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1888.
Samstag den 3. März.
M27.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf,
N.. 5 Annoncen von welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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obersten Schulbehörde aufmerksam machen zu versehenden) Gesuche um Zulassung zu dieser spätestens zum 3. April bei uns einzureichen.
Betreffend: Dle Feldbereinigung in der Gemarkung Melbach.
Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigen— thümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, unterschriftlich für die Feldbereinigung der Gemarkung Melbach er— klärt haben, und nachdem ferner keine Einwendungen gegen die Zu— laͤssigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses innerhalb der gesetz— lichen Frist erhoben worden find, hat die Großherzogliche Landes— commission für Feldbereinigung den Beginn der Feldbereinigungsarbeiten in der Gemarkung Melbach verordnet und den Unterzeichneten zum
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Vollzugscommissär ernannt. Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich—
Feitig sämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der in Gemäß— beit des Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887
birme,
Mittwoch den 21. März l. J., Nachmittags 1 Uhr,
1 dem Gemeindehause zu Melbach stattfindenden Versammlung ein.
Diese Versammlung hat:
1. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flaͤchengehalt, oder den Ab schätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf
Bekanntmachung.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Definitortalprüfung der Schulamts Aspiranten und Asplrantinnen im Frühjahre 1888.
Die Großherzogliche Kreis⸗Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
Friedberg am 29. Februar 1888.
Sie wollen die an Ihren Schulen verwendeten Schul-Verwalter und Verwalterinnen bezw. Gehülfen, welche die betreffende Prüfung abzulegen berechtigt sind, auf die in der Darmstädter Zeitung(vergl. Nr. 59 J. Blatt vom 28. d. Mets.) erlassene Bekanntmachu ng der und dieselben auffordern, ihre an dieselbe gerichteten kmit Stempelmarken à Montag den 30. April stattfindenden Prüfung, nebst den vorgeschriebenen Anlagen, bis
1. M. 10 Pf.
Dr. Braden.
von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Be⸗ dürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme auf⸗ gebracht werden sollen;
die zur Vollzugs-Commission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.
Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.
Ju dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund— eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültig⸗ keit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschtenenen Betheiligten verbindlich.
Kommen gültige Beschlusse nicht zu Stande, so hat
zu l) die Vollzugs ⸗Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und zu 2) die Landes-Commission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
Friedberg den 29.
2
Februar 1888. Der Vollzugs- Commissär für Feldbereinigung: Dr. Wallau.
Bekanntmachung.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Kloppenheim.
Es wird hiermit bekannt gegeben, daß die Arbeiten des II. Haupt— tbschnittes der Feldbereinigung in der Gemarkung Kloppenheim, ins lesondere die Verzeichnisse enthaltend:
a. die Bestimmung der Bodenklassen und ihrer Werthe, b. die Abschätzung des Werths des Grund und Bodens und e. die Feststellung des Eigenthums der einzelnen Grundeigenthümer nach Culturart, Größe und Werth n der Zeit vom 4. bis incl. 17. März l. J. auf der Amtsstube ser Großherzoglichen Bürgermeisterei Kloppenheim zur Einsicht offen
FTetteffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Okarben. Es wird hiermit bekannt gegeben, daß die Arbeiten des II. Haupt— übschnittes der Feldbereinigung in der Gemarkung Okarben, insbe— pndere die Verzeichnisse enthaltend: a, die Bestimmung der Bodenklassen und ihrer Werthe, b. die Abschätzung des Werthes des Grund und Bodens und e. die Feststellung des Eigenthums der einzelnen Grundeigenthümer nach Culturart, Größe und Werth N n der Zeit vom 4. bis incl. 17. März l. J. auf der Amtsstube
der Großherzoglichen Bürgermeisterei Okarben zur Einsicht offen
Ausschreiben. Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Joseph Port, Järtner von Schönberg, wird wiederholt ersucht.
Friedberg den 28. Februar 1888. Der Großherzogliche Amtsanwalt.
Kolb.
liegen und daß Tagfahrt zur Entgegennahme von Reclamationen auf
Montag den 19. März l. J., Nachmittags von 12—1 Uhr,
in dem Gemeindehause zu Kloppenheim anberaumt ist. Zu dieser Tagfahrt lade ich die Betheiligten mit dem Bemerken ein, daß die Nichterscheinenden mit Reclamationen ausgeschlossen sind. Friedberg den 29. Februar 1888. Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung: Dr. Wallau.
Bekanntmachung.
liegen und daß Tagfahrt zur Entgegennahme von Reclamationen auf Montag den 19. März l. J, Vormittags von 10 bis 11 Uhr,
in dem Gemeindehause zu Okarben anberaumt worden ist. Zu dieser Tagfahrt lade ich die Betheiligten mit dem Bemerken ein, daß die Nichterscheinenden mit Reclamattonen ausgeschlossen sind. Friedberg den 29. Februar 1888. Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung: Dr. Wallau.
Ausschreiben. Um Auskunft über den Aufenthaltsort des Peter Paul Schäfer aus Hof und Hald, Kreis Fulda, und des Johannes Grill aus Nieder Erlenbach wird ersucht. Homburg v. d. H. den 1. März 1888. Der Stellvertreter der Staatsanwaltschaft. Schwarz, Oberfoͤrster.
Edietalladung.
Nachdem wider den Dragoner Philipp Göttlich der Leib Eskadron 2. Großherzoglich Hess. Dragoner Regiments(Leib Dragoner Regiments) Nr. 24, geboren en 28. Januar 1866 zu Bußbach, Kreis Friedberg, der förmliche Desertlonsprozeß eröffnet worden ist, wird derselbe hiermit aufgefordert, sich sofort bei seinem Truppentbeil h gestellen, spatestens aber in dem auf Montag den 2. Juli 1888, Vermittags 10 Uhr, anberaumten Termin vor dem unterzeichneten Geucht zu erschelnen, widrlgenfalls „ wider ihn eingeleitete Untersuchung geschlossen, er in eontumaejam für fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldbuße von 150 bis 3600 M. verurtheilt werden wird.
Darmstadt den 25. Februar 1888.
Ernannt und verpflichtet wurde Heinrich Dienst III., Landwirth
Großherzogliches Gericht der Großherzoglich Hessischen(25.) Diviston.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
von Ockstadt als Feldschütze für die Gemarkung Straßheim


