Betreffend: Remunerirung des Aufsichtspersonals.. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien, die Großherzogl. Gendarmeriestationer n, und die Vorstände der Ortskrankenkassen des Kreises.%
Wir werden bei künftigen Vertheilungen der zur Remunerirung des Aufsichtspersonals bestimmten Beträge besonders Gewicht darauf legen, ob die Aufsichtsorgane genügend darüber gewacht haben, daß die im§. 49 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 vorge⸗ schriebenen rechtzeitigen Anmeldungen und Abmeldungen der versicherungspflichtigen Personen Seitens der Arbeitgeber pünktlich erfolgen. Wir weisen Sie daher an, sich diejenigen Fälle zu vermerken, in welchen die Aufsichtsorgane die Erstattung der vorgeschriebenen An— und Abmeldung. f erwirkt oder Strafanzeigen auf Grund des§. 81 des Krankenversicherungsgesetzes erstattet haben. Wir werden vor der Vertheilung der Rem mt zu rationen hierüber Bericht einholen. Wo Zweifel über die Anmeldungspflicht bestehen, ist nicht von jedem Einschreiten abzusehen, vielmehr ist es imer d geboten, in solchen Fällen dem Vorstande der zuständigen Krankenkasse Mittheilung von dem Sachverhalt zu machen oder von uns Weisung zu fübung erbitten. Dr. Braden. 3
Betreffend: Vorrichtungen über den Gebrauch von Bierdruck- Vorrichtungen. Friedberg den 4. Juli 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir erinnern die Rückständigen an unverzügliche Erledigung unserer Verfügung vom 25. Juni d. J., Kreisblatt Nr. 75. Auf 0 Dr. Braden. 1 Rut 7 5 en 170 Betreffend: en die Großherzoglichen Landgestütsbeschäler bedeckten Stuten und die Friedberg den 4. Juli 1889. 123. a.. a 4 7 f 7 ben, um Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. lg
In die Ihnen mit nächster Post kurzer Hand zugehenden Verzeichnisse über die im Jahre 1888 durch die Großherzoglichen Landgestüts, ann beschäler bedeckten Stuten wollen Sie einzeichnen, ob und welche Fohlen gefallen sind und uns die Verzeichnisse alsbald mit Datum, Unter Der schrift und Siegel versehen zurücksenden. Dr. Braden. 1 Tn
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für das anläßlich der Viehpreisvertheilung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen am 9. und 10. Juli in Vilbel stattfindende 155
Fest, verbunden mit Ausstellung landwirthschaftlicher Maschinen und Geräthen, Viehmarkt und Verloosung. f I. am 9. Juli: II. am 10 Juli: 8 Dacben
Bis längstens 9 Uhr Vormittags: Aufstellung der zur Ausstellung kommenden Vormittags 9 Uhr: Versammlung auf dem Festplatze; sodann Besichtigung de Thlere(Pferde, Rindvieh, Schweine und Schafe); von 9 Uhr Beginn der Ar zur Prämitrung ausgewählten Thiere und der zur Verloosung angekauften Thiere und 48, 202. beiten der Prämitrungskommission; unterdessen sonstigen Gegenstände.. 4 10
. Aufstellung des Festzuges am südlichen Ende von Vilbel; Vormittags 11 Uhr: Vorführung und Prämtirung, alsdann Bewerbung um die 5
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3. 10½½ Uhr: Festzug durch die Stadt nach dem Festplatz, Ankunft etwa um 12 Uhr. vom Pferdezuchtverein gestifteten Fabrpreise(Knechte Coneurrenz.) . Nach Eintreffen des Zuges Eröffnung und Besichtigung der Ausstellung. Nachmittags 2 Uhr: Gemeinschaftliches Essen in der Festhalle bei Coneert. 1 . 2 Uhr: Gemeinschaftliches Essen in der Festhalle, währenddem Concert der Nachmittags 4 Uhr: Verloosung der angekauften Gegenstände; nach dem Volks- Kapelle des Inf. Reg. 116 belustigung und Tanz. 1 6. Rach dem Essen Volksbelustigung und Tanz. Vilbel, den 1. Juli 1889. Das Fest⸗Comité. 1 Für die Vertreter der Großherzoglichen Regierung und des Provinzial-Vereins, sowie die Herren Preisrichter, sind die erforderlichen Wohnungen bereit gehalten. ö Anmerkung: Für die zur Prämisrung gebrachten Thiere ist Stallung und Verpflegung vorgesehen und werden lediglich Futterkosten erhoben mit M. 2 für Großvieh, M. 1 Aaßbach v. für Schweine und 50 Pfennig für Ferkel pro Tag. u aften u
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3 g 0 Betreffend: landwirthschaftliches Fest mit Viehpreisvertheilung zu Vilbel in 1889. Friedberg den 2. Juli 1889.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Wir beauftragen Sie andurch, das oben abgedruckte Programm in Ihren resp. Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 9 Dr. Braden. gbaufr
Betreffend: Ausführung des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879.
0 Warnung. Tu Nachstehende Verfügung des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Zugleich werden die Aufsichtsorgane beauftragt, bei vorkommenden Täuschungsversuchen sofortige Anzeige an uns zu erstatten. 5 a Friedberg den 2. Juli 1889. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. i Dr. Braden. 1 Zu Nr. M. J. 14878. 1 Betreffend: Die Ausführung des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879. Darmstadt 27. Juni 1889. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter. 1 Seit einiger Zeist werden durch die Firma Jean Heckhausen und Weies, Maschinenfabrik und Graviranstalt in Köln a. Rh., unter dem Namen„Gastens Kunstkaffee“ künstliche Kaffeebohnen in den Handel gebracht, welche den gebrannten natürlichen Kaffeebohnen so ähnlich sind, Vage daß eine betrügerische Beimengung zu den letzteren stattfinden kann.: siamllic Nach der von einem Chemiker ausgeführten Analyse enthalten die gedachten künstlichen Kaffeebohnen 5 11 1 Wasser und Feuchtigkeit i g N 0 J Aetber-Extract... l 5 N Wasser Extract g 5 5 5. 1 8 Stickstoffhaltige Bestandtheile. 5. 8 g f E; Zucker f 5 8 1* N 0 2 0 a 0 0 Zischen Asche. a a 8 a 5. Ridge Kaffein. 5 0 Gesundheitsschädliche Metalle sind nicht nachger iel(Eisen blau faͤrbender) Gerbstoff mit 0 Harz. Der bohe Stickstoffgehalt rübrt von Lupinen, das Kaffefn aus Kolanüssen her. Indem wir Ihnen dies zur Kenntnißnahme mittheilen, beauftragen wir Sie, für den Fall der Verwendung der hier in Betracht kommenden eher! Bohnen zu bettügerischen Zwecken auf Grund des F. 10 des Nah rungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879(Reichsgesetzblatt Seite 145) einzuschreiten.
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Bekanntmachung. 6
5 Der auf Dienstag den 9. I. Mts. fallende Amtstag der unterzeichneten Behörde fallt wegen des an diesem Tage abgehalten Sle werdenden landwirthschaftlichen Provinzialfestes zu Vilbel aus, was hierdurch zur Kenntniß der Kreiseingesessenen gebracht wird. f Friedberg den 4. Juli 1889. Großherzogliches Kreisamt Friedberg..
Dr. Braden. e i 5 3
Bekanntmachung. 1
In Gemäßbeit des§. 10 des Regulativs vom 26. Februar 1875 wird andurch bekannt gemacht, daß der Kreisausschuß vom 21. Jull ng, bis zum 1. September l. J. Ferien hält. Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind dieselben ohne Einfluß. ern 1 Friedberg den 4. Juli 1889. Der Kreisausschuß des Kreises Friedberg. ern
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