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1 Betreffend: Meldung von Bränden.
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1888. M10.
Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Dienstag den 18. September.
und Freitag Abend ausgegeben.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Kreisblatt für den Areis Friedberg.
Annoncen: die einspaltige l Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von ö auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
a Amtlicher Theil.
Das Großherzogliche MWinistertum des Innern und der Justiz hat dem Bauausschuß für das städtische Volkstbeater und Festhaus in Worms die Erlaubniß ertheikt, zum Zweck der thellweisen Deckung der Baukosten eine zweite Verloosung von Goldbarren, Gold, Silber-, Kunst und Industrie-Gegenständen zu veranstalten und dem Vertrieb der Loose im Großherzogthum unter der Bedingung gestattet, daß nicht mehr als 100,000 Loose à 2 N. ausgegeben werden dürfen und mindestens 3½ 0 des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.
Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden für 1889/90. Friedberg den 13. September 1888. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die Aufstellung der Gemeinde-Voranschlaͤge hat im Monat October und die Einsendung derselben an uns bis zum 15. November l. J. zu erfolgen. Indem wir die pünktliche Einhaltung dieser Termine erwarten, empfehlen wir Ihnen bei der Aufstellung die Instruction, die Entschließungen zu den Voranschlägen der letzten Jahre und insbesondere diejenigen, bezüglich der durchlaufenden Verrechnung der Geldanschläge der Mieth, Pacht und Nutzungswerthe von Objecten bezw. Naturalien, welche die Gemeinde selbst benutzt oder verbraucht, oder an Dritte zur Benutzung abgibt, genau zu beachten, da namentlich gegen die Vorschriften des Ausschreibens Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 12. Marz 1887— abgedruckt im Oberh. Anzeiger Nr. 101, 112 und 113 von 1887— bei den Voranschlägen für 1888/89 vielfach gefehlt wurde. Als Beitrag zur Kreiskasse sind unter Rubrik 98 dieselben Beträge vorzusehen, welche für 1888/89 erforderlich waren.
Die Formularten zu den Voranschlägen konnen, wie seither, bei unserem Bureaugehülfen Kreuder bezogen werden. Dr. Braden.
Betreffend: Die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte für das Geschäftsjahr 1889. Friedberg am 15. September 1888.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Hinweis auf die Verordnung vom 14. Mai 1879(Regierungsblatt S. 213) und unsere früheren Ausschreiben rubrieirten Betreffs — insbesondere diejenigen vom 20. Juni und 7. Juli 1879, Amtsblatt Nr. 1 und 2— beauftragen wir Sie, die Aufstellung und Offenlegung der Urlisten sofort vorzunehmen und dieselben bis spätestens 15. Oktober an das Amtsgericht des Bezirks einzusenden. Ueber das Alter der in Betracht kommenden Personen wollen Sie sich vorher genau verlässigen, damit nicht solche unter 30 Jahren in die Listen eingetragen werden. Wir empfehlen Ihnen in dieser Richtung unser Ausschreiben vom 2. Februar 1885— Kreisblatt Nr. 54— zur Beachtung. Die erforderlichen Formulare lassen wir Ihnen mit der Post zugehen. Dr. Braden.
Friedberg den 14. September 1888.
Ss Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
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Anzeiger Nr. 19), weisen wir Sie au, Meldungen von Bränden
Unter Bezugnahme auf unsre Verfügung vom 10. Februar l. J. Dr. Braden.
vaͤhrend der Nachtzeit an unseren Referenten, den Großherzoglichen Regierungs-Assessor Römheld zu richten.
Bekanntmachung.
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Die folgende Bekanntmachung des städtischen Polizei- und Verkehrsamts zu Frankfurt a. M. bringen wir hiermit zur offentlichen Kenntniß.
Friedberg den 15. September 1888. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Die Betheiligten werden darauf aufmerksam gemacht, daß zufolge marktpolizeillcher Bekanntmachung vom 13. l. Mts.(Städtisches Anzeigeblatt vom 16. l. Mts.) bon Montag den 17. d. Mts. ab das zum Verkauf in den hiesigen Gemeindebezirk eingeführte Kelterobst nur an den Waagstellen am ehemaligen Friedbergere, Allerheiligen und Gallusthor, sowie nächst der Waagstelle an der Seehofstraße(am städtischen Viehbof) aufgestellt und verkauft bezw. gekauft werden darf. Der Kelterobstverkauf darf nur von 6 bis 11 Morgens stattfinden; bis längstens 1114 Uhr müssen die vorbezeichneten Stellen von Obstwagen geräumt sein, auch dürfen die letzteren vor 6 und nach 11½ Uhr weder dortselbst noch anderwärts auf Straßen und Plätzen der Innen- und Außenstadt aufgestellt werden, noch auch umherfahren. Von jedem mit Obst anfahrenden einspännigen Wagen sind 30 Pf., von jedem zweispännigen Wagen 40 Pf. Marktstandgeld zu entrichten, und sind hiervon gur diejenigen Fuhrwerke befreit, welche durch Bescheinigung ihrer Ortsbehorde den Nachweis erbringen, daß das eingebrachte Kelterobst bereits vor dessen Einführung n den hiesigen Gemeindebezirk verkauft gewesen ist. Im Weiteren wird auf die Bestimmungen der eingangserwähnten Bekanntmachung verwiesen.
Frankfurt a. M. den 13. September 1888. Städtisches Polizei- und Verkehrs Amt.
Einladung.
Zur amtlichen Bezirksconferenz lade ich hiermit ein die Herren Lehrer:
a. aus dem Bezirke Friedberg auf Freitag den 21. d. Mts. nach Assenheim, in Klasse II. daselbst;
b. aus dem Bezirk Butzbach auf Samstag den 22. Stadtschule; e, aus dem Bezirke Vilbel auf Montag den 24. d. Mts. nach Okarben(Probeunterricht um 9 Uhr) und Brunnen 10½½ Uhr. Friedberg den 15. September 1888. Schmidt, Schulrath.
9½ Uhr Morgens, beginnend mit Probeunterricht
d. Mts. nach Butzbach, Morgens 9 Uhr, Probeunterricht in einer Klasse der
Betreffend: Den Ankauf von Rindvieh Vogelsberger Race. Bekanntma ch ung.
Der landwirthschaftliche Verein von Oberhessen hat beschlossen, in Oberhessen mehrere Stationen für Zuͤchtung der reinen Vogelsberger Race, insbesondere von Bullen dieser Race zu errichten und will durch eine Commission von Sachverständigen alsbald sowohl junge Bullen, wie auch Mutterthiere dieses Viehschlages ankaufen lassen. Eigenthümer von Rindvieh der Vogelsberger Race, die im Besitze schöner Exemplare der— selben sich befinden und dleselben zu verkaufen bereit sind, fordere ich hiermit auf, alsbald und bis längstens zum Ende laufenden Monats sich bei dem unterzeichneten Prästdium des landwirthschaftlichen Vereins zu melden unter Angabe des Geschlechts und Alters des zu verkaufenden Viehes.
Friledelhausen am 9. September 1888. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen: Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.
Haltung der Truppen war wiederum vorzüglich— Die fürstlichen Gaͤste kehrten mittelst Extrazug nach Berlin zurück, wo im königlichen Schlosse Abends 7 Uhr Diner stattfand. Der Kaiser ist mit dem Hauptquartier in Müncheberg ver— blieben.— 15. Sept. Bei dem heutigen Mand⸗ ver in Müncheberg commandirte der Kasser 65
felde begeben uud commandirte in Husarenuniform persönlich das Garde-Corps, welches durch eine combinirte Diviston des 3. Armeecorps verstärkt war, gegen einen markirten Feind, wobei zwölf Cavallerle-Regimenter zwei glänzende Attaken machten. Nach dem um 12 Uhr erfolgten Schluß des Mansdvers fand Parade-Marsch statt. Die
Deutsches Reich.
Berlin, 14. September. Der König von Sachsen, der gestern hier ankam, und die übrigen ürstlichen Manöver-Gäͤste fuhren heute früh mittelst Extrazugs nach dem Manöverfeld. Der
stalser hatte sich von Müncheberg aus mit glaͤnzen— der Sulte nach dem Manöverfeld nächst Jahns—


