Ausgabe 
3.7.1888
 
Einzelbild herunterladen

.

1 1

1

25

1* um

8 . salstshäriug, Aloffeln, Aitbclu belm Fertsch. ser u. Gabeln anchnmesser,

äthe

4 5 * 4 4

*

1 chmied. nenschirmen, Aschuhtn

5

at Leserstaße nes 1 Diehl, 1.

4

.

a 4 eic 1 4 enge r Neubein! N g

I

7

inst 1. 5 1 Pfun 1 N 22 die

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

SDetreffend: Die Gebühren der Großherzoglichen Bürgermeistereien für ihre Thätigkeit bei Erneuerung von

inn une in

Fommission für Feldbereinigung den Beginn der Feldbreinigungs

in dem Gemeindehause zu Dortelweil stattfindenden Versammlung.

1888. Dienstag den 3. Zuli. M77.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Kreisblatt für den Areis Friedberg. Denner n

und Freitag Abend ausgegeben.

Annoncen: die einspaltige 1 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

1

Mit dem 1. Juli 1888 begann ein neues Quartals-Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich sreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt in seiner Eigenschaft als Kreisblatt die kreisamtlichen Erlasse, odann eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, gemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Marktberichte, Ver dbosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem gratis beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante kovellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Naͤthsel; sodann monatlich ebenfalls gratis in dem praktischen Rathgeber für Landwirthe Aufsätze ind Notizen für die Landwirthschaft, in dem praktischen Rathgeber für's Haus interessante und belehrende Notizen für's Haus und die Familie. N Das Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn vierteljährlich 1 Mark, durch die Post bezogen jedoch viertel jährlich 1 Mark 50 Pfennig. In Bad⸗Nauheim kann der Anzeiger auch bei Herrn Christ. Henes(Mittelstraße) bestellt werden, der denselben

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt.

Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das laufende Halbjahr zusenden, wenn nicht aus hrücklich Abbestellung erfolgt. Die Expedition. Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach 8. pährend der Zeit vom 21. Juli bis 1. September Ferien hält. Während dieser Ferien können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung gelangen. lichen Fristen sind dieselben ohne Einfluß.

Gießen am 27. Juni 1888.

12 des Regulativs vom 26. Februar 1875 der Provinzialausschuß Auf den Lauf der gesetz

Der Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen. Dr. Boekmann.

Mobiliarversicherungen. Friedberg am 29. Juni 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die nachstehende Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. Dr. Braden.

Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß die Großherzoglichen Bürgermeistereien hinsichtlich der Gebührenberechnung für ihre Thätigkeit zei der Erneuerung von Mobiliarlversicherungen(vergl.§. 6 der Verordnung über die Versicherung der Mobilien gegen Feuersgefahr vom 1. Dezember 1871) nicht gleichmaͤßig verfahren. Während von einigen derselben für die hierbei mit Prolongationsbescheinigung und Begleit sericht an das Kreisamt eingesendete Anzeige die Gebühr des§ 1, Ziffer 8 der Bekanntmachung über die Gebühren der Bürgermeister ꝛc. ꝛc. dom 21. Dezember 1874(für Berichte bei Mobilienversicherung) mit 1 Malk ansetzen, berechnen andere nur die Gebühr des§. 1, Ziffer 5 (für Ausstellung von Scheinen, Bescheinigungen und Zeugnisse) mit 40 Pfennig.

Mit Bezug hierauf bemerken wir, daß nur die letztere Gebührenberechnung als die richtige angesehen werden kann, da die erwähnte Verordnung die Erstattung eines Berichts über die Erneuerung einer Versicherung nicht vorschreibt und der lediglich der Form wegen erstattete Begleitbericht nicht als ein Bericht im Sinne des§. l, Ziffer 8 cit. zu betrachten ist, auch die bei Prolongationen den Bürgermeistereien ob legende Thätigkeit die Erhebung der höheren Gebühr der Ziffer 8 in keiner Weise rechtfertigt.

Wir empfehlen Ihnen, die Großherzoglichen Bürgermeistereien Ihres Kreises hiernach zu bedeuten.

In Vertretung: v. Knorr. Bost.

Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Dortelweil. B ekanntmach un 8.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigen Grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß er⸗ hümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, bei hoben, oder ob die Kosten durch Kapitals Aufnahme aufgebracht der am 16. Mai l. J. stattgehabten Abstimmung für die Feldbereini werden sollen; a 5. 81 der Gemarkung Dortelweil erklärt haben, und nachdem 3. die zur Vollzugs Commission zu berufenden Sachverständigen und erner keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständig deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und leit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat die Großherzogl. Landes dessen Stellvertreter zu wählen. a 5 8

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat

zu 1. durch Vermessung der Grundstuͤcke die Ermittlung des Flaͤchen

gehaltes derselben zu erfolgen;

zu 2. die Vollzugs⸗Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen;

zu 3. die Landes Commission die Sachverständigen und Schieds

richter zu ernennen.

Friedberg den 25. Juni 1888.

Der Vollzugs Commissär: Dr. Wallau.

Arbeiten für die Gemarkung Dortelweil verordnet und den Unterzeich geten zum Vollzugscommissär ernannt. Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich zeitig sämmtliche bethesligte Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des KUrtikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 Samstag den 14. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr,

Diese Versammlung hat: 1 4 1 zu beschließen, ob die im Grund- oder Flur-Buch ent haltenen Größen-Angaben, oder ob die durch Vermessung zu er mittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind; 2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungs werth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse

90 ü t des Bernhard Müller von Steinau, Kreis Schlüchtern, wird ersucht. Ausschreiben. Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort de 0 0 1 Groß ber ati Mose Hill.

Frlebberg am 16. Junk 1888.

1