1888. Bienstag den 27. März. 2 37.
Obberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
„ 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienst und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. a Donne 3 41 Samstäg. f*
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche
aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Bele eg kostet 9 Pf. Annoncen von Hit 5 auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 0 1 1—— 1 4 0— 0 8 g Amtlicher Theil. N Betreffend: Abnahme des Verfassungseides vom J. Quartal 1888. Friedb erg den 23. März 1888. 3 Das 8 oßhe gliche Kreisamt F b 0 Ii n d e großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 Zur Ableistung des 1 Eides haben wir folgende Termine e 1 10 1. zu Friedbe erg Dienstag den 17. April 1888, Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 1 5 2
auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Kaeben maltwoch den 18. April 1888, Vormittags 10 Uhr. a Die sestherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung 7 8 ea Verpflicht teten vorladen lassen, sowie uns bis zum 10. april 1888 unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 M. Strafe vorladen lassen.
Zugleich werden wir in dem Termine am 18 April 1888 anderen Angehörigen der betreffenden Orte, welche Beschwerden oder
1 ese Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Dr. Braden. 1 5 Wilhelm Lorenz Jacob Bickert von Bruchenbrücken, Adam Kuhl von Nieder-Wöllstadt, Carl Louis Vogt von Reichelsheim, Joseph 1 Goy I. von Heldenbergen, Friedrich Martin von Kaichen, Georg Konrad Gunkel von Nieder-Erl enbach, Christian Kester VI. von Nieder⸗ 1 1* 5 1* Eschbach, Johannes Wilhelm Boller von Vilbel 1 1 Obstbaukursus in 1888. Frie dberg den 26. März 1888. 1 Hhe rz oy y Gragßherz aer Zr„ moiser pie 8 Gro 4 s Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 8 id auf die Bekanntmachung des Curatoriums der Ackerbar schule vom 4. J. Mts. Kreisblatt Nr. 29, weisen wir Sie hierdurch an, diese Be⸗ kanntmachung sofort und wiederholt in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen zu lassen mit dem glg, daß für einzelne Schüler 1 Stipendien in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen. Im Interesse des Obstbaues wollen Sie selbst sich bemühen, junge Leute zum Besuche i 5 g f 5 1 4 geld des Cursus zu gewinnen und etwa erfolgende Anmeldungen alsbald anher anzeigen. Dr. Braden , 1 — 2 E Die den Gemeinden zukommenden Forsistrafen von der I., II., III. und IV. Periode 1887/88 Friedberg den 24. März 1888. 4 4 1 51 1 1 2 9 3 8* Das Großherzogliche Kreisamt Fr iedberg an die G koßher goglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 * Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der 3 Gemeinden von der I., II., III. und IV. Periode 1887/88 zukommenden I. Forststr rafen resp. Autheile an Holzwerth und Schadenersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedeeretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Lontrolirung zu sorgen Dr. Braden. 1. Periode III. Periode W. Pf. N. Pf. M. Pf. M. Pf. binstl M. Pf. M. Pf. Södel 1 Kirch⸗Göns 2 36 Heldenbergen— 42 Büdes heim 210 Wohnbach 2 98 Kirch Göns— 4 Wölfersheim 1 Mark Griedel 2 25 Nieder⸗Florstadt 1 39 Groß-Karben 154 1 II. Periode. V. Periode Butzbach— 82 Ockstadt 64 Holzhausen 5 49 Klein Ka* 0 Dernbeel 1 Weckes heim— 33 Vönstadt 2 Gamback g urg⸗Gräfenrode 28 Rodheim 0 69 Vilbel 176 Bekanntmachung. 1 tetreffend: Die Feldbereinigung in der da Bruchenbrücken. ö 7 1 In der Gemarkung Bruchenbrücken hat noch keine Parzellenvermessung stattgefunden und wird deßhalb solche unabhängig von einer vor⸗ 1 275 susgegangenen wüllnmerden Erklärung 3 Gemeinde auf Grund des Artikel 1 des Gesetzes die Gewann- und Parzellen-Vermessung betreffend 1 bm 14. Juli 1884 verordnet werden, falls nicht die betheiligten Grundbesitzer vorziehen die Ausführung der Feldbereinigung nach Maßgabe f bes Gesetzes vom 28. September 1887 in der Gemarkung Bruchenbrücken zu beschließen. Ben Es wird deßhalb Tagfahrt zur Abstimmung hierüber auf Bommer tkag den 12. April 5 mann von 2—4 Uhr, 5 idem Gemeindehaus zu Bruchenbrücken anberaumt und darauf hi igewiesen, daß diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten agfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen als für die Feldbereinigung. angesehen werden Friedber g den 20. März 1888. Der Vollz zugs-Commissär für Feldbereinigung Dr. Wallau. f 7 1 6 5* 1 9 a8 1 8 8 5 0 Deutsches Reich. wulf wurde fallen gelassen. Aus Ver- Stimmen, unter Umstoßung ihres früheren Be— p. Darmstadt. Am 22. und 23. März saulassung eines vorgekommenen Falls fragte schlusses, die Grund-, Gewerbe- und Einkommen— 4 2— 6 J. 8 1 0 ö„ehe C strener 1 7 91 Nfe ö 0 1 Fschäftigte sich die zweite Kammer mit den von Mathäi an, ob es sich nicht empfehle, die Cau steuer um je einen Pfennig herab. Die erste
Ir ersten Kammer zum Hauptvoranschlag ge tionen und Visitationen der Kreisrechner gesetz Kammer stimmte dem mit 12 gegen 5 Stimmen ßten Beschlüssen, soweit sie von den früheren lich zu regeln. Geh. Staatsrath v. Knorr er- zu, waͤhrend sich 5 Mitglieder der 2 lbstimmung eschlüssen der zweiten Kammer abweichen wiederte, man beabsichtige dies nicht, da die enthielten. Der Staats 5 wird Js handelt sich dabei meist um minder wichtige Cauttonen von den Kreisen selbst zu bestimmen demnach vom 1. April 1888 bis 1. April 1889 gunkte. Die zweite Kammer beschloß fast überall und die Visitationen von den Kreisräthen vorzu- an Grundsteuer 14 Pf., an Gewerbe⸗ und Ein— Af ihren früheren Beschlüssen zu beharren, wo— nehmen seien. Letztere seien überdies letzthin kommensteuer je 6, Pf., an Kapitalrentensteuer nuf die erste Kammer ihren Widerspruch aufgab.] auf diese ihre Pflicht noch besonders hingewiesen 17 Pf. auf die Matt Steuerkapital betragen. ur Verbesserungen von Staatsstraßen in Rhein-(worden. Die Sitzung vom 24. Marz galt dem Hiermit sind die Berathungen über den Haupt⸗ lssen durch vermehrte Materialbeschaffung waren[Finanzgesetz. Bekauntlich betrug in der am voranschlag beendigt. Die zweite Kammer zan der zweiten Kammer von den verlangten 1. April ablaufenden Finanzperiode der Steuer vertagte sich auf unbestummte Zeit und wird 60,000 M. nur 60,000 M. bewilligt worden, ausschlag auf die Mark Steuerkapital an Grund- voraussichtlich erst im Spaätherbst wieder zu⸗ M erste Kammer stellte die Regierungsforderungessteuer 15 Pfennig, an Gewerb„Einkommen— faut genkrten, f 8
vie der her. Die zweite Kammer schloß sich ihr bund Kapitalrentensteuer je 17 Pfennig. Wie Darmstadt. Der Amtsrichter Sandmann
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Ia in der zweiten Berathung an. Für das Ein- schon berichtet, hatte die zweite Kammer mit in Wald- Michelbach wurde zum Amtsrichter in
Eugli milzen des Straßenmaterials bewilligte die 22 gegen 21 Stimmen die Grundsteuer auf Butzbach, der. Gerichts Asse ssor Grünewald aus
een Ammer jetzt die ganze geforderte Summe von 12 Pfennig herabgesetzt. Die erste Kammer Gießen zum Amtsrichter in Ulrichstein, der Ge⸗
t 8 400 M.(früher nur 1500 M.) Die der beschloß mit 12 gegen 11 Stimmen die alten rich tsassessor Sander in Darmstadt zum Amts⸗
1 win von je 6000 M. für Fortsetzung-Steuerausschläge fortbestehen zu lassen und dafür richter in Wald-Michelbach und der Gerichts—
Ii Rheinkorrektion in der Gemarkung Ibers-[die Einkommen, welche jetzt nur bis 500 M. schreiber-Aspiraut Prinz zu Gießen zum Staats—
0 um und für Ausbau des Korrektiouswerks bei steuerfret sind, bis zu 750 M. an Einkommen— anwalts-Gehülfen bei dem Landgericht der Pro— ll— Eckenheim hinzugefügte Beschränkung, daß der ssteuer zu befreien. Damit konnte sich die zweite[vinz Oberhessen ernannt. 1.
„„* rwendung dieser Summen eine weitere Kammer nicht befreunden, trat deßhalb der 8 A. von Neuville in Frankfurt ist zum
— 3 mit den Ständen vorhergehen sersten nicht bei und setzte mit 26 gegen 23[Vicekonsul bei dem Italienischen Generalkonsulat
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