Ausgabe 
16.10.1888
 
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1888. Dienſtag den 16. October..

Oberheſſiſcher Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erſcheint dreimal wöchentlich und zwar Dienſtag, Donnerſtag und Samſtag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Amtlicher Theil. f N 5 Nr. 37 des Reichsgeſetzblatts, ausgegeben den 3. d. Mts., enthält: 3(Nr. 1824.) Verordnung über die Inkraftſetzung des Geſetzes, betreffend die Unfall, und Kranken Verſicherung der in land und forſtwirthſchaftlichen Betrieben Heſchäftigten Perſonen vom 5. Mai 1886 für das Herzogthum Anbalt. Vom 2. Oktober 1888. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg. Friedberg den 18. Oktober 1888. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Den Herbſtfaſelmarkt des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins zu Friedberg pro 1888.

Der diesjährige Herbſt-Faſelmarkt des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins Friedberg ſoll Mittwoch den 2A. l. Mts. zu Friedberg abgehalten werden,

Die aufgetriebenen Faſel werden durch eine hierzu beſtellte Commiſſion gemuſtert und wird den Eigenthümern der als preiswürdig erkannten Thiere eine Geldprämie bewilligt, wozu der landwirthſchaftliche Bezirksverein und die Kreisſtadt Friedberg entſprechende Beträge zur Dispoſition geſtellt haben. Die eigene Züchtung der Thiere durch deren Eigenthümer erſcheint nicht als eine Bedingung der Prämiirung.

Von der Preisbewerbung ſind Gemeindefaſel ausgeſchloſſen, desgleichen Faſel, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze ſind.

Für Faſel, welche als tauglich befunden, aber nicht prämiirt werden, wird auf Verlangen eine Wegvergütung ausgezahlt.

Nicht genügend gefeſſelte Thiere werden von dem Platze weggewieſen.

Die zum Abſchluſſe kommenden Verkäufe wollen dem Großh. Bürgermeiſter Herrn Steinhäußer zur Anzeige gebracht werden.

Zu recht zahlreichem Beſuche des Marktes wird hiermit eingeladen.

Friedberg den 12. Oktober 1888. Der Direktor des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins Friedberg.

Dr. Braden. Betreffend: Den Herbſt⸗Faſelmarkt des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins Friedberg pro 1888. Friedberg den 12. Oktober 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.

Vorſtehende Bekanntmachung wollen Sie in den Publikationskaſten einheften. Dr. Braden.

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Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober⸗Erlenbach. B ekanntma ch un g.

Nachdem eine größere Anzahl betheiligter Grundbeſitzer die Einleitung des Verfahrens der Feldbereinigung in der Gemarkung Ober Erlenbach beantragt haben, das Verfahren von der Großherzoglichen Oberen laudwirthſchaftlichen Behoͤrde als zuläſſig erachtet worden iſt und der Unterzeichnete zum Commiſſär zur Leitung der Abſtimmung ernannt worden iſt, ſo wird hiermit Tagfahrt zur Abſtimmung der betheiligten Grundeigenthümer auf Mittwoch den 7. November l. J., Vormittags van 10 bis 12 Uhr, im Rathhauſe zu Ober-Erlenbach anberaumt. Diejenigen betheiligten Grundbeſitzer, welche in der anberaumten Abſtimmungstagfahrt weder perſönlich, noch durch gehörig Bevoll⸗ mächtigte abſtimmen, werden als für die Bereinigung ſtimmend angeſehen.

Friedberg den 5. October 1888. Der Vollzugs-Commiſſär:

Dr. Wallau.

Bekanntmachung. nd: Feldbereinigung in Flur II, VIII, IX, X und XI der Gemarkung Fauerbach b. Fr. 1 Nachdem der Ortsvorſtand zu Fauerbach b. Fr. die Feldbereinigung der rubricirten Fluren beantragt, das Verfahren von der Groß herzoglichen Oberen landwirthſchaftlichen Behörde für zuläſſig erkannt und der Unterzeichnete zum Commiſſär zur Leitung der Abſtimmung ernannt worden iſt, ſo wird hiermit Tagfahrt zur Abſtimmung der betheiligten Grund-Eigenthüͤmer auf Donnerſtag den 8. November, Vormit⸗ tags von 8 bis 10 Uhr, im Rathhauſe zu Fauerbach b. Fr. anberaumt. Diejenigen betheiligten Grundeigenthümer, weiche in der anberaumten Abſtimmungstagfahrt weder perſönlich noch igte abſtimmen, werden als für die Bereinigung ſtimmend angeſehen. Ein Verzeichniß der betheiligten Grundbeſitzer und der zum Bereinigungsbezirk zugezogenen Grundſtücke liegt bis Tagfahrt auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeiſterei Fauerbach b. Fr. zu Jedermanns Einſicht offen. Friedberg den 9. Oktober 1888. Der Vollzugscommiſſär für Feldbereinigung:

Dr. Wallau.

Betreffe

durch gehörig Be

vollmächt

zur Abſtimmungs

Bekanntmachung.

10 Betreffend: Feldbereinigung in Flur IX bis XV und eines Thetles der Flur XVI der Gemarkung Dorheim.

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Dorheim die Feldbereinigung der rubricirten Fluren beantragt, das Verfahren von der Großherzoglichen der Abſtimmung ernannt worden ormitttags von 8 bis 10 Uhr,

f Nachdem der Ortsvorſtand zu Dberen landwirthſchaftlichen Behörde für zuläſſig erkannt und der Unterzeichnete zum Commiſſär zur Leitung iſt, ſo wird hiermit Tagfahrt zur Abſtimmung der betheiligten Grund Eigenthümer auf Freitag den 9. November, V im Rathhauſe zu Dorheim anberaumt.

Diejenigen betheiligten Grundeigenthümer, welche in der anberaumten für die Bereinigung ſtimmend angeſehen. ſitzer und der zum Bereinigungsbezirk zugezogenen Grundſtücke liegt bis zur Abſtimmungs⸗ Dorheim zu Jedermanns Einſicht offen.

Der Vollzugscommiſſär für Feldbereinigung: Dr. Wallau.

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Abſtimmungstagfahrt weder perſönlich noch durch gehörig Bevoll⸗

mnächtigte abſtimmen, werden als Ein Verzeichniß der betheiligten Grundbe Tagfahrt auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Buͤrgermeiſterei Friedberg den 9. Oktober 1888.

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Bekanntmachung. Betreffend: Feldbereinigung in Flur II der Gemarkung Bauernheim. N Nachdem der Ortsvorſtand zu Bauernheim die Feldbereinigung der rubricirten Flur beantragt, das Verfahren von der Großherzoglichen Oberen landwirthſchaftlichen Behörde für zuläſſig erkannt und der Unterzeichnete zum Commiſſär zur Leitung der Abſtimmung ernannt worden ſt, ſo wird hiermit Tagfahrt zur Abſtimmung der betheiligten Grund-Eigenthümer auf Samſtag den 10. November, Vormittags von 9 bis 10 uhr, im Rathhauſe zu Bauernheim anberaumt. 1 f Diejenigen betheiligten Grundeigenthümer, welche in der anberaumten Abſtimmungstagfahrt weder perſönlich noch durch gehörig Be igte abſtimmen, werden als für die Bereinigung ſtimmend angeſehen. 5 ö Ein Verzeichniß der betheiligten Grundbeſitzer und der zum Bereinigungsbezirk zugezogenen Grundſtücke liegt bis zur Abſtimmungs fahrt auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeiſterei Bauernheim zu Jedermanns Einſicht offen.

Friedberg den 9. Oktober 1888. Der Vollzugscommiſſer 15 Feldbereinigung: Dr. Wallau.

3

vollmächt

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