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Ausland.
Oesterreich⸗-Ungarn. Wien. Die Ein— berufung des Reichsrathes auf den 61. November ist durch kaiserliches Rundschreiben erfolgt.
— Der Wiener Correspondent des„Temps“ bestätigt die Nachricht des„Frankfurter Jour— nals“, daß Kalnoky sich hochbefriedigt über die Entrevue mit Bismarck aͤußerte. Betreffs Bul— gariens sei die vollste Uebereinstimmung beider Reiche erzielt worden.
Dänemark. Kopenhagen. Während Derou lode, der sich in der Nähe von Frederiksborg bei Kopenhagen aufhielt, vergebens eine Audienz beim Zaren zu erlangen suchte, hat der König Georg von Griechenland ihm eine solche be— willigt. Um allen Mißdeutungen vorzubeugen, versichert die„Pol. Corr.“, Derouldde sei dieser Ehre offenbar nur aus dem Grunde theilhaftig geworden, weil er früher in Athen ansässig war und gelegentlich seiner Aywesenheit in Griechen— land in zahlreichen schriftstellerischen Arbeiten seinen Sympathien fuͤr das griechische Volk Aus druck gegeben hatte. Der König soll auch die Gelegenheit wahrgenommen und ihm hierfür im Namen Griechenlands seinen Dank ausgesprochen haben.
Frankreich. Paris. Das„Journal des Debats“ meldet, die Regierung habe den Ge— sandten Ferand in Marocco beauftragt, wegen der Ermordung des französischen Offiziers Schmidt vom Sultan von Marocco Schadloshaltung zu fordern.
Großbritannien. Michelstown, 23. Sept. Prozeß O'Brien. Nach der Vernehmung der Belastungszeugen ergriff der Deputirte Harring— ton das Wort, um O'Brien zu vertheidigen Derselbe warf der Regierung vor, absichtlich den wahren Wortlaut der ineriminirten Rede O'Briens unterdrückt zu haben. Der Staatsanwalt weist den Vorwurf als Erfindung zurück. Als Harring— ton dem Staatsanwalt hierauf vorwarf, er lüge, erklärte der Vorsitzende des Gerichtshofes, wenn Harrington eine solche Sprache weiter führe, werde er ihn aus dem Saale entfernen lassen. Harrington legte darauf sofort die Vertheidigung nieder und verließ den Saal. Die Sitzung wurde bis morgen vertagt. In den Straßen war eine große Menschenmenge versammelt, doch fielen keine Ruhestörungen vor. Die Zugänge zum Gerichtsgebäude waren von Polizeimannschaften und Truppen besetzt.— 24. Sept. Bei der Fort— setzung der Verhandlung des Prozesses drückte das Gericht sein Bedauern darüber aus, daß O'Brien ohne Vertheidiger sei, da Harrington geglaubt habe, die von ihm übernommene Auf— gabe nicht erfüllen zu sollen. Die Verantwort— lichkeit treffe Harrington allein. Dillon recht— fertigt Harrington, indem er sich über die gest⸗ rigen Bemerkungen des Staatsanwalts beschwert. Das Urtheil gegen O'Brien lautet hinsichtlich des einen der beiden Anklagepunkte auf drei— monatliches Gefängniß; hinsichtlich des anderen Anklagepunktes werden die Verhandlungen weiter— gehen. Gegen die Verurtheilung hat O'Brien Berufung eingelegt.
Rumänien. Bukarest, 24. Sept. Der Erzherzog Albrecht von Oesterreich traf in Sinaia ein, wo ihn die Königin empfing. Der König begrüßte ihn bereits in Predeal. Die Herr— schaften begaben sich zum Schlosse Pelesch, wo eine Ehrencompagnie aufgestellt war. Die Mili— tärcapelle intonirte die österreichische National— hymne. Der„Etoile Roumaine“ bezeichnet die Nachrichten eines Oppositionsblattes, daß zwischen dem König von Rumänien und dem Prinzen von Coburg ein reger Verkehr stattfinde, und daß der Adjutaut des Prinzen Coburg mit einem Schreiben an den König nach Sinaia entsendet worden sei, als absolut unbegründet.
Serbien. Belgrad. Der Verfassungsaus— schuß wählte ein dreigliederiges Comité zur Aus— arbeitung des neuen Verfassungsentwurfes.
Rußland. Petersburg. Der russisch⸗offi⸗ ciöse„Nord“ erklärt, Rußland erwarte als die erste Folge, der Eutrevue von Friedrichsruh, daß Deutschland und Oesterreich gemeinsam mit Ruß—
land für die Wiederherstellung des Berliner-
Vertrages, welche durch die illegale Thron— besteigung des Prinzen von Coburg verletzt wurde, sorgen werden, andernsfalls wäre der europäische Friede bedroht.
Asien. Rangoon. Durch die Flucht Eyub Khan's aus Teheran gestaltet sich die Lage in Afghanistan von Tag zu Tag für den Emir be— denklicher. Der Correspondent einer Lahorer Zeitung in Quetta berichtet, daß Abgesandte der afghanischen Flüchtlinge in Indien seit einiger Zeit für Eyub Khan intriguiren und die Ghilzai⸗, Shinwari- und andere Stämme zu seinen Gunsten zu gewinnen suchen. Die Flucht Eyub's gibt der Revolte einen frischen Anstrich und macht die regulären Truppen aus dem südlichen Afghanistan noch mehr zur Meuterei geneigt. Die Garnison von Herat ist schon seit lange nicht mehr loyal gesinnt und auf die von Caindahar und Khelatti— Gizeh ist auch kein Verlaß. Der Emir ist so— wohl in der Provinz Herat, wie in der Provinz Candahar unbeliebt. Eyub's Erscheinen würde das Signal zu einem allgemeinen Aufstand sein. Gleichzeitig fürchten die Afghanen, die Englän— der hätten die Absicht, sich bei der ersten Ge— legenheit Candahar's zu bemächtigen. In aller Eile wird deshalb die dortige Garnison verstärkt und große Vorräthe aufgehäuft. Ende October soll der Emir selbst nach Candahar kommen.
Aus Stadt und Land.
H.-V. Frledberg. Der Winterfahrplan der Main— Weser-Bahn, welcher mit dem 1. Oktober in Kraft tritt, enthält bezüglich des Frankfurter Nach tschnellzuges Nr. 307 eine Bestimmung, welche in Friedberg und Um— gegend mit großer Befriedigung aufgenommen werden wird. Der fragliche Schnellzug, 3. Klasse führend, wird hier halten; er verläßt Frankfurt 1055 und trifft 1130 hier ein. Dlese Verkehrserleichterung ist wiederholt in Eingaben des Vereins für Handels und gemeinnützige Zwecke, welche von dessen Vorstand, sowohl an die Kgl. Eisenbahn⸗Direetion Hannover, als auch an das Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Berlin gerichtet worden sind, angeregt worden. In der letzten Eingabe an das Mini— sterium(vom 25. Mal d. J. dattrt) heißt es u. A.: „Ob mit, ob ohne Aufenthalt in Bad-Nauhelm trifft Zug 307 laut Fahrplan 2 U. 84 in Cassel ein. An diesem Verhältnisse würde wohl Nichts geändert werden, wenn dieser Halt während des Winterdienstes Friedberg, während des Sommerdienstes Bad Nauheim, wie bisher zu Gute käme. Dieser Mittelweg würde uns geeignet erscheinen, die bei diesem Zuge in Frage kommenden all— gemeinen und besonderen Interessen in billiger Weise zu berücksichtigen.“ Die hierauf im Auftrage des Ministers der öffentlichen Arbeiten gegebene Antwort(dat. 20. Juni) lautet:„Auf die Eingabe vom 25. Mai d. J. erwiedere ich dem Vorstand, daß bei Aufstellung des Fahrplans für den Winter 1887/88 in Erwägung gezogen werden wird, den während des Sommerfahrplans in Nauheim stattfindenden Aufenthalt des Schnellzugs Nr. 307 in den Wintermonaten versuchsweise auf die Station Fried— berg zu übertragen.“
Gießen, 20. Sept. Schwurgericht. In der heutigen ersten Sitzung wurde der Kutscher Christian Mat von Gießen, nachdem die Geschworenen die Schuldfrage bejaht hatten, wegen des ihm zur Last gelegten Sittlichkeitsver— brechens in eine Gefängnißstrafe von 1 Jahr verurtheilt. — 21. Sept. Verhandlung gegen Heinrich Hahn, ge— boren zu Paris, 20 Jahre alt, in letzterer Zett in Gießen als Mau kergeselle, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg. Hahn wird in eine Gefängnißstrafe von 1 Jahr 6 Monaten unter Anrechnung der 2 Monate betragenden Untersuchungshaft verurtheilt, nachdem die Geschworenen mildernde Umstände zuerkannten.— 22. Sept. Die heutlge nicht öffentliche Verhandlung hatte die Anklage gegen Johann Ritter von Seligenstadt wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit, Bedrohung und Körperverletzung zum Gegenstand. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen und demgemäß vom Gerichtshof in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren 3 Monaten verurtheilt unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren. — 23. Sept. Heute Vormittag wurde Lorenz Schmidt von Oppenrod wegen des ihm zur Last gelegten Sittlich— keitsverbrechens in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren verurthellt. In der auf heute Nachmittag anberaumten Sitzung wurde Konrad Jung IV. von Hoch-Weisel, eben falls wegen Verbrechens gegen die Stttlichkeit abgeur— thellt. Der Wahrspruch der Geschworenen lautete auf zschuldig“ und erkannte demzufolge das Gericht auf eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren 8 Monaten, unter Auf— rechnung der erlittenen Untersuchungshaft. Bei belden Verhandlungen war dle Oeffentlichkeit ausgeschlossen.
Allerlei.
Homburg v. d. H. Nach dem Homb. Kreisbl. ist ein Gesuch um Errichtung einer Elsenbahn-Haltestelle ꝛc. an der Nordseite an Könkgl. Eisenbahn-Direetion Frank— furt a. M. übersandt worden. Dasselbe wurde von 785 Gesuchstellern unterzeichnet und auch in Abschrift dem Kreisausschusse und dem Gemeinderathe zugesandt.
Berlin, 20. Sept. Das Kammergerlcht hat heute die Reviston, welche der Redacteur der„Frelsinnigen
Zeitung“, Barth, gegen das Urtheil eingewendet hakte,
das ihn wegen der bekanaten Meldungen über den Peters-
burger Militärbevollmächtigten v. Villaume zu einer vler⸗
wöchentlichen Haft verurtheilte, verworfen und das erst— J.
instanzliche Erkenntniß bestätigt. Berlin. Generalfeldmarschall Graf Moltke beabsich—
tigt, sich wieder auf ein Paar Wochen nach Ragaz in der Schweiz zu begeben und dann seine Besitzung Crelsan
aufzusuchen, um dort in aller Zurückgezogenhelt den
26 October zu verleben, an welchem Tage der greise
Marschall sein 87. Lebensjahr vollendet.
Danzig, 21. Sept. sturm, welcher gestern Vormittag eintrat und auch die Nacht hindurch anhielt, hat an unserem Seestrande vlel— fache Zerstörungen im Gefolge gehabt. Die See ging so hoch, daß die Wellen bei Neufahrwasser über die Moolen hinweg schlugen, Böte und alles sonst Beweg liche schleunigst hoch auf den Strand gezogen werden mußte. Die Badeanlagen in Welchselmünde wurden durch den Seegang fast gänzlich zerstört.
Wien, 22. Sept. Der Postdefraudant Zalewski wurde auf Grund eines einstimmigen Verdietes der Ge⸗ schworenen zu achtjährigem schwerem Kerker verurthellt, die Mitangeklagte Nathanson freigesprochen.
Die Nachsteuer von Branntwein.
Von den Ausführungsbestimmungen zu dem mit dem
1. Oktober l. J. in Kraft tretenden Gesetze, betreffend die Besteuerung des Branntweins vom 24. Juni 1887, welche seiner Zeit im„Reichsanzeiger“ veröffentlicht wor⸗ den waren und voraussichtlich gegenwärtig dem Bundes⸗ rath des Deutschen Reiches zur Beschlußfassung vorllegen, sind zunächst diejenigen über die Echebung einer Nach⸗ steuer von allgemeinerem Interesse, weshalb es sich em⸗ pfehlen dürfte, dieselben nach ihrem Hauptinhalt zur vor— läufigen Kenntniß der betheiligten Kreise zu bringen. Der Nachsteuer von 0,30 M. für den Liter reinen Alko⸗ hols unterliegt hiernach aller im freien Verkehr befind⸗ liche inländische wie ausländische Branntwein, in reinem oder versetztem Zustande. Es gehören hierher: Spiritus, Liqueure, Punschessenzen und sonstige mit Ingredlenzten irgend welcher Art vermischte geistige Getränke, Obst⸗ branntwein, parfuͤmirter Spiritus, Branntweinessenzen, Arrae, Rum und Cognac, sowie Mischungen von Brannt⸗ wein mit anderen Flüssigkeiten. Von der Nachsteuer bleibt befreit der Branntwein, welcher zu gewerblichen, Heils, wissenschaftlichen, Putz, Heizungs-, Koch- oder Beleuch- tungszwecken dienen, oder zur Ausfuhr gelangen soll— In diesen Fällen hat eine sachgemäße steuerliche Controle einzutreten und ist die Steuerbefreiung an eine bestimmte Frist gebunden. Die steuerliche Controle erstreckt sich auch auf den in Reinigungsanstalten befindlichen Brannt⸗ wein, welcher nach besonderen Bestimmungen zu behan⸗ deln ist. Ebenso ist der bereits amtlich dengturirte und der nachweislich gegen Erlegung der inzwischen einge⸗ stellten höheren Zollsätze eingeführte Branntwein von der Nachsteuer befreit und genießen die gleiche Begünstigung alle diejenigen Branntweinvorräthe, welche bei Gewerb⸗ trelbenden 40 1! und bei Petvaten 10 1 reinen Alkohols nicht überschrelten. Bei größeren Vorräthen bleiben die gedachten Mengen gleichwohl steuerfrei. Die Anmeldung des nachsteuerpflichtigen Branntweins und die Entrich⸗ tung der Nachsteuer liegen dem Inhaber, bezw., bel dem auf dem Transporte befindlichen Branntwein, dem Em pfänger desselben ob und hat die Anmeldung unter Be⸗ nutzung amtlich ausgegebener, doppelt auszufertigender Deklarationen spätestens bis zum 3. Oktober 1887 bei der zuständigen Steuerhebestelle, nach Menge wahrer Al— koholstärke und Aufbewahrungsort zu erfolgen. Bei den mit Zucker versetzten geistigen Getränken braucht die Stärke nicht deklarirt zu werden. Von der Anmeldung sind die steuerfrei zu belassenden Mengen von 40 J, bezw. 10] befreit, insofern die Vorräthe über diese Mengen nicht hinausgehen. Im anderen Falle ist der gesammte Vorrath einschließlich der steuerfrel bleibenden Mengen zu deklarlren. Ebenso bleiben die Parfümerien in kleineren Umschließungen von der Anmeldepflicht ausgeschlossen. Die abgegebenen Deklarationen werden durch die nach— folgenden Revistonen auf ihre Richtigkeit geprüft. Die Betheiligten haben hierbet den Repssions Beamten die nöthigen Hülfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen. Im besonderen wird durch das Vorhandensein geaschter spundvoller oder spundvoll zu machender Gebinde, sowie gealchter Waagen und Alkoholometer, durch das zuvorkge Ordnen der Flaschen und Gläser nach dem Inhalt, und durch die Bereithaltung von Geschäftsbüchern und Fak—; turen das Revisionsgeschäft wesentlich gefördert werden. Die Revisionsfeststellungen sind von den Betheiligten durch Namensunterschrift anzuerkennen. Die bekannt gegebenen Steuerbeträge sind, sofern nicht Stundung eintritt, inner⸗ halb 8 Tagen bel der Hebestelle einzuzahlen. Dle Nach— steuer kann auf Antrag des Zahlungspflichtigen, in der Regel gegen Sicherheitsbestellung, jedoch nicht über sechs Monate, gestundet werden. Die Hinterzlehungen der Nach⸗ steuer(unrichtigen Angaben über die Menge und den Stärkegrad des Branntweins u. s. w.), oder sonstige Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Vorschriften wer⸗ den nach Maßgabe der in dem neuen Branntweinsteuer⸗ gesetz für die Hinterzlehung der Verbrauchsabgabe fest— gesetzten Strafbestimmungen geahndet.
Handel und Verkehr. Friedberg, 24. Sept. Buttermarkt. Butter kostete per Pfd. M. 1.10— 1.20. Eier 2 St. 13 Pf. Gleß en, 24. Sept. Auf dem heutigen Markt kostete Vutter per Pfd. M. 1.10—1.15., Eler per St. 5—6 Pf.,
Ein mächtiger, steifer Nord⸗
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