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1888. Dienstag den 11. Dezember.
Oberhessischer
M 146.
Inzeiger.
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Ostheim, Pohl-Göns, Steinfurth, Trais-Münzenberg ist eine gemein—
Butzbach tritt erst für diejenigen Krankheiten ein, die sich vom 1. Januar 1889 an einstellen.
Gemeindekrankenversicherung angehörigen Personen oder Abschrif
die land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter und Arbeiterinnen) versicherungspflichtigen Arbeiter, die in den von Ihnen auf
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. e ene eee e ee e
Donnerstag und Samstag.
Unnoncen: die einspaltige Petitzeile 1 f ördli paltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von
auswärtigen Einse i ee 5 ee sendern(someit Letztere nicht Jahresconta bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
1 1 ro 558105 zukommenden Forststrafen von der JI. und II. Periode 1888/89. Friedberg den 6. Dezember 1888. ee e Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. edle an Po 5 N 2 Ibnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der I. und II. Periode 1888/89 zukommenden Forststrafen
. Holzwerth und Schadenersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für orduungsmäßige Controlirung
zu 8 1 Dr. Braden. Periode. 1 M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf M
Wölfersheim 95 100 e ee Groß- Karben 5 59 Södel 2 46 Nieder-Weisel— 22 Groß Karben 5 0 bein„ Oedt— 36 Klein⸗Karben— 84 Wölfersheim 111 Mark Trats⸗Münzen⸗ Klein Karben 120 Ober⸗ Mörlen 8 855* 2 14 Dteselbe— 64 Nleder-⸗Mörlen 3 75 berg— 52 Dieselbe 2 19 Buß bach 162 Helder* ach— 28 Vilbel 455 Ober Mörlen 2 28 Heldenbergen— 84 Nieder-Eschbach 12 cc 5 17 Ni 4 58 56 Wohnbach— 56 Kirch Göns— 28 Ilbenstadt— 56 Ober Erlenbach— 56 de 47 81 er Florstadt 6 868 II. Periode. Gambach— 28 Nieder Florstadt 260 Ober ⸗Eschbach— 74
üdesheim— 55 Bönstadt— 24 Fauerbach v. d. H.— 30 Büdesheim— 98 Wohnbach 9
Orts⸗Krankenkasse für Butzbach und Umgegend.
a Bef annum ach ü n g: Für alle gegen Krankheit versicherungspflichtigen Personen der Ge- Carl Wenzel in Butzbach, 1. Vorsitzender. Philipp Leyerzapf in Butzbach, 2. Vorsitzender.
meinden Butzbach, Bodenrod, Fauerbach v. d. H., Gambach, Hausen, Johann Georg Strudel in Butzbach, Schriftführer. Heinrich Schultheiß II. in Steinfurth.
Hoch⸗Weisel, Kirch-Göns, Langenhain, Maibach, Münster, Nieder-Weisel, C. J. Melchior in Butzbach.
Heinrich Köberer in Butzbach.
Adam Schön II. in Butzbach.
Johann Haub VIII. in Nieder-Weisel.
Jacob Diehl in Ostheim.
Rechner der Kasse ist Herr Karl Bickoni in Butzbach. Friedberg den 7. Dezember 1888.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg
same Orts-Krankenkasse mit dem Sitze zu Butzbach errichtet worden. Dieselbe führt den Namen:
„Orts⸗Krankenkasse für Butzbach und Umgegend“
und tritt am 1. Januar 1889 in Thätigkeit.
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Meldestellen der Kasse sind die Bürgermeistereien sämmtlicher oben— genannten Orte.
Die An- und Abmeldungen geschehen schriftlich auf von den Melde— stellen unentgeltlich gestellten Formularen. Der Vorstand der Orts-Krankenkasse besteht aus folgenden Herrn: Dr. Braden.
Betreffend: Die Orts⸗Krankenkasse für Butzbach und Umgegend. Friedberg den 7. Dezember 1888.
An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kassen- Bezirks der rubr. Orts- Krankenkasse.
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie durch Anschlag an hierfür geeigneten Orten und auf sonst zweckdienliche Weise thunlichst zur allgemeinen Keuntniß bringen. Wir bemerken Ihnen dazu noch das Folgende: Vom 1. Januar 1889 an sind alle durch gesetzliche oder statutarische Bestimmung gegen Krankheit versicherungspflichtigen Personen kraft Gesetzes Mitglieder der Orts-Krankenkasse Butzbach, soweit sie nicht bereits einer eingeschriebenen oder dem§. 75 Kr. V. G. entsprechenden Hülfskasse angehören und soweit nicht wegen spezieller Klassen der— selben ein Anderes bestimmt ist,(wie z. B. in dem demnächst erscheinenden Kreisstatut.) Mit demselben Zeitpunkt treten in den benannten Gemeinden die Gemeindekrankenversicherungen außer Kraft. Jedoch haben letztere noch für alle Krankheiten der Versicherten, die sich noch in 1888 eingestellt haben oder einstellen, einzutreten(in dieser Beziehung also unter Umständen noch bis Ende März zu fungiren); die Orts-Krankenkasse
Ueber die Verwendung der nach Abzug aller Schuldigkeiten den Gemeindekrankenversicherungen etwa noch übrigbleibenden Bestände behalten wir uns noch weitere Entschließung vor.
Behufs Ueberführung der Versicherten in das Kataster der Orts⸗Krankenkasse Butzbach beauftragen wir Sie, die Listen der seither der ten derselben dem Kassenvorstand zu Butzbach bis spätestens 1. Januar 1889 zu chen oder statutarischen Bestimmungen(insbesondere auch gestellten Listen noch
nicht enthalten sind, bei der Orts⸗Krankenkasse, bezw. deren Meldestellen, anzumelden, ansonsten sie sich gerichtlicher Bestrafung und unter Umständen empfindlicher Vermögensnachtheile(§§. 50 und 81 Kr. V. G.) zu gewärtigen hätten. Die Anmeldung hat schriftlich bei Ihnen zu erfolgen. Jede Bürgermeisterei des Kassenbezirks ist zugleich Meldestelle der Orts⸗Krankenkasse. Formularien zur Anmeldung werden Ihnen von der Kasse unentgeltlich gestellt und sind ebenso an die Interessenten zu verabfolgen. Die eingelaufenen Anmeldungen sind allwöchentlich an den Kassenvorstand einzusenden.(Porto hierfür fällt letzterem zur Last.) In gleicher Weise ist bei Abmeldungen zu verfahren. An- und Abmeldungen haben binnen 3 Tagen nach Beginn bezw. Beendigung der Beschäftigung an den Meldestellen(Bürgermeistereien) zu erfolgen. Die An⸗ und Abmeldungen wollen Sie jedesmal mit Ihren polizeilichen Melderegistern vergleichen und stets dafür sorgen, daß dieselben pünktlich und vollständig geschehen, event. gegen die Säumigen nach fruchtloser Vermahnung Strafanzeige nach§. 81 Kr. V. G. erheben. N ö Wenn die Orts⸗Krankenkasse ihrer von dem Gesetze gestellten hohen Aufgabe zum Besten der Arbeiter und Arbeitgeber gerecht werden soll, so müssen sowohl Behörden als Interessenten nach Kräften die Organe der Kasse bei ihrer schwierigen und ee e ele T. N.
unterstützen.
übersenden und in Ihren Gemeinden alle Arbeitgeber aufzufordern, ihre nach den gesetzli
Bekanntmachung. Büdingen beabsichtigt, mit der bei Gelegenheit der Generalversammlung des Landesgewerbvereins daselbst im ünfti res stattfindenden Gewerbeausstellung eine Verloosung von ausgestellten Haus⸗ und landwirthschaftlichen Geräthschaften zu 84. Ministerium des Innern und der Justiz hat die Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung sowie zum Vertrieb der Loose im Großherzogthum unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 30,000 Loose à 1 M. ausgegeben werden dürfen uud mindestens 60% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von; Gegenständen zu 8 1 eee r liches Kre ö 8 Friedberg den 8. Dezember 1 3 pr. Braden.
Der Lokalgewerbverein zu
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Lehrer Adam Volk zu Bönstadt wurde zum Rechner der dasigen israelitischen Religions-Gemeinde ernannt und verpflichtet. . und verpflichtet wurde: August Wendt von Ober- Wöllstadt als Nachtwächter.


