Ausgabe 
28.5.1887
 
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Famstag den 28. Mai. M 63.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Vird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

NMoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Re 30 Pf.; ei f 0 1 ee 1 1 behbd 8 f., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets Nr Ben ae amen,

Amtlicher Theil.

1 Die Beiträge zur Kreiskasse für 1887,88. Friedberg den 24. Mai 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach der auf Grund des von dem Kreistag des Kreises Friedberg genehmigten, in Nr. 151 des Oberhessischen Anzeigers von 1886 bboffentlichten Voranschlags für 1887/88 durch Großh. Steuercommissariat Friedberg erfolgten nachstehend abgedruckten Repartition der Beiträge Kreiskasse für 187/88 haben Ihre Gemeinden die nachstehend genannten Beträge zur Kreiskasse zu bezahlen. Sie werden Ihren resp. Arneinde⸗Einnehmern alsbald Zahlungsanweisung ertheilen und dafür besorgt sein, daß dieser Beiträge alsbald, ½ im October l. J. und Bei jeder Zahlung sind die nach unserem Ausschreiben vom Kreisstraßen aufzurechnen. Dr. Braden. Pf. M. Pf. M. 40 1747 60 996

im Januar 1888 an den Rechner der Kreiskasse, Kreuder dahier, gezahlt wird. März 1883, Oberhessischer Anzeiger Nr. 37, vorgelegten Kosten der Unterhaltung der

M. Pf M. Pf 1454 1294 10

M.

[Nieder Florstadt 1999

Fenheim Dortelweil(Kalchen Okarb St d Nauheim arben aden 10

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g 0 Fauerbach b. Fr. 2109 Von der Haide 29 10 Vom Birkensee 40 30 Oppershofen 1292 50 Stammheim 1508 50 1 uernheim Fauerbach v. d. H. 864 Von der Haide 21 20 Nleder Mörlen 1426 30 Ossenheim 1191 20 Vom besonderen enheim Friedberg 10951 90 Klein-Karben 1314 10 Nieder Rosbach 1300 70 Ostheim 1131 ö Distrlet 17 80 Adenrod Gambach 2038 Kloppenheim 1091 30 Nieder⸗Weisel 3079 60/ Wald 66 60 Steinfurth 1562 40 Bnstadt 8 3 Griedel 1756 Langenhain mit Nieder Wöllstadt 3518 30 Petterweil 1570 80 Straßheim 337 70 J chenbrücken 1457 Groß Karben 2273 Ziegenberg 70 Ober Erlenbach 1477 50 Pohl Göns 818 70 Trais⸗Münzenberg 535 60 Ame Bbdesbeim 2937 Harheim 1240 Maibach 90 Ober Eschbach 1353 80 Reichelsheim 2087 20 Vilbel 4534 urg Gräfenrode 984 Hausen 93 Massenheim 28 20 Ober Florstadt 457 90 Rendel 2036 80 Weckes heim 842 30 * Um Seif⸗ und Heldenbergen 2692 Melbach 32 80 Ober-Mörlen 3126 Rockenberg 2046 20 Wisselsheim 566 e Ortsguldenwald 28 Hoch Weisel 673 Münster 20 Ober-Rosbach 2245 60 Rodheim 371810 Wölfersheim 1978 J A. Sum bbach 5140 Holzhausen 1294 Münzenberg 30 Ober Wöͤllstadt 1527 70 Rödgen 368 80 Wohnbach 1383 3 . Dirheim i 1682 Ilbenstadt 2759 3 Nieder Erlenbach: 90 Ockstadt 2465 10 Schwalheim 1055 50 yochherh. Irn⸗Assenheim 1018 Kirch⸗Göns 1036 Nieder Eschbach 1692 30 Ses 22 90 Södel 990 20 0 6 Bekanntmachung. Nachstehende Polizei⸗Verordnung, für den Umfang des Stadtbezirkes Hanau gültig, bringen wir hiermit zur Kenntniß der Bewohner 8 ures Kreises. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. fall Friedberg den 23. Mai 1887. J. V.: Nebel. ö Freibankordnung. lichen Ladenpreis bleiben muß, wird durch Anschlag an der bierfür bestimmten

Für den Verkauf minderwerthigen Fleisches auf der in dem städtischen Waage

Rude am Heumarkt(Neustadt) eingerichteten Freibank wird hiermit Folgendes

1 Mordnet:

Netscher, 5§. 1. Dem Freibankverkaufe unterliegt alles Fleisch, a zbachthausverwalter(Thierarzt) als minderwerthig, aber der Gesundheit nicht

mer,

außerhalb des Freibanklokals angebrachten Tafel, sowie durch Anschlag auf einer solchen im Innern des Lokals bekannt gegeben. welches durch den§. 4. Der Verkauf des Fleisches auf der Freibank darf nur in Quantitäten von höchstens 5 Kilo stattfinden. An Wiederverkäufer darf das Fleisch nicht ver kauft werden.

§. 5. Für die Benutzung des Freibanklokals sind an Gebühren zu entrichten: für 1 Stück Großvieh M. 2., für 1 Stück Kleinvieh 75 Pf., für Fleischstücke pro Kilo 3 Pf.

§. 6. Nach beendigtem Verkaufe hat der Verkäufer für die gründliche Reini gung des Lokales und der Utensilten Sorge zu tragen, widrigenfalls die Reinigung auf seine Kosten erfolgt.

§. 7. Die Veröffentlichung der Verkäufe erfolgt mittelst Anschlags an der Frelbank, sowie eventuell am vormaligen Altstädter Rathhause und an den Ezami natorhäusern am Kanalthor, am Nürnbergerthor und an der Kinzigbrücke und sowelt möglich durch die hiesigen Blätter auf Kosten des Verkäufers.

§. 8 Neben dseser Freibankordnung kommt die Schlachthaus ordnung gleich mäßig zur Anwendung.

F. 9. Diese Freibankordnung tritt sofort in Kraft. Hanau den 16. Mai 1887. Der Stadtrath: Rauch.

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10 ich befunden wird. §. 2. Der Verkauf des Freibankfleisches findet unter Aufsicht des bestellten schbeschauers statt. Solange nicht von der Schlachthof- Verwaltung Personal für Aushauen und den Verkauf des Freibankfleisches bestellt wird, in welchem Falle igenthümer sich ausschließlich dieses Personals gegen die hierfür festzusetzenden hrensätze zu bedienen hat, ist von dem Eigenthümer selbst für Aushauer und ufer zu sorgen. Für die Aufsicht bei dem Verkauf des Fleisches hat der llichbeschauer von dem Eigenthümer des Fleisches an Gebühren zu beanspruchen: h Stück Großvieh M., für 1 Stück Kleindieh 50 Pf., für Fleischtheile per 1 ½ Pf. Besorgt der Fleischbeschauer auch das Aus hauen, so hat er hierfür chalten; für 1 Stück Großvieh M. 1., für 1 Stück Kleinvieh 50 Pf., für flechtbeile per Kilo 12 Pf. 8. 3. Der Verkauf des Fleisches darf nur von Morgens 8 Uhr bis Abends Ur stattfinden. Der Tag des Verkaufes, sowie der Fleischpreis, welchen der athümer selbst zu bestimmen hat, der aber wenigstens/ unter dem gewöhn

Personen, bezüglich deren Aufenthaltsorte Auskunft begehrt wird:

Haßler, Heinrich, von der Kröge bei Battenberg, 2. Vath, Elisabeth, von Hainbuchenthal, 3. Köhm, Karl, von Bechtheim bei Worms. Friedberg den 25. Mai 1887. Der Großherzogliche Amtsanwalt. Jen Biesgelzben

Schädigung der Fabrikanten eintrete, sei richtig, aber gehenden Arrae, Cognae, Rum, werden Zoll 125 Mark

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4 ö Darmstadt. Wie die N. H. V. mittheilen zen, hat die Großh. Regierung den dermalen 2 Ersten Kammer der Stände vorliegenden iges⸗Entwurf über die Ausdehnung der Miisteuer auf Private noch vor der Ausschuß ben hung zurückgezogen.

Deutsches Reich.

25. Mai. Prinzessin Victoria hat eine gie Nacht gehabt. Das Fleber hat sich ver tert.

berlin, 25. Mal. Der Reichstag erledigte in dite vesung die internatlonalen Verträge zum Schutze d munterseesschen Telegraphenkabel, ebenso den Gesetzent maf betr. Abänderung und Ergänzung des Gesetzent wut über Quartlerlesstung und Naturallelstung für die mf nete Macht im Frieden. Bei der ersten Berathung r buckersteuervorlage führt Staatsseeretär Jacobi aus, ei der Vorlage die Unterschetdung zwischen den An jrihschaftlichen und finanzwirthschaftlichen Interessen Helle. Das Bedürfniß der Vorlage, bezw. der Zucker

eum eform sei wiederholt erörtert worden. Die Ursache elne i eständigen Rückganges im Zuckersteuerertrag liege] Preßhef

e zu spät erkannten rapiden Steigerung der Zucker- dung. zie; daß durch Herabsetzung der Eyportprämie eine lautend:

unvermeidbar. Die Herabsetzung der Exportprämte sei auch weit hinter den von anderer Seite verlauteten Wünschen zurückgeblieben. Nothwendig sei nur, daß das Gesetz mit einem Termine in Kraft trete, der mit dem Betriebsjahre zusammenfalle. Einzelne Bestim mungen seien am Besten in der Commission zu erörtern. Nach einer weiteren, wenig erheblichen Debatte wurde die Vorlage einer achtundzwanziggliedrigen Commission überwiesen. Bei der Berathung des Gesetzentwurfs, be treffend die Postdampfschiffverbindungen mit überseeischen Ländern, stellte sich Beschlußunfählgkelt des Hauses heraus. Das Haus vertagt sich sodann bis zum 7. Juni.

25. Mai. Die Branntweinsteuereommission hat heute die zweite Lesung des Gesetzes bis auf die Nach steuer und den Einführungstermin des Gesetzes erledigt. Angenommen wurde der Antrag Buhl zu§ 59, wonach den gewerblichen Brennereten, welche vor dem 1. April 4887 bestanden und nicht mehr als 10,000 Liter Bottichraum an einem Tage bemaischen, für den Umfang des bis herigen Betriebes eine Ermäßlgung des Zuschlages um

4 Pf. pro Liter reinen Alkohols, den gewerblichen Bren nerelen, welche von 10,000 bis 20,000 Liter bemalschen, Ermäßlgung von 2 Pf gewährt werden kann; auf efabrlken findet diese Bestimmung keine Anwen Zu§ 41 wurde ein Antrag Buhl angenommen, Von dem vom Zollauslande in Fässern ein

pro 100 Kilo, von allem übrigen Branntwein 180 Mark pro 100 Kilo erhoben. Abgelehnt wurde der Antrag, die Communen zu berechtigen, Zuschläge zur Brannt weinsteuer zu erheben. Die Commission nahm zuletzt noch eine Resolution an, welche durch eine Novelle zum Strafgesetzbuch die verschledenen im Branntweinsteuerge setz vorkommenden Strafen mit der Strafgesetzgebung in Einklang gebracht zu sehen wünscht.

26. Mai. Der Kaiser hielt heute, von dem Großherzog von Toskana, den Prinzen Wilhelm und Albrecht und einer glänzenden Suite gefolgt, die Frühjahrsparade über die Truppen der Berliner und Spandauer Garnison auf dem Tempelhofer Felde ab. Die Groß herzogin von Baden und die Erbprinzessin von Meiningen folgten zu Wagen. Der Kaiser fuhr zunächst die Front der in zwei Treffen aufgestellten Truppen entlang und ließ dieselben dann in Parade vorübermarschiren.

26. Mai. DerReichsanzeiger schreibt

heute: Se. kaiserliche und königliche Hoheit, der Kronprinz, erkrankte im Januar dieses Jahres