Ausgabe 
17.1.1888
 
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einzuführen. Wir halten die Verbreitung dleſer Petition für verfrüht und durchaus unveranlaßt. Nach⸗ dem unſer Stadtrath einmal beſchloſſen bat, eine Prüfung der Frage wegen Einführung des Oetroi's und Errichtung eines Schlachtbauſes eintreten zu laſſen, ſollte und müßte man davon Abſtand nehmen, fetzt ſchon eine feindſelige Stellung einzunehmen. Man darf ſicherlich unſerm Stadt; vorſtande das Vertrauen entgegenbringen, daß er viel zu einſichtsvoll iſt, als daß er einer Maßregel zuſtimmen wird, ſobald ſie Nachthelle für unſere Stadt und ihre Bewohner gewärtigen würde. Dies hat unſere Stadt, vertretung ſtets bewieſen und es liegt kelnerlet Grund vor, ihr zu mißtrauen. Sicherlich hätte aber unſer Stadt⸗ vorſtand ſeine Entſcheidung über das Oetrol fetzt ſchon getroffen, wenn er die Sache für genügend geklärt und für ſpruchreif erachtet hätte. Glauben nun die Ver⸗ anſtalter der Petition, daß ſie zu einem reiferen Ur⸗ theil befähigt ſeien, als die Männer, welche unſere ſtädtiſchen Verhältniſſe und Bedürfniſſe auf's beſte kennen und ſich ſeit Jahren mit den ſtädtiſchen Intereſſen befaßt haben und mit dieſen vertraut ſind! Deßhalb muß es unſer Aller Wunſch ſein, ohne Rückſicht ob wir für oder gegen das Oetrol ſind: ſachlich und eingehendſt prüfen und dann entſcheiden! Niemand wird ſo thöricht ſein, das Oetrol auch dann einführen zu wollen, wenn es keine bedeutenden Vortheile bringt, oder gar unſere Bürgerſchaft ſchädigt, aber anderntheils liegt Jedem die Verpflichtung ob, Sorge zu tragen, daß die öffentliche Meinung nicht vorzeitig und vorſchnell beeinflußt wird. Aus dieſen Gründen ſprechen wir uns auf's ent⸗ ſchiedenſte gegen die Petition aus.

X. Friedberg. Freitag den 7. Januar wurden die öffentlichen Vorträge des hieſigen Volksbildungsvereins mit dem Thema:Auſtraliſche Hauptſtädte und Bilder aus dem auſtraliſchen Städteleben, von Kaufmann H. Bindewald eröffnet. Derſelbe war im Jahre 1879 im Auftrage einer großen Maſchinenfabrik zur Weltaus ſtellung nach Sydney gerelſt; ein 5monatlicher Aufenthalt bet unſern Gegenfüßlern hat ihm genugſam Gelegenheit gegeben, Land und Leute Auſtraltens, dortige Sitten und Gebräuche kennen zu lernen. In anſchaulicher Weiſe ließ derſelbe die Städte Adelaide, Melbourne und Sydney mit ihren Häfen, botaniſchen Gärten, eommunalen und privaten Einrichtungen, in ihrem ganzen Aufbaue vor dem Auge des Zuhoͤrers erſtehen und machte durch Mit⸗ theilung von intereſſanten Epiſoden und Seenen den Vortrag zu einem recht unterhaltenden und belehrenden. Reicher Belfall der zahlreich Erſchienenen lohnte den Redner am Schluſſe ſeines Vortrages.

r. Bad Nauheim. Im Jahre 1887 wurden in hie⸗ ſiger Stadt von den hier beſtehenden drei Ochſenmetzge reien und ſechs Schweinemetzgereien geſchlachtet: 277 Ochſen, 67 Kühe, 46 Rinder, 3 Stiere, 842 Kälber, 1143 Schweine, 246 Hämmel, 91 Schafe und 6 Ziegen.

m. Groß Karben, 14. Jan. Auf der Dögelmühle brach geſtern Morgen Feuer aus. Der dreiſtöckige Mühlen⸗ bau nebſt den darin aufgeſpeicherten Vorräthen an Ge treiden und Mehl wurde ein Raub der Flammen. Das anſtoßende Wohnhaus und die Oekonomiegebäude konnten gerettet werden.

s. Kloppenheim, 8. Januar. Die Mitglieder der dahier ſeit 12 Jahren beſtehenden Ortsviehverſicherungs kaſſe hielten heute ihre jährliche Generalverſammlung ab, in welcher ſtatutengemäß die Jahresrechnung vorgelegt und die Wahl des Vorſtandes vorgenommen wurde. Der Vorſtand beſteht aus dem Direetor, drei Schäßern und dem Rechner. Wenn in Folgendem ein kurzer Ueberblick über die Organiſation und ein Rückblick auf eine zwölf jährige Wirkſamkeit dargelegt wird, ſo geſchieht dieſes nur, um den Viehbeſitzern ſolcher Gemeinden, in welchen Verſicherungen nicht beſtehen, Anleitung und Aneiferung zur Errichtung einer ſolchen gemeinnützigen Anſtalt zu geben. Am Anfange jeden Jahresquartals findet eine Stallreviſion durch den ganzen Vorſtand ſtatt. Hierbei werden abgegangene Thiere ausgeſchtleden, neue ange ſchafft oder angezogene aufgenommen und wo nöthlg, die bereits verſicherten umgeſchätzt. Alle dieſe Vorgänge werden von dem Rechner in dem Geſammt Verzelchniß vermerkt. Jeder Verſicherte hat einen Auszug aus dieſem Hauptverzeichniß in Händen, in welchem er ſeine einzelnen Thiere, nach Art, Farbe und ſonſtigen Kennzeichen, Alter und Schätzungswerth aufgezeichnet findet. Auf Grund dieſer Quartalſchätzung wird das Erhebregiſter von dem Rechner aufgeſtellt und dem Director angewieſen. Dleſe Einrichtung der Vorerhebung empfiehlt ſich deßwegen, weil dann immer Geld in der Kaſſe iſt und Schadenfälle ſofort bezahlt werden können. Nacherhebungen führen zu Unzuträglichketten. Die während des Quartales an geſchafften Thiere werden ſofort aufgenommen. Die Schadenfälle werden durch den Vorſtand geregelt; bei einem Totalſchaden werden 4/5 des im Hauptverzeichniß ſtehenden Taxationswerthes aus bezahlt, desgleichen bet Thieren, welche wegen Unheilbarkeit zu Gunſten der Kaſſe verwerthet werden müſſen. Rechts Streitigkeiten ſind ſtatutenmäßig ausgeſchloſſen. Nach elner zwölfjährigen Erfahrung haben wir alle Schäden prompt berlchtigt durch vierteljährige Erhebung von ½ é Procent der Ver ſicherungs⸗Summe, alſo jährlich 2 Procent und dabei hatten wir immer einen Kaſſenvorrath, der verzinslich angelegt iſt. Es iſt gewiß ein geringer Betrag ſich durch Zahlung von jährlich 2 Proeent vor größeren Verluſten zu verſichern und, ſofern man ſelbſt keinen Schaden er litten, ein gern gebrachtes Opfer, um den Verluſt ſeines Verſicherungsgenoſſen mittragen zu helfen. Die Geſchäfte des Vorſtandes mit Ausnahme des Rechners, der für die Beſorgung der ſchriftlichen Arbelten, Erhebung der Bei träge u. ſ. w. jährlich 20 Mark erhält, werden unent geltlich beſorgt. Ehre dieſen Männern, die Zeit und Mühe

erne dem gemeinnützigen Werke darbringen. Mögen dle

dandwirthe immer mehr erwägen, daß Gemeinſinn und Vereinigung ihrer Kräfte auf allen Gebieten des land⸗ wirthſchaftlichen Lebens das Wohl des Ganzen, wie des einzelnen Mitgliedes zu fordern vermögen.

Gleßen, 11. Jan. Der Mitinhaber der Euler'ſchen Schneldemühle J. Euler iſt an Kohlengas erſtickt. Der traurige Fall erklärt ſich nur dadurch, daß der Ofen ein ſogen. Amerikaner welcher das Wohnzimmer und gleichzettig den anſtoßenden, als Schlafzimmer benutzten Dachraum erwärmte, ſeit 6 Jahren nicht ausgeputzt wor⸗ den war, daß alſo in Folge des angeſammelten Rußes die Gaſe keinen anderen Ausweg fanden als in das Zim⸗ mer und beſonders in den Dachraum, in welchen ſie mit voller Macht eingeſtrömt ſind.

Allerlei.

Caſſel. Im Prozeß Thuͤmmel lautet das Urtheil bel Thümmel auf 6 Wochen, bel Wiemann auf 10 Tage Gefängniß.

Peking. Eine Million Menſchenleben nach der nie⸗ drigſten, ſteben Millionen nach der höchſten Schätzung, gingen bei der jüngſten Ueberſchwemmung des Hwang⸗-ho in China zugrunde. Die Geretteten befinden ſich in der höchſten Noth; die Kalſerin hat ihnen 75,000 L. zuge ſchickt und läßt überall Suppenküchen errichten; die Re⸗ gierung wendet den verunglückten Bezirken 32 Million Pfund Reis zu, welche im Frühjahre zu Peking fällig waren, und vertheilt warme Matten und Bettzeug; und der Statthalter der Provinz Honan ſucht einer drohen⸗ den Empörung vorzugreifen, indem er alle arbeitsfähigen Männer mit der Wiederherſtellung der Dämme beſchäftigt, die einen Riß von 1200 Ellen aufwelſen und für welche der Kaiſer 1200 L. ausgeworfen hat. Auf einer ein⸗ zigen Strecke von 50 Q.⸗Km. Ausdehnung verſchwanden 1200 Dorfer.

Berlooſungen.

Heſſiſche Ludwigs⸗Eiſenbahn⸗Geſellſchaft, Iproc. Priorſt.⸗Obligat. Anlehen von 1868/69, 187576 und 1878. Ziehung vom 31. Dezember 1887. Heimzahlung am 1. März 1888. Von den Prloritäts⸗ Anlehen von 1868/69. Nr. 245 947 1534 601 847 2038 994 4194 309 5206 385 475 7108 7346 7674 9501 11476 978 12251 13303 652 14398 580 15923 16438 17111 265 534 18234 19205 217 665 20605 21135 22030 24133 25286 644 855 26053 27030 244 471 670 29318 763 875 30419 423 32059 149 33229 34345 361 997 35200 36266 460 688 890 37898 38364 530 39091 40057 42498 43249 475 676 776 44161 520 àA 600 M. Von den Prlorttäts Anlehen von 1875/76 und 1878. Lit. A. Nr. 777 3762 891 951 4175 225 5490 8585 599 9090 140 146 190 10009 950 12134 14159 18483 579 21174 22221 251 821 23468 24609 26102 824 27272 32523 892 33705 34665 712 35055 36691 37646 38650 41198 221 48005 464 622 49744 50418 670 51595 52704 53513 619& 500 M. Lit. B. Nr. 15544 885 16947 29504 30075 178 513 31314 32247 42989 43579 784 45488 538 46930 58730 935 60560 705& 1000 Mark.

Salzburger 20 fl. Looſe von 1872. Ziehung vom 5. Januar 1888. Heimzahlung am 5. Juli 1888. Nr. 53431 à fl. 15,000. Nr. 5709 à fl. 1000. Nr. 23334 73087 à fl. 500. Nr. 16987 23136 27235 51379 58360 à fl. 100. Nr. 1540 3430 798 807 832 5884 7054 831 10781 11311 768 962 12294 13374 14364 452 16268 17108 120 315 842 18494 648 19478 517 750 20229 21078 587 995 22001 26465 518 29094 953 31171 241 32281 325 33497 34898 906 35290 871 36615 37084 38151 239 42576 43476 44520 45293 47385 50369 496 51707 826 53506 54790 55193 56554 57298 58241 551 59467 60071 65185 944 66851 929 67890 69919 927 70112 72235 617 75452 78017 035 066 863 973 81464 967 82529 83246 84164 708 850 85502 766 à fl. 30.

Handel und Verkehr.

Friedberg, 14. Januar. Buttermarkt. Butter koſtete per Pfd. M. 0.700.80. Eier 2 Stück 15 Pf. Homburg, 14. Jan. Marktpreiſe. Kartoffeln per Malter M. 4.505., per Geſcheid 9 10 Pf., Eier per Stück 78 Pf., Butter per Pfd. I. Qual. M. 1.00,

II. Qual. 90 Pf.

Gleßen, 14. Januar. Auf dem heutigen Markt koſtete Butter per Pfd. M. 0.70- 0.80., Eier per St. 78 Pf., Käſe per St. 47 Pf., Tauben per Paar 0.50 0.70 Pf., Hühner per St. M. 0.90 1.30, Hahnen per St. M. 1.20 bis 1.50, Enten per St. M. 1.40 1.80, Gänſe per Pfd. 50 60 Pf., Ochſenfleiſch per Pfd. 58 60 Pf., Kuh⸗ und Rindfleiſch 45 50 Pf., Schwelnefleiſch 54 bis 60 Pf., Hammelfleiſch 40 60 Pf., Kalbfleiſch 40 48 Pf., Kartoffeln per 100 Kilo M. 4.004 80, Weißkraut Stück 5- 10 Pf., Zwiebeln per Ctr. M. 8.00- 10.00.

Frankfurt, 12. Jan. Der heutige Kälbermarkt war von 443 Kälbern befahren. Die Preiſe für 1 Pfd. Schlachtgewicht waren 4555 Pf.

Frankfurt, 13. Jan. Heu⸗ und Strohmarkt. Heu koſteten 100 Kilo M. 7.208., Stroh 100 Kilo M. 4.70 bis 4.90. Vietualien-Engrosmarkt. Butter 50 Kilo M. 80 bis 90., Eler das Hundert M. 5.509., Kartoffeln 100 Kilo M, 55.50., Mäuſekartoffeln 50 Kilo M. 1215., Erb⸗ ſen 100 Kilo M. 1821.50., geſchälte M. 2030., Linſen M. 2845., Bohnen M. 2125., Welskraut 50 Kilo M. 78., Zwiebeln 50 Kilo M. 9 10., Mohr⸗ rüben 50 Kilo M. 68., Kaſtanien M. 12 15, Maronen M. 18., Blumenkohl das Hundert M. 3050., Knoblauch 100 Stück M. 2.80., Orangen 100 Stück M. 8 10., Cltronen 100 Stück M. 1012., friſche hieſige Spargeln das Pfd. M. 33.50., Suppenſpargeln 50-70 Pf., Meerrettig 100 Stück M. 15.

Frankfurt, 14. Jan. Vletuallenmarkt. Butter das Pfd. M. 0.90- 1.20., Eler das Stück 610 Pf., Erbſen ganze per Pfd. 1216., geſchälte Erbſen 14 bis 18 Pf., Linſen 18 28 Pf., Bohnen 1820 Pf., Kar⸗ toffeln das Geſch. 12 15 Pf., Gelberüben der Pack 20 Pf., Spinat 50 60 Pf., Blaukraut 30 40 Pf., Roſenkohl 5070 Pf., Blumenkohl 40 60 Pf., Kopf⸗ ſalat 15 Pf., Endivien 2025., Eskarol 10-15 Pf., franzöſiſche Bohnen per Pfd. M. 1.20., Feldrübchen 12 bis 15 Pf., weiße Rüben 34, Schwarzwurzel 60-70 Pf, franzöſiſche Sellerie 50- 60 Pf., Selleriekopf 20 Pf., Zwiebeln das Geſcheid 2025 Pf., Meerrettig 20 Pf., Mäuſekartoffeln das Geſch. 20 25., Wirſing 12 20 Pf, Weiskraut 2025 Pf., Rothkraut 20 30 Pf., Kaſtanten 12 16 Pf., Maronen 1820 Pf., Romainſalat 30 bls 50 Pf., Kohlrabt 34 Pf., Spargeln per Pfd. M. 3 bis 3.50., Suppenſpargeln 5070 Pf. Fleiſchprelſe un⸗ verändert. Geflügel. Hahn M. 0.701.50., Huhn M. 12,20., Welſche M. 12., Gans per Pfd. 60 Pf., Ente M. 1.808., Taube 40- 60 Pf., Capaun M. 3.505., Poularden M. 2.503.80., Steieriſche Capaunen M. 1.30., Krammetsvogel 35 Pf., franz. Geflügel per Pfd. M 1.50. Haſen M. 2.20 2.60.

Zum Bau- Unfallgeſetz.

Das Bau⸗-Unfallgeſetz vom 11. Juli 1887, das durch kalſerl. Erlaß vom 28. v. Mts. mit dem 1. Januar d. J. nach ſeinem vollen Umfange in Kraft geſetzt worden iſt, berührt alle bürgerlichen Kreiſe in ſo hohem Grade, daß wir uns für verpflichtet halten, auf einzelne Punkte be⸗ ſonders aufmerkſam zu machen. Durch das Geſetz wird ſowohl für alle Unternehmer von Tiefbauarbeiten, wie auch für diejenigen von Hochbauarbeiten, welche nicht gewerbsmäßig das Bauhandwerk betrelben, die Verpflich⸗ tung geſchaffen, die ihrerſelts vorgenommenen Bauarbeiten zur Unfallverſicherung anzumelden. Es gehören hierzu insbeſondere die Fälle, wo der Bauherr im ſogenannten Regtebau baut oder reparirt, alſo wenn z. B. ein Haus⸗ eigenthümer durch einen gerade arbeitsloſen Maurer oder Dachdecker Mängel ſeines Hauſes abſtellen oder durch einen Zimmermann einen Zaun aufſtellen läßt. Anmeldepflichtig iſt jede Arbeit, zu welcher entweder nur ein Arbeiter mehr als 6 Tage brauchte, oder mehrere Arbeiter zuſammen⸗ gerechnet über 6 Tage beſchäftigt waren. Wenn alſo 3. B. die Schornſteine eines Daches, das Dach ſelbſt und die Dachrinne von einem Maurer, einem Dachdecker und einem Klempner unter Zuziehung je eines Burſchen oder Arbeitsmannes ausgebeſſert werden und alle dieſe 6 Perſonen jeder nur einen Tag beſchäftigt waren, liegt keine Anmeldepflicht vor. Sobald aber nur einer der⸗ ſelben einen Theil des zweiten Tages zur Arbeit ver wendete, ſind ſämmtliche Arbeiter unter Angabe des ver- dienten Arbeitslohnes anzumelden. Die Anmeldung iſt ſpäteſtens am dritten Tage nach Ablauf des Monats, alſo für Januar bis zum 3. Februar unaufgefordert bei der Verwaltungsbehoͤrde zu bewirken. Fällt eine Arbeit in zwei Monate, ſo iſt ſie am Schluß des zweiten Monats anzumelden und nur dann an beiden, wenn bereits in dem erſten mehr als 6 Arbeitstage gebraucht wurden, wie die Anleltung des Reichsverſicherungsamtes zu deſſen Bekanntmachung vom 12. v. Mts. beſagt. Der vollge⸗ zahlte Arbeitslohn iſt in Rechnung zu ſtellen, und zwar für jede Arbeiterkategorte getrennt, auch ſelbſt dann, wenn er 4 M. täglich überſteigt. Dieſe Anmeldepflicht beſteht auch für das Mitglied einer Berufsgenoſſenſchaft, welches andere als die zu ſeinem Gewerbebetrieb gehörige Ar- beiten im Regiebau ausführt, alſo auch z. B. für einen Weißbindermeiſter, welcher ſein Haus durch Maurer in Stand ſetzen oder ſeinen Hof pflaſtern läßt, ohne einen Werkmeiſter dieſer Betriebsart zuzuziehen. Weil die nicht rechtzeitige oder nicht vollſtändige Nachweiſung eine Geld ſtrafe bis 100 M., das Unterlaſſen derſelben eine Ord nungsſtrafe bis 300 M., unrichtige thatſächliche Angaben eine ſolche bis 500 M. nach ſich ziehen, erſcheint es uns geboten, hierauf ganz beſonders hinzuweiſen.

Wie nothwendig es iſt bei dem Gebrauch von Sprengſtoffen ſtets die größte Vorſicht anzuwenden, geht auf's neue aus einem unlängſt erſchienenen Schriftchen des Direktors der Augen⸗ klintik zu Gießen, Profeſſor Dr,. von Hippel, über Verletzungen der Augen durch Dynamit hervor. Wir entnehmen demſelben folgende Mittheilungen, deren Be achtung wir allen denjenigen, welche ſich mit Spreng arbeiten beſchäftigen, namentlich alſo den Berg- und Steinbruchs-Arbeitern, dringend empfehlen. Profeſſor Dr. v. Hippel ſchreibt: Vom Jahre 1880-1886 kamen in meiner Klinik 20 Fälle von Dynamitverletzungen der Augen zur Aufnahme, und zwar 17 doppelſeitige und 3 elnſeitige 19 mal handelte es ſich um Bergleute, welche melſt beim Sprengen von Geſtein im Schacht verunglückt waren, einmal um einen ländlichen Arbeiter, der den feſt in der Erde haftenden Stumpf eines alten Baumes durch Dynamit hatte beſeitigen wollen; alle Patienten ſtanden im beſten Mannesalter. Obgleich die Bergpollzei⸗ Verordnungen Anweiſungen über die Aufbewahrung und Verwendung des Dynamit, ſowie dle dabei zu beobach⸗ tenden Vorſichtsmaßregeln geben, ſcheinen dieſelben den Bergleuten zum Theil nicht ausreichend bekannt gemacht und elngeſchärft zu werden; einige meiner Patienten be; haupteten wenigſtens auf das beſtimmteſte, von den be züglichen Vorſchriften nie etwas gehört zu haben. Die Mehrzahl hatte die Verletzung allerdings wohl nur eigener großer Unvorſichtigkeit zuzuſchreiben. In 13 Fällen er⸗ folgte dieſelbe dadurch, daß die in Brand geſteckte Zünd⸗ ſchnur etwas langſamer als gewöhnlich glimmte, und die Bergleute in der Meinung, dieſelbe wäre erloſchen, ſich voreilig dem Bohrloch näherten, um eine neue Schnur