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1888.
Donnerstag den 6. September.
W 105.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Annoncen: die einspaltige. el Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Betreffend: Das Einerndten des Obstes in den Gem
Amtlicher Theil.
einden des Kreises Friedberg.
Friedberg den 3. September 1888.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Da uns wiederum mehrfach Klagen über das Einerndten von Obst vor seiner Reife vorgebracht worden sind, so beauftragen wir Sie, das nachstehend abgedruckte Reglement vom 29. August 1860 in Ihren Gemeinden wiederholt bekannt zu machen und dessen Bestimmungen sofort
in Ausführung zu bringen.
Jede Zuwiderhandlung ist unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
Ergibt die Prüfung weiterer Beschwerden, daß
die angezogene Polizei-Verordnung von Ihnen nicht zur Ausführung gebracht worden ist, so würden wir uns zu unangenehmem disciplinären
Einschreiten veranlaßt sehen.
Die Bestimmung des Termins für Einerndten des Obstes—§. 1— wollen wir Ihnen, nach Anhörung der größeren Baumstlückbesitzer überlassen und bedarf es hierüber einer besonderen Vorlage an uns nicht. J. V.
Reglement in Betreff des Einerndtens des Obstes.
In Folge Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 6.
laufenden Monats zu Nr. M. J. 10,692 wird in Bezu Obstes Folgendes verfügt:
§. 1.
§. 2.
dem allgemeinen Termin erndten will, hat um die Erlaub
welchem dieselbe vollendet sein muß. meister die Feldschützen zu benachrichtigen und für geeignete Aufsicht Sorge zu tragen.
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meister nachzusuchen, welcher, insofern er es für nöthig
Umständen zwei bis drei der in§. 1 erwähnten Besitzer einen Augenschein darüber ein nehmen läßt, ob das Obst den nöthigen Grad der Reife erreicht hat und ohne Nachtheil
des Eigenthümers nicht bis zur allgemeinen Erndte hang Erndte gestattet, so hat der Bürgermeister zugleich einen Von der ertheilten
Betreffend: Feuervisitation im Jahre 1888.
Die Einerndtung der Zwetschen, Aepfel und Birnen darf nicht vor dem von dem Bürgermeister mit Zuztehung mehrerer der bedeutendsten Baumstück⸗ Besitzer bestimmten und von dem Kreisamt genehmigten Tag begonnen werden.
Wer deßhalb, weil sein Obst früher zur Reife gekommen, dasselbe vor
§. 3. g auf das Einerndten des
und Stunden verboten.
niß hierzu bei dem Buͤrger⸗ H. 4.
ält, durch einen oder na 1 1 liegenden Grundstücke.
en bleiben kann. Wird die Termin festzusetzen, bis zu Erlaubniß hat der Bürger—
§. 5. Uebertretungen Artikel 69 des Feldstrafgesetzes bestraft.
Friedberg den 29. August 1866.
V.: Dr. Wallau.
Von dem Zeltpunkt an, wann das fallende Obst als Viehfutter ver⸗ wendet werden kann, ist das Auflesen des Fallobstes außerhalb der von dem Bürger⸗ meister nach Maßgabe der Localverhältnisse hierfür wöchentlich zu bestimmenden Tage Der Zeitpunkt, von wann an die vorstehende Bestimmung bezüglich des Lesens des Fallobstes eintritt, wird von dem Bürgermeister festgesetzt und bekannt gemacht. Kinder, welche das Alter der Schulpflichtigkelt noch nicht überschritten haben, dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen das Geschäft des Lesens verrichten. Von den Bestimmungen der§§. 1—3 sind ausgenommen: alle rundum eingefriedigten und an den Wohnhäusern oder innerhalb des Orts an der Ortsstraße
der§§. 1—3 des vorstehenden Reglements werden nach
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Tra pp.
Friedberg den 3. September 1888.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Feuervisitations- Protokolle mit Bemerkung über den bei der Nachvisitation vorgefundenen Erfolg bis spätestens 20. 1. Mts. entgegen. Der in unserer Verfügung vom 1. Juni l. J.— Kreisblatt Nr. 65— gesetzte Termin ist hierdurch abgeändert.
Bekanntmachung.
Dr. Wallau.
Der diesjährige Herbst-Faselmarkt wird, wie im Kalender angegeben, Samstag den 15. September l. J., zu Groß⸗Umstadt
abgehalten. Die Kör-Commissionen werden an Dieburg den 26. August 1888.
wesend sein.
Der Vorsitzende des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins:
Heß.
Erledigung. Mein Ausschreiben gegen Karl Nabenau von Beuern nehme ich als durch Gendarm Steinbach in Frledberg erledigt zurück.
Ausschreiben. Steckbrief.
Signalement: Alter: 40— 42 Jahre, Größe: 1,70—1,75 Meter, Haare: dunkelblond, Anzug: weiß leinene Hof
zeichen: An der linken Seite des Halses ein Oberbein. Friedberg den 5. September 1888.
Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Andreas Oesterreich von Fechenheim wird ersucht. Deneke, Adolf, von Neu-Ruppin ist auf Grund Haftbefehls wegen Diebstahls festzunehmen und Großherzoglichem Amtsgericht Friedberg vorzuführen.
e, dunkler Sackrock und dunkle Mütze. Besondere Kenn⸗ Der Großherzogliche Amtsanwalt: B. rg.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Der Pfandmeister Wagner zu Wald⸗Michelbach wurde nach Darmstadt ver⸗ setzt und der Steuer-Aufseher Vetter zu Alzey zum Pfandmeister in Wald⸗Michelbach ernannt.
— Post Personal⸗Nachrichten. Versetzt sind die Post⸗ Verwalter Bangert von Ober Ingelheim nach Lampert. heim, Griesheimer von Viernheim nach Homberg, Walter von Lampertheim nach Darmstadt, die Post-⸗Assistenten Hoffmann von Grünberg nach Jugenheim, Fleckenstein von Neuwied nach Wald⸗ Michelbach. Der Ober⸗Tele⸗ graphen-⸗Assistent Lohse in Mainz wurde in den Ruhestand versetzt. Gestorben sind der Ober ⸗Postmeister Pfaltz in Darmstadt, der Ober-Post⸗Seeretär Tröller in Mainz, der Post⸗Expeditor Friedrich in Lorsch.
— 4. September. Prinz Wilhelm ist nach längerer Abwesenheit gestern Abend hierher zu— rückgekehrt. Die Prinzessin Ludwig von Battenberg reiste heute Abend zum Besuche ihrer Schwester, der Prinzessin Heinrich von Preußen, nach Kiel.
Berlin. Die Kaiserin Augusta Victoria wird, wie man der„Schles. Ztg.“ aus Sprot⸗ tau schreibt, am 15. September mit ihren Söhnen auf Schloß Primkenau eintreffen, um daselbst für einige Zeit Aufenhalt zu nehmen.
— 4. Sept. Der Kaiser traf heute früh
von Potsdam hier ein und reiste nach Jüterbogk
zu den Manövern weiter. Die Rückkehr des
Kaisers erfolgt noch heute. — 3. Sept. Eine besondere Nummer des
„Reichsanzeigers“ enthält die Bekanntmachung, daß heute in Potsdam mit Bewilligung des Kaisers und unter Zustimmung der Kaiseriunen Friedrich und Augusta die Verlobung der Prin— zessin Sophie, zweitjüngsten Schwester des Kaisers, mit dem zwei Jahre älteren Kronprinzen von Griechenland erfolgte.
— Die„Nordd. Allg. Ztg.“ bringt die Meldung von einer anderweitigen Organisation der Reichsämter, insbesondere der Abtrennung des Auswärtigen Amtes vom Geschäftskreise des Reichskanzlers und Errichtung eines Landesver— theidigungsamtes, erklart sich jedoch nicht in der Lage, die Richtigkeit der Meldung zu übernehmen. Dem„Fr. J.“ telegraphirt man hierzu: Die Meldung einiger Blätter von einer neuen Or— ganisation der Reichsaͤmter wird von unterrich— teter Seite für unbegründet erklärt. Lediglich der Wunsch der deutsch-freisinnigen Partei sei der Vater dieser übrigens seit mehreren Jahren regelmäßig wiederkehrenden Nachricht. Jusbeson dere an die Einführung verantwortlicher Reichs— Ministerien werde an maßgebender Stelle nicht gedacht.
— Die„Kreuzztg.“ läßt sich aus Wien be— richten, daß der Besuch des Grafen Kalnoky beim Fürsten Bismarck noch vor Ablauf des September stattfinden werde.
Hamburg, 2. Sept. General Boulanger traf gestern hier ein. Er bleibt einen Tag hier und beabsichtigt alsdann die Kopenhagener Aus— stellung zu besuchen. Von dort wird er nach Schweden und Petersburg gehen.
Würzburg, 4. Sept. Feldmarschall Graf Blumenthal ist heute wieder nach Berlin zurück— gereist. Am Bahnhof hatten sich die Generale von Freyberg und Gramich eingefunden. Vor— mittags brachten die Militärkapellen dem Feld— marschall ein Ständchen.
Baden-Baden. Die Kaiserin Augusta trifft Montag den 10. d. Mts. zu längerem Herbst⸗ aufenthalte hier ein.
Ausland.
Oesterreich-Ungarn. Wien. Der öster⸗ reichische Minister des Auswärtigen, Graf Kal— noky, soll nach einem Telegramm aus Rom, Crispi in Eger eroͤffnet haben, Kaiser Franz Joseph habe im Prineip beschlossen, Konig Hum— bert in Rom einen Gegenbesuch abzustatten.
Schweden. Malmoe, 3. Sept. Der Koͤnig wurde bei seiner Rückkehr enthusiastisch empfangen. Bei dem ihm zu Ehren veranstalteten Dejeuner toastete der Bürgermeister Ahlstroem auf den König, welcher, mit Jubel begrüßt, einen Trink— spruch auf den Deutschen Kaiser ausbrachte, wobei er sich ungefahr folgendermaßen äußerte:


