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1887.
Dienstag den 25. Januar.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
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Erscheint dreimal wöchentlich und zwar
5 Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9
Pf. Annoncen
a N K 5 von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 5 ene 8 1 Amtlicher Theil. Oroßherzogliches Ministerlum des Innern und der Justiz hat dem Stadtvorstande zu Lauterbach die Erlaubniß ertheilt, mit dem am 12. Mat d. J. daselbst abzuhaltenden Prämien-Viehmarkte eine Verloosung von Vieh, landwirthschaftlichen und Haus Geräthen zu veranstalten. Es dürfen dabei hochstens 8000 Loose à 60 Pfg. ausgegeben werden und sind mindestens 600% des Bruttoerlöses aus demselben zum Ankauf von Gewinnzegenständen zu verwenden. Der Verkauf der Loose in der Provinz
Obberbessen ist gestattet.
Bekanntmachung,
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die Zurückstellung der Reserve, Ersatz Reserve und Landwehr Mannschaften betreffend.
und gewerblichen Verhältnisse werden hiermit
schaften des Beurlaubtenstandes, sowelt die milltärifchen
häusliche und gewerbliche Verhältnisse derartige Berücksichtigung finden
visten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve ihrer Landwehrmannschaften aber, sowie in besonders
kategorie zeltweise zurückgestellt werden. Jedoch darf die Zahl der hinter der letzten Jahtesklasse der Resetve zwei Prozent der Reserve und Landwehr übersteigen.
einzige Ernährer seines arbeltsunfahigen Vaters oder se seines Großvaters oder seiner Großmutter, mit denen er
d d tzte Jahreskla der Reserve zurück Ruin des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden k e; we te weitere Zurückstellung, wie ü Einberufung eines Mannes, der das dreißigste Lebens jahr vollen d G geme ungstermin besitzer, Pachter, oder Gewerbtreibender, oder Ernährer eln reich Nam g t. der ent
den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angel zen f urückste
bei dem Genusse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgege ürden;] Classificotsonster e letzte N
e. wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines 3 dessen] Uebereinkommen Mitglieder
geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist
Landeskultur und der Volks wirthschaft für unabwelsli
Interessen es gestatten, nach den Jahresklassen, mit den Jüngsten beginnend, einberufen
Reservisten, binter die letzte Jahresklasse der Landwehr in
dienstzelt(Diensipflicht) hat die Zurückstellung keinen El
II. Zurückstellungen im Sinne der vorbezelchneten folgenden Gründen(Classificatlonsgründe) eintreten: 4. iner Mutter, beziehungswetse
zu betrachten ist, und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden„ an b die der Familie bei der Einberufung gesetzlich zustehende Unterstützung der er
im Interesse der
ch nothwendig 1
Nachstehende Bestimmungen über die Zurückstellung der Reserve, Ersatz Reserve und Landwehr-Mannschaften rücksichtlich ihrer h
Hlerbei koͤnnen dringende
ihrer Waffe
keinem
oder Dienst Terminen jährlich
Aushebungsbezirke
(Einmal
1 5 dieselbe
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dleiben bis
Feuerstelle bewohnt
me en andern Is d
ungen
unstatthaft
für die Bethetligten zur öffentlichen Kenntniß gebracht. die Großherzoglichen Bürgermeisterein die bei ihnen vorgebracht werdenden Gesuche anher einzusenden. 1. Bei nothwendigen Verstärkungen oder Mobilmachungen werden die Mann— und darüber elne an den Clvilvorsizenden der Ersaßzeommission einzureichen wetsung aufstellt, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlt Verhältntsse der Bittsteller,
Sitzung haͤlt.
commisstion beim Classtficattonsgeschäft regelt sick
verziehen, so erlischt die gewährte Zurückstellung Die vor erfüllter
zu dem ihrer Entlossung 3
duslichen Bis zu Ende nächsten Monats haben
chen und Verme
sondern auch die obwaltenden besonderen
„daß Reser- sichtlich sind, durch welche eine zeitweise zurückstellung bedingt werden kann g Waffe oder Dlenstkategorte,[eingereichten Gesuche unterliegen der Enkscheldung der verstärkten Ersatzeommission en 1 1 8 1. 1 1 7 dringenden Fällen auch einzelne welche im Anschluß an das Musterungsgeschäft in öffentlich bekannt zu d
Verfahren der
nach F. 30,7
3) De
des
zurückgestellten Manschaften gesetzet 1) Die Entscheidungen sind entgültig, insofern nicht der Militärvorsitzende Auf die Dauer der Gesammt- auf Grund des§. 30,7 des Reichsmilltä gesetzes Einspruch erhebt. Die fluß dachten Entscheidungen behalten ihre Gültigkelt nur bis zum nächsten estsetzungen dürfen aus termin. Im Falle des Bedürfnisses sind Anträge auf weiter wenn ein Mann als der zu erneuern. 6) Wenn Mannschaften aus einem Aushebungs
getiver Dienstpflicht auf Re
außerterm
üdftellung
iche Zurũ
im Augenblick
Mannschaften, welche in Gemaßheit des§. 67 und 69 des Reich 6 der Einberufung unzulässig. Eine g einzelner einberuftner Mann wegen Controlentziehung nachdienen müssen, haben jedoch auch in den nnt schaften kann nur ausnahmsweise auf dem F. 82,2 un der Ersotz Fällen keinerlei Anspruch auf Zurückstellung. ordnung vorgeschriebenen Wege herbeigeführt werden. Gesuche können
III. In Bezug auf das Verfahren bei derartigen Zurückstellt bestel nur dadurch begründet werden, daß seit dem letzten Classificattonstermin für den folgende Vorschriften: 1) die Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr und Eingestellten durch unabwendbare, nicht durch ihn selbst herbeigeführte Ereignisse, Ersatzreserve erster Classe, welche auf Zurückstellung Anspruch machen, el als Brandschaden, Ueberschwemmung, Tod eines nahen Anverwandten u. s. w ein Gesuche bei der Bürgermeisterel ihres Wohnortes anzubringen, welche dleselbe p wirklicher Nothstand eingetreten ist.
die Zurückstellung
Friedberg den 20. Januar 1887.
Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des Milzb
Bekanntmachung,
der zum ei
Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Dr.
randes in der Wetterau.
njährig freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen betreffend
Diejenigen im Jahre 1867 geborenen Militärpflichtigen, welche im Kreise ihren dauernden zum einjaͤhrig⸗ freiwilligen Dienst besitzen, werden, insofern sie ihre Zurückstellung vom Militärdienst bis thun aber beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, ihre Berechtigungsscheine alsbald und laͤngstens bis
Aufenthalt haben und Berechtigungsschein jetzt noch nicht beantragt haben, zum 15. k. Mts dabier vorzulegen.
Ersatzcommission Friedberg.
g dies
zu
Braden.
Friedberg den 21. Januar 1887.
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Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Die meisten von Ihnen haben die Tabellen über die im II. Wir erwarten Vorlage der fehlenden Tabellen oder Bericht, Thiere krepirt oder getödtet worden sind, binnen
gesandt.
event. 1 Tag Haft festgesetzt worden. Homburg den 28. Dezember 1886.
Gegen den Ersatz Reservisten J. Classe Alexander Wirth aus Speicher ist west
Halbjahr 1886 gefallenen
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Tagen bei Meidung sofortiger Bestrafung
gen Controll Entziehung eine inzwischen rechtskräftig Um Strafvollstreckung und Mittheflung hierher wird ergebenst ersucht.
oder getoͤdteten Thiere bis jetzt noch nicht ein—
daß in der betreffenden Gemeinde wahrend des II. Halbjahrs 1886 keine
Dr. Braden.
gewordene Geldstrafe von 3 Mar Der Koͤniglich Preußische Landrath. v. d. Heydt.
Deutsches Reich. Darmstadt, 21. Jan.
Berlin, 21. Jan. Die Versammlung der Vertrauensmänner der drei nationalen Parteien bierselbst setzte gestern ein Centralwahlcomité 1
1 bum Reallehrer in Darmstadt ernannt. 14 1
in, dessen Vorsitzende sind: v. Monteton (eonserv.), Kyllmann(nat. lib.) und v. Zedlitz
Ifreiconserv.). Als Candidaten für die Berliner
Wahlkreise wurden einstimmig vergeschlagen:
„rster Wahlkreis v. Levetzow, zweiter Moltke,
[dritter Miquel, vierter Bödiker(nat. ⸗lib.), fünfter Cremer, sechster Holtz(freiconserv.) 21. Jan. Im Abgeordnetenhaus legte bei der Berathung des Etats der Finanzminister die Finanzlage dar. Der Minister schaͤtzt das Ergebniß des laufenden Jahres demsenigen des Vorjahres conform; Handel und Verkehr zeigen unleugbar eine Besserung, so daß sich die Mindererträge niedriger stellen dürften. Anstatt
den gemäß des Huene'schen Gesetzes an die Kreise zu zahlenden 19 Million brauchten 13 Million weniger gezahlt zu werden. Der
Eisenbahnetat würde 20 Million mehr liefern als die erforderlichen Aufwendungen erheischten; die Einkommensteuer ergebe ebenfalls ein Plus,
ein Beweis des steigenden Wohlstandes der
staͤdtischen Bevölkerung. Dagegen lasse die Steuerfaͤhigkeit der laͤndlichen Bevoͤlkerung eine Verringerung zahlenmäßig erkennen. Die That— sache, daß der Reichstag die Militärvorlage ab— lehnte, stelle jede andere Frage in den Hinter grund; er koͤnne deshalb auch nicht über die in der Throurede gemachten Andeutungen bezüglich der Ausgestaltung des indirecten Steuerspstems Naͤheres jetzt schon angeben; er bitte im Ver trauen auf eine baldige Besserung der Verhält— nisse und der Finanzen den Etat anzunehmen. An der darauffolgenden Debatte nehmen Abg. Dr. Meyer, v. Minnigerode, v. Huene, v. Zedlitz Neukirch, v. Eynern, Enneccerus Windthorst Theil.
Als Letzterer an den Finanz— minister die Frage wegen einer etwa beabsich
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