Betreffend: Die Besichtigung von Neubauten nach Fertigstellung des Rauhbaues. Friedberg den 26 März 1887.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Es sind in letzterer Zeit mehrfach Weitläufigkeiten nach Erhebung von Anzeigen wegen planwidriger oder sonst den gesetzlichen Von n schriften nicht entsprechender Neubauten dadurch entstanden, daß in den betreffenden Polizeianzeigen der Thatbestand der Uebertretung in voll, ständig ungenügender Weise angegeben war. In mebreren Fällen war die Erhebung der Anzeige von Ihnen so lange verzögert worden, daß eine Bestrafung der Contravenienten eingetretener Verjährung halber nicht mehr stattfinden konnte. Wir bestimmen deßhalb Folgendes: I 1. In den Thatbestand der Anzeige ist jedesmal der Text der auf dem Bauplane zu bescheinigenden Beanstandung des besichtigende Bezirksbauaufsehers unverändert aufzunehmen. 2. Die Anzeigen sind von Ihnen sofort, nachdem Sie die Baupläne nebst der bescheinigten Beanstandung wieder in Händen haben, gegen den Bauherrn und die ausführenden Bauhandwerker zu erheben und an uns abzugeben. Die Pläne sind diesen Anzeigen beizuschließen und werden Ihnen solche nach Beendigung des strafgerichtlichen Verfahrens durch uns, zur Aufbewahrung in Ihrer Registratur, wieder zugehen 0 Wir müssen die strenge Befolgung dieser Bestimmungen um so sicherer erwarten, als wir gegen diejenigen von Ihnen, welche dieselben n, 1 außer Acht lassen, in Zukunft unnachsichtlich mit Disciplinarstrafen vorgehen werden. Dr. Braden. 1 10 0
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Betreffend: Ausführung des F. 3, Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Freizügigkeit vom 1. November 1867; 5 und des F. 361 des Strafgesetzbuchs. b Friedberg den 28. März 1887.
*„*„* 7*„** gl. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. n Wir benachrichtigen Sie, daß die auf Grund unseres Ausschreibens vom 20. Februar 1882, Oberhessischer Anzeiger Nr. 24, bis jeht weiter anher eingesandten Trausportkostenverzeichnisse an die betreffenden Bürgermeistereien visirt zurückgesandt worden sind und dem Rechner der Kreiskasse Anweisung zur Auszahlung der Transportkosten an die betreffenden Gemeinden ertheilt worden ist. Die Rechner dieser Gemeinde% haben bei Empfangnahme der von denselben vorgelegten Transportkosten bei der Kreiskasse Quittung auszustellen. Es genügen für die Beur, 1 60 kundung in der Kreiskasserechnung die nur von den Transporteuren quittirten und kreisamtlich visirten Gebührenverzeichnisse nicht mehr, weng n b
sie nicht auch mit der Quittung des Gemeinde-Einnehmers versehen sind. Ihre Gemeinde-Einnehmer wollen Sie hiernach bedeuten. Dr. Braden.
Betreffend: Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst, sowie bei Entlassungen„; 1 3 (ꝰNarschgebübrniß⸗Vorschrift). gew st, f ssung Friedberg den 29. März 1887. aer if
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. e Mit nächster Post erhalten Sie eine neue Berechnung des Marschgeldes bis zum Landwehr-Bataillons-Stabsquartier Friedberg 2 1
(Marschgelder Tabelle B), welche Sie Ihrem Gemeinde-Einnehmer mit dem Auftrage sofort zustellen wollen, dieselbe vom 1. April l. J. zur Anwendung zu bringen. Mit diesem Tage treten die im Jahre 1873 übersandten Entfernungstabellen zur Berechnung der Marschcomp
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tenzen außer Kraft. Dr. Braden. 7 . 1 Auaprü
Bekanntmachung. Tie
Betreffend: Maßregeln gegen das Vagantenthum, hier die Errichtung von Verpflegungsstationen. A 86. Mü
Mit dem 1. April l. J. treten an den Orten Groß-Karben, Friedberg und Butzbach Naturalverpflegungsstationen zu Lasten des Kreises Dann ins Leben und hat von da die seitherige Einrichtung der Verabfolgung von Naturalverpflegung an unbemittelte Durchreisende von Seiten dei eau Gemeinden in Wegfall zu kommen. Zur wirksamen Durchführung dieser Anordnung gegen das Vagantenthum ist vor Allem die Mit- ln, wirkung des Publikums in der Weise erforderlich, daß die Verabreichung von Geld oder Lebensmitteln von Seiten hitd der Einwohner und die hierdurch verursachte Unterstützung des Hausbettels gänzlich aufhört. 10
Wir ersuchen daher alle Einwohner in den Gemeinden unseres Kreises, sich persönlich der Unterstützung durchreisender Bettler gänzlich!“ zu enthalten, dieselben vielmehr in allen Fällen an die nächste der obengenannten Verpflegstationen zu verweisen. Zudringliche Bettler wolle 2 man alsbald bei den nächsten Polizeibediensteten zur Anzeige bringen oder selbst hinführen oder hinführen lassen, damit dieselben verhaftet und! bestraft werden. Wir haben Anordnung getroffen, daß dem Publikum der genügende Schutz gegenüber Zudringlichkeit und Drohungen seitens 130 abgewiesener Bettler durch die Polizeiorgane zu Theil wird. Alle Arbeitgeber ersuchen wir, freie Arbeitsstellen, für welche In den
durchreisende Personen gewünscht werden, der betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisterei schriftlich oder mündlich mitzutheilen. hg. Friedberg den 23. März 1887. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. de
Dr. Braden. 1
Betreffend: Maßregeln gegen das Vagantenthum, hier die Errichtung von Verpflegungsstatlonen. Friedberg den 23. März 1887. N 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Gt Mit dem 1. April l. J. treten an den Orten Groß-Karben, Friedberg und Butzbach Naturalverpflegungsstationen ins Leben, deren slante
Kosten aus Mitteln des Kreises bestritten werden und hat deßhalb die seitherige Einrichtung der Verabreichung von Naturalunterstützungen au unbemittelte Durchreisende von Seiten der Gemeinden nunmehr in Wegfall zu kommen. Jeder um Unterstützung nachsuchende mittellose 5 ist 5 5 55 1 15 5. der obengenannten Verpflegungsstationen zu verweisen. Mit denselben werden Arbeits- dn e nachweisestellen verbunden werden und sind die bei Ihnen erfolgenden Anmeldungen al ür isterei. rde e bee h folg dungen alsbald den Bürgermeistereien der Orte, an welchen Ver Um den getroffenen Maßregeln den gewünschten Erfolg zu sichern, ist es erforderli daß Ihre Ortsangehörigen si ersönlich der 1 Unterstützung aller Bettler enthalten. Dabei ist es allerdings geboten, daß 800 Publikum 1 0 8 e ende 9 Zudringlichkeiten, Drohungen u. s. w. seitens der Bettler zu Theil wird und daß die sofortige Festnahme und Vorführung der auf der Thal 190 ergriffenen Bettler und Landstreicher erfolgt. Diejenigen Polizeibediensteten, welche sich durch Thätigkeit und Energie in dieser Beziehung aus⸗ 1 zeichnen, werden wir bei Vertheilung der Remunerationen besonders berücksichtigen. Außerdem erhält der Polizeibedienstete für jede Vorführung A eines vagirenden Bettlers an das Gericht eine Vergütung von 15 Pf. pro Kilometer des Hinwegs. 6 5 Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie vor dem 1. April l. J. in Ihren Gemeinden veröffentlichen und auch dem Gemeinderath in nächster Sitzung besonders Kenntniß davon geben, wie wir denn auch von demselben thätige Mitwirkung und Unterstüͤtzung zur Durchführung
der getroffenen Maßnahmen erwarten. Dr. Braden rel T 2 5 nm. Betreffend: Die Wahl der Schulvorstandsmitglieder. Friedberg den 28. März 1887. ö Ma
Die Großh. Kreis-Schulcommission Friedberg an die Herren Vorsitzenden im Schulvorstande des Kreises. 11 Diejenigen von Ihnen, welche mit Erledigung unserer Verfügung vom 31. Dezember l. J.(ek. Nr. 2 dieses Blattes vom 1887) bezw. 0 0
mit Einsendung der Verpflichtungsprotokolle der neugewählten Mitglieder des Schulvorstandes, welch ˖ ü iter ian 0 8 a he Ihnen die Großherzoglichen Buͤrgermeister ur werden bekannt gegeben haben, noch im Rückstande sich befinden, werden hiermit an diese Ausführung binnen längstens 8 Tagen erinnert. dur l. Dr. Braden. 10 5 5 8 55 g 177 5 bee An 90 e e Bürgermeistereien in den Großherzoglichen Districts-Einnehmereien Friedberg und Nieder-Wöllstadt. 1 Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung d. ö ü 15 vom 1. bis 75 0 e e an den Zahltagen Dienstags und Be e 15 1 0 e und Feldstrafen für die 1. Periode 1887/89 Friedberg am 31. März 1887. Großherzogliche Distriets-Einnehmereien Friedberg und Nieder-Wöllstadt. 2 Weigel. Nieß. Deutsches Reich fantertetruppenthelle. Inf.⸗Re N olg ich. g„Regt Nr. 135. Sek.⸗Lt. Bayer,] Proffen, bisher im Inf.-Regt. Nr. 118, von Arnim, Darmstadt. Dem Vicefeldwebel Wedel bisher im Inf.⸗Regt. Nr. 115— Inf.⸗ Regt Nr. 187, bisher im Juf. Regt. N. 115 Willich bisher im Jufe⸗.
wurde die Stelle eines zweiten Dieners bei d Pr.⸗Lt. Hoffmann, bisher im Inf.-Regt. Nr. 115—[Regt. Nr. 117, Frhr. v. Diemar, bisher im Inf. Rege d Landes-Universität übertia en der Inf.⸗Regt. Nr. 138. Hauptm. Mickel, bisher im Inf.⸗ Nr. 118,— 4. Bat. Inf.⸗Regt. Nr. 1 Es 1 dal e 1— t n ee 135 3 Regt. Nr. 115, Sek.⸗Lts. Frhr. von Nauendorf, Hof- Reglment versetzt: Pr. Lt. Körner vom Kad.⸗Korps— fehl 2 f 5 155 en. A. Stelen esetzung der mann J., bisher in dems. Regt, Lindt, bisher im Inf. 4. Bat. Inf. Regt. Nr. 17. In das Regiment versetl zu formirenden höheren Kommandostäbe und In- Regt. Nr. 117, Simons II., bisher in dems. Regt., Pr. Lt. Vogel vom Inf.-Regt. Nr. 117. B. Stellen


