Aan 1 Is8s9. Donnerstag den 2. Alai. M 52.
brrhessischer Anzeiger.
Widdis“ 85 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 5 1 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, elle l und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. D und Eee 195
r. Innoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern dowelt Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
5 indeckn Amtlicher Theil. Handköß
i 5 gegen bösartige Hunde. lan t m a ch ung.
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Mit Rücksicht auf den in den letzten Tagen in Rheinhessen vorgekommenen bedauerlichen Fall der gefährlichen Verletzung eines Knaben urch 3 bösartige Hunde und da in letzter Zeit sich die Zahl der den größeren Racen angehörenden Hunde im Kreise erheblich vermehrt zu aben scheint, sehen wir uns veranlaßt, die Hundebesitzer auf die Bestimmung des§. 367, Pos. 11 des Reichsstrafgesetzes aufmerksam zu machen, onach derjenige mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft wird, welcher wilde oder bösartige Thiere frei umherlaufen läßt, oder n Ausehung ihrer die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zur Verhütung von Beschädigungen unterläßt,— wodurch selbstverständlich härtere i trafen im Falle wirklich eingetretener körperlicher Verletzungen nicht ausgeschlossen sind.
n Die Besitzer bissiger, namentlich zu den größeren Racen zählender Hunde werden in ihrem eigenen Interesse dringend aufgefordert, M 7 olche entweder mit gut schließenden Maulkörben zu versehen oder an die Kette zu legen, bezw. nur an der Leine mit sich zu führen. Eine blose lis inbehaltung in der Hofraithe genügt nicht, um die Strafbarkeit auszuschließen. Die Gendarmerie ist streng angewiesen, gegen die Besitzer aller als bösartig bekannten Hunde mit Strafanzeigen unnachsichtlich vorzu— 5 wenn die obigen Maßregeln unterlassen werden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
elm Fer Friedberg den 30. April 1889. Ur. Braden.
etreffend: Maßregeln gegen bösartige Hunde. Friedberg den 30. April 1889.
00 Ph. Ad. A, i b i Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und die Großh. Gendarmerie des Kreises. L Indem wir Sie auf die vorstehende Bekanntmachung zur schärfsten Nachachtung aufmerksam machen, bemerken wir Ihnen, daß gegen die Besitzer aller nicht entsprechend verwahrten Hunde alsbald Anzeige zu machen ist, wenn diese als bösartig bekannt sind. Es ist nicht etwa abzuwarten,
chuhe,
his durch einen neueren Fall der Gefährdung von Menschen oder Thieren durch einen Hund die Bösartigkeit eines solchen wiederholt constatirt wird.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen vorstehende Bekanntmachung zur ortsüblichen Kenntniß der Hamel ee bringen. Dr. Braden.
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en 1 Friedberg den 30. April 1889. Ioeisel. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. r Unser Ausschreiben betreffend die Festnahme der Ehefrau des Heinrich Müller, Elisabeth geb. Weißbeck aus Weckesheim vom 11. April mehr! f erledigt. 7 5 5 br. Braden.
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1 1 Betreffend: Die Aufräumung der Horloff. P oli ze 1 V O r. ch 1 1 f t.
bägung de dn“ Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 4. März 1889 zu Nr. M. J. 2681 und unter
bons. In Vitte
nz Stamm Zustimmung des Kreisausschusses wird hiermit auf Grund des Artikel 78 der Kreisordnung, sowie Artikel 111 des Gesetzes vom 30. Juni 1887
über die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer wegen Instandhaltung der Horloff im Kreise Friedberg folgendes angeordnet: ren 14§. 1. Die Horloff nebst den damit zusammenhängenden Gräben betreffenden Gemarkung vorzunehmen ist, oder die Pflichtigen saͤumig f und Canälen in den Gemarkungen Reichelsheim, Nieder-Florstadt und sind, steht dem Cultur-Ingenieur das Recht zu, die Arbeiten auf Kosten
1 7 ist j i f i 8 f b lassen f Ober ⸗Florstadt i edes Jahr zweimal, im Mai und August, von den der Pflichtigen vergeben zu ssen. f nis Wand 1 10 1 i igen und alle drei Jahre in§. 5. Die für die Aufräumung in Aussicht genommenen Tage
darin befindlichen Wasser-Pflanzen zu rein nlagen 1 F e 5 80 gründlich aufzuräumen. sind im Kreisblatte zur allgemeinen Kenntniß zu bringen und in den 14 2. Die erste gründliche Aufräumung findet in 1889 statt. betheiligten Gemeinden auf ortsübliche Weise zu verkündigen. ü eling, Friedbun, 3. Bei den Aufräumungen ist auch das Bett in seinen regel— F. 6. Bezüglich der Verpflichtung zu den Aufräumungen und Reini— gungen verbleibt es bei dem betreffenden Herkommen und den gesetzlichen
mäßigen Stand zu setzen. Bec 8
Die Wasser⸗Pflanzen sind bei den Aufräumungen und Reinigungen Bestim mungen. ö f 4 2
1 5 tr ist, d§. 7. Im Falle eines sich ergebenden besonderen Bedürfnisses ver— aus dem Bette herauszunehmen, wobei Vorkehrung zu treffen ist, daß bleibt dem Großherzoglichen Kreisamte das Recht vorbehalten, besondere
fei er- Pflanzen durch das Wasser hinuntergetrieben werden. 2 5 123. N keine e Die been 5 e snd unter der Ober- Aufräumungen, Reinigungen und Herstellungen im öffentlichen Interesse
leitung des Cultur Ingenieurs der Provinz nach Benehmen mit dem anzusinnen.. f en Kreisamte, welches erforderlichen Falles auch die be⸗ Friedberg den 27. April 1889. 6. 5 theiligten Ortsvorstände hören wird, auszuführen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Wenn die Aufräumung und Reinigung nicht ausschließlich von der Dr. Braden.
Bekanntmachung. f 5 85 Wir bringen wiederholt zur öffentlichen Kenntniß, daß am 15. d. Mts. die Schießübungen der Garnison Butzbach mit scharfer Munition auf dem Schießstande im Nieder⸗Weiseler Wald begonnen haben und daß solche bis Ende Juli d. J. andauern werden.
i renzschneisen wird dur Ausstellung von Posten bethätigt, deren Anordnungen unweigerlich Folge zu leisten ist. Die Absperruug der Grenzschneisen wir ch st gelegenen Orte wollen dieses zur Vermeidung von Unglücksfällen wiederholt orts⸗
1 1 f ü istereien d na 8 5 Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der zu ch roßherzogliches Kreisamt Friedberg
üblich bekannt machen lassen. 8 5 Friedberg den 30. April 1889. 85 Dr. Braden.
Bekanntmachung. ogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Vorstand der Allgemeinen Ausstellung für Jagd, Fischerei und Sport! 9 Vertrieb 7 2000 Loosen à 1 Mark im Großherzogthum für die Verloosung, welche mit der in den . Juni, Juli und August d. Is. in Castel stattfindenden Ausstellung für Jagd, Fischerei und Sport verbunden werden soll, ertheilt. Friedberg den 27. April 1889. Großherzogin Friedberg. 9 r. Braden.
1 .
10% ö en 15 5 9 5. Jail 5 Is. daselbst stattfindenden landwirthschaft .. d der Gemeinde Vilbel beabsichtigt, gelegentlich es am 9. und 10. Juli d. Is. dase tattfindenden lan wirt! i 51 1 5— 55 ee Thieren, landwirthschaftlichen Gegenständen ꝛc. zu veranstalten. Das Großherzogliche Ministerium des Innern 1 und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 10,000 Loose à


