Ausgabe 
30.4.1887
 
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§ 27. Die Großh. denten unter gleichzeitiger Jahressitzung des Curator

der letzten Generalversammlung und den gegenwärtigen Stand der gesammten Sach⸗ lage zu erstatten haben. Erlauben es die Verhältnssse der laufenden Einnahmen, so sind diese Berichte jedem Mitglied der Generalversammlung gedruckt vorzulegen. Eingeladen zu dieser Generalversammlung werden die aktiven und die sämmtlichen

Zusammentritt des Curatori aus den Geschäftsbüchern habten Einnahmen, unteren

den Mitglieder des Curatoriums. Sämmtlichen Mitgliedern der Generalversammlung werden die Transportkosten aus der Kasse ersetzt.

§ 25. Der Präsident des Curatorkums präsidirt der Generalversammlung und ernennt das Büreau. Die Beschlüsse und Wahlen der Generalversammlung erfolgen mit den in dem folgendem Paragraphen gewahrten Ausnahmen durch ein⸗ fache Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präst denten. Jeder Vertrauensmann, einerlei sob aktiv oder inaktiv, verfügt über eine Stimme. Eine Vertretung nicht anwesender Vertrauensmänner ist unzulässig. Das Prokokoll der Generalversammlung wird von dem Präsidenten der Großh.

und überhaupt zweckmäßig

§ 26. Beschlüsse der Generalversammlung, welche eine Abänderung, authen⸗ tische Auslegung und Aufhebung der Statuten, oder das Reservekapital betreffen, setzen eine Majorität von mindestens/ der Simmen voraus. Die Auflösung der Kasse kann nur beschossen werden, wenn mindestens die Hälfte aller aktiven Ver trauensmänner in der Versammlung anwesend ist und drei Viertel der Anwesenden dem betreffenden Antrag zustimmen. Ist die Versammlung weniger stark besucht, so entscheldet eine alsbald einzuberufende zweite Generalversammlung ohne Rücksicht

Jedermann verständliche Ab kunde und der praetischen selben wird in dem Vorjah

auf die größere oder geringere Zahl der Anwesenden. Aber auch hier wird elne Majorität von ¾ der Stimmen vorausgesetzt. Sind die veranlassenden Verhält⸗ hierüber von der Oberbehs

nisse nicht dringend, so wird von der alsbaldigen Einberufung der zwesten Versamm lung abgesehen und der Antrag auf Auflösung erst in der nächsten ordentlichen Gene ralversammlung reprodueirt. Die sämmtlichen in§ 26 erwähnten Beschluͤsse bedürfen der Genehmigung der Großh. Provinzial-Direetion Starkenburg.

verwendet werden.

rische Uebersicht der Ausgaben, die speeifieirte Angabe des Vermögensstandes, und endlich noch eine kurze und übersichtliche Zusammenstellung der für die rechtzellge

Großh. Landes-Hospitals wichtigen amtlichen Vorschriften und praktischen Verhil tungsregeln enthält. Die Darlegung des Vermögensstandes trägt die beglaubigede Unterschrift der Großh. Provinzial-Direetton Starkenburg. Provinzial Direction Starkenburg mitgetheilt.§ 29. In den Jahren, in welchen die General-Versammlung der Vertrauess, männer stattfindet, wird dem unter§ 28 erwähnten Auszug in Ausführung ler unter§ 2 der Statuten hervorgehobenen Tendenzen der Unterstützungskasse eine sn

§ 30. Im Falle der Auflösung der Unterstützungsskasse fällt das vorhanden Reservekapital zu drei Vierteln der Großh. Landes-Irrenanstalt und zu einem Veiel dem Großh. Landeshospital zu, und sollen alsdann diese Mittel nach Maßgabe der

mungen durch die Beamten dieser Anstalten im Sinne der vorstehenden Statu y!

§ 31. Diese Statuten und die etwaigen späteren Abänderungen derselh werden öffentlich bekannt gemacht.

Provinzial⸗Direetion Starkenburg ist durch den Pr, Mitthellung der Tagesordnung von dem Termin er ums sowohl wie der Generalversammlung frühzeitig 10 Kenntniß zu setzen und kann allen diesen Versammlungen beiwohnen.

inaktiven Vertrauensmänner, sowle dle nicht zugleich als Vertrauensmänner funglren§ 28. Alljährlich im Monat Mat und zwar mindestens 14 Tage vor dim

ums veröffentlicht die Verwaltung einen gedruckten Aus zu des abgelaufenen Rechnungsjahres, welcher die statit⸗ amentlicher Aufführung der einzelnen Geber, eine sumng

e Benutzung der Großh. Landes-Irrenanstalt und ie

handlung über allgemein wichtige Fragen der Irrenhal⸗ Irrenpflege beigegeben. Der spezielle Gegenstand dur re durch das Curatorium festgestellt.

rde der beiden Anstalten zu erlassenden näheren Beslin

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Bilanz pro 1886

1 1650

Ordn 2 Betrag. Ordn.; Betrag. 0 Activa. 8 Passiva. 5 Nr M Pf. Nr W f 15 Kassebestand am Jahresschluß 3629 5. Anlehen von Privaten 19860 52 2 Darlehen an Mitglieder.. 31983 9 2 Anlehen von der Bank.. 11250 66 3. Einziehbare Einnahmreste auf 3. Spareinlagen und Geschäfts Darlehen. 735 21 antheile von Mitgliedern 7455 58 4. Zinsen. F 4. Reservefonds 737 40 Summa der Aetiva 39307] 158 Summa der Passiva 39304 16

Die Mitgliederzahl war Ende 1886= 85. Petterweil den 22. April 1887. Der Vereinsvorsitzende: Der Rechner:

1639 Chr. Lenhardt. Cost.

Auchener und Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft. 111 5 15 ie der Gesellschaft ergibt sich aus den nachstehenden Resultaten des Rechnungsabschlusses ür das Jahr 1886:

Grundkapital e, 5 M. 9,000,000. Prämsen⸗Einnahme für 186ů0 ß Ziusen⸗Eingahme für 18gssdsdd,,,, 727,183. 70

Prämien-Ueberträge e,!)!) Uebertrag zur Deckung außergewöhnlicher Bedürfnisse(einschließlich des nach Art. 185/239 b des Gesetzes vom 18. Juli 1884 gebildeten Reserve fonds von M. 900,000) f M. 275128. 90 Versicherungen in Kraft am Schlusse des Jahres 1886 5,072, 929,147.

Friedberg den 1. Mal 1887. Carl Groß, Kaufmann in Friedberg,

(Ag. 783.) Jean Wörner, Bürgermeister in Bad-Nauheim, Carl Heinzerling, Rechner in Butzbach, E. Camp Söhne in Vilbel,

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