Ausgabe 
9.5.1889
 
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Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Petterweil Flur I. bis X. und XII. II. Sache. Nachdem die Einleitung des rubr. Verfahrens beantragt, solches von der Gro

Bekanntmachung.

erachtet und der Unterzeichnete zum Commissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist,

betheiligten Grundeigenthümer auf

in das Rathhaus zu Petterweil anberaumt.

Mittwoch den 5. Juni l. Js., Vormittags von 10 bis 12 Uhr er persönlich noch durch gehoͤrig Bevollmächtigte 7

Diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Abstimmungstagfahrt wed abstimmen, werden als für die Bereinigung stimmend angesehen.

Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Bereinigungsbezirks wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen 0 im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere

Friedberg den 6. Mai 1889.

Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Groß- und klein Karben, Rendel, Kloppenheim, 0 a. Auf Grund des Artikel 19 des Feldbereinigungsgesetzes vom 28. September 1887, fordere ich hierdurch die betheiligten Grund⸗Besitzen insoweit dieselben den bestehenden Verhältnissen

Bekanntmachung.

auf, die Einträge der Eigenthums- und sonstigen Rechts-Verhältnisse in den öffentlichen Büchern, drei Monaten bei dem betreffenden Großherzoglichen Amtsgerichte berichtigen oder ergaͤnzen yu

nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von

lassen, damit die bestehenden Rechts⸗Verhältnisse beim Bereinigungs- Verfahren berücksichtigt u

Diese Aufforderung ergeht: 1. an Diejenigen, welche Grundstücke im

erworben, aber ihren Eintrag im Grund- oder Flur-Buch, bezw. im Mutations-Verzeichuiß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Ingrossation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Einträge

zu erwirken;

2. an Diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber weil

sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21.

tragen waren, ohne Beifügung des Erwerb Titels, um Letzteren nach Maßgabe des Artikel 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen zu lassen, indem sonst, abgesehen von dem Hindernisse bei der Feld-Be⸗ reinigung, demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer

Eigenthums-Urkunde ausgestellt werden wird;

3. an Diejenigen, welche an ein auf fremdem Namen im Grund Buch eingeiragenes Grundstück einen Vindicatlons oder einen unter gewissen Umständen zu realisirenden An⸗ und Rückfalls⸗-Anspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertrags mäßig gemachten Eigenthumsvorbehalts oder wegen einer bei der Ver ädußerung beigefügten auflösenden Bedingung, eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Vermerkstreitig oderbeschraͤnkt im Grundbuch gesichert zu haben, sowie an Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen die Vermerkunggehemmt wollen eintragen lassen;

4. an die Ober⸗Eigenthümer und Fideicommiß Berechtigte, welche ihre Heimfalls⸗ und Successions Rechte nicht durch Eintrag der Lehens⸗, Erb⸗ oder Landsiedel-, Leih- oder Fideicommiß-Qualität eines Grund stücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Artikel 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch

zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen;

Bereinigungs-Bezirk

Februar 1852 einge

5. an Diesenigen, welche Pfand-Rechte, Eigenthums-Vorbehalte, Der

Revocations-, Resolutions- oder Nichtigkeits-, Separations- oder andere

Erledigt ift der Steckbrief gegen: Ehrhardt, Karl Wilhelm Friedrich, von Erfurt, durch Gendarm Kern in Lich.

Friedberg den 30. April 1889.

ßherzogl. oberen landwirthschaftlichen Behörde als zulässig

Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt, Der Vollzugs⸗Commissär für Feldbereinigung: f

Ober⸗Erlenbach, Dorheim, Fauerbach d. Fr. und Baueruhein.

werden können.

so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der

Dr. Wallau.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Die Gerichts-Accessisten Dr. Ackermann in Darmstadt, Dr. Ling in Mainz, Böckmann in Darmstadt, Clemens in Worms, Dr. Friedmann in Mainz, Dr. Fulda in Darm stadt, Haustädt in Gießen, Dr. Reinach in Mainz, Dr. Rohde in Darmstadt, Stigell in Mainz wur den zu Gerichts-Assessoren, die Gerichts-Accessisten Dr. Hochgesand in Mainz und Lochmann in Darm stadt zu Regierungs-Assessoren ernannt.

Postpersonalnachrichten. Angestellt sind die Post assistenten Bock, Klein und Schweikerdt in Mainz, Hof in Darmstadt, Pitzer in Gießen, Dister in Groß-Gerau Versetzt sind der Post Inspector Meyer von Darmstadt nach Hannover, der Postverwalter Fließ von Schlitz nach Echzell, der Postassistent Löwer von Gießen nach Schlitz. Gestorben ist der Postverwalter Meiskt in Ulrichstein.

Berlin. Nach derNordd. Allgemein. Zeitg bat die Schweizer Regierung zugegeben, daß auf Veranlassung deutscher Sozialdemokraten in Basel, namentlich durch Lutz, dem Polizei Inspector Wohlgemuth eine Falle gestellt wurde. Die hier aus der Schweiz eingetroffenen Acten ergeben, daß Wohlgemuth wenige Minuten nach seiner Ankunft verhaftet, neun Tage in Haft ge halten und wie ein gemeiner Verbrecher behan delt wurde, ferner daß Wohlgemuth nur Infor mationen einziehen wollte, daß er keinerlei agita torische Versammlung veranlaßt hat, auch keinerlei nach schweizerischen Gesetzen strafbare Handlungen begangen hat. Des weiteren bringt dieNordd. Allg. Zig. den actenmäßigen Beweis, daß Aar

Wohlgemuth auf Schweizer Gebiet lockten, um ihn zu verhaften. Wohlgemuth ist behufs seiner Vernehmung nach Berlin berufen. DieW. Allg. Zig. erfahrt aus London und Bukarest, es sei eine Verbindung zwischen der Prinzessin Victoria, der Schwester des Kaisers Wilhelm, und dem rumänischen Thronfolger geplant. 7. Mai. DieNordd. Allg. Ztg. theilt mit, daß der Reichskanzler im August 1888 an das provisorische Emin Pascha-Comits einen Er⸗ laß gerichtet habe, in welchem er sich wohlwollend über das patriotische Unternehmen ausspricht, eine Unterstützung des Unternehmens aus Reichs- mitteln jedoch nicht befürworten will

Halle, 6. Mai. Schubmachergesellen hat die Arbeit niedergelegt.

Gelsenkrrchen, 7. Mai. Ein vollständiger Arbeiterstreik auf sämmtlichen Zechen des Kohlen⸗ reviers ist ausgebrochen. Die Arbeiter verlangen 15 pCt. Lobnerhöhung. halten sich durch aus ruhig, nur gestern wurden

Compagnie des 13. Regiments, welche hierher gesandt war, rückt heute wieder ab und wird durch zwei Bataillone ersetzt.

Kiel, 6. Mai. Vormittag Uhr von der Barbarossa⸗Brücke aus das Boot des Chefs der Admiralität, die

einige wenige Verhaftungen vorgenommen; die

Kaiserstandarte stieg auf und alle Kriegs Schiffe gaben je 33 Schüsse ab.

gauer Beamte im Einverständniß mit Lutz den

dieIrene mit dem Kaiser in See und passitte

Sicherheits-Rechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch ge 90 wahrt sind, an zur Bereinigung bestimmten Grundstücken geltend. der be machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und ges ae nauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welch 0 1 zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu guß! erwirken; i adersi 6. an Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die be bfr un der Bereinigung vorzunehmende neue Weg- und Wässerungs-Regulirung bade 1 erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. Weg⸗ Konter und Wasserleitungs-Gerechtigkeiten zu Gunsten von Grundstücken, die 0 nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon⸗, Sandgrube- oder Keller 5 Berechtigungen auf zur Bereinigung gehörigem Gelände anzusprechen Sanse haben, ferner an die, welche solche Grundstücke zu lebensläuglicheg 1.7 Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlicheg Frie Therlung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzucht⸗ oder Auszugs⸗ Berechtigung anzusprechen haben; 1815 7. an Diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffentlich 2 Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, H aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage Milt der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken. 10 Übr, Rechte der unter pos. 17 genannten Art, welche nach Ablauf Fuchele von drei Monaten weder in den öffentlichen Grund; und Hypothekeg, nuch Bod Büchern, bezw. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutations-⸗Verzeich 2 nissen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen aufzustellenden Ver 12 zeichnissen gewahrt sind, bleiben bei der stattfindenden Feldbe reinigung 6 unberücksichtigt, ebenso werden erloschene, aber in den öffentlichen Büchen 50 noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt. 111 Friedberg den 1. Mai 1889. 6630 6 Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung: 000 Dr. Wallau. N 16 . Clee Der Großh. Amtsanwalt: 0 Krämer. 1808 0 um 10 Uhr Friedrichsort. Die Strandbattei gab den Salut ab. Die Mannschaften des Kriegsschiffe paradirten auf Deck und brachte ein dreimaliges Hurrah aus. Die Kaiserin k Ne. obachtete von dem Schloßthurm die Abfahrt det f g Irene und die Flottenparade, begab sich dam amm mit ihrem Gefolge nach der festlich geschmücklh damit; Barbarossa-Brücke und machte bis 4 Uhr ei Rundfahrt um den Kieler Hafen. Der Kassen 0 kehrte an Bord derIrene um Uhr une L 80 den Salutschüssen der im Hafen ankernden Kriegs chu schiffe hierher zurück. 7. Mal. Der Kalss Echt inspizierte heute Nachmittag bis sieben Uhr el Forn größere Anzahl Kriegs- Schiffe: um zwei e Deutschland, gegen vier Uhr mit dem Pesußh Die Hälfte der hiesigen Heinrich und den Prinzessinnen Irene und A b die KriegsschiffeNiobeAriadne,Preuß undKaiser. Auf dem letzteren, dem Flagge schiffe des Uebungs-Geschwaders, verweilte! fee, Kaiser länger. Die Rückfahrt des Kalsers Men Die Streikenden ver- Berlin findet heute Nacht statt. Hagzise Eckernförde, 7. Mai. Die Kaiserin 10 heute Nachmittag hier eingetroffen, vom here 6 Paar, dem Prinzen Julius von Schleswig e Von stein⸗Glücksburg empfangen und von der 245 völkerung herzlichst begrüßt worden. ml Der Kaiser bestieg heute 3 len u and. Mun Oesterreich⸗-Ungarn. Pest, 7. Mai. zr Abgeordnetenhaus nahm mit überwiegender Maß Le Um 9 Uhr ging rität das Budget zur Grundlage der Spezia el batte an. 15 00 1 agelg