Ausgabe 
6.8.1889
 
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889. 5 Jamstag den 10. August. N 94.

P berhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch; i j Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Di 0 und Freitag Abend 9 Kreisblatt für den Areis Friedberg. We 55 Senta. N

1

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

1. p Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Herbstübungen der 21. Division in 1889; hier: Einquartterung. Friedberg am 5. August 1889.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Nachstehend bringen wir eine Zusammenstellung der für die obigen Herbstübungen für Gemeinden unseres Kreises in Aussicht genommenen

Einquartierung von Truppen zur öffentlichen Kenntniß und bemerken hierzu auf Grund der Vorschriften für diese Herbstübungen das Folgende:

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Die Stärken der Truppen sind unsicher und werden genau erst durch die Quartiermacher augegeben; es empfiehlt sich indessen auf etwa 5% Einquartierung an Ossizieren, Mannschaften und Pferden mehr zu rechnen.

Für die Tage, an welchen die Truppen Marschquartier beziehen(Marschtage) beträgt die Vergütung für die Mannschaften bei voller

Tageskost 80 Pf. Die Vergütung für die von Offizieren, Militärärzten im Offizierrange und oberen Militärbeamten etwa beanspruchte Natural-Ver pflegung beträgt: für die volle Tageskost M. 2.50, für Mittagskost allein M. 1.25, für die Abendkost allein M. 0.75, für die Morgenkost allein M. 0.50. Für welche Anzahl von Offizieren u. s. w. die Quartierverpflegung verlangt wird und welche der oben genannten Bestand theile derselben beansprucht werden, wird den Ortsvorständen durch die Quartiermacher mitgetheilt.

An den Nichtmarschtagen, während der Kantonnementsquartiere, sollen die Truppentheile, wie dies bislang geschehen, ebenfalls durch die Quartierwirthe verpflegt werden. Die Vergütung für diese Verpflegung, welche jedoch nur während des Regiments- und Brigade-Exercirens eintritt während der Manöver, d. h. vom 7. September bis Schluß, erfolgt Verpflegung aus Magazinen ist auf vorläufig 55 Pfennig pro Mann und Tag angegeben; definitive Festsetzung erfolgt erst demnächst.

Der Empfang der Lebensmittel aus den Magazinen findet für die biwakirende Truppe am Morgen des Verbrauchtages, für die ein guartirte stets am Tage vor dem Verbrauchstage statt. Die Quartiermacher sind angewiesen, sofern die Truppe erst am Verbrauchstage in die Quartiere rückt, die Lebensmittel durch die Ortsvorstände an die Wirthe vertheilen zu lassen.

Es darf, wie seither, erwartet werden, daß die Quartiergeber die Speisen vor Einrücken der Truppe zubereiten, sodaß der vom Manöver ermüdet eintreffende Soldat alsbald seine Kost erhält. Im Allgemeinen dürfte nicht vor 1 oder 2 Uhr auf Eintreffen im Quartier zu rechnen sein.

Bezüglich der engen oder Nothquartiere wird auf die Bestimmungen in dem unten abgedruckten§. 2 von Artikel I. des Gesetzes vom 21. Juni 1887(Abänderung bezw. Ergänzung des Quartierleistungsgesetzes vom 25. Juni 1868) verwiesen.

Die Quartierscheine müssen vorbereitet werden.

Wegen Unterbringung der Pferde haben sich die Ortsvorstände rechtzeitig davon zu überzeugen, daß die Stallbesitzer wirklich genügenden für Pferde geeigneten Raum vorbereiten z. B. durch Herrichtung von Schuppen, Verschlägen, Scheunen u. dergl.

Das Futter für Pferde wird in den Marschquartieren von den Gemeinden verabreicht, in allen übrigen Quartieren aus Magazinen

empfangen. Die landesübliche Streu ist für den ersten Tag der Einquartierung für jedes Pferd auf ½ Bund= 5 kgr Stroh, für die

späteren Tage auf je 1,75 kgr Stroh festgesetzt. Sie wollen das Erforderliche rechtzeitig veranlassen. Dr. Braden.

Artikel I.§. 2. Wenn für einzuquartierende Theile der bewaffneten Macht nur Unterkunft unter Dach und Fach enges Quartier gefordert wird, so greifen außerdem folgende Bestimmungen Platz: a) Die Mannschaften vom Feldwebel abwärts haben in einem gegen die Witterung schützenden Obdache nur Anspruch auf elne Lagerstätte von frischem Stroh und auf eine Gelegenheit zur Aufbewahrung der Waffen und zum Niederlegen der Montirungs- und Ausxrüstungsstücke, sowie auf Mitbenutzung vorhandener Kocheinrichtungen. Lieferung von Brennmaterialten oder Benutzung der Geräthe des Quartiergebers dürfen nicht gefordert werden. Zur Er⸗ leuchtung der Unterkunftsräume bis Abends 10 Uhr genügt Stalllicht. b) Für die Pferde kann nur Unterkunftsraum und Schutz gegen Wind und Wetter mit Vorrich⸗ tung zum Anbinden beansprucht werden. c) Als Entschädigung wird für Ofsiziere und Mannschaften der volle tarifmäßige Servis, indeß für die unter 4 bis 6 des Tarifs aufgeführten Chargen nur der unter 7 für Gemeine gewährt. Für die Unterkunft der Pferde werden nur zwei Drittel der Tarlfsätze unter 13 und 14 entrichtet.

Zusammenstellung der Einquartierung für die Truppen der 21. Division während der Herbstübungen pro 1889.

Tag 2 0 2 5 2* Gemeinden. Marschtage. der Einquar⸗ Truppentheile. 8 2 Enge oder Nothquarttere. 2 5 72 tierung. 5 6 8 E Assenheim 20.ùVIII. 20./ VIII. 3/ Eskad. Drag. 5 487 94 7/1. Stab und 1 Comp. III/81 8138 4 7. u. 8./IX.] Telegr.⸗Detach. 1133 8 8./IX. Stab und 1 Comp. III/81 81380 4 g 9./ IX. Stab und 1 Comp. II. 80 8.1340 4 Eskad. Hus. 13 3 57 64 f Bad Nauheim 20./ VIII. 20./ VIII. Stab und 12 Eskad. Drag. 5 8 7791 g 10./IX. Stab und 3 Comp. 1.81 16 386 6 / Es kad. Hus. 13 3 58 64 Bauernheim 9./IX. Von 1 Comp. 11/80 1 50 10./ IX. Von 1 Comp. III/81 1 50 Bönstadt 8.J/IX. 2/3 Comp. III/81 3 83 1 7/&LX. 23 Comp. III/81 3 83 1 Bruchenbrücken 20./ VIII. 20./ VIII. 1/4 Eskad. Drag. 5 1129 32 7. u. 8./ IX. 2 Comp. II81 3 830 1 6 9 UX. 1 Comp. 11/80 4121 1 Büdes heim 23./ VIII. 23.) VIII. bis] Stab Regt. 81 5 5409 inel. 6/ IX. Stab und 1 Comp. III.81 8.1380 4 7. u. 8./IX.] Stab und 1 Comp. II/80 8 3 4 5 8 Gräfenrode 6.) IX. 1 Comp. 1/81 4124] 1 18./ IX. 0 f 5 f 12 Eskad. Hus. 13 3 58 64 Butzbach 28.29./ VIII. 28. u. 29./ VIII.] Stab und 2 Comp. Jäger 11 182816 6 9./ IX. Regts.⸗Stab und II1/81 00 11 5 Siet 2 Gone 80 5 10.¼ͤIX. 3 Comp. Pion. 11 103 IX. Sta Comp. 5 ö. 3 7 g/ Eskad. Hus. 13 1 29 32 Dorn⸗Assenheim 20./ VIII. 20./ VIII. ½ Eskad. Drag. 5 129 32 F 993 53 16M Stab 6 Batt. Art. 27 9 93 53 1 Stab 6 Batt. Art. 27 16./ IX. Sta Batt. Art. 27. Dortelwell 4 8 ö e l 1 8 Fauerbach b. Fr. 20. VIII. 20./ VIII./ Eskad. Drag. 5 3 58 64 5 3 5 e 5 Batt. Art. 55 5 94 62 9./IX. 2/3 Comp. IV/80 3 8001 1/21 Batt. Art. 27 3 424 24 10/ IX. 1 Comp. III/81 4124 1 Fauerbach v. d. H. 9./ IX. 1 Comp. Jäger 11 6124 1

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