Ausgabe 
22.3.1888
 
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deresfend: Liquldatlon der Vergütung für Lieferungen und Lelstungen für das Milltär in 1887. Friedberg den 20. Marz 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

f Wir benachrichtigen Sie andurch, daß die rubricirte Vergütung in den unten verzeichneten Betragen zur Auszahlung an die betreffenden een angewiesen worden ist und beauftragen die betreffenden Bürgermeistereien, den Gemeinde-Einnehmern entsprechende Einnahme

uweisung zu ertheilen und für Controlirung der anzuweisenden Beträge besorgt zu sein. Dr. Braden.

a. Vergütung für gelieferte Fourage. 14 M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf.

Issenheim 13 85 Friedberg 133 13 Ilbenstadt 3 36 Ober⸗-⸗Wöͤllstadt 5187 Rodheim 42 6 Steinfurth 41 13 Büdes heim 69 11 Gambach 4 20 Nieder-Wöͤllstadt 254 73 Okarben 84 Schwalheim 32 92 Vilbel 33 33 Burg⸗Gräfenrode 84 Groß Karben 5 4 Ober⸗Rosbach 9 12 Oppershofen 40 62 Stammheim 94 28

b. Vergütung für Vorspann. Butzbach M. 14. Groß⸗Karben M. 46. Nieder Weisel M. 7. Okarben M. 14. Vilbel M. 14.

c. Servisvergütung.

g U M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. WM. Pf. issenbeim 3166 Butzbach 79 58 Ilbenstadt 24 14 Ober⸗Rosbach 1184 Oppershofen 11 09 g Stammheim 16 96 Had⸗Nauheim 25 72 Friedberg 39 84 Münzenberg 13 64 Ober Wöͤllstadt 3438 Rodheim 1142 Steinfurth 11 46 Hbüdes beim 16 52 Gambach 2173[Nleder Erlenbach 10 53 Okarben 40 30 Schwalheim 7 02 Vilbel 19 06 N Durg⸗Gräfenrode 9 10 Groß Karben 108 46 Gieeffeas: Den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 8 Jahren Friedberg den 20. Marz 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Bei Fertigung der Zusammenstellung über die in entgeltlicher Pflege befindlichen Kinder während des Jahres 1887 ist es uns auf⸗ fallen, daß mehrfach die Bestimmungen betreffend die Ueberwachung der betreffenden Kinder nicht eingehalten wurden. Indem wir auf die orschriften der§§. 12, 13 und 14 der Instruction vom 14. Mai 1880 zur Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878, betreffend u Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren, verweisen, erwarten wir, daß diese in Zukunft besser, als dies bisher schehen, beobachtet werden. J. V.: Dr. Wallau.

etreffend: Die Landes⸗Waisenanstalt. Friedberg den 19. März 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat bestimmt, daß solchen Waisen, welche zwar die hessische Staatsangehoͤrig it besitzen, jedoch in einem anderen Bundesstaat unterstützungswohnsitzberechtigt sind, die Aufnahme in die Landes-Waisenanstalt für die Zukunft versagen ist. Sie wollen sich bei Stellung von Aufnahmeanträgen hiernach bemessen. J. V.: Dr. Wallau.

Bekanntmachung.

Jetreffend: Den Bau der Kreisstraße von Kloppenheim nach Ober-Erlenbach. f

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Verbindungsweg zwischen Ober⸗Erlenbach und Kloppenheim, des Ausbaues

dr rubr. Straße wegen, vom Heutigen bis auf Weiteres für Fuhrwerke geschlossen ist. Die zunächst liegenden Bürgermeistereien wollen dies

ih ortsüblicher Weise veröffentlichen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Friedberg den 19. März 1888. Dr. Braden.

Bekanntmachung. detreffend: Die Feldbereinigung in den Fluren I, II, III, IV und Il der Gemarkung Kloppenheim.

Freitag den 23. J. Mts., Vormittags von 10 12 Uhr auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Kloppenheim findet Tagfahrt ur Entgegennahme von Wünschen bezüglich der definitiven Zutheilung der Grundstücke statt.

Die Wünsche sind in genanntem Termin schriftlich einzureichen oder zu Protocoll zu geben. Der Vollzugs⸗Commissär: 4 Friedberg den 19. März 1888. Dr. Wallau. Bekanntmachung.

a detreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Bruchenbrücken. 0 In der Gemarkung Bruchenbrücken hat noch keine Parzellenvermessung stattgefunden und wird deßhalb solche unabhängig von einer vor⸗ tisgegangenen zustimmenden Erklärung der Gemeinde auf Grund des Artikel 1 des Gesetzes die Gewann- und Parzellen-Vermessung betreffend um 14. Juli 1884 verordnet werden, falls nicht die betheiligten Grundbesitzer vorziehen die Ausführung der Feldbereinigung nach Maßgabe dis Gesetzes vom 28. September 1887 in der Gemarkung Bruchenbrücken zu beschließen. 14 Es wird deßhalb Tagfahrt zur Abstimmung hierüber auf Donnerstag den 12. April l. J., Nachmittags von 24 Uhr, af dem Gemeindehaus zu Bruchenbrücken anberaumt und darauf hingewiesen, daß diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Aagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen als für die Feldbereinigung stimmend angesehen werden.

Friedberg den 20. Marz 1888. Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung:

ö Dr. Wallau.

Bekanntmachung.

Donnerstag den 29. Il. Mts., 3) Neuwahl des Ausschusses, 1 Nachmittags 2 Uhr, 4) Abhaltung von Vorträgen, N. findet in dem RNathhaussaale zu Friedberg eine General-] 5) Forderung des Obstbaues, hier die Gründung von Kreisbaum 11 kee des landw. Bezirksvereins Friedberg statt, wozu die ver schulen, chrlichen Mitglieder des Bezirksvereins hierdurch ergebenst eingeladen[ 6) Wasenmeistereien, werden: 7) Verschiedene Mittheilungen. a Gegenstände der Tagesordnung sind: Friedberg den 20. März 1888.. ) Rechnung, Der Director des landw. Bezirksvereins Friedberg. 1) Voranschlag, f Dr. Braden.

1 Ausschreiben. Um Auskunft über den dermallgen Aufenthaltsort des Johannes Lotz von Nieder Dorfelden, welcher in der Strafsache gegen die Elise Braun zen Sachsenhausen wegen Diebstahls V. 458/87 als Zeuge vernommen werden soll, wird ersucht.

Frtebberg den 17. März 1888. Der Großherzogliche Amtsanwalt

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