11. Maainthal-Sängerfest zu Friedberg
22., 23. und 24. Juni 1889. Programm. Vorfeier am 22. Juni:
Von Nachmittags 1½ Uhr an: Empfang des Central-Ausschusses und der Vertreter des Mainthal⸗Sängerbundes an dem Bahnhof;
Nachmittags 4 Uhr: Vertretersitzung des Mainthal⸗Sängerbundes in der Reichskrone;
Abends 8 Uhr: Gesellige Vereinigung auf dem Festplatz; Instrumental-Concert der Kapelle des II. Großh. Hess. Inf.-Regts. Nr. 116 und Gesangsvorträge von dem Gesangverein Liederkranz hier.
Hauptfeier am 23. Juni:
Morgens 6 Uhr: Weckruf durch Böllerschüsse;
Von Morgens 7 Uhr an: Empfang der eintreffenden Sänger an dem Bahnhof und Geleitung derselben nach dem Festplatze;
Morgens 10 Uhr: Begrüßung der Sänger auf dem Festplatz durch den Bundes-Präsidenten und Schmückung der Fahnen mit dem Festbande;
Morgens 10½ Uhr: Haupfprobe für die Gesammt⸗Chöre mit Orchesterbegleitung;
Nachmittags 2½ Uhr: Aufstellung des Festzugs am Mainzerthor;
Nachmittags 3 Uhr: Festzug durch die Stadt nach dem Festplatze und Ansprache;
Nachmittags 4 Uhr: Fest⸗Concert des Mainthal-Sängerbundes unter Mitwirkung der Kapelle des II. Großh. Hess. Inf.⸗Regts. Nr. 116;
Abends 6 Uhr: Instrumental⸗Concert der Kapelle des II. Großh. Hess. Inf.⸗Regts. Nr. 116. Bei eintretender Dunkelheit Illumination und Feuerwerk.
Nachfeier am 24. Juni:
Morgens 10 Uhr: Frühschoppen mit Musik;
Von Nachmittags 3 Uhr ab Instrumental-Concert der Kapelle des II. Großh. Hess.
Inf.⸗Regts. Nr. 116. Eintrittspreise
a. zur Vorfeier am 22. Juni„%% b. zur Hauptprobe am 23. Juni 25) c. zum Fest⸗Concert und Instrumental⸗ Concert„ 1.— (reservirte Plätze M. 2., siehe h) d. für das Instrumental⸗Concert allein, von Abends 6 Uhr ab..„ 50 e n— 20 l. Festkarten, welche zum freien Eintritt bei allen Festlichkeiten berechtigen,„ 1.50 g. Für Friedberger Familien angehörige werden zu den gelösten Festkarten a M. 1.50
Zusatzfestkarten à M.—.50 für jede Person zum freien Eintritt zu sämmtlichen Fest lichkeiten ausgegeben. h. Zusatzkarten für reservirte Plätze bei dem Fest-Concert M. 1.— Die Einzelkarten(nicht Festkarten) berechtigen nur zum einmaligen Eintritt für den Theil des Festes, für den sie gelöst sind und werden beim Verlassen des Festplatzes ungültig. Gegenmarken werden nicht ausgegeben. Die Festprogamme, welche später à 10 Pf. zu erhalten sind, werden das Nähere
besagen. 2208 Der Fesi- Ausschuss.
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— Der Pfingstfetertage wegen erscheint Dienstag den 11. Jum keine Nummer des Anzeigers.
(Hierzu Unterhaltungsblatt Nr. 23 und eine Beilage.)


