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Bonnerstag den 5. April.
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den reis Friedberg.
Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
auswärtigen Einsendern
Annoncen: die einspaltige 1 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf. oweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),
„Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
übliche Weise publiciren lassen. Den Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche
Person(Polizeidiener, Feldschütz ꝛc.) Kenntniß zu koͤnnen, von der Bekanntmachung keine Kenntniß gehabt zu haben.
berg, 1. und 3. Compagnie des Landwehr-Bataillons-Bezirks Friedberg, werden in nachstehender Weise abgehalten:
I. In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel.
a. Erster Appell am 25. April Vormittags 10 ¼½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Dis⸗ position der Truppentheile und Etsatzbehorden beurlaubten Mannschaften aller Waffen aus den Orten Büdesheim, Dortelweil, Groß-Karben, Harheim, Heldenbergen, Klein-Karben, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder⸗Eschbach, Ober⸗Erlenbach, Ober⸗Eschbach, Rendel, Vilbel. b. Zweiter Appell am 25. April 1888, Nachmittags 1½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Landwehrleute
1888,
ersten
welche im Herbst dieses Jahres zur Landwehr zweiten Aufgebots
übergeführt werden und daher zur Herbst⸗Controlversammlung erscheinen müssen(das sind solche Wehrleute, welche in der Zeit zwischen dem 1. April bis 30. September 1876 in den activen Militärdienst einge— treten sind) aus den unter I. a. genannten Orten. e. Dritter Appell am 25. April 1888, Nachmittags 3 ½ Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten, geübte und ungeübte, aller Waffen und Jahresklassen aus den unter I. a. genannten Orten.
II. In Nieder⸗Wöllstadt, am Eisenbahn⸗Viaduct über der Friedberger Chaussee.
a. Erster Appell am 26. April 1888
1 Vormittags 8 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften derselben Kategorie (Reservisten u. s. w.) wie erster Appell Vilbel aus den Orten Assen— heim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg-Gräfenrode, Holzhausen, Ilben—
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stadt, Kaichen, Kloppenheim, Nieder⸗Wöllstadt, Nieder-Florstadt, Nieder-. a aue 1 172 8 a N g erscheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mitzu—
Rosbach, Ober⸗Rosbach, Okarben, Ober-Florstadt, Ober-Woͤllstadt,
Petterweil, Rodheim, Staden, Stammheim, Wickstadt.
b. Zweiter Appell am 26. April 1888, Vormittags 10 Uhr,
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften derselben Kategorie Wehrleute ersten Aufgebots) wie zweiter Appell Vilbel, aus den vor— stehend unter II. a. genannten Orten e. Dritter Appell am 26. April 1888,
Nachmittags 1½, Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten, geübte und ungeübte, aller Waffen und Jahresklassen aus den vorstehend unter II. a. genannten Orten.
III. In Friedberg, auf dem Burgplatz. rster Appell am 27. April 1888, Vormittags 8 Uhr, Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften derselben Kategorie [Reservisten u. s. w.) wie erster Appell Vilbel, aus den Orten Bad—
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Samstag den 7. April l. Provinzialtags der Provinz Oberhessen statt.
Nauheim, Dorheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Ockstadt, Bauern-
Aufgebots aller Waffen, jedoch ausschließlich derjenigen Mannschaften,
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Frühjahrs Controlversammlungen für 1888 im Krelse Friedberg.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr.
Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Landwehrbezirks-Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren Gemeinden auf orts—
Friedberg den 29. Marz 1888. Polizeicommissariat Wickstadt.
ö f g b che auf isolirt gelegenen Gehöften, Forsthäusern, Bergwerken ꝛ. wohnen, ist durch die betreffende Großherzogliche Bürgermeisterei von der nachstehenden Bekanntmachung entweder durch Sie
geben, damit sich dieselben,
selbst oder durch sonst eine verpflichtete wenn sie bei der Controlversammlung fehlen, nicht darauf berufen
Dr. Braden.
Bekanntmachung. Die Frühjahrs⸗Controlversammlungen für 1888 im Kreise Fried- heim, Beienheim,
Dorn⸗Assenheim, Melbach, Nieder-Mörlen, Ober— Mörlen, Ossenheim, Neichelsheim, Rödgen, Schwalheim, Södel, Stein⸗ furth, Weckesheim, Wölfersheim, Wisselsheim. b. Zweiter Appell am 27. April Vormittags 10 Uhr, Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten, geübte und ungeübte, aller Waffen und Jahresklassen aus den unter III. a. genannten Orten. e. Dritter Appell am 27. April 1888, Nachmittags 3 Uhr, 1
1888,
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften gleicher Kategorie (Wehrleute ersten Aufgebots) wie beim zweiten Appell Vilbel, aus den
S
genannten Orten. IV. In Butzbach, auf dem Viehmarktplatz. a. Erster Appell am 28. April 1888, Vormittags 8 Uhr,
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften gleicher Kategorie (Reservisten u. s. w.) wie beim ersten Appell Vilbel, aus den Orten Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Göns, Langenhain mit Ziegenberg, Mai— bach, Münster, Münzenberg, Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Pohl⸗Goͤns, Rockenberg, Trais-Münzenberg, Wohnbach
b. Zweiter Appell am 28. April 1888, Vormittags 10 Uhr,
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften gleicher Kategorie (Wehrleute ersten Aufgebots) wie beim zweiten Appell Vilbel, aus den unter IV. a. genannten Orten.
c. Dritter Appell am 28. April 1888 Nachmittags 3 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten, geübte und ungeübte, aller Waffen und Jahresklassen aus den unter IV. a. genannten Orten.
Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu
unter III. a.
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bringen haben.
Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse Gesuche um Entbindung vom Erscheinen zur Control-Versammlung vorbringen wollen, so sind diese— von der Ortsbehoͤrde beglaubigt— mindestens 8 Tage vor der Control-Versammlung dem zustaͤndigen Bezirksfeldwebel vorzulegen. Nur für außerordentliche Falle ist kürzere Frist zulaͤssig.
Wer Befreiung von der Control-Versammlung erhalt, hat sich spaͤtestens 14 Tage nach dem Appell beim Bezirksfeldwebel zur Nach— controle zu melden.
Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, die Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam machen zu wollen, daß besondere Ordres zur Gestellung nicht ausgegeben werden.
Schließlich werden die an den Control-Versammlungen theilnehmen— den Mannschaften hiermit noch darauf hingewiesen, daß sie fuͤr den ganzen Tag, an welchem sie zur Control-Versammlung einberufen sind, zum activen Heere gehören und den Militärgesetzen unterworfen sind.
Das Großherzogliche Bezirks Kommando Friedberg.
Bekanntmachung.
J., Vormittags 10 Uhr, findet im Regierungsgebaͤude dahier eine öffentliche Sitzung des
Tagesordnung: 1. Erstattung des Verwaltungsberichts für 1886/87. 2. Prüfung der Propinzialkasserechnung für 1886/87. 3. Feststellung des Provinzialkassevoranschlags fuͤr 1888/89.


