Ausgabe 
28.6.1888
 
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Betreffend: Abnahme des Verfassungseides vom 1J. Quartal 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Zur Ableistung des

2. auf dem Selzerbrunnen

des rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden.

Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1. zu Friedberg Dienstag den 3. Juli 1888, Vormittags 11 Uhr, bei Groß-Karben Mittwoch Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen bis zum Die im Ruͤckstand befindlichen unten Verzeichneten Zugleich werden wir in dem Termine am 4. Juli 1888 von Angehörigen der betr. Orte,

Friedberg den 21. Juni 1888.

im Rathhause,

den 4. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr.

Sie hiernach die zur Ableistung

1. Juli 1888 unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder

wollen Sie bei 3 M. Strafe vorladen lassen.

Beschwerden oder Wünsche entgegennehmen. Dr. Braden.

Heinrich Preis von Assenheim, Heinrich Ludwig Langsdorf von Bad-Nauheim, Heinrich Röhrig von Butzbach, Hermann Rindel von

Fauerbach v. d. H., Johann Friedrich von Gambach, Georg Wahn von Ilbenstadt, Peter Heinrich Jeckel I. von Ober-Mörlen,

Ludwig Christian Karl Heller von Vilbel.

von Ilbenstadt, Johann Georg Wilhelm Schmid von Nieder-Florstadt, Kaichen, Johann Heinrich Löschhorn von Vilbel,

Heinrich Billasch von Ilbenstadt, Friedrich Wilhelm Pohl Friedrich Jakob Ruhle von

Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Bruchenbrücken. B 2 k ann tm a ch U ng.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigen thümer, welche mehr als die Halfte der betheiligten Flache besitzen, bei der am 12. April l. J. stattgehabten Abstimmung für die Feldbereini⸗ gung in der Gemarkung Bruchenbrücken erklärt haben, und nachdem ferner keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständig⸗ keit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat die Großherzogl. Landes- Commmission für Feldbereinigung den Beginn der Feldbereinigungs Arbeiten für die Gemarkung Bruchenbrücken verordnet und den Unter zeichneten zum Vollzugscommissär ernannt.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich zeitig sämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des Ar tikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887

Mittwoch den 11. Juli 1888, Nachmittags 3 Uhr, in dem Gemeindehause zu Bruchenbrücken stattfindenden Versammlung.

Diese Versammlung hat:

1. darüber zu beschließen, ob die im Grund oder Flur-Buch ent haltenen Größen-Angaben, oder ob die durch Vermessung zu er⸗ mittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind;

2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flaͤchengehalt, oder den Abschätzungs⸗ werth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse

Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Dortelweil.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigen thümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, bei der am 16. Mai l. J. stattgehabten Abstimmung für die Feldbereini⸗ gung in der Gemarkung Dortelweil erklärt haben, und nachdem ferner keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständig⸗ keit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat die Großherzogl. Landes Commission für Feldbereinigung den Beginn der Feldbreinigungs Arbeiten für die Gemarkung Dortelweil verordnet und den Unterzeich neten zum Vollzugscommissär ernannt.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich⸗

Grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß er⸗ hoben, oder ob die Kosten durch Kapital⸗Aufnahme aufgebracht werden sollen;

3. die zur Vollzugs-Commission deren Stellvertreter, sowie ein dessen Stellvertreter zu wählen. Außerdem

vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund⸗ Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat

zu 1. durch Vermessung der Grundstücke die Ermittlung des Flächen

gehaltes derselben zu erfolgen;

zu 2. die Vollzugs ⸗Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen;

zu 3. die Landes-Commission die Sachverständigen und Schieds-

richter zu ernennen.

Friedberg den 19. Juni 1888.

Der Vollzugs-Commissär: Dr. Wallau.

zu berufenden Sachverständigen und Mitglied des Schiedsgerichts und

Bekanntmachung.

ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß er

Grundstücken, sowie Kosten durch Kapital-Aufnahme aufgebracht

hoben, oder ob die werden sollen;

3. die zur Vollzugs⸗Commission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund⸗ Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit

zeitig fämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887

Samstag den 14. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, in dem Gemeindehause zu Dortelweil stattfindenden Versammlung.

Diese Versammlung hat:

1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- oder Flur-Buch ent⸗ haltenen Größen- Angaben, oder ob die durch Vermessung zu er mittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind;

2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen,

ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt,

werth der Grundstuͤcke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse

Friedberg den oder den Abschätzungs

eine Mehrheit von Zweidritttheilen dieser Voraussetzung auch Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat zu 1. durch Vermessung der Grundstücke die Ermittlung des Flächen⸗ gehaltes derselben zu erfolgen; zu 2. die Vollzugs⸗Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen; zu 3. die Landes-Commission die Sachverständigen und Schieds⸗ richter zu ernennen.

der Anwesenden und sind unter für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.

25. Juni 1888. Der Vollzugs-Commissär: Dr. Wallau.

Deutsches Reich.

Berlin, 26. Juni. Reichstag. Am Bundes rathstisch sitzen der Reichskanzler Fürst Bismarck, die Minister v. Lutz, v. Mittnacht und zahlreiche andere Mitglieder des Bundesraths. Der Prä sident verliest den Entwurf der Adresse. Der⸗ selbe gibt dem bitteren Schmerz und der Trauer Ausdruck und dankt für die vernommenen Worte des Kaisers, auf dem Wege seines Groß

vaters zu wandeln, die Reichsverfassung zu] die Botschaft, welche den Reichstag schließt.

wahren, die Gesetzgebung insbesondere zum Schutz der Schwachen und Bedrängten auszu bauen, Recht und Gesetz zu schirmen. Der Reichstag ist bereit, den Kaiser in der Aus führung dieses Willens mit aller Kraft zu unter stützen. Der Reichstag zollt den erhabenen Kundgebungen, gestützt auf die bewährten Bünd nisse die Beziehungen zu den Mächten und den Frieden aufrechtzuerhalten, so lange der Krieg nicht eine

seinen vollen Beifall und wird kein

was der hochselige Kaiser Wilhelm forderte,

aufgedrungene Nothwendigkeit sei, Opfer scheuen, welches für die Sicherung des Vater

um den Frieden Deutschlands zu bewahren. Der Reichstag vertraut mit dem Kaiser und den Regierungen des festgeeinten Volkes, daß der Friede von Niemanden werde gestört werden. Die Adresse wird einstimmig angenommen und der Präsident zur Ueberreichung derselben be⸗ vollmächtigt. Fürst Bismarck verläßt alsdann den Saal. Staatssekretär v. Bötticher verliest

Die Landtagseröffnung erfolgt genau mit demselben Ceremoniell wie die des Reichstages. Die Reichsinsignien werden von denselben Per sönlichkeiten getragen.

Prinz und Prinzessin Wales und Prinz Albert Victor haben sich am Sonntag Nach mittag von den kaiserlichen Majestäten im Mar⸗ morpalais, sowie von der Kaiserin Victoria, mit welcher Prinz Wales wiederholt mehrstündige Unterredungen hatte, und den Prinzessinnen Töch⸗ tern auf Schloß Friedrichskron verabschiedet.

Botschaftshotel noch ein größeres Abschiedsdiner stattfand. Abends erfolgte sodann die Abreise mittelst Sonderzuges zunächst nach Vlissingen, von wo aus die Reise nach England fortge setzt wird.

Kiel. Prinz und Prinzessin Heinrich von Preußen treffen hier am 4. Juli ein. Die Stadt Kiel rüstet sich zum Empfang. Da der Schloß bau noch nicht fertiggestellt ist, sind für den Prinzen 25 Zimmer aufBellevue vor Kiel reservirt. Die kaiserliche NachtHohenzollern ging heute zu Probefahrten in See.

Wilhelmshaven, 25. Juni. Kronprinz Constantin von Griechenland ist heute Abend nach Heidelberg abgereist.

Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien. Die bul⸗ garische Cabinetskrise wurde beglichen. Ferdinand wird das über Popow verhängte Ur theil bestätigen, ihn jedoch gleich darauf be

Nachmittags trafen dieselben von Potsdam hier

landes nöthig ist, wie er einmüthig bewilligte,

wieder ein, worauf im hiesigen Großbritannischen

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