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Samstag den 6. April.
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sischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. ö
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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waltung habe ferner die Pflicht,
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Annoncen: die einspaltige W. 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Abnahme des Verfassungs⸗Eldes vom 1. Quartal 1889.
Friedberg am 2. April 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des früheren Kreises Vilbel, welche dem Kreise Friedberg zugetheilt sind. Der auf Mittwoch den 10. April l. J8., Vormittags 10 Uhr auf dem Selzerbrunnen anberaumte Termin fällt aus und wird Samstag
den 13. l. Mts. um dieselbe Zeit abgehalten. Sie wollen dies den betreffenden Personen bekannt machen. Betreffend: Oeffentliche Tanzbelustigungen. 1
Dr. Braden. Friedberg am 4. April 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachdem Großherzogliches Ministerium des in ländlichen Gemeinden, deren Bevölkerung ausschließlich oder doch zum weitaus grö
Erlaubniß zur Abhaltung von Tanzmusiken 1. an denjenigen Tagen, an welchen in
2. am letzten Sonntage des Kirchenjahres(Todtenfest) versagt werde, Berichte darüber zu verlässigen, daß an dem Tage, für welchen die Tanz-Erlaubniß stattfindet.
Betreffend: Zigeuner.
Innern und der Justiz durch Entschließung vom 26. Februar l. Is. angeordnet hat, daß ßten Theile der evangelischen Confession angehört, die
diesen Orten das heilige Abendmahl gefeiert wird, insbesondere an den Confirmationstagen;
beauftragen wir Sie, erbeten wird, die Feier des heiligen Abendmahls nicht
sich für die Folge vor Erstattung Ihrer
Dr. Braden. Friedberg den 4. April 1889.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und die Gr. Gendarmerie-Stationen des Kreises.
Dem Vernehmen nach hat gestern eine Zigeunerbande mit 5 dortigen Großherzoglichen Gendarmerie⸗ Sektion zurückgewiesen. tragen wir Sie, den Zigeunern den Eintritt in den Kreis zu untersagen,
veranlassen.
Betreffend: Die Versicherung der Felderzeugnisse gegen Hagelschaden. Bekanntma ch ung.
Die Jahreszeit, in welcher Hagelschläge vorzukommen pflegen naht heran.
Wagen bei Vilbel den Kreis zu betreten versucht, wurde jedoch von der Da dieser Versuch möglicher Weise an anderen Orten wiederholt wird, beauf⸗ bezw. dieselben zwangsweise zur Umkehr auf dem gleichen Wege zu
Dr. Braden.
Wir machen deßhalb darauf aufmerksam, daß den Landwirthen
durch eine Anzahl im Großherzogthum Hessen concesstonirter Versicherungs-Gesellschaften Gelegenheit zu Versicherung ihrer Feld-Erzeugnisse gegen
Hagelschaden geboten ist. Zugleich bemerken wir, daß aus diesem Grund von
für Hagelbeschädigte grundsätzlich nicht gestattet werden.
Friedberg am 3. April 1889.
Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Mel bach.
Die bei der Feldbereinigung im I. Felde(Flur VIII. bis XII.) rubr. Ge 17 Normalmorgen, sollen Mittwoch den 10.
Parzellen mit einem Flaͤcheninhalt von Stelle verkauft werden. Ausdrücklich werthes die Genehmigung sofort erfolgt.
Die Zusammenkunft zur Versteigerung ist an der
Friedberg den 4. April 1889.
Vetreffend: Abhaltung des Feldgerichts der II. Perto
Das Großherzogliche Amtsgeri
Sie wollen die Denuncianten bedeuten, daß das nächste Feldgericht auf Montag den 29.
verlegt worden ist. Steckbrief.
Georg, Johann, von Landenhausen, Dienstknecht, wegen der Anschuldigung: im Monat März 1889 in der Gemarkung Nieder A Werthe von drei Mark dem genannten Eigenthümer in der Absicht rechtswidriger
Bekanntmachung.
de 1889.
Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz Collecten
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
markung ausgewiesenen Massegrundstücke, bestehend aus zehn April d. Is., von Mittags 3 Uhr ab öffentlich an Ort und bemerkt wird, daß die Versteigerung nur einmal stattfindet, und daß bei Einreichung des Abschätzungs—
Wirthschaft von G. Marloff zu Melbach. Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung:
Dr. Wallau. Friedberg am 1. April 1889.
cht Friedberg an die Großherzoglichen Ortsvorsteher des Bezirks.
betroffen, Großherzoglichem Amtsgerichte Bad Nauheim, andernfalls dem nächsten Amtsgerichte vorzuführen.
Friedberg am 2. April 1889.
April l. Is., Vormittags 8 Uhr Herzberger.
ist auf Grund Haftbefehls Großherzoglichen Amtsgerichts Bad-Nauheim vom 30. März d. Is., Mörlen einen dem Werkführer Karl Zoll daselbst gehörigen alten Herrnrock aus Kammgarn im Zueignung weggenommen zu haben, festzunehmen und, wenn im Großherzogthum Hessen
Der Großherzogliche Amtsanwalt: Krämer.
Deutsches Reich.
Berlin- 3. April. Die Kaiserin Friedrich ist mit den Prinzessinnen-Töchtern heute Abend hier eingetroffen und vom Kaiser auf dem Bahn⸗ hofe empfangen worden.
— 3. April. Reichstag. Vor der Tagesord⸗ nung gedenkt der Staatssekretär der Marine in warmen Worten der Katastrophe in Samoa. Da die Verunglückten im Dienste ihr Leben gelassen hatten, so sei die Marineverwaltung verpflichtet, das Leid der Hinterbliebenen zu mildern. Der Red er glaubt nicht, daß durch das Ereigniß die erheit der Europäer in Apia irgendwie bedro.. Die amtlichen Mel⸗ dungen des ältesten deu. en Officiers enthielten keine dahin gehende Aeuß. ug; auch würde das englische Schiff nicht fortz ingen sein, wenn
i drohli ewesen»äre. Die Ver⸗ e e die erlittenen
Einbußen an den Schiffen zu ersetzen, wozu be⸗ reits Vorkehrung getroffen sei. Da nach den vorliegenden Nachrichten Amerika 3 Kreuzer— schiffe nach Samoa entsende, so könnten falsche Folgerungen gezogen werden, als ob das In— teresse der Reichsregierung in jenen Gegenden erlahme, wenn nicht ebenfalls deutsche Schiffe in genügender Anzahl und Stärke dorthin gingen. Es seien Anordnungen getroffen, daß das in
kürzester Frist geschehen könne. Bei der darauf
folgenden Fortsetzung der Berathung der Alters—
und Invaliditätsversicherung genehmigte das Haus
unverändert die§§ 7a, 7aa und 7b;§ 8 wird mit dem Zusatz Schrader, nach welchem die Rente nur mit Zustimmung des Versicherten in Naturalien verabreicht werden kann, nach dem Antrage der Commission angenommen. Die Abgeordneten v. Hatzfeldt, Leuschner und v. Un⸗ ruhe beantragen zu§14 auch für Reichs zuschuß
laufende Beiträge zu setzen. Die Abgg. Hitze, v. Hertling und Biehl wollen den Reichszuschuß gestrichen wissen; die Arbeitgeber und die Ver⸗ sicherten sollen Beitrage zu gleichen Theilen aufbringen. Abgeordneter Rickert spricht sich gegen den Reichszuschuß aus, der Abg. Reichen⸗ sperger dafür. Staatssecretär v. Maltzahn⸗Gültz bemerkt, die Vorlage sei bestimmt, diejenigen Schäden zu heilen, welche ein Jahrhundert falscher Entwicklung habe groß werden lassen; dieses Ziel zu erreichen, werde eine Belastung auf ein Jahrhundert nicht zu schwer sein. Sodann wurde in dritter Lesung das Genossen— schaftsgesetz mit dem Antrag Kulemann zu§ 8, wonach Consumvereine im regelmäßigen Ge— schäftsverkehr Waaren nur an Personen ver— kaufen dürfen, welche als Mitglieder oder als Vertreter bekannt oder als solche statutenmäßig legitimirt sind, genehmigt. Die für das Zu⸗
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