Dieser ist alsdann, je nachdem er gewerbsmäßiger Bauunternehmer ist, oder nicht, als Mitglied einer Berufsgenossenschaft versichert, oder er ist als im Regiebau arbeitend zu betrachten.
Die Gemeinden ꝛc. können ihre Bauarbeiten aber auch durch direkt angenommene Arbeiter ausführen lassen. Alsdann sind die betreffenden Bauten als Regiebauten anzusehen und es sind dieselben Nachweisungen einzureichen wie bei Arbeiten von Privatpersonen.
Bei den Regiebauten der Gemeinden ꝛc. kann die Versicherung aber auch durch diese selbst erfolgen, sofern Großh. Ministerium auf diesbezüglichen Antrag erklärt, daß der betreffende Kommunalverband zur Uebernahme der durch die Versicherung entstehenden Lasten für leistungsfaͤhig zu erachten sei. Wir können Ihnen diese Art der Ver— sicherung, da es sich in unserem Kreis nur um kleinere Kommunalver— bände, also um eine Selbstversicherung auf schmaler Grundlage handelt, nicht empfehlen.
Die Gemeinden ꝛc. können aber auch weiter— und dies wird sich eher empfehlen— für die von ihnen vorzunehmenden Regiebauten
der betreffenden Berufsgenossenschaft als Mitglieder beitreten. Die An⸗ meldung ist uns dann in doppelter Ausfertigung zur Abgabe an die betreffende Genossenschaft vorzulegen.
Sie ersehen aus dem vorstehend hervorgehobenen, daß das Bau— unfallversicherungsgesetz wichtige, einschneidende Bestimmungen getroffen hat. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich der Ausführung desselben mit aller Energie zu widmen.
Zum Schluß bemerken wir noch, daß der Großh. Kreisbaumeister, Herr Baurath Wiessel zu Darmstadt zum Vertrauensmann der Tief⸗ bauberufsgenossenschaft für die Provinz Oberhessen und Herr Bauunter⸗ nehmer C. Koch, in Firma Koch und Sohn, zu Gießen zu dessen Stell— vertreter ernannt worden ist. Sie werden die in§. 54 des Unfall— versicherungsgesetzes vorgeschriebene Benachrichtigung über die Unter⸗ suchung von Unfällen, welche in Tiefbaubetrieben vorgekommen sind, an den genannten Vertrauensmann bezw. dessen Stellvertreter gelangen lassen.
Dr. Braden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Ernannt und verpflichtet wurde: Karl Keuchler von Vilbel als Nachtwächter.
Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des§. 3, Absatz 2 des Freizügigkeits-Gesetzes: Johannes Hütsch von Flieden.
Ausschreiben. Ich ersuche um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Gottlieb Farrenkopf von Hettingenbrunn.
Friedberg den 26. April 1888.
Der Großherzogliche Amtsanwalt Kolb.
Ausschreiben. Mein Ersuchen vom 1. März d. J. um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Peter Paul Schäfer aus Hof und Haid, Kreis Fulda,
und des Johannes Grill aus Nieder-Erlenbach bringe ich in Erinnerung. Homburg v. d. H., 27. April 1888.
Der Stellvertreter der Staatsanwaltschaft: Schwarz, Oberförster.
Bekannt ma
un
die Eröffnung der Fohlen-Weide des landwirthschaftlichen Bezirks⸗Vereins des Kreises Dieburg betreffend
Nachdem als Eröffnungs-Termin für die Fohlen-Weide
Samstag der 26. Mai J. J., Vormittags 9 Uhr, festgesetzt worden ist, werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, dies in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen, die Anmeldungen entgegen zu nehmen und baldmöglichst an das Großherzogliche Kreisomt Dieburg zu befördern. Die Besitzer von Fohlen, welche von der Weide Gebrauch zu machen beabsichtigen, wollen sich bei den Bürgermeisteretien melden unter Angabe der Anzahl, Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen der aufzutreibenden Fohlen. Im Falle mehr Fohlen zur Anmeldung kommen, als die Weide zu fassen vermag, entscheidet der Zeit punkt der Anmeldung für die Priorität der Aufnahme. Mitglieder des landwirth— schaftlichen Bezirksvereins Dieburg sind in erster Linie zu berücksichtigen. Es können aufgetrieven werden: Hengstfohlen im Alter von 1—2 Jahren. Wallach- und Stuten⸗ Fohlen im Alter von 1—3 Jahren. Fohlen unter 1 Jahr finden nur dann Aufnahme, wenn das Mutterthier mit zur Weide gebracht wird. Für Hengstfohlen ist eine be— sondere Abtheilung des Weideplatzes hergerichtet, und kann auch das Schneiden der Hengste auf der Weide durch den Anstaltsarzt vorgenommen werden, jedoch auf Kosten und Gefahr der Eigenthümer. Die Bedingungen für die Benutzung der Weide sind im Wesentlichen folgende: 1. Mit dem Auftrieb der Fohlen ist ein Zeugniß der Bürgermeisterel beizubringen, daß an dem letzten Standorte der Fohlen keine ansteckende Krankheit unter den Pferden geherrscht hat. 2. Der Gesundbeits-Zustand der Fohlen wird beim Auftrieb durch einen Thier Arzt untersucht und auf Grund des Befundes ent— weder die Aufnahme gutgeheißen oder verweigert. 3. Für Weide und Pflege, ein—
schließlich ärztlicher Behandlung der Thiere in Krankheitsfällen, ist von dem Besitzer für jedes Fohlen bei dem Auftrieb für das Weidejahr 1888 zu vergüten: a. von den An
gehörigen des Kreises Dieburg und des Sparkassebezirks Seligenstadt 25 M. b. von den
übrigen 30 M. 4. Jedes Fohlen erhält pro Tag mindestens 3 Pfd. Hafer und 5 Pfd. Heu als Fütterung außer der Weide. Es ist den Fohlenbesitzern gestattet, die für die Weide Periode erforderliche Quantität Hafer in Natur zu liefern; im andern Falle wird dieselbe durch das Curatorium beschafft und werden dem Fohlen Besitzer die Kosten angerechnet.— Ob die eine oder die andere Verpflegungsweise gewünscht wird ist bet der Anmeldung der Fohlen zu erklären. Die Kosten für Futtermittel werden angefordert werden. 5. Die zur Welde gebrachten Fohlen werden, soweit dies nicht der Fall, in der Anstalt mit neuen Halftern versehen; den Preis dafür hat der Eigenthämer zu vergüten. Ketten werden auf Kosten der Anstalt selbst geliefert. 6. Die Weide endet mit dem 29. September l. J. Falls eine genügende Anzahl von Besitzern wünscht und dies bei der Anmeldung zu erkennen gibt, daß bezüglich ihrer Fohlen eine Versicherung auf Gegenseitigkeit gegründet werde, wird das Curatorium die Einrichtung und Leitung solcher übernebmen. Außerdem bleibt es ganz allgemein jedem Eigenthümer überlassen, ob und bei welcher Gesellschaft er sein Fohlen ver⸗ sichern will. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Penstons⸗ und Marode⸗ Pferde unter den besonders festzusetzenden Bedin⸗ gungen stets in der Anstalt Aufnahme finden.
Dieburg, im April 1888. Das Curatorium der Fohlen-Weide: Heß.
Verzeichniß II.
Auf Grund des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 sind ferner verboten worden:
Datum der Bekanntmachung Bekanntmachung des Verbots Bezeichnung der Druckschrift. des Verbots. 1887. 1887.
Datum der
(Fortsetzung aus Nr. 50.)
Aschersleben. Druck von der Buch'schen Druckerei in Ermesleben.
Bezeichnung der Druckschrift. 15. Februbr. 793. Die Druckschriften:„An die Wähler
des 22. sächsischen Wahlkreises“, unterzeichnet:
14. Februar. 782. Der von Wilh. Gerhold in Ludwigs⸗
hafen Namens des sozialdemokratischen Wahl⸗ Comités unterzeichnete, in der Mannheimer Ver⸗ einsdruckerei gedruckte Wahlaufruf, überschrieben: „Wähler! Mitbürger! Arbeiter!“ beginnend mit den Worten:„Nur noch wenige Tage“ ꝛc. und endigend mit den Worten:„daß ihr keinen An⸗ deren wählt, als Herrn Franz Joseph Ehrhardt, Tapezirer in Ludwigshafen.“
14. Februar. 783. Der im Druck von Gustav Jahn zu
Breslau— ohne Angabe des Verlegers— er⸗ schienene und„Das Wahl-Comiteé der Arbeiter⸗ partei“ unterzeichnete„Wahlaufruf an die Wähler des Reichstags⸗Wahlkreises Waldenburg.“
14. Februar. 784. Das Flugblatt mit der Ueberschrift:
„Wähler des zweiten Berliner Reichstags⸗Wahl⸗
14
Unterschrift und ohne Angabe des Druckers und Verlegers.
Februar. 788. Der im Verlag von E. Kühnel in
Braunschweig erschienene, bei A. Vogel& Co. in
Braunschweig daselbst gedruckte Wahlaufruf:„An die Wähler des 2. Braunschweigischen Wahlkreises,“
datirt„Februar 1887“, unterzeichnet„Das Ar- beiter⸗Wahlcomité“, beginnend„Wähler! Der Reichstag ist aufgelöst worden“ und schließend „der wähle den Kandidaten der Sozialdemokratie Wilhelm Blos, Schriftsteller in Stuttgart“.
Februar. 789. Das von Enz u. Rudolph zu Frank⸗
furt a. M., neue Rothhofstr. 16, gedruckte Wahl⸗
—
flugblatt, mit den Worten beginnend:„Auf zur
Wahl!“ Wähler des 1. Nassauischen Wahlkreises Höchst, Homburg, Usingen.„Wiederum werden
15
„Das Arbeiter-Wahlcomité.“ Verleger Robert Müller, Reichenbach i. V., Druck von Schön⸗ feldt X Harnisch, Dresden“, sowie der Separat⸗ abdruck aus dem„Offenbacher Abendblatt“ mit der Ueberschrift:„Rede unseres bisherigen Ab⸗ geordneten Max Kaiser über die Reichskagsneu⸗ wahlen“. Druck von M. Jahn(vorm. C. Ullrich) in Offenbach a. M.
5. Februar. 794. Das Flugblatt, beginnend mit den
Worten:„Wähler des Elbing⸗ Marienburger Wahlkreises!, besonders Ihr Arbeiter, Hand⸗ werker, Kleinbürger und Landleute!“ Selbstver⸗ lag des Arbeiter⸗Wahlcomites(J. A. L. Ficht⸗ mann) in Elbing. Gedruckt bei A. Riedel in Elbing.
Februar. 795. Die bei Fritz Herbert in Stettin
kreises! Mitbürger! Arbeiter! Handwerker!“ wir zur Wahlurne gerufen, der Grund zur Auf— gedruckten 2 Flugblätter: a)„An die Wähler und dem Vermerk: Redaktion und Verlag: lösung des Reichstages u. s. w.“ und mit den des Kreises Randow⸗Greifenhagen. Arbeiter, Albert Quandt, Tischler und Mitglied des Wahl⸗ Worten schließend:„Darum gehen wir in die Bürger, Landleute!“ b)„Arbeiter, Handwerker!“ comités, Fürbringerstr. 26. Druck: Gebr. Kiesau, Wahlschlacht für die Sache des Volkes“. Das unterzeichnet:„Mehrere Arbeiter u. Handwerker.“ Berlin SW. i 5 Arbeiter⸗-Wahlcomité des 1. Nassauischen Wahl- 15. Februar. 796. Das Flugblatt mit der Ueberschrift: 14. Februar. 785. Das in dem Wahlkreis Darmstadt— kreises.„An die Wahler des Lauenburger Wahlkreises!“, Groß⸗Gerau zur Verbreitung gelangte Flugblatt 15. Februar. 790. Die von dem Wählercomits der welches beginnt:„Wähler, binnen wenigen Tagen mit der Ueberschrift:„An die Wähler des Wahl⸗ Arbeiterpartei in München herausgegebene, bei zꝛc.“ und schließt:„Wählt Hermann Wolkenbuhr kreises Darmstadt⸗Groß⸗Gerau! Arbeiter! Hand⸗ M. Ernst in München gedruckte Druckschrift mit in Kellinghusen! Mehrere Wähler!“ werker! Landleute!“ unterzeichnet:„das sozial⸗ der Ueberschrift:„An die Reichstagswähler von 15. Februar. 797. Das die Wahl des Schuhmachers demokratische Wahlcomite; Druck von A. Leißler München“ und unterzeichnet vom„Wählercomité Wilhelm Bock in Gotha empfehlende Flugblatt in Darmstadt.“ f der Arbeiterpartei in München.“ des sozialistischen Arbeiter-Wahl⸗Comites mit der 14. Februar. 786. Das im Druck und Verlag der Volks- 15. Februar. 791. Das bei Wörlein& Co. zu Nürn⸗ Ueberschrift:„Auf zur Wahl!“ und endigend mit buchhandlung Hottingen⸗Zürich erschienene Flug⸗ berg gedruckte und verlegte, an die Reichstags⸗ den Worten:„die Flugblätter abholen zu lassen.“ blatt mit der Ueberschrift:„An die Wähler des wähler des Wahlkreises Hof gerichtete, mit den Druck von Herm. J. Ramm, Leipzig. 8. Hannover'schen Wahlkreises. Auf zur Wahl!“ Worten:„Am Montag den 21. Februar findet 16. Februar. 798. Die in der Zürich⸗ Hottinger Ver⸗ und schließend mit dem Satze:„Glückauf zur die Neuwahl zum Deutschen Reichstag statt“ be⸗ einsbuchdruckerei angeblich hergestellten gleichlau⸗ Wahlschlacht, zum Wahlsiege!“ 5 ginnend und„Das Arbeiter⸗Wahlcomité“ unter⸗ tenden Wahl⸗Flugblätter mit der Ueberschrift: 14. Februar. 787. Das Flugblatt beginnend:„An die zeichnete Wahlflugblatt. a)„An die Reichstagswähler des Kreises Mühl⸗ Wähler des dritten Hamburger Wahlkreises. 15. Februar. 792. Das Flugblatt mit der Ueberschrift: heim“; b)„An die Reichstagswähler des Stadt⸗ Mitbürger! Wieder bewerben sich ꝛc.“ und„An die Wähler des Wahlkreises Calbe-Aschers⸗ und Landkreises Köln.“ schließend mit den Worten:,„aus Kiel“, ohne leben⸗Quedlinburg.“ Verlag von R. Greiner in(Fortsetzung folgt.)
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