Staat
1887. Bonnerstag den 29. Dezember. M 153.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch
und Freitag Abend ausgegeben. Arreisblatt für den Areis Friedberg. cent dran ereahenend Samar Diendag, 1 0 8.
eee ne ee 1 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von ———— gen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
9 1 1 j . Amtlicher Theil. Betreffend: Die Nachweisungen von Regie-Bauarbeiten. Bekanntmachung.
6 3 1 Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts bringen wir mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die roßherzogl. e e e diesenigen Behörden bestimmt worden sind, welchen die vorgeschriebenen Nachweisungen vorzulegen sind. Friedberg den 22. Dezember 1887. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden. 5 eff 15 5 i Bekanntmachung, betreffend die Nachweisungen von Regie-Bauarbeiten. a** 5 4. Vom 12. Dezember 1887. 5 5 8 85 22 Absatz 1 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom II. Juli 1887 eichsgesetzblatt Seite 287) haben Unternehmer, welche Regie-Bauarbeiten aus⸗ en. Ausführung, einzeln genommen, mehr als 6 Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind, von einem von dem Reichsversicherungsamt zu bestimmen⸗ en bekannt zu machenden Zeitpunkte ab der von der Landes-Centralbehörde bestimmten Behörde nach einem von dem Reichsversicherungsamt vorzu⸗ beten 2 Formular längstens binnen Tagen nach Ablauf eines jeden Monats eine Nachweisung der in diesem Monate bei Ausführung der Bauarbeiten ver⸗ endeten Arbeitstage und der von den Versicherten dabei verdienten Löhne und Gehälter vorzulegen. Als Zeitpunkt, von welchem ab die Nachweisungen vorzulegen sind, wird ermit der 1. Januar 1888 bestimmt. Für die einzureichenden Nachweisungen wird das unten abgedruckte Formular vorgeschrieben. Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf die beigefügte Anleitung hingewiesen. 5 Das Reichsversicherungsamt. Berlin den 12. Dezember 1887. Bödiker.
Formular für die Nachweisung.
Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde Bezirk der unteren Verwaltungsbehörde Gemeinde-(Stadt⸗)(Guts-) Bezirk
ichter asc, Wal iet e r Bauer.
Nachweisung der im Monate.. 18, ausgeführten Regie-Bauarbeiten, zu deren Ausführung mehr als sechs Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind. (§. 22 des Bauunfallversicherungs-Gesetzes.)
Vor⸗ und Zuname, Stand und Wohnung des Unternehmers. b. Ort der Bauarbeit(Baustelle) a
Gegenstand der Bauarbeit)
Art des Betriebes).
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Ist die Arbeit schon im vorvergangenen Monat begonnen worden?(Ja oder Nein) s) 3 . Ist für den vorvergangenen Monat schon eine Nachweisung vorgelegt worden?(Ja oder Nein) 9) 9) Ist die Bauarbeit beendigt?(Jo oder Nein). 0 2 5 1 f Wenn die Bauarbeit noch nicht beendigt ist, wird sie im laufenden Monat fortgesetzt werden?(Ja oder Nein) ) Z. B. Neubau eines Schuppens durch Maurer-, Zimmer- und Dachdeckerarbeit. Bei mehreren Arbeitszweigen ist der Hauptarbeitszweig zu unterstreichen. 2) 3. B. Handbetrieb, Betrieb mit Motoren ꝛc. 5 ) Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 1888 sind die Fragen e und k nicht zu beantworten. ) Die Frage k ist nur dann zu beantworten, wenn die Frage e bejaht worden ist.
Vom Unternehmer nicht aus— zufüllen!
Wird von der Versicherungsanstalt ausgefüllt.
Zahl der] Lohn und 8 N Art Arbeits— Gehalt, Gesammt Ge tage welchen jede lohn, Name schlecht: der(Arbeits Person welcher . 2 männlich Beschäftigung jeder schichten in Geld von Fidcide Zur 8 jeder bei der Bau⸗ 5 Person Tage und jeder Etwaige Berechnung Prämien⸗ 8 arbeit beschäftigten 1 g 33 werke),[Natural. Bemerkungen.[zu ziehender tarif ist zu Ju 90 7 N 5 1(3 B. Maurerarbeit, welche bezügen 1 Gesammt- serheben für] entrichtende Person.) weiblich Dachdecken, Brunnen jede täglich worden lohn(. 25 jede an (w.) N Person erhalten ist. Absatz 2 dess gefangene graben ꝛc.) geleistet hat. B. U. V. G.). halbe Mark. hat“). Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Pf. Mark. Pf.
2 s l ö 5 7 ö 9 10 11
Prämie.
J. Im vergangenen Monat. Schulze g Maurerarbeit
Müller. Zimmeracbeit
Im vorvergangenen Monat). ö
0
„) Die Personen, welche mit derselben Art von, Bauarbeit ge Jin waren, sind thunlichst unmittelbar nach einander vorzutragen, z. B. zuerst alle, welche mit Maurerarbeit beschäftigt waren, N 0 17 0 welche Zimmerarbeiten ausgeführt haben ze. * f 0 Viertels-Arbeitstage sind anzugeben. f 1 5 — 75 8 5 5 wenn'die Arbeit schon im vergangenen Monat begonnen, aber für denselben eine Nachweisung nicht vorgelegt worden ist. Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 18888 ist unter II nichts einzutragen. 5 ö 2 1 0 a(Datum.)(Unterschrift des zur Vorlegung der Nachweisung Verpflichteten.) Anleitung in Betreff der Nachweisungen von Regie ⸗Bauarbeiten. . 9 esungen sind gemäß§. 22 Absatz 1 in Ver Ausführung, einzeln genommen, mehr als sechs Arbeitstage thatsächlich verwendet 1 1 1 e e de de eh ge Verpfschtet; 91 10 sind. Letzteres ist sowohl dann der Fall, wenn ein Arbeiter mehr als 4* 3 a; Bauarbeiten nicht gewerbsmäßig als Unternehmer sechs Arbeitstage thätig gewesen ist, als auch dann, wenn mehr als sechs Arbeiter b. 0 bug ausführen, bezüglich dieser Bauarbeiten; b. Kommunal einen Arbeitstag thätig waren, als auch dann, wenn überhaupt Arbeiter zusammen . 6 3 1 Kreise, Stadt⸗ und Landgemeinden, selbstständige Gutsbezirke, mehr als sechs Arbeitstage(Arbeitsschichten, Tagewerke) aufgewendet. haben. g ö g zen, 8 Amtskor horationen in Württemberg, Aemter in der 3) Bezüglich der Verpflichtung zur Einxeichung einer Nachweisung macht es Aisiriktsgemeinden a, 9 öffentliche Korporationen(3. VB. Deich oder keinen Unterschied, ob es sich um einen Neubau oder um die Unterhaltung und N Westfalen 7 Aird Late 1 oder Stiftungen) welche Bauarbeiten als Wiederherstellung bestehender Baulichkeiten handelt. 1 1 a klorations verbände, Kirchengen führen bezüglich dieser Bauarbeiten. 4) Nicht verpflichtet zur Einreichung von Nachweisungen sind; a. das Reich
ner in eigener Regie au ür diejenigen Bauarbeiten, zu deren und die Vundesstaalen bezüglich derjenigen Baugrbeiten, welche von ihnen als
JNachweisungen sind einzureichen


