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Coden
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Nr
Bienstag den 29. November.
2 14l.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch ö und Freitag Abend ausgegeben.
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf.
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1 5 11„lokale Anzeige auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht N
n und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von to bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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hne unsere vorherige Erlaubniß
Großherzogliches Ministerium des Innern zu verbindenden Verloosung von Faseln,
Ankauf von Gewsungegenständen zu verwenden sind.
Sie wollen die Ueberwachungsbogen
Einholung der seitens der Herren Geistlichen
Betreffend: Die Dienstsiegel der Großherzoglichen Ortsgerichte.
Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Großh
Nachstehendes Reseript Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz theilen wir Ihnen zur Keuntnißnahme und sofortigen
Nachachtung mit.
Bu Nr. M. J. 22192. Betreffend: Die Dienstsiegel der Großherzoglichen O
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N e N in Achtsgerschtsgebäude in Worms, sowie ein neues Ge—
und der Justiz hat die Genehmigung zur Vornahme K 8 6 8 Rindern, Schweinen und 1 Mark ausgegeben werden dürfen und(abzüglich eines
0 N über die inf vorlegen oder berichten, daß derartige Kinder sich in Ihren Gemeinden nicht befinden. verstorben sind, oder das sechste Lebensjahr zurückgekegt ha
1 g Wir empfehlen Ihnen die sorgfältige Aus Ihre Kosten zur Umarbeitung zurücksenden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Ernannt und verpflichtet wurde Johann Martin Hermann Philippi, Gerber, von Friedberg als Feldgeschworene.
Amtlicher Theil.
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Betreffend: Den Schutz der in freude Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.
Das Großherzogliche Kreisamt
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rtsgerichte.
Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Amtsgerichte der Provinzen 4 Nachdem wir in Erfahrung gebracht haben, daß einzelne Ortsgerichte sich im dienstlichen Verkehr Stempeln bedienen, welche auf direkte Bestellung der betreffenden Ortsgerichtsvorsteher angefertigt worden sind, sehen wir uns veranlaßt, darauf Hinzuweisen, daß die Großherzoglichen Ortsgerichtsvorsteher zu selbstständigen Bestellungen dieser Art nicht befugt zu erachten sind und daß die erfolgte Anfertigung solcher Siegel und Stempel wegen mangelnden Auftrags der zuständigen Behörde als ine nach F. 300 Nr. 4 des Strafgesetzbuchs straͤsbare Uebertretung erscheint, auch die auf solche Weise gefertigten Siegel und Stempel nach der Vorschrift des letzten Absatzes des genannten Paragraphen der Einziehung unterliegen. i f b
mit dem nächstjährigen Frühjahrsfaselmarkte in Butzbach
. 5 landwirthschaftlichen Geräthen unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 10,000 Loose Betrags von 300 Mark für Prämlirung) mindestens 7000 des Bruttoerlöses aus dem Verkauf Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet.
Friedberg den 25. November 1887.
Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. remde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren bis zum 20. Dezember l. J. Wenn solche Kinder im laufenden Jahr verzogen oder ben, so ist dies in den hierfür vorgesehenen Rubriken zu bemerken. und Aerzte zu vollziehenden Einträge wollen Sie besorgt sein.
füllung der Ueberwachungsbogen dringend an und werden Ihnen nicht richtig ausgefüllte auf
Für rechtzeitige
Dr. Braden.
Friedberg den 23. November 1887.
erzoglichen Ortsgerichte des Amtsgerichtsbezirks.
lheim. Weber. Darmstadt den 17. November 1887.
Starkenburg und Oberhessen. des Gebrauchs von Siegeln und
Wir empfehlen Ihnen, die Vorsteher der Ortsgerichte Ihres Bezirks von dem Inhalte vorstehenden Erlasses in Keuntniß zu setzen und ie, soweit sich dieselben im Besitz von Siegeln oder Stempeln befinden sollten, welche sie ohne unsere Erlaubniß bezogen haben, zu veranlassen, diese alsbald an Ihre Gerichtsschreiberei zur ferneren Aufbewahrung einzusenden und erforderlichen Falles wegen eines anderweiten vorschrifts—
näßigen,
Friedberg den 25. November 1887.
Finger. Für richtige Abschrift: Weber.
durch unsere Vermittelung zu beziehenden Dienstsiegels Ihnen berichtliche Vorlage zu machen.
Prätorius.
Ausschreiben. Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Wilhelm Möbus von Borsdorf wird ersucht.
Der Großherzogliche Amtsanwalt. Wagner.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Die Thronrede, mit welcher der Groß
zerzog am 24. Novbr. den XXVI. Landtag eröffnete,
ündigt folgende Vorlagen an:„Den Entwurf eines Ge etzes, betr. die Uafallversicherung der land- und forst⸗ irthschaftlichen Arbeiter, die Entwürfe zu Gesetzen über as Feuerlöschwesen und über die Errichtung einer Landes
kreditkasse, den Entwurf eines Gesetzes zur Revision der Hesuimmungen über den Amtsmißbrauch der Geistlichen,
erner den Hauptvoranschlag der Staats Einnahmen und Ausgaben, aus dem zu ersehen ist, daß der Stand der Finanzen des Landes ein sehr günstiger ist, und welcher
sestattet ohne Steuererböhung eine mäßige Herabsetzung
der directen Abgaben vorzunehmen. In dem ordentlichen Stat sind, den Wünschen des vorlgen Landtages ent prechend, reichlichere Mittel als bisher zur Hebung der gandwirthschaft und der Gewerbe sowie zur
een vorgesehen, und der außerordentliche Etat
zothwendiger und nützlicher, ins be ondere auch der Wissen chaft und Kunst dienenden Bauten bestimmt sind. Es
int vorgesehen: Dammbauten am Rheine, eine neue Irren Anstalt in Verbindung mit elner psychtatelschen
Klinik in Gleßen/ ein zweites Gymnosium in Darmstadt,
aude zur Aufnahme der unter dem Namen des Mustums
griffen et zac werth ollen. Sammlungen. Die Thron
ud Alles noch zum Besten wenden möge.“ Die Stellen ir Thronrebe, welche von Herabsetzung der Steuern und, Schaffung einer Landesereditkasse handeln, wurden mit guten Bravotufen begrüßt. 15
— 6. November. In der heutlgen Ssthung der len Kammer gedenkt Präsident Kugler zunächst des cgurlgen Geschickk, welches den Katser, sowle seine 3
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0 erhoͤhten' Beihilfe an Gemeinden und Kreise für Schulzwecke und
eht sehr erhebliche Summen vor, welche zur Herstellung,
zede gedenkt sodann der Krankhett unseres theueren Kron Uazen und hofft, daß Gott seine Gnade walten lassen,
Familie durch die schwere Erkrankung des Kronprinzen des deutschen Reiches betroffen und verleiht der zu— versichtlichen Hoffnung, sowie dem Wunsche auf bal— dige Genesung des hohen Kranken Ausdruck. Der Vorschlag, dem Kronprinzen diesen Wunsch alsbald zu übermitteln, fand einstimmige Annahme. Eingegangen ist eine Interpellation des Abgeordneten Jockel über die projektirte Nebenbahn Friedberg Homburg und die angeb lichen Verhandlungen der hessischen mit der preußischen Neglerung hierüber, ferner eine Interpellatlon über den Bau des Kreisamtsgebäudes in Frledberg in der jetzigen un günstigen Jahreszeit, sowie über die Nebenbahn Stock— heim Frankfurt a. M., insbesondere die angeblich ab— lehnende Haltung der preußischen Regierung gegen solche für die preußische Strecke. Entsprechend einem früheren Antrag Möhn soll dem Landtag ein Gesetzentwurf wegen Brückengelderhebung bel Mainz zugehen. Der Finanz— minister Weber legte das Finanzgesetz nebst dem Haupt— voranschlag der Staatseinnahmen und-Ausgaben fur 1888 bis 9s vor und gab dazu die geeigneten Erläute— rungen. Aus denselben geht hervor, daß die Finanzlage des Landes eine in jeder Beziehung günstige ist, indem ein jährlicher Ueberschuß von 220,000 M. verbleibt, wel, cher der Hauptsache nach dazu verwendet werden soll, den Betrag von 17 Pf. pro 1 M. Steuerkapftal auf 15 Pfg. herabzusetzen, es ergäbe dies einen Steuernachlaß von 4% Prozent. Dle gesammte Staatsschuld beziffert sich auf 35,858,526 Mark, wovon 31½ Millton die „Oberhessische Eisenbahnschuld darstellen. Die Kammer nahm hierauf in Beantwortung der Thronrede ein— stimmig eine Adresse an den Großberzog an und schritt Fzur Wahl der Ausschüsse. Finanz-(ersten) Ausschuß: Unger, Schroder, Jöckel, Schade, Wolfskehl; in den Ge— setzgebungs(zweiten) Haas, Metz(Darmstadt), ben drltten Ausschuß:
Muth, Frhr. von Rabenau, Welth, gelehnt, bei der Ausführung der
Heinzerling, Stephan, Reinhard; in den vierten Ausschuß: Römer, Haas, Vogt, Hechler, Böhm, Gruͤnewald, Kredel. Die obenerwähnten Intenpellationen Jöckels lauten wört⸗ lich: 1. Das neue Kreisamtsgebäude in Friedberg wird dermalen in der zum Bauen höchst ungünstigen Jahreszeit zum offenbaren Nachtheil desselben in Eile fertiggestellt, während im Sommer und Herbst in der besten Jahres— zeit nicht das Allermindeste zu dessen Fertigstellung ge⸗ schehen ist, obwohl dies im peeunkären Interesse des Staates angezeigt gewesen wäre. In Friedberg hat die Thatsache, daß die Arbetten für die Fertigstellung der fraglichen Gebäude ausländischen Unternehmern und zwar unter Ausschluß der inländischen, namentlich der Fried⸗ berger Bauhandwerker, deren Tüchtigkeit allgemein an— erkannt ist, erhalten haben, eine tiefgehende Unzufrieden heit erzeugt. Es erlaubt sich daher der Unterzeichnete an Großh. Regierung die ergebene Anfrage zu richten: 1. warum ist das Kreisamtsgebäude nicht in der günstigen Jahreszeit fertiggestellt worden und 2. warum sind die ausländischen Unternehmer den inländischen, namentlich den Friedberger Bauhandwerkern vorgezogen worden? 2. Betreffend die projeetirte Nebenbahn Friedberg—-Hom⸗ burg. Dem Vernehmen nach bceabsichtigt die- Königlich Preußische Regierung don der projeetirten Nebenbahn Frledberg— Homburg Abstand zu nehmen, weil dieselbe Seitens der Großh. Regierung kein Entgegenkommen finde und dafür eine Nebenbahn Homburg— Usingen aus— zuführen bei der die Berührung hessischen Gebiets gänz lich vermieden werden soll. Nun baben sich aber die bei der Linte Friedberg— Homburg bethetligten hessischen Ge— meinden bereit erklärt, das zum Nebenbau erforderliche Ge—
Es wurden gewählt: in den lände unentgeltlich und lastenfrei zu stellen; dteselben legen Dr. Osann, Theobald, Möl- den größten Werth darauf, daß die fragliche sür sie so
wichtige Bahn gebaut wird und erlaubt sich daher der
Ausschuß: Heinzerling, Arnold, ergebenst Unterzeichnete an Großh. Regierung die An Lautz, Ohly, Bergzsträßer; infrage zu richten; hat Großh. Reglerung in der That ab⸗
fraglichen Nebenbahn 9
e der Loose zum


