Ausgabe 
10.8.1889
 
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wäsche und 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

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Donnerstag den 15. August. g 96.

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Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

1889.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

* Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Ausführung des land- und forstwirthschaftlichen Versicherungsgesetzes. i Bürgermeister⸗ Versammlung.

ö Auf mehrfach geäußerten Wunsch haben wir behufs Besprechung der Kranken- und Unfall- Versicherungsgesetzgebung eine Büuͤrgermeister Versammlung auf Mittwoch den 21 August 1889, Vormittags 10 Uhr,

m Stadthause zu Friedberg anberaumt. Die sämmtlichen Großberzoglichen Bürgermeister des Kreises sind hierzu eingeladen. Der Zutritt sonstiger Personen ist wegen Raummangels nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen gestattet:

5 1. Jeder Bürgermeister ist zur Einführung einer Person, nach seiner Wahl, berechtigt. 0 2. Jede Ortskrankenkasse kann sich durch 2 Vorstandsmitglieder vertreten lassen. Friedberg den 13. August 1889. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Der Großherzogliche Kreisrath des Kreises Friedberg beehrt sich die Herren Bürgermeister der Gemeinden des Sparkassebezirks Friedberg-Butzbach mit Bezug auf F. 7 der Statuten des Mathilden

stifts auf Montag den 26. August 1889, Vormittags 9 Uhr, in den Rathhaussaal zu Friedberg zur Erledigung folgender Gegenstände der Tagesordnung einzuladen: 1. Wahl von je vier Mügliedern des Verwaltungs raths der beiden Kassenbezirke.

2. Autrag auf Abänderung der Bestimmung in F. 30 der Statuten, Darlehen gegen Bürgscheine betreffend. Im Falle der Großherzogliche Bürgermeister verhindert sein sollte, ist der Beigeordnete und in dessen Verhinderung ein Gemeinderaths mitglied zum Erscheinen einzuladen. 5 Friedberg den 13. August 1889.

Dr. Braden.

Einladung

ju der auf Montag den 26. August 1889, Vormittags 10 Uhr, auf Grund des F. 9 der Statuten anberaumten General⸗Versammlung des Mathildenstifts Friedberg⸗Butzbach. Die Versammlung findet in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt und kommen in derselben, mit Bezug auf

8. 8 der Statuten zur Verhandlung: 1. Rechnungsablage 1887er Rechnung.

0 Erstattung des Verwaltungsberichts der Mathildenstiftung für verwahrloste Kinder zu Friedberg.

Festsetzung des Voranschlags für 1890; hierbei

Gehaltszulage für den Rechner und Controleur von Friedberg für 1890.

Bestimmung des Zinsfußes von Activkapitalien, insbesondere von Darlehen gegen Schuldscheine.

Antrag auf Abänderung der Bestimmung in F. 30 der Statuten, Darlehen gegen Bürgscheine betreffend.

Aufnahme neuer Mitglieder.

Ergänzung des Vorstandes.

Zu recht zahlreichem Besuche ladet ein.

Friedberg den 13. August 1889.

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Der Präsident des Mathildenstifts Friedberg-Butzbach. Dr. Braden.

Friedberg den 13. August 1889.

Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 5. d. Mts., Oberhessischer Anzeiger Nr. 94, benachrichtigen wir Sie andurch, daß der Ver zütungssatz für die Verpflegung der während der Regiments und Brigade-⸗Uebungen im Kreise untergebrachten Truppen auf 57 Pf. pro Mann

und Tag festgesetzt ist. Dr. Braden.

. Bekanntmachung. Betreffend: Feldbereinigung in den Gemarkungen Bauernheim, Dorheim, Fauerbach b. Fr., Melbach, Dortelweil und stloppenheim.

js Waas. Die Vollzugscommissionen der rubricirten Gemarkungen haben auf Grund des Artikel 23 des Gesetzes vom 28. September 1887 7 beschlossen, daß sämmtliche in den Bereinigungsbezirken gelegenen Stoppeläcker bis zum 15. September bezw. 1 October l. J. ordnungsgemäß

0 umgeackert sein müssen und zwar in den Bezirken der Gemarkungen

Dortelweil und Kloppenheim bis zum 15. September l. J.,

ö% Dorheim, Fauerbach, Bauernheim und Melbach bis zum 1. October l. J. auch aun. Flu Indem ich diese Beschlüsse hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe, fordere ich die betheiligten Grundbesitzer auf, solchen um so sicherer

Pult is zu den genannten Terminen nachzukommen als ich ansonst das Umackern der nicht ordnungsgemäß gestürzten Aecker auf und Wi Kosten der betreffenden Besitzer veranlassen werde. Der Vollzugscommissär: 1 Friedberg den 12. August 1889. Dr. Wallau.

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Bekanntmachung.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Petterweil, II. Sache.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, bei der am 5. Juni l. J. stattgehabten Abstimmung für die Feldbereinigung in der Gemarkung Petterweil erklärt haben, und nachdem ferner die gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhobenen Einwendungen erledigt sind, hat die Großh. Obere landwirthschaftliche behörde den Beginn der Feldbereinigungsarbeiten für die Gemarkung Petterweil verordnet und den Unterzeichneten zum Vollzugscommissär ernannt. 1 Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleichzeitig fämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 auf Donnerstag den 29. August l. J., Vormittags 10 Uhr, in dem Gemeindehause zu Petterweil stattfindenden Versammlung ein. Diese Versammlung hat:

1. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den ß erhoben,

1

1 werth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfni

oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen; 2 e 3 5 N 2. die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und

dessen Stellvertreter zu wählen. Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.

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