Ausgabe 
28.4.1887
 
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Bonnerstag den 28. April.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

dumoncen: die einspaltige 7 7 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern ssoweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

g Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat der Oberrheinischen Versicherungsgesellschaft in Mannheim die Erlaubniß zum Geschäfts betrieb im sroßherzogthum unter den nachstehenden Bedingungen auf Widerruf ertheilt: 1. daß die Gesellschaft von jeder Veränderung der bei der Zulassung gültigen Statuten bei

berlust der Coneession dem Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz alsbald Anzeige macht, auch sich verpflichtet über ihre Geschäftsverhältnisse jede in dezug auf die Interessen des Großherzogthums verlangt werdende Auskunf zu geben; 2. 1sen, welcher in diesem Staate seinen Wohnsitz hat, zu bestellen und dem Großherzoglichen Ministertum des Innern und der Justiz namhaft zu machen, durch diesen wie die übrigen Agenten ordnungsmäßige Bücher und Akten führen und solche den betreffenden höheren Polizeibehörden, auf deren Verlangen, jederzeit zur Einsicht vor lden zu lassen; 3. daß die Gesellschaft in allen auf das Versicherungsgeschäft bezüglichen Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Versicherten aus dem Großher gthum Hessen als Klägerin und Beklagte vor den Großherzoglichen Gerichten Recht nimmt und zwar, sofern die Gesellschaft als Beklagte erscheint, je nach der Wahl der kersicherten entweder bel dem Gerichtsstand ihres Generalagenten für das Großherzogthum oder des Agenten, welcher die Versicherung vermittelt hat. 4 ht die Gesellschaft in jeder für einen Versicherten aus dem Großherzogthum auszustellenden Versicherungspolice ausdrücklich auszusprechen; 4. daß die Gesellschaft die Frpflichtung übernimmt, den Namen ihres Generalagenten, sowie einen etwaigen Wechsel in der Person desselben bezw. das Erlöschen des einem Generalagenten ertheilten

daß die Gesellschaft sich verpflichtet, einen Hauptagenten für das Großherzogthum

Diese Verpflichtung

b. B. zg Uftrags, binnen 14 Tagen in der Darmstaͤdter Zeitung bekannt zu machen, sowie auch alle wichtigeren Bekanntmachungen, insbesondere den jährlichen Rechnungsabschluß on 0 n diese Zeitung einzurücken, und zwar den letzteren so vollständig, daß derselbe jedenfalls aus einer Vermögensübersicht(Verzeichniß der Aetiva und Passiva in der her g eifbinde immlichen Form, Generalbilanz) und einer Uebersicht über Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft während des letzten Jahres nach den üblichen Hauptrubriken

Di. Scadt Sus

schaften.

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0 treffend: Der Aufenthalt des Konrad Heinrich Schilling, geboren den 8. April 1866 zu Grebenau.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

bewinn⸗ und Verlust Conto) sowie einer summarlschen Darstellung der im verflossenen Jahr im Großberzogthum betriebenen Geschäfte besteht; 5. daß die Gesellschaft Fer sich verpflichtet, jährlich den Verwaltungsbericht, den Rechnungsabschluß und die Generalbilanz der Gesellschaft, sowie eine Uebersicht ihres Geschäftsbetriebs im Foßherzogtbum Hessen an das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz einzusenden.

Friedberg den 26. April 1887.

N an die Großherz. Bürgermeistereien, die Großh. Gendarmerie des Kreises und das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt.

Konrad Heinrich Schilling, geboren am 8. April 1866 zu Grebenau, Kreises Alsfeld, soll sich im hiesigen Kreise als Knecht ꝛc. auf Sie wollen nach demselben eingehend recherchiren und uns eventuell bis zum 10. k. Mts. Aufenthaltsanzeige erstatten.

Dr. Braden.

Bekanntmachung, den Ankauf von Remonten pro 1887 betreffend.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von drei und ausnahms- Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer, ise vier Jahren sinds im Bereiche des Großherzogthums Hessen welche sich in den ersten acht und zwanzig Tagen nach Einlieferung in zie dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte an- den Depots als solche erweisen. Pferde, welche den Verkäufern nicht

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a0 billigsts raumt worden und zwar:

eigenthümlich gehören,

oder durch einen nicht legitimirten Bevollmäch

) 9 5 1 a 4 ge 2 am 6. Juli in Nidda, tigten der Commission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausgeschlossen. en. 3 Alsfeld, Die Verkäufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue

Nieder-Woöͤllstadt,

starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einer Kopfhalfter

9 E. Butzbach, von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei Meter langen Stricken 1. August Lampertheim, ohne besondere Vergütung mitzugeben.

eBickenbach, Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können,

0 8 Gernsheim, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden, auch

4e 1 Groß-Gerau.

9 Die von der Remonte-Ankaufscommission erkauften Pferde werden dei, zu Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt. Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den

bien, Mg Fuf rückgängig machen, sind vom Verkäufer

chende Zeh

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Södel, den 25. April 1887.

gezen Erstattung des

Bekanntmachung.

werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu cou piren oder übermäßig zu verkürzen. Berlin den 5. März 1887. Kriegsministerium, Remontirungs-Abtheilung.

gez.: Freih. v. Troschke.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Heinrich Jakob Roth und Wilhelm Filz II. von Kaichen wurden als Wiesenvorstandsmitglieder dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. J. eu bt ee ee

Sonntag den 1. Mai d. J., Nachmittags 3 Uhr, findet in dem Saale der Frau Gastwirth Philippi zu Melbach eine landwirthschaft ice Sectionsversammlung statt, wozu alle Freunde der Landwirthschaf 0 5 3 a Gegenstände der Tagesordnung sind: 1. Vortrag des Herrn Landwirthschaftslehrer Hannemann über rationelle Fütterung.

2. Verschiedene Mittheilungen.

t hierdurch ergebenst eingeladen werden.

Reitz.

Deutsches Relch. Darmstadt, 25. April. Prinz Heinrich bbgroßherzog, dem Fürsten Alexander, sowie e Prinzen Ludwig und Franz Joseph von Batten eig zur Bahn begleitet, heute Vormittag die

lckreise nach Kiel angetreten. 26. April. Die zweite Kammer trat heute in die e athung des Gesetzentwurfs, das Dammbauwesen und

der Aufregung mitgetheilt worden war. So wird u. A. die Behauptung, es habe eine Grenz verletzung stattgefunden, dadurch zu bekräftigen versucht, daß man die deutscherseits herangezogenen Zeugen als unzuverlaͤssig darstellt. Dieselben seien erst auf den Schauplatz der Handlung zuruͤck gekommen, als die deutschen Polizeibeamten den Schnebele, der auf französisches Gebiet zurück gelaufen wäre, wieder auf deutsches Gebiet hin

Weise strotzt. Mit Emphase bejaht der Franzose die Anklage, daß Schnebele im Elsaß spionirt habe. Eine Masse von Spionagematerial habe er seit 15 Jahren nach Paris gesandt und so viele Deutsche gekauft, die ihm Nachrichten ge liefert hätten, daß er in den zwei Briefen des Commissärs Gautsch auch nichts Anderes erblickt habe, als Anerbietungen, ihm weitere deutsche Geheimuisse zu verkaufen. Giffard beruft sich

l(Wasserrecht in den Gebieten des Rhein, Main, Neckar 3 Wir chreibt das if das Zeugniß beier Landleut del*

4 10.% Net übergeschleppt haͤtten. Wir haben, schreibt das auf das gniß zweier Landleute, welche ge 0 d iffb 0 betr. eln. st f b ben 1

e bie Ge eaddisesen und Wieeussen uber unt Fr. J. nicht ven geringsten Anlaß, bieser Dar. ssehen haben wolen, wie Schnebele auf fran.

are, kifnet. Dieser Artikel bestimmt, daß innerhalb des stellung Glauben zu schenken, so lange von deut zösischem Boden verhaftet worden sei. Der ganze

* Jeterschwemmungsgebletes der genannten Flüsse alle Ver, scher halbamtlicher Seite nachdrücklich versichert Artikel strotzt von Deutschenhaß und erklärt die

altungen, welche geelgnet sind, auf die Ausbreitung e den natürlichen Ablauf des Wassers einzuwirken, n Genehmigung der Aufsichtsbehörde bebürfen.

Berlin, 25. April. Zum Fall Schnebele

10 eit heute bereits das Ergebniß der von den

fenzösischen Behörden veranstalteten Untersuchung . Dieselbe bestätigt eben nur, was aus jen liger Quelle bereits in den ersten Stunden

wird, die Verhaftung habe auf deutschem Boden stattgefunden.

24. April. Der PariserFigaro ver⸗ oͤffentlicht in Sachen Schnebele einen Bericht seines eigens nach Metz entsandten Spezialre porters Giffard, welcher von groben Injurien gegen Deutschland in kaum wiederzugebender

politische Unterminirung des Elsaß für eine pa triotische Pflicht jedes dortigen Franzosen.

26. April. Die Affaire Schnebele nimmt nach einer dem Fr. J. zugegangenen Depesche jetzt einen ruhigeren Fortgang, auch in Frank reich scheint die Ueberzeugung zum Durchbruch zu kommen, daß deutscherseits keinerlei gewalt

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