee ee e Mittwoch den 27. März I. 38, Vormittags von 10 bis 12 uhr

f J i hi ˖ f icht sch i ö Ei n aus eschloss n sind.

Friedberg den 8. Maͤrz 1889. Dr. Wallau.