1888. Bonnerſtag den 17. Mai. 1 58.
Oberheſſiſcher Anzeiger.
J. * Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch gn; 0;; Erſcheint dreimal wöchentlich und zwar Dienſtag, 8 und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerſtag. ſtag el Annoncen: die einſpaltige e Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreiſe 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg koſtet 9 Pf. Annoncen von 4 auswärtigen Einſendern(ſoweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt iſt, werden ſtets per Poſt nachgenommen.
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905 Bekanntmachung.
dag öh N, Das Burcau der unterfertigten Behörde befindet ſich jetzt in dem in der Bismarckſtraße gelegenen, neu dei erbauten Amtsgebäude, Eingang von der Bismarckſtraße. Der Amtstag bleibt, wie bisher, Dienſtag jede Woche.
1 Friedberg den 15. Mai 1888. Großherzogliches Kreisamt Friedberg abend 1 i Or. Braden. 1 Flobt Betreffend: Das Geſetz vom 11. Februar 1888, Aenderung der Wehrpflicht betreffend. Friedberg am 12. Mai 1888.
Aung Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeiſtereien des Kreiſes und das Gr. Polizeicommiſſariat Wickſtadt.
Die unten abgedruckte„Aufforderung“ Großherzoglichen Landwehr-Bezirks-Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren reſp. Gemeinden en path—einigemale öffentlich bekannt machen laſſen. In einzeln gelegenen Gehöften, Bergwerken, Mühlen u. ſ. w. iſt durch die betr. Großherzogliche „ boſtit Büurgermeiſterei die Bekanntgabe der Aufforderung durch eine verpflichtete Perſon(Polizeidiener, Feldſchütze ꝛc.) zu veranlaſſen.
L Dr. Braden.
Aufforderung.
3 Nach dem Geſetz, betreffend Aenderung der Wehrpflicht vom 11. 2. 88., ſind bis zur Frühjahrs-Kontrolverſammlung: n 1. Sämmtliche Erſatzreſerviſten mit neuen Erſatzreſervepäſſen zu verſehen; 1 N 2. in ſämmtlichen Militärpaͤſſen der Dispoſitions-Urlauber, Reſerviſten, Wehrleute I. und II. Aufgebots, der zur Dispoſition der Erſatz—
hüten J Behörden Entlaſſenen, ſowie der zur Reſerve und Landwehr zählenden Halbinvaliden die neuen„Beſtimmungen für die Mannſchaften ö 5 des Beurlaubtenſtandes“ vorzuheften, und die Militärpäſſe bezüglich der Uebertrittsvermerke zur Landwehr 1. und II. Aufgebots und Firmen zum Landſturm II. Aufgebots zu berichtigen. Nachdem die Frühjahrs-Kontrolverſammlungen beendet ſind, werden ſämmtliche Mannſchaften hierdurch aufgefordert: Heim. Die unter 1. Genannten, die noch nicht im Beſitz neuer Erſatzreſervepäſſe ſind, ihre bisherigen Militärpapiere, us beh. b. Pot. die unter 2. Genannten, deren Militärpäſſe noch nicht vervollſtändigt ſind, die Päſſe
g daiſer⸗ umgehend dem zuſtändigen Bezirksfeldwebel einzuſenden.
1 Mannſchaften, die den vorſtehenden Weiſungen nicht pünktlich nachkommen, können— neben der verwirkten Arreſtſtrafe— in die nächſt ſttaße, jüngere Jahresklaſſe zurückverſetzt werden. e e e e Bezirkskommando Friedberg. irmanden⸗[Betr effend: Die Verpflegung von Waiſenkindern auf Koſten der Landes waiſenkaſſe. Friedberg den 15. Mai 1888. den, Hals. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
ln Die Großherzogliche Provinzialdirektion Starkenburg hat uns erſucht, die Beachtung der Vorſchriften des§. 20 der Inſtruction für die
1750 Großherzoglichen Bürgermeiſter, die Verpflegung armer Waiſen betreffend, vom 26. April 1843, bei Ihnen in Erinnerung zu bringen. Wir weiſen Sie demnach an, beim Ableben von auf Koſten der Landeswaiſenanſtalt in Verpflegung befindlichen Waiſenkindern, die vorgeſchriebene Anzeige
ö. K uns unfehlbar zu erſtatten und darin anzugeben, ob das Waiſenkind Vermögen hinterlaſſen hat. Dr. Braden. 0 Bet an nme chung. N
ute In Gemäßheit der Inſtruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgeſetzes über die Naturalleiſtungen für die bewaffnete 7 Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchſchnittspreiſe der nachbemerkten Artikel für den Monat
jüle April 1888 ſich folgendermaßen für den Centner berechnen: Hafer M. 7.40, Heu M. 4.25, Stroh M. 3.50. 5
n Friedberg den 14. Mai 1888. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Iun-Schume r e Dr. Braden.
3 Die Provinzial⸗Fohlenweide bei Merlau
ubnelseh,
beginnt den 1. Juni d. J. und müſſen die Fohlen alsdann zwiſchen 10 und 1 Uhr Mittags daſelbſt mit einer gezeichneten Kette und Halſter,
1 1 ſowie Geſundheitsſchein von Großherzoglicher Bürgermeiſterei oder Veterinärarzt abgeliefert und den 29. September d. J. um dieſelbe Tageszeit
75 a abgeholt werden, wobei der Beſitzer beim Einfangen behilflich ſein muß.
Müller. Die Fohlen erhalten neben Behandlung und Weidefutter auf ca. 140 Morgen, bei trockenem Wetter Kleegras oder bei naſſem Wetter f Heu und außerdem pro Tag und Stück 1½ Pfund Hafer aus der Vereinskaſſe. Jeder Beſitzer kann jedoch ſeinem Fohlen Haferzuſatz entweder
5 1 durch Liefern in Natur oder durch Selbſtzahlung geben laſſen. 8
meh, f Das Weidegeld für bezeichnete Zeit von 4 Monaten beträgt pro Fohlen— 39 Mark 04 Pf. oder pro Tag 32 Pf. und muß zur . Hälfte beim Eintritt und zur Hälfte vor dem 1. Auguſt l. J. an den Großherzoglichen Baurath Dr. Dieffenbach in Grünberg gezahlt werden.
doe. Allenfallſige Kurkoſten muß der Eigenthümer der Fohlen bezahlen. Letzterer kann wegen begründeter Verhältniſſe zu jeder Zeit ſein A. Ein Fohlen zurücknehmen und bezahlt alsdann nur für die benutzte Weidezeit. chirme. Kranke und bösartige Thiere, ſowie über 1½ Jahr alte Hengſte, welche die andern Thiere ſtören, können ausgeſchloſſen werden. 8 ealſtr Sonſtige Auskunſt ertheilt der gedachte Baurath Dr. Dieffenbach. ö 5 85. 1 00 Friedelhauſen am 7. Mai 1888. Der Präſident des landwirthſchaftlichen Vereins für Oberheſſen: * 24 60 Adalbert, Freiherr von Nordeck zur Rabenau. 0 ſelſttaße. Erledigung. Mein Ausſchrelben am 1. März d. J. um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Peter Paul Schäfer aus Hof und Haid, Kreis Fulda, und des Johannes Grill aus Nieder-Erlenbach wird hiermit zurückgenommen. Der Stellvertreter der Staatsanwaltſchaft 0 2 Homburg v. d. H. den 15 Mat 1888. Schwarz, Oberfoͤrſter. * Deutſches Reich. Eintritts des Fürſten Alexander in die öſterrei-[Tagen ſind die Schlingbeſchwerden gering. Der
Darmſtadt. Dem Fabrikanten Naumann ſchiſche Armee beſprochen. Das Gerücht iſt aber Kaiſer nimmt reichlich Speiſe zu ſich und kann %— ju Offenbach wurde der Charakter als Kommer- mit größter Vorſicht aufzunehmen, da irgend ein ſich im Zimmer ohne Unterſtützung kraͤftig be⸗ — fienrath verliehen. ſicherer Anhaltspunkt für deſſen Richtigkeit bis zur wegen. Profeſſor Virchow beſichtigte den Eiter⸗ — b— Aus Wien verlautet, Prinz Alexander Stunde nicht zu finden iſt.(Siehe unten Wien.) Auswurf in der letzten Nacht.— 15. Mai. Der 1 bon Heſſen habe gelegentlich der Unterredung Berlin, 14. Mai. Das Befinden des Kaiſer ſtand heute Morgen um 10 Uhr auf. nit Kaiſer Franz Joſef die Eventualität eines Kaiſers macht gute Fortſchritte. Seit einigen Später nahm er die Vorträge Caprivi's und


